Karlsruhe (dapd). Geduldete Ausländer bleiben weiterhin ausnahmslos vom Elterngeld ausgeschlossen. Das ergibt sich aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter verwarfen eine Vorlage des Bundessozialgerichts, das die entsprechende Vorschrift im Elterngeldgesetz für verfassungswidrig hielt. Das oberste Sozialgericht meinte, die Bestimmung benachteilige geduldete Ausländer ohne sachlichen Grund. Zwar könne der Gesetzgeber durchaus Elterngeld nur ausländischen Eltern gewähren, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben. Geduldeten Ausländern, die sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten, könne eine positive Bleibeprognose aber nicht generell abgesprochen werden. Denn langjährig geduldete Ausländer seien etwa zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Der Erste Senat des Verfassungsgerichts sah die Richtervorlage aber als „unzulässig“ an. Das Bundessozialgericht habe seine Auffassung nicht ausführlich genug dargelegt und sich nicht ausreichend mit der komplexen rechtlichen Ausgangslage auseinandergesetzt. Die heute 24-jährige Klägerin des Ausgangsverfahrens war 1992 mit ihren Eltern aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland eingereist und lebt seitdem hier. Für das erste Lebensjahr ihrer im November 2008 geborenen Tochter hatte die allein erziehende, ledige Frau erfolglos Elterngeld beantragt. (Az: 1 BvL 4/12) dapd (Politik/Politik)
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Elterngeld für Ausländer wird neu geregelt
Karlsruhe/Berlin (dapd). Ausländer, die in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten haben, bekommen künftig leichter Elterngeld. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Regelungen, die diese Personengruppe unter bestimmten Umständen vom Elterngeld oder dem früheren Erziehungsgeld ausschloss, für verfassungswidrig erklärt. Die Normen seien mit sofortiger Wirkung nichtig, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzbeschluss aus Karlsruhe. Die Bundesregierung kündigte eine umgehende Neuregelung an. Die Karlsruher Entscheidung betrifft das seit 2007 geltende Bundeselterngeldgesetz und das vorher geltende Bundeserziehungsgeldgesetz. Die darin enthaltenen Regelungen, die die Gewährung der Gelder an eine Integration der Betroffenen am Arbeitsmarkt knüpften, verstießen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Zudem benachteiligten sie Frauen und verletzten damit das Verbot geschlechtsbezogener Diskriminierung, betonte der Erste Senat. Das Bundesfamilienministerium begrüßte die „klare Entscheidung“ der Verfassungsrichter. Eine neue Ausgestaltung des Gesetzes werde bereits vorbereitet, sagte Sprecher Christoph Steegmans. Die Regierung werde „äußerst kurzfristig“ die Karlsruher Entscheidung umsetzen und den Kreis derjenigen ausweiten, die Elterngeld beziehen können. In drei vorliegenden Fällen hatten Kläger aus Kamerun, dem Kosovo und dem Kongo Asyl in Deutschland beantragt. Nachdem der Asylantrag abgelehnt worden war, erhielten sie aus humanitären Gründen eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Mit der Geburt ihrer Kinder beantragten sie Erziehungsgeld, dass ihnen verweigert wurde, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllten. Demnach müssen Ausländer mit humanitären Aufenthaltstiteln entweder erwerbstätig sein, Arbeitslosengeld I beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. Nur dann konnte Erziehungsgeld gewährt werden. Seit 2007 hat das Elterngeld das Erziehungsgeld abgelöst; die Anspruchsvoraussetzungen für Ausländer wurden aber übernommen. Das Bundessozialgericht, das die Regelungen für verfassungswidrig hielt, hatte die Verfahren dem Verfassungsgericht vorgelegt. Der Erste Senat entschied nun, dass die Vorschriften die betroffenen ausländischen Eltern unzulässig benachteiligen. Der Gesetzgeber habe mit der Gewährung von Eltern- und Erziehungsgeld ja gerade das Ziel verfolgt, dass Eltern sich der Betreuung ihrer Kinder in den ersten Lebensmonaten ohne finanzielle Not selbst widmen könnten. Dem widerspreche es, eine Erwerbstätigkeit oder „Arbeitsmarktverfügbarkeit“ in den ersten Lebensmonaten eines Kindes zu verlangen. Das Elterngeld wird nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate vom Bund gezahlt. Laut Bundesfamilienministerium sollen es Mütter und Väter damit einfacher haben, vorübergehend ganz oder auch teilweise auf eine Arbeit zu verzichten. Das Verfassungsgericht stellte nun auch fest, dass die jetzt gekippten Regelungen beim Elterngeld für Ausländer Frauen im Vergleich zu Männern benachteiligen. Denn darin werde der Anspruch auf Elterngeld von arbeitsmarktbezogenen Voraussetzungen abhängig gemacht, „die Frauen schwerer erfüllen können als Männer“. Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dagdelen, begrüßte den Karlsruher Beschluss und kritisierte die Bundesregierung als „Integrationsverweigerer“. Zum wiederholten Mal kassiere das Bundesverfassungsgericht nun grundgesetzwidrige Gesetze der Bundesregierung, die Migranten betreffen – zuletzt beim Asylbewerberleistungsgesetz, nun beim Eltern- und Erziehungsgeld. Der Karlsruher Beschluss gilt ab sofort. Bereits bestandskräftig Bescheide bleiben davon unberührt. (AZ: BVerfG 1 BvL 2/10 1 BvL 3/10 1 BvL 4/10 1 BvL 3/11) dapd (Politik/Politik)
Von der Leyen: Elterngeld ist eine wichtige Maßnahme
Berlin (dapd). Die stellvertretende CDU-Vorsitzende Ursula von der Leyen hat in der Debatte um das Elterngeld Unionsfraktionschef Volker Kauder widersprochen. Kauder hatte erklärt, das fünf Milliarden Euro teure Elterngeld müsse nach der Bundestagswahl 2013 wegen der sinkenden Geburtenrate auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Auf die Frage, ob Kauder recht habe, sagte von der Leyen der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe): „Familienpolitik braucht viel Verlässlichkeit und Zeit, um zu wirken, das war in Frankreich und Skandinavien nicht anders.“ Das Elterngeld gebe es erst fünf Jahre. Trotzdem „sehen wir bereits zarteste Pflänzchen“. So bekämen die Akademikerinnen, also „die Gruppe, die in Deutschland bei der Kinderfrage am auffälligsten mutlos war, jetzt langsam wieder mehr Kinder“. Auch das Zutrauen, dass man auch mit Kindern einen qualifizierten Beruf ausüben könne, wachse. Das Elterngeld sei deshalb „eine sehr wichtige Maßnahme, die dem Klima für Familien in diesem Land enorm gut getan hat“. dapd (Politik/Politik)
Wir brauchen eine Flexibilisierung des Elterngeldes
Düsseldorf (dapd). Mütter und Väter, die in Teilzeit arbeiten, sollen nach Plänen der Union länger Elterngeld beziehen können. „Wir brauchen eine Flexibilisierung des Elterngeldes“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ingrid Fischbach (CDU), der „Rheinischen Post“. „Wenn beide Eltern ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, ist das Elterngeld nach sieben Monaten aufgebraucht.“ Künftig sollten daher beide Elternteile jeweils bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen können, wenn sie in Teilzeit arbeiten. Nach Berechnungen des Familienministeriums würde diese Ausweitung des Elterngeldes jährlich rund 60 Millionen Euro kosten. dapd (Politik/Politik)
Koalition zankt über Leistungen für Familien
Berlin (dapd). Weiter Zoff um Familienleistungen in der Koalition: Nach dem monatelangen Streit um das Betreuungsgeld debattiert Schwarz-Gelb nun das Elterngeld. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte die Überprüfung der Familienleistung im ersten Lebensjahr des Kindes gefordert. Die CSU macht sich jedoch statt für eine Aufweichung für eine Ausweitung stark. Die FDP will dagegen alle familienpolitischen Regelungen auf den Prüfstand stellen – auch das noch nicht beschlossene Betreuungsgeld. 