Berlin (dapd). Der Staat soll Reiche und Großverdiener stärker belasten und damit seine Haushaltsprobleme lösen. Das fordert ein Bündnis aus Sozialverbänden, Gewerkschaften und weiteren Organisationen. Mit dem Geld sollten Staatsschulden beglichen und Investitionen etwa in die Bildung und die Energiewende bezahlt werden, sagte Ver.di-Chef Frank Bsirske am Freitag in Berlin bei der Vorstellung der Initiative „Umfairteilen“. SPD und Linke lobten den Vorstoß, aus der FDP hingegen kam scharfe Kritik. Die Initiative fordert eine zeitlich begrenzte Vermögensabgabe, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, einen höheren Spitzensteuersatz, ein Heraufsetzen der Erbschaftssteuer, höhere Abgaben auf Unternehmensgewinne und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Die genauen Steuersätze sind zwischen den Teilnehmern der Initiative umstritten. Für den 29. August ruft das Bündnis zu einem bundesweiten Aktionstag für sein Anliegen auf. Bsirske beklagte, die Kluft zwischen Arm und Reich vergrößere sich und der Reichtum der Vermögenden wachse immer weiter. Demgegenüber habe der Staat habe „ein massives, manifestes Einnahmeproblem“. Bsirske sprach von einer „Krise des Steuerstaates“, die sich nicht mit immer neuen Ausgabenkürzungen beheben lasse. Ähnlich argumentierte Jutta Sundermann vom Netzwerk Attac. Ein Land könne sich nicht aus der Krise heraus sparen. „Es geht auch nicht, dass ein Reiter sich an den Haaren aus dem Sumpf herausziehen kann“, sagte Sundermann. Trotzdem werbe die Bundesregierung ständig für „dieses Münchhausenrezept“. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, beklagte, vor allem Langzeitarbeitslose und andere Menschen mit wenig Geld litten unter der Kürzungspolitik. Es gebe in Deutschland „echte Armutsregionen“. Dennoch sei Reichtum nach wie vor „ein Tabu“, an das sich die Politik nicht herantraue. Während der offiziellen Vorstellung der Initiative kamen etwa 50 Unterstützer für eine Kundgebung vor das Kanzleramt. Christoph Bautz von der Organisation Campact sagte der Nachrichtenagentur dapd am Rande der Veranstaltung, die große Kluft zwischen Arm und Reich sei „Gift für die Demokratie“. Um gesellschaftliche Missstände zu verhindern, sei eine Besteuerung von Reichtum unumgänglich. Unterstützung erhielt die Initiative von SPD und Linken. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß sagte, eine zunehmende Vermögens- und Einkommenskonzentration destabilisiere die Gesellschaft und sei daher eine bedrohliche Entwicklung. „Eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen und Vermögen muss deshalb ganz oben auf der politischen Agenda stehen“, forderte er. Der Linke-Vorsitzende Bernd Riexinger erklärte, es gebe „eine breite gesellschaftliche Mehrheit für die Vermögenssteuer“. Höhere Reichensteuern seien „der wichtigste Baustein für eine langfristige Bewältigung der europäischen Banken- und Wirtschaftskrise“. FDP-Generalsekretär Patrick Döring will davon nichts wissen. „Das immer wieder verordnete Enteignungsmittel bleibt die Lieblingsdroge der politischen Linken, ist aber absolut unbekömmlich für unsere Volkswirtschaft“, warnte er. Döring griff auch den Ver.di-Chef an: „Frank Bsirskes Griff in die verstaubte Umverteilungsleier ist ein argumentatives Armutszeugnis.“ Bsirske hoffe „auf die Popularität eines Robin Hood“, könne aber nicht erklären, „wie bei seinen Plänen betriebliche Vermögen verschont und unweigerlich eintretende Arbeitsplatzverluste verhindert werden sollen“, monierte Döring. ( www.umverteilen.de ) dapd (Politik/Politik)
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Ver.di-Chef begrüßt Haltung der EZB
