Schäuble: Zufällige CD-Käufe immer nur eine Behelfskrücke

Schäuble: Zufällige CD-Käufe immer nur eine Behelfskrücke Berlin (dapd). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat den Kauf von Steuerdaten-CDs im Kampf gegen Steuerhinterzieher kritisiert. „Zufällige CD-Käufe können immer nur eine Behelfskrücke sein, sie bieten keinen umfassenden Ansatz zur befriedigenden Besteuerung“, sagte Schäuble der „Bild“-Zeitung. Hintergrund ist der erneute Kauf einer Steuerdaten-CD durch das Land Nordrhein-Westfalen. Schäuble betonte die Wichtigkeit eines dauerhaften Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz: „Wir streben eine haltbare, belastbare und langfristige Lösung des Problems der unzureichenden Versteuerung deutscher Steuerpflichtiger mit Anlagen in der Schweiz an.“ Bereits im September 2011 hatte Schäuble ein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet, allerdings muss es noch vom Bundesrat gebilligt werden. Mehrere Länder, darunter Nordrhein-Westfalen, kritisieren die Vereinbarung als nicht weitreichend genug. dapd (Politik/Politik)

Beschneidung soll schnell geregelt werden

Beschneidung soll schnell geregelt werden Berlin (dapd). Die Bundesregierung will die rituelle Beschneidung von Jungen möglichst bald gesetzlich regeln. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) plädiert für eine schnelle Lösung und prüft, ob diese über eine Änderung des Patientenrechts machbar ist. Der Druck ist groß: Der Zentralrat der Juden warnt vor drastischen Folgen für den Fall, dass die Beschneidung weiterhin als rechtswidrig eingestuft wird. Auch die Bundesärztekammer ermahnt die Politik. Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung von Jungen im Juni als strafbare Körperverletzung gewertet. Das Urteil sorgte hierzulande wie international für Empörung. Die Beschneidung hat sowohl im Judentum als auch im Islam eine lange Tradition. Die Kölner Richter argumentierten jedoch, in der Bewertung überwiege das Grundrecht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit in Abwägung mit der Religionsfreiheit und dem Erziehungsrecht der Eltern. Bahr sagte, dass er die Beschneidung als Ausdruck religiöser Selbstbestimmung straffrei halten wolle. „Für mich ist die freie Ausübung der Religion ein ganz hohes Gut“, sagte der FDP-Politiker der Tageszeitung „Die Welt“. Deshalb sei die Unsicherheit nach dem Gerichtsurteil schnellstens abzubauen. Es werde nun diskutiert, „ob eine Legalisierung religiös begründeter Beschneidungen im Patientenrecht geregelt werden kann“, erklärte Bahr. Man müsse aber „abwarten, ob dieser Weg rechtlich überhaupt gangbar ist“. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, ermahnte die Politiker per Brief zur Eile. Er habe Bundeskanzlerin Angel Merkel (CDU), alle Fraktionschefs im Bundestag und die Ministerpräsidenten schriftlich gebeten, ein Gesetz direkt nach der Sommerpause auf den Weg zu bringen, sagte er dem „Focus“. Falls es bei der Rechtsauffassung des Kölner Gerichts bleibe, sei das jüdische Leben in Deutschland bedroht. „Dann müssten wir gehen“, sagte Graumann. Das sei „kein rhetorischer Trick“. Der Vorsitzende der Allgemeinen Rabbinerkonferenz in Deutschland, Henry Brandt, wies in einem Gastbeitrag für die „Bild am Sonntag“ darauf hin, dass die Beschneidung im Judentum und im Islam „fundamental“ sei. Er verlangte, die Beschneidung gesetzlich zu erlauben. Nur so könne Religionsfreiheit glaubwürdig Bestand haben. Es reiche nicht, den Eingriff lediglich straffrei zu stellen. Genau das befürwortet jedoch der CSU-Politiker Thomas Silberhorn. „Jede Ohrfeige“ erfülle den Straftatbestand der Körperverletzung, also treffe dies auch auf die Beschneidung zu, sagte der Rechtsexperte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Silberhorn warb für eine Straffreistellung unter Verweis auf die geltende Regelung für die Abtreibung: „Sie bleibt rechtswidrig, wird aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft.“ CSU-Chef Horst Seehofer erklärte im ARD-„Sommerinterview“, er habe „sehr viel Verständnis für die Juden und die Muslime“. Bundesregierung und Parlament sollten eine Lösung finden, die eine vernünftige Güterabwägung zwischen der eingeforderten Religionsfreiheit und dem Strafrecht darstelle. „Ich glaube, das ist möglich“, sagte Seehofer. Zustimmung zu dem umstrittenen Kölner Urteil kam von der Linksfraktion. Der religionspolitische Sprecher Raju Sharma sagte der Zeitung, eine Beschneidung sei „ein schwerer Eingriff“ in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes. Diese habe der Staat zu schützen. Dagegen müssten die auf religiösen Traditionen begründeten Wünsche der Eltern zurückstehen. Insofern sei das Kölner Urteil „im Kern eine zutreffende Güterabwägung“. Wegen der unklaren rechtlichen Lage rät die Bundesärztekammer ihren Mitgliedern derzeit davon ab, rituelle Beschneidungen vorzunehmen. Das Urteil des Kölner Landgerichts halte man zwar für „sehr kulturunsensibel und falsch“, sagte Kammerpräsident Frank Ulrich Montgomery dem Berliner „Tagesspiegel“. Gleichwohl müsse die Kammer derzeit jedem Mediziner davon abraten, den Eingriff vorzunehmen. Wer dies dennoch tue, laufe Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden. dapd (Politik/Politik)