2011 waren in Deutschland 15.000 Kinder weniger geboren worden als im Jahr zuvor. Vor diesem Hintergrund hatte Kauder kürzlich angekündigt, dass sich die Union „in der nächsten Legislaturperiode“, die im Herbst 2013 beginnt, das Elterngeld und seine Wirkung „noch mal anschauen“ wolle. Das Elterngeld wird nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate vom Bund gezahlt, wenn die Eltern die Arbeit aussetzen. Mutter und Vater können sich den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Das Elterngeld muss jedoch mindestens zwei und darf höchstens zwölf Monate von einem Elternteil bezogen werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich am Wochenende dafür aus, alle familienpolitischen Leistungen auf ihre Wirksamkeit und Zielgenauigkeit hin zu überprüfen. „Das verlangt schon die Haushaltssituation“, sagte die stellvertretende FDP-Vorsitzende der „Welt am Sonntag“. Auch FDP-Generalsekretär Patrick Döring verlangte in der „Welt“: „Da gehört alles auf den Tisch – also nicht nur das Elterngeld, sondern dann auch das Betreuungsgeld“. Das Betreuungsgeld sei „wie alle anderen Leistungen darauf zu überprüfen, ob es den Zielen einer modernen Familienpolitik gerecht wird“. Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) will dagegen langfristig eine Ausweitung des Elterngeldes: „Unser mittelfristiges Ziel sollte sein, das Elterngeld auf 24 Monate auszuweiten, davon sollten zwölf Monate als Partnermonate reserviert werden“, sagte sie der „Rheinischen Post“. Sie wisse zwar, dass ein längeres Elterngeld derzeit finanziell nicht zu verwirklichen sei, verwies aber zugleich darauf, dass „Länder mit erfolgreicher Familienpolitik“ bereits heute die ersten zwei Lebensjahre des Kindes finanziell abpuffern würden. „Die Familien müssen wissen, was auf sie zukommt“, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Es sei „nicht in Ordnung diese Frage wegen der Zerrissenheit der Koalition in der Familienpolitik erst in der nächsten Legislaturperiode zu klären“. „Tatsache ist, dass große Teile der Koalition das Elterngeld schlicht nicht wollen“, fügte der SPD-Politiker hinzu. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kritisierte Kauders Vorstoß ebenfalls. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte Beck: „Einerseits wehrt sich die Union gegen den Begriff Herdprämie für ihr Betreuungsgeld, andererseits stuft Kauder das Elterngeld nun zur reinen Gebärprämie herab.“ Beck betonte, das Elterngeld solle Müttern und Vätern ermöglichen, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Der Bund der Steuerzahler verlangte angesichts der geringen Geburtenzahlen dagegen das Aus für diese Familienleistung. Verbandspräsident Reiner Holznagel sagte den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe: „Das Elterngeld hat seine Wirkung voll und ganz verfehlt, das Vorhaben ist gescheitert. Wir fordern eine Rückkehr zum alten Erziehungsgeld: Dann würde der Bund 2,9 Milliarden Euro im Jahr sparen.“ dapd (Politik/Politik)
Zoff um die Familienleistungen
Berlin (dapd). Weiter Zoff um Familienleistungen in der Koalition: Nach dem monatelangen Streit um das Betreuungsgeld debattiert die Koalition nun das Elterngeld. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte die Überprüfung der Familienleistung im ersten Lebensjahr des Kindes gefordert. Die CSU macht sich jedoch statt für eine Aufweichung für eine Ausweitung stark. Die FDP will nun auch das noch nicht beschlossene Betreuungsgeld überprüfen. 2011 waren in Deutschland 15.000 Kinder weniger geboren worden als im Jahr zuvor. Vor diesem Hintergrund hatte Kauder kürzlich angekündigt, dass sich die Union „in der nächsten Legislaturperiode“, die im Herbst 2013 beginnt, das Elterngeld und seine Wirkung „noch mal anschauen“ wolle. Das Elterngeld wird nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate vom Bund gezahlt, wenn die Eltern die Arbeit aussetzen. Mutter und Vater können sich den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Das Elterngeld muss jedoch mindestens zwei und darf höchstens zwölf Monate von einem Elternteil bezogen werden. Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) will dagegen eine Ausweitung der Leistung: „Unser mittelfristiges Ziel sollte sein, das Elterngeld auf 24 Monate auszuweiten, davon sollten zwölf Monate als Partnermonate reserviert werden“, sagte sie der „Rheinischen Post“. Sie wisse zwar, dass ein längeres Elterngeld derzeit finanziell nicht zu verwirklichen sei, verwies aber zugleich darauf, dass „Länder mit erfolgreicher Familienpolitik“ bereits heute die ersten zwei Lebensjahre des Kindes finanziell abpuffern würden. Der Landesvorsitzende der Hamburger CDU, Marcus Weinberg, verteidigte die staatliche Leistung an Eltern ebenfalls. „Das Elterngeld ist ein großer Erfolg. Es wäre fatal, nur die Geburtenrate als Indikator für Misserfolg oder Erfolg dieser politischen Maßnahme zu nehmen“, sagte er dem „Hamburger Abendblatt“. Nach der Ankündigung von Kauder, die Wirkung des Elterngeldes zu überprüfen, will die FDP das gleiche Vorgehen beim umstrittenen Betreuungsgeld. „Da gehört alles auf den Tisch – also nicht nur das Elterngeld, sondern dann auch das Betreuungsgeld“, sagte FDP-Generalsekretär Patrick Döring der „Welt“. Das Betreuungsgeld sei „wie alle anderen Leistungen darauf zu überprüfen, ob es den Zielen einer modernen Familienpolitik gerecht wird“. Die SPD fordert eine Klärung der Zukunft des Elterngeldes noch vor der Bundestagswahl. „Die Familien müssen wissen, was auf sie zukommt“, sagte der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Es sei „nicht in Ordnung diese Frage wegen der Zerrissenheit der Koalition in der Familienpolitik erst in der nächsten Legislaturperiode zu klären“. „Tatsache ist, dass große Teile der Koalition das Elterngeld schlicht nicht wollen“, fügte der SPD-Politiker hinzu. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kritisierte Kauders Vorstoß ebenfalls. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte Beck: „Einerseits wehrt sich die Union gegen den Begriff Herdprämie für ihr Betreuungsgeld, andererseits stuft Kauder das Elterngeld nun zur reinen Gebärprämie herab.“ Beck betonte, das Elterngeld solle Müttern und Vätern ermöglichen, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. „Das Elterngeld ist unabhängig von der Geburtenzahl ein Erfolgsmodell.“ Der Bund der Steuerzahler verlangte angesichts der geringen Geburtenzahlen dagegen das Aus für diese Familienleistung. Verbandspräsident Reiner Holznagel sagte den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe: „Das Elterngeld hat seine Wirkung voll und ganz verfehlt, das Vorhaben ist gescheitert. Wir fordern eine Rückkehr zum alten Erziehungsgeld: Dann würde der Bund 2,9 Milliarden Euro im Jahr sparen.“ dapd (Politik/Politik)
SPD will Klarheit über Elterngeld vor der Wahl
Berlin (dapd). Die SPD fordert eine Klärung der Zukunft des Elterngeldes noch vor der Bundestagswahl. „Die Familien müssen wissen, was auf sie zukommt“, sagte der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Samstag in Berlin. Es sei „nicht in Ordnung diese Frage wegen der Zerrissenheit der Koalition in der Familienpolitik erst in der nächsten Legislaturperiode zu klären“. „Tatsache ist, dass große Teile der Koalition das Elterngeld schlicht nicht wollen“, fügte der SPD-Politiker hinzu. Deshalb habe die Bundesregierung 2011 beim Elterngeld bereits 600 Millionen Euro eingespart, deshalb kündige Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) nun weitere Veränderungen für die nächste Legislaturperiode an. 2011 waren in Deutschland 15.000 Kinder weniger geboren worden als im Jahr zuvor. Vor diesem Hintergrund hatte Kauder kürzlich angekündigt, dass sich die Union „in der nächsten Legislaturperiode“, die im Herbst 2013 beginnt, das Elterngeld und seine Wirkung „noch mal anschauen“ wolle. dapd (Politik/Politik)
Straubinger erwartet klare Mehrheit für Betreuungsgeld
Köln (dapd). Das Betreuungsgeld wird trotz der erneut aufgeflammten Diskussion nach Ansicht des CSU-Familienpolitikers Max Straubinger wie geplant kommen. „Da bin ich ganz sicher“, sagte er am Samstag im Deutschlandfunk. Es werde im Bundestag eine klare Mehrheit geben – nicht wegen eines angedrohten Scheiterns der Koalition, sondern aufgrund der Überzeugung der Abgeordneten. Straubinger wies Kritik am Elterngeld zurück. Dieses dürfe nicht nur als Mittel zur Steigerung der Geburtenraten gesehen werden. Vor allem diene das Elterngeld dazu, ein positives Umfeld für junge Familien zu schaffen. dapd (Politik/Politik)
Grüne: Kauder stuft Elterngeld zur Gebärprämie herab
