(dapd). Schuldner sind künftig ein wenig besser gegen drohende Zwangsvollstreckungen geschützt. Zum 1. Juli 2013 steigen die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, wie das Bundesjustizministerium am Montag mitteilte. Dann beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.045,04 (bisher 1.028,89) Euro. Hat der oder die Betroffene gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen, steigt der Betrag um monatlich 393,30 (387,22) Euro für die erste und um jeweils weitere 219,12 (215,73) Euro für die zweite bis fünfte Person. Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das Existenzminimum angepasst. dapd (Politik/Politik)