Karlsruhe (dapd). Die Marke „Ready to Fuck“ wird nicht eingetragen, weil sie gegen die guten Sitten verstößt. Diese Entscheidung hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe veröffentlicht. Der BGH bestätigte damit die vorangegangene Entscheidung des Bundespatentgerichts. Zur Begründung heißt es, die Bezeichnung „Ready to Fuck“ stelle eine als abstoßend empfundene, vulgäre Aussage dar, die das sittliche Empfinden überwiegender Bevölkerungskreise über Gebühr beeinträchtige. Das Karlsruher Urteil erging ohne öffentliche mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren. (Aktenzeichen. Bundesgerichtshof I ZB 89/11) dapd (Vermischtes/Wirtschaft)