Berlin (dapd). Ver.di-Chef Frank Bsirske hält die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) für einen möglichen Kauf von Staatsanleihen angeschlagener Staaten für einen Schritt in die richtige Richtung. „Niemand ist am Fortbestand des Euro so interessiert wie die bundesdeutsche Wirtschaft“, sagte Bsirske am Freitag im ARD-„Morgenmagazin“. Eine Rückkehr zur Deutschen Mark würde eine Aufwertung der Währung bedeuten. „Deswegen ist es richtig, über eine gemeinschaftliche Haftung nachzudenken.“ Bsirske forderte außerdem eine einmalige Vermögensabgabe für Reiche in Deutschland. Auch müssten größere Erbschaften höher versteuert und eine Vermögenssteuer eingeführt werden. Damit solle mehr Steuergerechtigkeit geschaffen werden. Außerdem könnten so Investitionen in die Zukunft getätigt und Schulden abgebaut werden. „Die beste Schuldenbremse, das sind Vermögensabgabe und Vermögenssteuer“, sagte er. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Mögliches Blasphemie-Verbot findet bei Parteien keine Unterstützung
Berlin (dapd). Die Forderung des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick nach einem Verbot gotteslästerlicher Äußerungen ist am Donnerstag bei mehreren Parteien auf deutliche Ablehnung gestoßen. Vertreter von SPD, FDP und Linker kritisierten den Vorstoß unter anderem als „überflüssig“ und „in eine komplett falsche Richtung“ weisend. Der Erzbischof hatte am Mittwoch gefordert, alle Religionen durch Strafen auf blasphemische Äußerungen zu schützen. Bislang kann nach dem Strafgesetzbuch die „Beschimpfung von Bekenntnissen“ nur dann unter Strafe gestellt werden, wenn eine Störung des öffentlichen Friedens droht. SPD und FDP fordern innergesellschaftlichen Respekt Die Kirchenexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Griese, bezeichnete den Vorstoß Schicks als „überflüssig und nicht hilfreich“. Sie sagte der Nachrichtenagentur dapd: „Erzbischof Schicks Forderung ist nicht dazu geeignet, das Verständnis für Kirche und Religion zu erhöhen“. Griese verwies auf eine zivilgesellschaftliche Lösung: „Ich wünsche mir, dass wir allen Gläubigen mit Respekt begegnen“. Ähnlich äußerte sich der Beauftragte für Kirchen- und Religionsgemeinschaften der Bundestagsfraktion der FDP, Stefan Ruppert. „Nicht durch Verbote, sondern durch vorgelebten Glauben und persönliches Engagement wird Respekt und Wertschätzung für die eigene Religion erstritten“, betonte er. Meinungsfreiheit bedeute, sich auch mit „unangenehmen bis hin zu spöttischen Äußerungen auseinanderzusetzen.“ Linke: „Vorschlag weist in falsche Richtung“ Der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion, Raju Sharma, sagte im Gespräch mit dapd, eine Verschärfung des bereits bestehenden Gotteslästerungsparagrafen des Strafgesetzbuches würde in eine „komplett falsche Richtung weisen“. Seine Fraktion habe gar bereits einen Entwurf für eine Abschaffung des Passus parat: „Mit den Paragrafen zu Beleidigung und Volksverhetzung bietet das Strafrecht auch religiösen Gruppen ausreichend Schutz“, betonte er. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, hatte bereits unmittelbar nach Schicks Äußerung heftige Kritik geübt: „Bischof Schick fühlt sich offenbar motiviert, in Deutschland gegen demokratische Freiheitsrechte vorzugehen“, sagte Beck am Mittwoch. Keine Stellungnahme gab zunächst die CDU/CSU-Fraktion ab. dapd (Politik/Politik)
Blasphemie-Streit: Linke will Gotteslästerungsparagrafen kippen
