Zum 1. März tritt mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz der letzte Teil des im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Migrationspakets in Kraft. Damit wird der Zugang zum Arbeitsmarkt auch für Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung offener. Wesentliche Elemente der Rechtsänderung sind der Wegfall der „Positivliste“ für berufliche Abschlüsse, der weitgehende Wegfall der Vorrangprüfung, eine Ermöglichung der Einreise zur Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzsuche sowie zur Anerkennung von Abschlüssen und Qualifizierungsmaßnahmen.
IHK: Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet viele Chancen weiterlesen