Passau (dapd). Die FDP pocht auf eine sofortige Entlastung der Stromkunden in Deutschland. „Für 2013 steht eine drastische Erhöhung der EEG-Umlage bevor. Eine schnelle Lösung zur wirksamen Kostendämpfung für die Verbraucher ist daher notwendig“, heißt es im Entwurf des Abschlussberichts einer FDP-Arbeitsgruppe zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), der der „Passauer Neuen Presse“ (Donnerstagausgabe) vorliegt. Die Kommission unter Leitung des niedersächsischen Umweltministers und FDP-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl, Stefan Birkner, plädiert in dem Papier für „Sofortmaßnahmen“ und schlägt dafür zwei Alternativen vor. „Ein wirksamer und schnell umsetzbarer Ansatz ist das Ende der Mehrwertsteuerpflicht auf die EEG-Umlage“, so die erste Variante. Alternativ schlagen die FDP-Energie- und Umweltexperten vor, die Mehreinnahmen des Bundes durch die steigende EEG-Umlage den Stromkunden zurückzugeben, „beispielsweise durch eine aufkommensneutrale Absenkung der Stromsteuer“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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Auch HEK will Kassenmitgliedern Prämie zahlen
Hamburg (dapd-nrd). Mit der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) will eine weitere gesetzliche Krankenversicherung ihre Überschüsse den Mitgliedern als Prämie auszahlen. Jedes am 1. Mai 2013 beitragszahlende Mitglied erhalte im kommenden Jahr unabhängig von der Dauer seiner Mitgliedschaft eine Prämie von 75 Euro, teilte die HEK am Mittwoch mit. Das habe der Finanzausschuss dem Verwaltungsrat der Kasse empfohlen. Die Entscheidung falle auf der nächsten Sitzung des Gremiums am 12. Oktober. Die Kasse hat nach eigenen Angaben rund 290.000 Mitglieder und 400.000 Versicherte. Bereits am Dienstag hatte die Techniker Krankenkasse angekündigt, ihren Mitgliedern eine Prämie auszuzahlen. Die Höhe könnte zwischen 60 und 120 Euro liegen, hieß es aus Gesundheitskreisen. dapd (Politik/Wirtschaft)
Bundesregierung will Gesetze gegen Gotteslästerung nicht verschärfen
Berlin (dapd). Die Bundesregierung plant keine schärferen Gesetze gegen Gotteslästerung. Es sei nicht geplant, „das Gesetz zu verschärfen“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. Es sei vielmehr Aufgabe der Behörden, zwischen Meinungsfreiheit und Sicherheit abzuwägen. „Wir arbeiten für einen respektvollen Umgang der Religionen miteinander, aber auch einen respektvolleren Umgang nicht gläubiger Menschen mit gläubigen Menschen“, ergänzte Seibert. Auch eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte, es gebe keine Pläne für eine Verschärfung des Paragrafen 166 des deutschen Strafgesetzbuches. Das Ministerium prüfe allerdings die rechtlichen Möglichkeiten, die eine Veröffentlichung des islamfeindlichen Videos „Die Unschuld der Muslime“ verhindern könnten. Dazu gehöre auch die Frage, ob der Paragraf in diesem Fall Anwendung finden könne. Bundesjustizministern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach sich ebenfalls dagegen aus, den Straftatbestand zu verschärfen oder gar einen neuen zu schaffen, wie eine Sprecherin des Justizministeriums sagte. dapd (Politik/Politik)
Seehofer fordert Vorführverbot für Anti-Islam-Film
Bad Staffelstein (dapd). Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer will eine Vorführung des anti-islamischen Films „Die Unschuld der Muslime“ in Deutschland verhindern. Ein Staat müsse in solchen Fällen „Flagge zeigen“, sagte Seehofer am Mittwoch im oberfränkischen Kloster Banz. Eine öffentliche Vorführung des Videos in Deutschland müsse verboten werden, wenn dies rechtlich möglich sei. Schließlich dürfe nicht alles unter Berufung auf die „Freiheit der Kunst“ erlaubt sein. dapd (Politik/Politik)
HSH Nordbank muss keine Sonderzahlungen ausschütten