Berlin (dapd). Aus Reihen der Linkspartei ist Kritik an der Forderung des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick nach einer strikteren Strafbarkeit gotteslästerlicher Äußerungen laut geworden. „Eine Verschärfung der derzeitigen Regelungen würde in eine komplett falsche Richtung weisen“, sagte der religionspolitische Sprecher der würde in eine komplett falsche Richtung weisen“, sagte der religionspolitische Sprecher der Linke-Bundestagsfraktion, Raju Sharma, am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Sharma erklärte, seine Fraktion habe bereits einen Entwurf zur Abschaffung des sogenannten Gotteslästerungsparagrafen parat. Die Regelungen des Strafgesetzbuches zu Beleidigung und Volksverhetzung böten auch religiösen Gruppen ausreichenden Schutz. Schick hatte am Mittwoch gefordert, blasphemische Äußerungen unter Strafe zu stellen. Nach geltender Gesetzeslage kann die „Beschimpfung von Bekenntnissen“ nur dann bestraft werden, wenn durch sie eine Störung des öffentlichen Friedens droht. dapd (Politik/Politik)
Pastörs pocht im Prozess wegen rechtsextremer Hetzrede auf Immunität
Schwerin (dapd). Im Prozess um eine rechtsextreme Hetzrede des NPD-Politikers Udo Pastörs vor dem Schweriner Landgericht pocht die Verteidigung auf eine angebliche Immunität des Angeklagten. Als Mitglied der Bundesversammlung genieße Pastörs einen besonderen Status, sagte der Rechtsbeistand des Beschuldigten am Donnerstag zum Prozessauftakt. Solange ein Antrag auf einstweilige Verfügung vom Bundesverfassungsgericht nicht entschieden worden sei, müsse deshalb die Verhandlung unterbrochen werden. Pastörs muss sich wegen Verunglimpfung von Holocaust-Opfern verantworten. Er soll eine Gedenkveranstaltung für die Opfer der Nazi-Diktatur als „Betroffenheitstheater“ bezeichnet haben. Laut Anklage sprach der NPD-Politiker auch von einem „Sieg der Lüge über die Wahrheit“ und leugnete so die systematische Ermordung von Millionen Juden. Dem wegen einer ähnlichen Hetzrede bereits vorbestraften Vorsitzenden der Schweriner Landtagsfraktion drohten im Falle einer Verurteilung fünf Jahre Haft, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Für den Prozess waren zunächst zwei Verhandlungstage vorgesehen. dapd (Politik/Politik)
Investoren wollen Hertie wiederbeleben
Frankfurt/Main (dapd). Investoren wollen die ehemalige Warenhauskette Hertie als Online-Kaufhaus wiederbeleben. Der Großhändler HDK aus Osnabrück habe dem Hertie-Insolvenzverwalter die Marke abgekauft, sagte HDK-Berater Oliver Pohlmann am Donnerstag auf dapd-Anfrage und bestätigte damit einen Bericht der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“. Der Neustart für Hertie.de sei zwischen Ende 2012 und Mitte 2013 geplant. Als Vorbilder nannte Pohlmann Amazon und Otto. Hertie soll dem Bericht zufolge künftig die ganze Familie bedienen. Als Besonderheit werde den Kunden eine kostenfreie persönliche Beratung per Telefon angeboten. Eine genaue Vorstellung von ihrem Sortiment hätten die Investoren aber noch nicht. Daran werde derzeit gearbeitet. Hinter HDK stehen die Brüder Nils (32) und Jan Klöker (34). Beide sind selbstständig im Online-Handel tätig und führen Shops wie Tepgo.de (Teppiche), Serviette.de (Tischdeko) und Telefon.de (Telekommunikation) mit insgesamt 40 Mitarbeitern. Die Kosten für die Übernahme der Markenrechte wollte Pohlmann nicht nennen. Es habe mehrere Interessenten gegeben, der Preis sei deshalb „nicht unerheblich, aber durchaus gerechtfertigt“, sagte er der Fachzeitschrift. „Dafür aber wurde eine Marke gesichert, die immer noch 80 Prozent der Deutschen kennen.“ Die Hertie-Insolvenz war eine der größten Pleiten im deutschen Einzelhandel. Im August 2009 schlossen die letzten der einst zu Karstadt gehörenden 73 Warenhäuser.
