Neue Vorschriften für den Transport von Lithium- und Natriumbatterien!

IHK Lippe informiert über Änderungen und Neuerungen im Gefahrgutrecht

Lippe – Für den Umgang mit Gefahrgut werden die internationalen Vorschriften (ADR) alle zwei Jahre angepasst. Dies ist zum 1. Januar 2025 wieder der Fall. Deshalb informierte die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) in einer virtuellen Veranstaltung ihre Mitgliedsunternehmen über die Änderungen und Neuerungen. Die Abkürzung ADR kommt aus dem Französischen und steht für das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.

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Das neue Gefahrgutrecht 2015

Dipl. -Ing. Thorsten Herbrüggen Geschäftsführer Ternion Management -Systeme (Foto www.Schoeningfotodesign.de)
Dipl. -Ing. Thorsten Herbrüggen Geschäftsführer Ternion Management -Systeme (Foto: Schöning-Fotodesign)

Beim Thema Gefahrgutrecht ist bei vielen Unternehmen zunächst der Gedanke: „Damit haben wir nichts zu tun, wir fahren kein Gefahrgut.“ Bei näherer Betrachtung stimmt dies, zu mindestens in Bezug auf die hergestellten Produkte. Aber was ist z. B. mit Abfällen, wie ölverschmierten Putzlappen, Neonröhren oder dem Empfang von Gefahrgut.

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