Berlin. Der Bundestag hat gestern Abend in zweiter und dritter Lesung eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Für die Unternehmen in Deutschland ist das eine gute Nachricht. Sie sind nun besser vor dem Risiko geschützt, erhaltene, verbuchte und bereits längst reinvestierte Zahlungen auch noch Jahre später an Insolvenzverwalter zurückführen zu müssen.