Streit über Haftung bei direkter Hilfe für Banken

Streit über Haftung bei direkter Hilfe für Banken Berlin/Brüssel (dapd). Die europäischen Pläne zur finanziellen Unterstützung maroder Banken sorgen für Unstimmigkeiten. Die Geister scheiden sich an der Frage, ob ein Staat für Hilfen haftet, die aus dem neuen Rettungsschirm ESM direkt an seine Geldinstitute fließen. Der künftige ESM-Chef Klaus Regling sagte der „Welt am Sonntag“, die jeweiligen Staaten müssten keineswegs für die Geldspritzen gerade stehen. Finanzminister Wolfgang Schäuble hingegen hatte stets erklärt, Deutschland gehe von einer staatlichen Haftung aus. Hintergrund sind die Beschlüsse des jüngsten EU-Gipfels in Brüssel. Die Staats- und Regierungschefs hatten sich darauf verständigt, dass die EU-Kommission Anfang September den Vorschlag für eine zentralisierte Bankenaufsicht unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Eurozone vorlegt. Sobald die Aufsicht steht, sollen Banken direkt den neuen Schirm ESM anzapfen können. Regling erklärte, wenn es eine wirkliche Bankenaufsicht durch die EZB gebe, „dann besteht die Möglichkeit, dass wir Kredite direkt an Banken geben und sie nicht wie heute über die Regierung leiten. Dann ist das Land raus aus der Haftung“. Dieser Meinung sind auch Eurogruppenchef Jean-Claude Juncker und Währungskommissar Olli Rehn. Schäuble hat sich hingegen mehrfach gegenteilig geäußert. EFSF-Sprecher Christof Roche wies allerdings den Eindruck zurück, Regling – derzeit Chef des temporären Rettungsschirms EFSF – habe Schäuble widersprochen. Regling sei in dem Interview nicht zu den Ansichten Schäubles befragt worden, sagte er auf dapd-Anfrage. SPD-Fraktionsvize Jochim Poß verlangte eine eindeutige Aussage der Bundesregierung. „Schäuble muss umgehend Klarheit schaffen, ob es im Falle der direkten Bankenhilfe zukünftig bei der staatlichen Haftung bleibt oder nicht“, sagte er der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Der Widerspruch zwischen Schäubles Äußerungen einerseits und den Aussagen Reglings, Junckers und Rehns andererseits „belastet schon die anstehenden Entscheidungen im Bundestag“, warnte der Sozialdemokrat mit Blick auf die Sondersitzung am Donnerstag. Auch CSU-Chef Horst Seehofer verlangte eine klare Aussage noch vor der Abstimmung über die Hilfe für Spaniens Banken. Er empfehle Zustimmung, wenn von der Bundesregierung klargestellt werde, dass für diese Hilfe der „spanische Staat haftet und nicht eine einzelne Bank“, sagte er im ARD-„Sommerinterview“, das am Sonntagabend ausgestrahlt werden sollte. Aus Diplomatenkreisen in Brüssel verlautete, es seien noch keine Details besprochen worden. So sei offen, ob der ESM bei einer Rekapitalisierung von Banken einen Teil der Anteile übernehme, der spanische Staat aber ebenfalls einen Teil. Damit würde Madrid mit eigenem Geld mithaften, jedoch nicht für die ESM-Anteile. Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte für die Sondersitzung des Bundestages eine eigene schwarz-gelbe Mehrheit, aber keine Kanzlermehrheit voraus. „Es geht nicht um die Wahl eines Kanzlers. Wir werden die erforderliche Mehrheit bringen“, sagte der CDU-Politiker der „Welt am Sonntag“. Die Opposition sieht die Frage der Kanzlermehrheit wie üblich ganz anders. „Alles andere als die Kanzlermehrheit ist eine Niederlage und ein Zeichen für die Erosion der Macht der Kanzlerin“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. „Wenn Volker Kauder die Kanzlermehrheit als Ziel aufgibt, ist das eine Kapitulationserklärung.“ Ähnlich äußerte sich Oppermanns Amtskollege bei den Grünen, Volker Beck. Die Führung der Unionsfraktion sei sich bei der Hilfe für Spanien nicht der Unterstützung in den eigenen Reihen sicher. Deshalb senke Kauder mit Absicht die Erwartungen an das Abstimmungsverhalten der Koalition. „Die Koalition ist europapolitisch nicht mehr gestaltungsfähig“ resümierte Beck. dapd (Politik/Politik)