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(Anmerkung der WIR-Redaktion):
Familienzuschlag muss auch Lebenspartnerschaften gezahlt werden
Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgerichts hat die frühere Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Eheleuten beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag für grundgesetzwidrig erklärt. Nach der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung können Beamte, deren Antrag zwischen 2001 und 2009 abgewiesen wurde, nun rückwirkend eine Nachzahlung fordern. Die Ungleichbehandlung von Ehen und Lebenspartnerschaften habe gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, heißt es zur Begründung. Der Grünen-Politiker Volker Beck begrüßte die Entscheidung. Die Grünen hätten schon früher eine rückwirkende Gleichstellung beantragt, sagte Beck. Wie die Grünen forderte auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch, Lebenspartnerschaften nun auch bei der Einkommensteuer, also auch im Ehegattensplitting, gleichzustellen. Mit der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hatte die Beschwerde eines Bundesbeamten aus Hessen Erfolg. Er schloss im Jahr 2002 eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Der beamtenrechtliche Familienzuschlag wurde ihm jedoch bis 2009 verweigert. Erst in diesem Jahr war im Bundesbesoldungsgesetz eine Gleichstellung vorgenommen worden. Der Bundesbeamte hielt seine Verfassungsbeschwerde jedoch aufrecht, soweit ihm der Zuschlag in der Vergangenheit verwehrt worden war. Damit hatte er nun Erfolg. In dem Beschluss des Zweiten Senats heißt es, grundsätzlich dürfe der Gesetzgeber die Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften begünstigen. Eine Ungleichbehandlung sei aber dann verfassungswidrig, wenn dadurch die Gefahr der Diskriminierung von Minderheiten bestehe. „Dies ist etwa bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall“, heißt es in der Entscheidung wörtlich. Ein bloßer Verweis auf das Schutzgebot der Ehe genüge dann nicht. Vielmehr müsse es darüber hinaus gewichtige Sachgründe für die Differenzierung geben. Die seien beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag nicht ersichtlich. Denn der Familienzuschlag solle den Mehrbedarf gegenüber dem ledigen Beamten decken. Die Karlsruher Entscheidung könnte für einige Bundesländer Folgen haben. Seit der Föderalismus-Reform ist die Besoldung von Landesbeamten Ländersache. Auch die Länder regelten die Gleichstellung beim Familienzuschlag meist nicht rückwirkend. Laut Volker Beck zahlen bisher nur Hamburg, Brandenburg und Rheinland-Pfalz den Familienzuschlag rückwirkend ab Inkrafttreten der eingetragenen Lebenspartnerschaft ab 1. August 2001. Baden-Württemberg und Sachsen sind bei der Gleichstellung Schlusslicht gewesen. Laut Beck beschloss die neue Stuttgarter Landesregierung die Einbeziehung homosexueller Paare in den beamtenrechtlichen Familienzuschlag erst vor einigen Monaten. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1397/09) dapd (Politik/Politik)
Familienzuschlag muss auch Lebenspartnern gezahlt werden