Karlsruhe (dapd). Die krisengeschüttelte HSH Nordbank muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Millionenbeträge an ihre stillen Gesellschafter auszahlen. Der II. Zivilsenat wies sieben Klagen in letzter Instanz ab. Nach der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung war das Zahlungsversprechen, das die Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein 2008 zu Zeiten der Finanzmarktkrise zunächst abgegeben hatte, unwirksam. Die HSH Nordbank hatte trotz Finanzkrise auf der Hauptversammlung beschlossen, ihren stillen Gesellschaftern auch für das Jahr 2008 eine Gewinnbeteiligung auszuschütten. Ende 2008 schrieb sie den Gesellschaftern, dass sie die Vergütung der Stillen Einlagen in voller Höhe auszahlen werde, auch wenn das Geschäftsjahr 2008 einen Fehlbetrag ausweise. Nach den Verträgen war die Gewinnbeteiligung nur fällig, wenn es einen solchen auch tatsächlich gab. Die Bank befürchtete jedoch einen erheblichen Reputationsverlust, wenn sie die stillen Gesellschafter nicht bediente. Die folgende Jahresbilanz ergab dann für 2008 einen Fehlbetrag von über drei Milliarden Euro. Auf Intervention der EU verweigerte die HSH Nordbank dann die Ausschüttungen. Sieben stille Gesellschafter sahen die ursprüngliche Zusage jedoch als verbindlich an und klagten. Der BGH entschied jetzt rechtskräftig, dass das Versprechen über die Sonderzahlung unwirksam war. Denn eine Auszahlung trotz Verlusten habe eine Änderung des Unternehmensvertrages bedeutet. Solche Änderungen müssten aber schriftlich fixiert und nach dem Aktiengesetz von beiden Parteien unterschrieben werden. Dies und die notwendige Eintragung im Handelsregister seien nicht erfolgt. Eine wirksame Zahlungsverpflichtung der Bank habe es folglich nicht gegeben. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof II ZR 50/11 , II ZR 59/11 u.a.) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Streit um schärfere Gesetze gegen Gotteslästerung
Berlin (dapd). Die Bundesregierung lehnt es ab, im Zuge der Debatte über das Mohammed-Schmähvideo mit schärferen Gesetzen gegen Gotteslästerung vorzugehen. „Ich bin nicht dafür, dass wir jetzt hektisch an Gesetzesänderungen gehen“, sagte Friedrich am Mittwoch im Deutschlandfunk. Er widersprach damit seinem Parteifreund, dem stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Johannes Singhammer (CSU), der sich in der Tageszeitung „Die Welt“ für eine Verschärfung des Strafgesetzbuches stark machte. Singhammer plädierte dafür, einen bereits im Jahr 2000 von der Union in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf erneut vorzulegen. Danach soll jede öffentliche Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses strafbar sein. Bislang muss zusätzlich der öffentliche Frieden gefährdet sein. „Der Gesetzentwurf hat eine neue, eine dramatische Aktualität“, betonte Singhammer. Friedrich sagte, man könne über alles diskutieren, aber „ich fordere das nicht“. Zu prüfen seien zunächst die rechtlichen Möglichkeiten, die bereits bestünden. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) lehnt eine Gesetzesverschärfung ab. „Ich halte es nicht für erforderlich, dass wir unser Strafrecht oder unsere Rechtsordnung ändern“, sagte Westerwelle am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. Er betonte: „Wir haben eine klare Rechtsordnung.“ Die Verunglimpfung von Andersgläubigen sei im Strafrecht bereits „zu Recht untersagt“. Auch der FDP-Abgeordnete Patrick Meinhardt lehnte Gesetzesverschärfungen ab. Er sagte der „Welt“: „Statt sofort die Keule einer Strafrechtsänderung herauszuholen, erwarte ich eine klare moralische Haltung unserer Gesellschaft, die sich eindeutig gegen radikal-extremistische Haltungen im Islam und im Christentum wendet.