CDU-Großstadtgruppe will Partei thematisch breiter aufstellen

CDU-Großstadtgruppe will Partei thematisch breiter aufstellen Hamburg (dapd). Eine Gruppe von rund 20 CDU-Großstadtabgeordneten will die Union inhaltlich breiter aufstellen. Der Initiator der Bundestagsgruppe, der Frankfurter Bundestagsabgeordnete Matthias Zimmer, kündigte im „Hamburger Abendblatt“ ein Treffen der Gruppe für den Herbst an. Zimmer forderte von der CDU ein Großstadtprofil, in dem die Partei auch eine „klare Position“ im Umgang mit dem Christopher Street Day und mit Forderungen nach der steuerlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe einnimmt. Zimmer forderte zudem eine „zeitgemäße CDU-Großstadtpolitik beim Thema Drogen“ und eine Position zur zunehmenden „Eventkultur“ in Großstädten. Wie der Hamburger CDU-Landesvorsitzende Marcus Weinberg ankündigte, will die Gruppe eine Großstadt-Strategie für die CDU erarbeiten. „Wir sollten in Städten vergleichbare Erscheinungen und Wirkungen identifizieren und Strategien und Kampagnen entsprechend verstärkt abstimmen“, sagte Weinberg der Zeitung. dapd (Politik/Politik)

Wowereit macht sich für eine Parlamentsreform in Berlin stark

Wowereit macht sich für eine Parlamentsreform in Berlin stark Berlin (dapd-bln). Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) plädiert für eine Parlamentsreform im Land Berlin. Angesichts der komplexen Anforderungen an die Parlamentarier erachte er eine Umwandlung des Abgeordnetenhauses von einem Teilzeit- in ein kleineres Vollzeitparlament für sinnvoll, sagte der Regierungschef der Nachrichtenagentur dapd. Nur wenige Abgeordnete seien heute noch in der Lage, ihren Beruf und die parlamentarische Arbeit zeitlich in Einklang zu bringen. In Berlin arbeiten alle 149 Parlamentarier in Teilzeit. Diskussionen über die Vor- und Nachteile von Teilzeitparlamenten gibt es in vielen Bundesländern. Ähnliche Teilzeit-Modelle gibt es noch in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen. In Baden-Württemberg indes wurde im März 2011 die Arbeitsweise des Parlaments auf Vollzeit umgestellt. In Berlin sind bislang ähnliche Versuche stets gescheitert. Unter anderem fürchten viele Abgeordnete eine Diskussion über mögliche Mehrkosten, die durch eine Umwandlung entstehen könnten. Aus Sicht von Wowereit wird die Debatte allerdings „unehrlich“ geführt. Tatsache sei, dass mittlerweile der Großteil der Abgeordneten über das normale Maß des Halbtagsparlamentes hinaus arbeiten würden. „Viele Termine liegen außerhalb der Teilzeitregelung“, sagte der SPD-Politiker. Eine höhere Vergütung bekommen die Abgeordneten für ihren Mehreinsatz allerdings nicht. So wird den Parlamentariern für ihre Halbtagstätigkeit derzeit eine feste finanzielle Entschädigung von 3.369 Euro im Monat gezahlt. Befürchtungen, wonach eine Umstellung der Arbeitsweise zu einer Verdopplung der Abgeordnetendiäten führen könnte, trat der Regierungschef entgegen. Bedingung für eine Reform müsse sein, dass das Parlament dann zugleich in der Anzahl der Abgeordnetensitze verkleinert werden müsste. Eine konkrete Zahl nannte Wowereit nicht. In früheren Diskussionen hatten Experten die Verringerung der 149 Sitze auf 90 bis 100 vorgeschlagen. dapd (Politik/Politik)

