Erst im Dezember hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte ausländischer Steuerberatungsgesellschaften gestärkt. Gegen die Auffassung des Bundesfinanzhofs entschied der EuGH, dass es mit europäischem Recht nicht vereinbar ist, wenn Steuerberatungsgesellschaften aus anderen EU-Mitgliedstaaten vom Ausland aus keine Steuererklärungen erstellen und an deutsche Finanzämter übermitteln dürfen.