Osnabrück (dapd). Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, hat Unionsfraktionschef Volker Kauder scharf für den Plan kritisiert, das Elterngeld in der nächsten Legislaturperiode auf den Prüfstand zu stellen. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagausgabe) sagte Beck: „Einerseits wehrt sich die Union gegen den Begriff Herdprämie für ihr Betreuungsgeld, andererseits stuft Kauder das Elterngeld nun zur reinen Gebärprämie herab.“ Anstatt es grundsätzlich infrage zu stellen, müsse das Teilelterngeld endlich eingeführt werden. Beck betonte, das Elterngeld solle Müttern und Vätern ermöglichen, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. „Das Elterngeld ist unabhängig von der Geburtenzahl ein Erfolgsmodell.“ dapd (Politik/Politik)
Elterngeld bringt nicht mehr Kinder
Berlin (dapd). Das vor gut fünf Jahren eingeführte Elterngeld hat offenbar seine gewünschte Wirkung verfehlt: Trotz Ausgaben von jährlich fast fünf Milliarden Euro nimmt die Zahl der Geburten weiter ab. Vor diesem Hintergrund will Unionsfraktionschef Volker Kauder die familienpolitische Leistung auf den Prüfstand stellen. Dafür erntete der CDU-Politiker umgehend Widerspruch aus den eigenen Reihen und von der Opposition. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) mahnte, das Elterngeld sei nicht als „Gebärprämie“ gedacht gewesen. 2011 waren in Deutschland 15.000 Kinder weniger geboren worden als im Jahr zuvor. Vor diesem Hintergrund hatte Kauder in der „Süddeutschen Zeitung“ angekündigt, dass sich die Union „in der nächsten Legislaturperiode“, die im Herbst 2013 beginnt, das Elterngeld und seine Wirkung „noch mal anschauen“ wolle. Zuvor hatte bereits der CDU-Wirtschaftspolitiker Thomas Bareiß eine Überprüfung gefordert. Das Elterngeld wird nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate vom Bund gezahlt, wenn die Eltern die Arbeit aussetzen. Bundesfamilienministerin Schröder reagierte verschnupft auf den Vorstoß von Kauder. Die eigentliche Ursache des Geburtenrückgangs in Deutschland sei ein Rückgang der Zahl der Mütter im gebärfähigen Alter, sagte sie. Das sollte in der Debatte berücksichtigt werden. Vorrangiges Ziel des Elterngeldes sei es nun mal, dass arbeitende Eltern im ersten Jahr nach der Geburt ihres Kindes für ihren Nachwuchs da sein könnten. Dabei helfe das Elterngeld. „Wenn sich dadurch die Geburtenrate steigert, dann freue ich mich“, fügte die Ministerin hinzu. Der nordrhein-westfälische FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Christian Lindner forderte Kauder zur Zurückhaltung auf. Im Interesse der Familien und ihrer Planung solle jetzt erst einmal die im Koalitionsvertrag verankerte Wirkungsuntersuchung der familienpolitischen Leistungen vorgelegt werden, „bevor etwas abgeschafft oder neu eingeführt wird“, sagte er der Nachrichtenseite „Spiegel Online“. Regierungssprecher Steffen Seibert versuchte derweil zu schlichten. Der Erfolg der Familienleistung lasse sich nicht daran messen, „ob die Zahl der Geburten im kommenden Jahr steigt“, sagte er in Berlin. 2013 lägen aber Ergebnisse einer Untersuchung vor, dann könne es eine Diskussion „mit gesicherter Grundlage“ geben. Zugleich bezeichnete er das Elterngeld als eine „sinnvolle Maßnahme“. Die SPD forderte Klarheit noch vor der Bundestagswahl. Kauders „nebulöse Ankündigung“ könne nur als Signal verstanden werden, dass das Elterngeld zur Disposition stehe, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Er fügte hinzu, wenn Kauder das Elterngeld streichen und das umstrittene Betreuungsgeld einführen wolle, zeige dies, dass die Union die Bedürfnisse junger Familien nicht verstanden habe. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sprach von einem „unnötigen Gerede“, das nur Familien verunsichere. Empört reagierten auch die Grünen. Offenbar wollten die Konservativen in der Union die modernen Elemente der Familienförderung in Deutschland schleifen, kritisierte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast. An Kauder gewandt fügte sie hinzu, statt eine „akzeptierte Familienleistung“ abzuschaffen solle er sich für eine zeitgemäße Familienpolitik einsetzen und „unsinnige Leistungen wie das Betreuungsgeld schnellstmöglich beerdigen“. dapd (Politik/Politik)