Essen. Viele Menschen möchten schon zu Lebzeiten ihren Nachlass regeln und den Erben hohe Erbschaftssteuern ersparen. Ein häufig eingesetztes Mittel ist z.B. bei Immobilien die Übertragung des Eigentums auf die Kinder durch eine Schenkung und die gleichzeitige Bestellung eines sogenannten Nießbrauchsrechts, wodurch der Schenkende nicht alle seine Ansprüche und Nutzungsrechte verliert.