Karlsruhe (dapd). Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war die frühere Ungleichbehandlung von Lebenspartnern und Eheleuten beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag grundgesetzwidrig. Nach der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung können Beamte, deren Antrag zwischen 2001 und 2009 abgewiesen wurde, nun rückwirkend eine Nachzahlung fordern. Die Ungleichbehandlung von Ehen und Lebenspartnerschaften habe gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, heißt es zur Begründung. Mit dem Beschluss hatte die Verfassungsbeschwerde eine Bundesbeamten aus Hessen Erfolg. Er schloss im Jahr 2002 eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Der beamtenrechtliche Familienzuschlag wurde ihm jedoch bis 2009 verweigert. In diesem Jahr war im Bundesbesoldungsgesetz eine Gleichstellung vorgenommen worden. Der Bundesbeamte hielt seine Verfassungsbeschwerde jedoch aufrecht, soweit ihm der Zuschlag in der Vergangenheit verwehrt worden war. Damit hatte er nun Erfolg. In dem Beschluss des Zweiten Senats heißt es, grundsätzlich dürfe der Gesetzgeber die Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften begünstigen. Eine Ungleichbehandlung sei aber dann verfassungswidrig, wenn dadurch die Gefahr der Diskriminierung von Minderheiten bestehe. „Dies ist etwa bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall“, heißt es in der Entscheidung wörtlich. Ein bloßer Verweis auf das Schutzgebot der Ehe genüge dann nicht zur Begründung der Ungleichbehandlung. Vielmehr müsse es darüber hinaus gewichtige Sachgründe für die Differenzierung geben. Die seien beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag nicht ersichtlich. Denn der Familienzuschlag solle den Mehrbedarf gegenüber dem ledigen Beamten decken. Die Karlsruher Entscheidung könnte für einige Bundesländer Folgen haben. Seit der Föderalismus-Reform ist die Besoldung von Landesbeamten Ländersache. Baden-Württemberg und Sachsen haben laut Beschluss des Zweiten Senats noch keine Gleichstellung beim Familienzuschlag vorgenommen. In anderen Bundesländern trat der Familienzuschlag zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1397/09) dapd (Politik/Politik)
Kaminer: Kirche ist Drahtzieher hinter Vorgehen gegen Pussy Riot
Berlin (dapd). Der Schriftsteller Wladimir Kaminer sieht die orthodoxe Kirche als „Drahtzieher“ hinter dem Vorgehen gegen die russische Punkband Pussy Riot. Dies sei eine „traurige Entwicklung“, da die Kirche in der Vergangenheit sehr unter dem Kommunismus gelitten habe, schrieb der aus Moskau stammende Autor in einem Gastbeitrag in der „Berliner Zeitung“. „Kaum hat sie sich nach den langen Jahren des Verderbens unter dem Totalitarismus erholt, wird sie selbst eine totalitäre Institution.“ Drei Mitglieder der feministischen Band stehen derzeit in Moskau vor Gericht. Den zwischen 23 und 29 Jahre alten Frauen wird vorgeworfen, mit zwei anderen Mitgliedern Ende Februar die orthodoxe Christ-Erlöser-Kathedrale gestürmt und den russischen Präsidenten Wladimir Putin beleidigt zu haben. Wegen Randalierens drohen ihnen bis zu sieben Jahre Gefängnis. Die russisch-orthodoxe Kirche hatte erklärt, die Musikerinnen hätten eine Anklage wegen ihrer „blasphemischen“ Tat verdient. dapd (Politik/Politik)
Linken-Chef Riexinger nennt Bedingungen für Regierungsbeteiligung
Rostock (dapd). Der Linkspartei-Vorsitzende Bernd Riexinger hat Bedingungen für eine Regierungsbeteiligung im Bund genannt. „Wir sagen klar, wofür wir stehen: für eine armutsfeste Rente, für einen Mindestlohn, von dem man leben kann, für einen Kurswechsel in der Europapolitik und für eine konsequente Friedenspolitik“, sagte Riexinger der „Ostsee-Zeitung“. „Wenn das umgesetzt wird, sind wir bereit zum Mitregieren.“ Der aus Baden-Württemberg stammende Politiker war vor rund zwei Monaten zusammen mit Katja Kipping an die Parteispitze gewählt worden. Derzeit besucht er Städte in Mecklenburg-Vorpommern. dapd (Politik/Politik)