Böhrnsen sieht den Bremer Mindestlohn als Vorbild für die Länder

Böhrnsen sieht den Bremer Mindestlohn als Vorbild für die Länder Osnabrück (dapd-nrd). Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) hat die anderen 15 Bundesländer aufgefordert, sich das Mindestlohngesetz seines Landes für eine ähnliche Regelung zum Vorbild zu nehmen. „Es sollte jetzt noch mehr Regeln dieser Art geben“, sagte Böhrnsen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. So würde der gesetzliche Mindestlohn ein Stück näher rücken. Die Regelung legt eine Bezahlung von mindestens 8,50 Euro pro Stunde fest und tritt am 1. September 2012 in Kraft. dapd (Politik/Politik)

Keitel will die Energiewende verzögern

Keitel will die Energiewende verzögern Düsseldorf (dapd). Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Hans-Peter Keitel, fordert eine Korrektur bei der Energiewende und eine Rücknahme der Privilegien für Öko-Strom. „Vielleicht sollten wir uns bei der Umsetzung der Ziele wieder ein paar Freiheiten nehmen und Ansprüche zurückschrauben“, sagte Keitel der „Rheinischen Post“. Als Beispiel nannte er die Bevorzugung von Öko-Strom. „Wenn wir den Einspeisevorrang für die erneuerbaren Energien für die letzten zehn Prozent kappen würden, könnten wir die Notwendigkeit des Leitungsbaus um fast die Hälfte reduzieren. Das würde der Industrie Luft verschaffen, die Neubauten auch technisch umzusetzen“, sagte Keitel. Der Industriepräsident warnte die Politik bei der Energiewende davor, „blind in eine Krise“ zu rennen. Auch müsse die Politik ehrlich sagen, dass die Strompreise steigen werden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Raffelhüschen für Auszeit bei der Euro-Rettung

Raffelhüschen für Auszeit bei der Euro-Rettung Berlin (dapd). Die Suche nach einem Weg aus der Euro-Krise spaltet Deutschlands Ökonomen weiterhin. Der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen fordert vorerst einen Stopp für weitere Hilfen an die Defizitländer. „Es ist wie im Basketball: Um sich zu sortieren, muss man erst einmal eine Auszeit nehmen“, forderte er im Gespräch mit der Zeitung „Die Welt“ (Samstagausgabe). „Und das heißt: Keinen Schritt weiter, solange es kein vernünftiges Regelwerk gibt. Solange darf es keine gemeinsame Haftung und keine neuen Schulden über Maastricht hinaus geben.“ Der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Dennis Snower, widersprach ihm entschieden: Eine solche Auszeit könne sich Europa nicht leisten. „Wir befinden uns mitten in einer Krise, ein Bank-Run in einem einzigen Land kann sich schnell auf ganz Europa ausbreiten“, warnte Snower. Deshalb dürfe man keine Zeit verlieren. „Ja, wir müssen an gemeinsamen Regeln arbeiten, aber wir müssen gleichzeitig auch stabilisieren.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Tagesmütter brauchen eine Erlaubnis