“ Der in den USA produzierte Film „Die Unschuld der Muslime“, der in Ausschnitten im Internet veröffentlicht wurde, hat in zahlreichen muslimischen Ländern zu teilweise gewalttätigen anti-westlichen Massenprotesten geführt. Der Film verunglimpft den Propheten Mohammed. In Freiburg soll am Freitag eine Demonstration gegen das Schmähvideo stattfinden. Beim Veranstalter handelt es sich nach Informationen von „SWR Info“ um einen deutschen Staatsbürger, der im Südlibanon geboren wurde; Sicherheitskreise brächten ihn mit der radikal-islamischen Hisbollah-Bewegung in Verbindung. Als Reaktion auf die Ausschreitungen wegen des Mohammed-Schmähfilms fordern christliche Geistliche in Deutschland eine klare Distanzierung der Muslime von der Gewalt im Namen Gottes. Der Islam müsse sich von jeder Form des Fundamentalismus lossagen, verlangte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch in der „Bild“ (Mittwochausgabe). „Töten im Namen Gottes ist eine Sünde gegen Gott“, betonte er. Gleichzeitig distanzierte sich der Bischof klar von dem anti-islamischen Video. „Meinungsfreiheit bedeutet, die Freiheit des anderen zu respektieren. Dazu gehört auch der Schutz des religiösen Bekenntnisses“, sagte Zollitsch. Der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke sagte, er warte noch „auf eindeutige und starke Zeichen führender Muslime aus den Ländern, in denen die Gewalt ausgebrochen ist“. Der Vorsitzende der Unterkommission für den interreligiösen Dialog der Deutschen Bischofskonferenz sagte der Nachrichtenagentur dapd: „In Libyen, Afghanistan oder im Sudan ist der große Protest gegen die Gewalt bisher ausgeblieben.“ Der 70-Jährige sprach sich zudem gegen eine Aufführung des umstrittenen Films in Deutschland aus: „Diese von rechtsextremistischen Gruppierungen geplanten Aufführungen zielen einzig auf die Störung der öffentlichen Ruhe ab und tragen zur Eskalation bei.“ dapd (Politik/Politik)
Steigender privater Reichtum entfacht heftige Debatten
Berlin (dapd). Angesichts der Ungleichverteilung des Reichtums in Deutschland ist ein Debatte über mögliche Konsequenzen entbrannt. Der nordrhein-westfälischen FDP-Vorsitzende Christian Lindner warnte SPD, Grüne und Linke vor voreiligen Schlüssen in der neuen Armutsdebatte. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Deutschland, dagegen rechnet wegen der Vielzahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse mit einer weiteren Zunahme der Armut in Deutschland.
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Christliche Geistliche fordern von Muslimen Verurteilung der Gewalt
Berlin (dapd). Als Reaktion auf die Ausschreitungen wegen des Mohammed-Schmähfilms fordern christliche Geistliche in Deutschland eine klare Distanzierung der Muslime von der Gewalt im Namen Gottes. Der Islam müsse sich von jeder Form des Fundamentalismus lossagen, verlangte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, in der „Bild“. „Töten im Namen Gottes ist eine Sünde gegen Gott“, betonte er. Der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke sagte, er warte noch „auf eindeutige und starke Zeichen führender Muslime aus den Ländern, in denen die Gewalt ausgebrochen ist.“ Die Koalition debattiert derweilen eine Verschärfung des Strafrechts, um eine Aufführung des Films zu verhindern. Der in den USA produzierte Film „Die Unschuld der Muslime“, der in Ausschnitten im Internet veröffentlicht wurde, verunglimpft den Propheten Mohammed. Der Film hat in zahlreichen muslimischen Ländern zum Teil gewalttätige antiwestliche Massenproteste ausgelöst. Zollitsch betonte, Gott habe den Frieden gestiftet und nicht die Gewalt gewollt. Gleichzeitig distanzierte er sich klar von dem anti-islamischen Video. Zur Meinungsfreiheit gehöre auch die Achtung vor dem Bekenntnis von anderen, so der Erzbischof: „Meinungsfreiheit bedeutet, die Freiheit des anderen zu respektieren. Dazu gehört auch der Schutz des religiösen Bekenntnisses.