Berlin (dapd). Einwohnermeldeämter dürfen persönliche Daten künftig nur bei ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen an Unternehmen weitergeben. D
Berlin (dapd). Einwohnermeldeämter dürfen persönliche Daten künftig nur bei ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen an Unternehmen weitergeben. D