Tagesmütter brauchen eine Erlaubnis Karlsruhe (dapd). Tagesmütter dürfen Kinder nur mit einer Erlaubnis in ihrer eigenen Wohnung betreuen. Das hat am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Eine bezahlte Kinderbetreuung in den eigenen vier Wänden ist demnach eine gewerbliche Nutzung und kein bloßer privater Gebrauch. Ob der Verwalter oder Vermieter die Genehmigung mit dem Argument verweigern darf, die Kinder seien zu laut, ließ der BGH allerdings aus prozessualen Gründen offen. Dazu sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger in der Urteilsverkündung: „Die Erwartungen sind hoch, aber wir können sie nicht erfüllen.“ Der Fünfte Zivilsenat erklärte aber allgemein, dass die neuen gesetzlichen Vorschriften zu beachten seien, wonach Kinderlärm nicht wie früher mit Straßenlärm gleichgesetzt werden darf. Auf der anderen Seite komme es aber auch auf die konkreten Gegebenheiten einer Wohnung an. Möglicherweise könne der Vermieter oder Verwalter auch Auflagen zur Nutzung erteilen, meinten die Richter. Im konkreten Streit geht es um eine Wohnungseigentümer-Anlage in Köln. Die Vermieterin und viele Hausbewohner sind mit der Betreuung der fünf Kinder auch einverstanden – nicht jedoch die Eigentümer in der darunter liegenden Parterrewohnung. Nur wegen des Protests dieser einen Familie hatte der Verwalter die Tätigkeit der Tagesmutter untersagt. Die Gemeinschaft der Eigentümer hätte diesen Beschluss anfechten müssen, doch kam das erforderliche Drei-Viertel-Quorum nicht zustande. Damit wurde das Verbot formal gültig. Prozess muss neu geführt werden Die Eigentümerin, die der Tagesmutter die Wohnung vermietet hat, hätte diesen Beschluss des Verwalters gerichtlich anfechten müssen, was sie jedoch versäumte. Das hinderte den BGH jetzt an der Entscheidung, ob Kinderlärm ein Verbotsgrund ist. Der Prozess muss also neu geführt werden. Zunächst gilt aber das Verbot des Verwalters. Für das künftige Vorgehen gab der Vorsitzende Richter Krüger den Streitparteien eine Anleitung mit auf den Weg. Die Vermieterin, die mit der Tätigkeit der Tagesmutter einverstanden ist, müsse sich zunächst um eine Zustimmung zu dieser gewerblichen Nutzung bemühen. Einen entsprechenden Antrag könne sie beim Verwalter oder den Wohnungseigentümern stellen. Auf dieser Grundlage müsse dann die Entscheidung über die Genehmigung gefällt werden. Wenn dieser Beschluss – von welcher Seite auch immer – angefochten werde, „dann sehen wir uns hier wieder“, sagte der Vorsitzende. Städtetag warnt vor hohen rechtlichen Hürden Das Bundesfamilienministerium forderte mehr Toleranz. „Kinderlärm darf kein Grund zur Klage sein“, sagte eine Sprecherin. Hier müsse ein gesamtgesellschaftliches Toleranzgebot gelten, insbesondere auch für Nachbarn von Betreuungseinrichtungen. Es sei zudem ein Grundgedanke der Kindertagespflege, dass Tagesmütter und -väter Kinder in Privathäusern betreuen, sagte die Sprecherin weiter. Der Deutsche Städtetag wies darauf hin, dass Tagesmütter und Tagesväter unentbehrlich für die Betreuung von Kleinkindern seien. Verbandspräsident Christian Ude sagte: „Ohne sie ist der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz nicht zu erfüllen.“ Dem Ausbau der Kinderbetreuung dürften keine hohen Hürden im Wege stehen, warnte er. Die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion, Judith Skudelny, bedauerte, dass der BGH keine Grundsatzentscheidung getroffen habe. Auch sie betonte, dass nach neuer Rechtslage Kinderlärm keine „schädliche Umwelteinwirkung“ mehr darstellt. „Er ist vielmehr Ausdruck der kindlichen Entwicklung und steht somit unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft“, erklärte sie. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof V ZR 204/11) ( www.bundesgerichtshof.de ) dapd (Politik/Politik)

