Niedersächsisches Förderprogramm für das Gaststättengewerbe

Gastronomiebetriebe, die in vorbeugende Hygieneschutzmaßnahmen (beispielsweise Trennwände) oder Maßnahmen zur technischen Modernisierung des Betriebes (beispielsweise Lüftungstechnik oder Outdoorheizkonzepte) investieren möchten, können dafür Zuschüsse von bis zu 80 Prozent von der NBank erhalten. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen des Gaststättengewerbes, die vor dem 01. März 2020 im Haupterwerb gegründet wurden und einen Umsatzrückgang durch die COVID-19 Pandemie in den Monaten April 2020 bis Juni 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hatten.

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