Chemnitz/ Hohndorf (dapd). Über die Eröffnung des Insolvenzverfahren beim Zweiradhersteller MZ kann vorerst nicht entschieden werden. Der am Montag beim Amtsgericht Chemnitz eingegangene Antrag des Unternehmens auf Eröffnung des Verfahrens sei formell ergänzungsbedürftig und könne deshalb nicht bearbeitet werden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichtes auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dapd. Die Geschäftsführung sei deshalb zur Abgabe einer weiteren Stellungnahme aufgefordert worden. Sobald diese eingehe und keine weiteren Fragen offen seien, werde das Gericht umgehend entscheiden. Möglicherweise steht der Eröffnung des Verfahrens allerdings dann noch ein Insolvenz-Gutachten im Wege. Ein solches Gutachten, bei dem die noch vorhandenen Werte im Unternehmen erfasst werden, sei zumindest der Regelfall bei Kapitalgesellschaften wie MZ, sagte der Sprecher. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)