“ Auch der Vorsitzender der Unterkommission für den interreligiösen Dialog der Deutschen Bischofskonferenz, Jaschke, forderte führende Muslime auf, die gewaltsamen Proteste gegen den umstrittenen Mohammed-Film zu verurteilen. „In Libyen, Afghanistan oder im Sudan ist der große Protest gegen die Gewalt bisher ausgeblieben“, sagte der er der Nachrichtenagentur dapd. Der 70-Jährige sprach sich ebenfalls gegen eine Aufführung des umstrittenen Films in Deutschland aus: „Diese von rechtsextremistischen Gruppierungen geplanten Aufführungen zielen einzig auf die Störung der öffentlichen Ruhe ab und tragen zur Eskalation bei.“ Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Johannes Singhammer (CSU), sprach sich in diesem Zusammenhang für eine Verschärfung des Paragrafen 166 Strafgesetzbuch aus. Singhammer plädierte dafür, einen bereits im Jahr 2000 von der Union in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf erneut vorzulegen. „Der Gesetzentwurf hat eine neue, eine dramatische Aktualität“, sagte Singhammer der Zeitung „Die Welt“ (Mittwochausgabe). Demnach soll jede öffentliche Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses künftig strafbar sein. Bislang muss zusätzlich noch der öffentliche Frieden gefährdet sein. Die FDP lehnte den Vorstoß ab. „Statt sofort die Keule einer Strafrechtsänderung herauszuholen, erwarte ich eine klare moralische Haltung unserer Gesellschaft, die sich eindeutig gegen radikal-extremistische Haltungen im Islam und im Christentum wendet“, sagte Patrick Reinhardt, Sprecher der Gruppe „Christen in der FDP-Bundestagsfraktion“, der Zeitung. Am kommenden Freitag, dem Tag des traditionellen Freitagsgebets, soll in der Freiburger Innenstadt eine Demonstration gegen den Film stattfinden. Angemeldet ist die Demonstration für die Zeit von 15 bis 18 Uhr, sie soll am Karlsplatz beginnen und enden. Beim Veranstalter handelt es sich nach Informationen von „SWR Info“ um einen deutschen Staatsbürger, der im Südlibanon geboren wurde; Sicherheitskreise brächten ihn mit der radikal-islamischen Hisbollah-Bewegung in Verbindung. dapd (Politik/Politik)
Koalitionspolitiker uneins über Verschärfung der Strafgesetze
Berlin (dapd). Als Konsequenz aus der Debatte über das Mohammed-Schmähvideo hat sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Johannes Singhammer (CSU), für eine Verschärfung des Paragrafen 166 Strafgesetzbuch ausgesprochen. Singhammer plädierte dafür, einen bereits im Jahr 2000 von der Union in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf erneut vorzulegen. „Der Gesetzentwurf hat eine neue, eine dramatische Aktualität“, sagte Singhammer der Zeitung „Die Welt“ (Mittwochausgabe). Demnach soll jede öffentliche Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses künftig strafbar sein. Bislang muss zusätzlich noch der öffentliche Frieden gefährdet sein. Die FDP lehnte den Vorstoß ab. „Statt sofort die Keule einer Strafrechtsänderung herauszuholen, erwarte ich eine klare moralische Haltung unserer Gesellschaft, die sich eindeutig gegen radikal-extremistische Haltungen im Islam und im Christentum wendet“, sagte Patrick Reinhardt, Sprecher der Gruppe „Christen in der FDP-Bundestagsfraktion“, der Zeitung. dapd (Politik/Politik)
AOK-Chef lehnt Prämienausschüttung ab
Hamburg/Berlin (dapd). AOK-Chef Jürgen Graalmann sieht in der geplanten Beitragsrückzahlung der Techniker Krankenkasse (TK) eine „Fangprämie für Neukunden“. So eine „Marketingaktion“ werde „dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen beim Thema Krankheit nicht gerecht“, kritisierte Graalmann am Dienstag in Berlin. Drei Viertel der Versicherten wollten, dass die Kassen sorgsam mit ihren Rücklagen umgehen und diese in die Versorgung der Versicherten investierten. Deshalb setzte die AOK auf Stabilität statt auf „kurzfristiges Prämien-Jojo“. AOK und TK verfügen beide über Rücklagen von jeweils rund 2,8 Milliarden Euro. Die TK will 2013 Prämien an ihre Mitglieder ausschütten. Möglich wäre eine Auszahlung von 60 bis 120 Euro, wie es in Kassenkreisen hieß. dapd (Politik/Wirtschaft)