FDP sagt wieder klar Nein zum Mindestlohn

FDP sagt wieder klar Nein zum Mindestlohn Berlin (dapd). Die Liberalen rudern beim Mindestlohn zurück. Das FDP-Präsidium bekräftigte am Montag ausdrücklich den bisherigen Kurs der Partei, wonach ein einheitlicher, flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn abgelehnt wird. „Auch zukünftig soll die Höhe der Lohnuntergrenzen Branche für Branche festgelegt werden – dezentral und differenziert“, heißt es in einem Beschluss des Führungsgremiums. Zuvor hatten FDP-Spitzenpolitiker einen Kurswechsel nicht ausgeschlossen. Das Präsidium der FDP erteilte dem offensichtlich eine Absage. Einen „politischen Lohn“ dürfe es nicht geben, heißt es in dem Beschluss. Gleichzeitig will die FDP sicherstellen, dass jeder die Perspektive bekommen soll, durch eigene Anstrengung ohne Sozialleistung auszukommen. Dafür habe die Partei den Vorschlag für ein Bürgergeld unterbreitet, das „die richtige Idee“ bleibe. dapd (Politik/Politik)

Schäuble dämpft Sorgen vor neuerlicher Zuspitzung der Euro-Krise

Schäuble dämpft Sorgen vor neuerlicher Zuspitzung der Euro-Krise Berlin (dapd). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat Befürchtungen gedämpft, die Euro-Krise könne sich nach den Wahlen in Italien wieder zuspitzen. „Italien hat sich immer wieder fähig erwiesen, auch aus komplizierten Wahlergebnissen regierungsfähige Mehrheiten zu bilden“, sagte Schäuble am Sonntag laut Vorabbericht im „Bericht aus Berlin“ der ARD. Zwar sei die Euro-Krise nicht überwunden, es seien aber gute Ergebnisse erzielt worden, „nicht zuletzt übrigens auch in Italien“. Schäuble gab aber auch zu bedenken, dass es nachhaltiges Wachstum nur bei einer soliden Finanzpolitik gebe. Schäuble räumte ein, dass es viel Anstrengung koste, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Gegenüber der Bevölkerung müsse dieser Weg zudem „überall noch überzeugender“ begründet werden. Insbesondere gegen die Jugendarbeitslosigkeit müsse noch mehr getan werden. Schäuble warb für mehr Mobilität, da gerade in Deutschland dringend Auszubildende gesucht würden. Allerdings seien Strukturreformen im Arbeitsmarkt unvermeidlich. dapd (Politik/Politik)

Rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat fordert Mindestlohn

Rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat fordert Mindestlohn Berlin (dapd). Die neue Mehrheit von SPD, Grünen und Linken hat im Bundesrat die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro durchgeboxt. Die Länderkammer beschloss am Freitag, den Gesetzentwurf für einen flächendeckenden Mindestlohn beim Bundestag einzubringen und mit dem Vermerk „besonders eilbedürftig“ zu versehen. CDU- und FDP-Politiker kritisierten, Rot-Rot-Grün gehe es nicht um die Sache, sondern nur um Wahlkampf. Es liegt jetzt im Ermessen des Bundestags, ob und wann er sich mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Bundesrat verlangt darin auch die Errichtung einer Kommission, die künftig die Höhe des Mindestlohns vorschlagen soll. Das Gremium soll sich zu je einem Drittel aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Wissenschaft zusammensetzen. Das von einer CDU-SPD-Koalition regierte Saarland unterstützte den Gesetzentwurf. Der saarländische Wirtschaftsminister Heiko Maas (SPD) nannte die Forderung nach einem Mindestlohn einen „wichtigen Schritt zur Stärkung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts in unserem Land“. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte: „Wir wollen keinen lückenhaften Mindestlohn.“ Es müsse ein Mindestmaß an Bezahlung und Sozialstandards geben. Lohnuntergrenzen, wie sie die CDU fordere, nützten den Menschen nichts. Die Ministerpräsidentin von Thüringen, Christine Lieberknecht (CDU) sagte, es gehe nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie eines Mindestlohns. Sie plädierte dafür, dass die Tarifparteien in einer Kommission den Mindestlohn ermitteln sollen, aber ohne die politische Vorgabe von 8,50 Euro pro Stunde. „Es ist nicht Aufgabe der Politik, das festzulegen.“ Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), begrüßte, dass die neue rot-rot-grüne Mehrheit als erstes einen Vorstoß für einen gesetzlichen Mindestlohn unternehme. Ein Mindestlohn in dieser Höhe sei die unabdingbare Voraussetzung für eine echte Tarifautonomie. Zu hohe Mindestlöhne kosten Arbeitsplätze Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) warf der neuen Mehrheit im Bundesrat vor, im Grundsatz gehe es ihr um Wahlkampf. Er halte es für falsch, flächendeckend einen einheitlichen Mindestlohn vorzuschreiben. Niemand könne ignorieren, dass es unterschiedliche Verhältnisse in Ländern und in Branchen gebe. „Ist der Mindestlohn zu niedrig, nutzt er niemandem – ist er zu hoch, kostet er Arbeitsplätze“, sagte Bouffier. Ihm sei ein Aufstocker, der vom Staat etwas dazubekomme, lieber, als jemand, der gar keinen Arbeitsplatz habe. Der Wirtschaftsminister von Thüringen, Matthias Machnig (SPD), kritisierte die von der CDU favorisierte Lohnuntergrenze, differenziert nach Regionen und Branchen, die auch noch Unternehmen mit Tarifverträgen ausnehme. „Das ist ein löchriger Schweizer Käse“, sagte Machnig. Der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) sagte, es gebe unterschiedliche Problem- und Interessenlagen der Länder. Statt sofort in der Sache zu entscheiden, wäre es sinnvoller gewesen, darüber erst einmal in den Ausschüssen des Bundesrats zu diskutieren. Rot-Rot-Grün gehe es aber nicht um eine Lösung, nicht um die Menschen, sondern nur um die Bundestagswahl. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) widersprach. Es gehe nicht um eine Schauveranstaltung, sagte er. „Heute ist in diesem Hohen Hause der Tag der Entscheidung gekommen.“ Die 8,50 Euro seien nicht willkürlich gewählt, sondern lägen nur knapp über dem Hartz-IV-Satz. „Davon kann man überleben“, sagte Schneider – mehr aber auch nicht. dapd (Politik/Politik)

Bundestag beschließt neues Leistungsschutzrecht

Bundestag beschließt neues Leistungsschutzrecht Berlin (dapd). Internet-Suchmaschinenbetreiber sollen künftig für die Übernahme längerer Presseartikel an Verlage zahlen müssen. Das sieht das neue Leistungsschutzrecht vor, das der Bundestag am Freitag in Berlin beschloss. In namentlicher Abstimmung votierten 293 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, 243 lehnten ihn ab. Es gab drei Enthaltungen. Die Gesetzesnovelle sieht vor, Presseverlagen das ausschließliche Recht einzuräumen, Presseerzeugnisse oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen – „es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“. Ursprünglich sollte es diese Ausnahme nicht geben. Bevor das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt, muss die Novelle zum Urheberrecht noch den Bundesrat passieren. dapd (Politik/Politik)