Beim Thema Gefahrgutrecht ist bei vielen Unternehmen zunächst der Gedanke: „Damit haben wir nichts zu tun, wir fahren kein Gefahrgut.“ Bei näherer Betrachtung stimmt dies, zu mindestens in Bezug auf die hergestellten Produkte. Aber was ist z. B. mit Abfällen, wie ölverschmierten Putzlappen, Neonröhren oder dem Empfang von Gefahrgut.