Beschneidungen sollen straffrei bleiben

Beschneidungen sollen straffrei bleiben Berlin (dapd). Die rituelle Beschneidung von Jungen soll nach dem Willen der Bundesregierung straffrei bleiben. Dies hat der Sprecher von Kanzlerin Angela Merkel, Steffen Seibert, am Freitag in Berlin betont. Er ließ aber offen, ob die Regierung die verworrene Rechtslage per Gesetz klarstellen will. Das werde nun mit Hochdruck geprüft. Anlass der Rechtsunsicherheit ist ein Urteil des Landgerichts Köln. Es wertet die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen – eine uralte Tradition – als Körperverletzung und damit als Straftat. Dies hat in Deutschland und auch international einen Sturm der Entrüstung entfacht. Seibert sagte, es müsse schnell klargestellt werden, dass Beschneidungen keine Straftat sind, um den Rechtsfrieden für jüdisches und islamisches Leben wieder herzustellen. „Da kann nichts auf die lange Bank geschoben werden. Die Freiheit der religiösen Betätigung ist uns ein hohes Rechtsgut.“ Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums fügte hinzu, Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe eine intensive Prüfung veranlasst. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) forderte ebenfalls eine rasche und verbindliche Klärung. Die freie Religionsausübung müsse in Deutschland geschützt bleiben, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Unionsfraktionschef Volker Kauder sprach sich dafür aus, in der Sondersitzung des Bundestags am Donnerstag eine fraktionsübergreifende Resolution zu verabschieden. „Jüdisches und muslimisches Leben muss auch in Zukunft in Deutschland möglich sein“, sagte er der „Welt“ (Samstagausgabe). „Im Deutschen Bundestag müssen wir dazu Rechtssicherheit schaffen.“ Zentralrat regt überparteiliche Initiative an Die SPD erklärte sich dazu bereit, die Rechtslage gesetzlich zu klären. „Religionsbedingte Beschneidungen bei Jungen dürfen in Deutschland nicht strafbar sein“, betonten der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel und die Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion, Brigitte Zypries. Das Urteil des Kölner Landgerichts sei lediglich eine Einzelfallentscheidung und entfalte keine Bindungswirkung für andere Gerichte. Gabriel und Zypries erklärten, sollte jetzt „eine größere Rechtsunsicherheit“ bei den Ärzten eintreten, müsse im Sinne des Rechtsfriedens über eine gesetzliche Regelung neu nachgedacht werden. „Die SPD wäre in diesem Fall zu einer gesetzlichen Klarstellung bereit“, erklärten sie. „Es kann nicht sein, dass Jahrtausende alte Traditionen von Millionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland infrage gestellt werden.“ SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier erklärte: „Schon allein wegen der Vielzahl von Betroffenen, die entweder als Ärzte oder als Angehörige einer religiösen Gruppe dringend auf Klärung warten, ist der Gesetzgeber gefragt. Das Warten auf das Bundesverfassungsgericht ist noch keine Haltung.“ Auch die Grünen im Bundestag stehen parat, notfalls ein Gesetz zu verabschieden. Fraktionschefin Renate Künast sagte: „Jetzt müssen sich die Fraktionen sehr zeitnah zusammensetzen und eine Lösung finden, die Rechtssicherheit schafft.“ Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland forderte eine zügige Klarstellung. Verbandspräsident Dieter Graumann regte in der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) eine überparteiliche Gesetzesinitiative an. „Die Beschneidung ist für Juden absolut elementar“, sagte er. Sollte das Kölner Urteil zur Rechtslage werden, dann wäre „in letzter Konsequenz jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich“. Rückendeckung erhielten Juden vom obersten katholischen Glaubenshüter, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller. Er sagte der Nachrichtenagentur dapd, durch das Gerichtsurteil werde die religiöse und kulturelle Identität des Judentums infrage gestellt – „und das auf dem Hintergrund unserer deutschen Vorgeschichte“. Die Aussage, dass es sich bei Beschneidungen um Körperverletzung handle, „kann man nicht akzeptieren“. Denn es sei kein Eingriff in wesentliche Funktionen des Menschen. „Wer dazu schweigt, wenn Ungeborenen das Leben genommen wird, hat kein moralisches Recht, die Beschneidung zu kriminalisieren“, argumentierte der Erzbischof. „Die Kombination von Religionsfreiheit und Elternrecht erlaubt es nicht, dass ein so uralter religiöser Brauch, der für den jüdischen Glauben identitätsstiftend ist, in die Kategorie Körperverletzung eingeordnet wird.“ dapd (Politik/Politik)