Berlin (dapd). Mit dem Hinweis auf eine mögliche schwarz-grüne Koalition nach der Bundestagswahl hat SPD-Chef Sigmar Gabriel den Wunschpartner der Sozialdemokraten offensichtlich gekränkt. „Sigmar Gabriel schlägt Schaum“, beschied ihm Grünen-Chef Cem Özdemir. Er wisse genau, dass die Grünen Schwarz-Gelb in einer Koalition mit der SPD ablösen wollten.“ Gabriel sagte der „Welt am Sonntag“, eine Koalition von Union und Grünen könne man nicht ausschließen. „Das müssen Grün-Wähler auch wissen. „Er sehe vielfache Anknüpfungsmöglichkeiten der Grünen an die CDU. Als Beispiel nannte er die Rente mit 67. Die Grünen seien „im besten Sinne des Wortes“ die neue liberale Partei Deutschlands. „Deswegen ist das, was wir anstreben, im Grunde eine Neuauflage der sozialliberalen Koalition. Nur dass der liberale Teil die Grünen sind,“ erklärte Gabriel. SPD und Grüne hätten „eine reale Chance bei der Bundestagswahl, wenn wir die enttäuschten Nichtwähler davon überzeugen, dass es um einen echten Richtungswechsel geht – und nicht nur um eine andere Parteifarbe“, fügte Gabriel hinzu. Einer Ampelkoalition mit Grünen und FDP erteilte er eine klare Absage. Özdemir sagte der „Welt“, eine rot-grüne Mehrheit sei möglich. Es werde aber nicht reichen, allein auf rot-grüne Wechselwähler zu setzen. Dann werde sich die SPD wieder ganz schnell mit einer großen Koalition anfreunden. Deshalb müssten Nichtwähler und Bürger angesprochen werden, die mit der jetzigen Regierung unzufrieden seien. dapd (Politik/Politik)
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Gysi wirft Bundesregierung Verunsicherung der Sparer vor
Berlin (dapd). Linke-Fraktionschef Gregor Gysi rechnet damit, dass die Bundesregierung im Falle einer schweren Krise wie in Zypern auch in Deutschland von den Sparern Geld konfiszieren würde. Mit dem Plan, in Zypern von allen Sparguthaben Beträge einzubehalten, hätten die Euro-Finanzmniister „einen schwerwiegenden Fehler begangen“, sagte Gysi der Nachrichtenagentur dapd. Denn sie hätten damit signalisiert, dass sie bei einer entsprechend schweren Krise auch in Deutschland zu solchen Dinge bereit seien. Die Bundesregierung habe durch den von ihr mitgetragenen Beschluss der Euro-Finanzminister massiv zur tiefen Verunsicherung in ganz Europa beigetragen“, sagte Gysi. Man könne doch nicht den Rentnern und Arbeitslosen noch einmal etwas wegnehmen. „Das ist völlig absurd. Ein einsamer Satz, die Sparguthaben seien sicher, reicht jetzt nicht mehr.“ Gysi kündigte an, dass die Linke dem Rettungspaket für Zypern im Bundestag nicht zustimme werde. Es gebe zwar ein paar vernünftige Ansätze, aber noch mehr unvernünftige. Er forderte eine Änderung der gesamten Rettungspolitik. „Bei beiden großen Banken Zyperns hätte man sagen müssen, die gesunden Teile der Bank nehmen wir raus und die kranken lösen wir über eine Bad Bank mit Insolvenz auf. „Dann ist das mit Verlusten für die Aktionäre, Anteilseigner, also die Eigentümer verbunden. Aber die Guthaben der Bürger und Unternehmen könnte man retten.“ „Wir brauchen noch zwei weitere Dinge. Zum einen einen Marshall-Plan: Kredite müssen investiert werden, um beispielsweise den Tourismus aufzubauen, damit die Menschen davon leben können“, sagte Gysi. Und dann brauche man Steuergerechtigkeit, eine Regulierung der Finanzmärkte, eine Finanztransaktionssteuer. dapd (Politik/Politik)
Westerwelle warnt Nordkorea vor Eskalation
Berlin (dapd). Nach den neuen Kriegsdrohungen Nordkoreas warnt Bundesaußenminister Guido Westerwelle das Land vor einer Eskalation der Sicherheitslage. In einem Gastkommentar für die „Bild“-Zeitung (Samstagausgabe) schreibt der FDP-Politiker: „Das alles ist eine ernste Gefahr für den Frieden in der ganzen Region.“ Was auf der koreanischen Halbinsel geschehe, betreffe „die Sicherheitsarchitektur der ganzen Welt“. Der FDP-Politiker mahnte, das unverantwortliche Spiel Nordkoreas mit dem Feuer müsse aufhören, mahnte Westerwelle mit Blick auf die Entscheidung Pjöngjangs, seine Raketen in Alarmbereitschaft zu versetzen. Der Bundesnachrichtendienst (BND) erwartet unterdessen nicht, dass sich der Korea-Konflikt zu einem Krieg ausweitet. Der „Bild am Sonntag“ sagte BND-Präsident Gerhard Schindler, zwar zeichne sich Nordkorea gerade durch eine „besondere Aggressionsrhetorik“ aus. Das sei jedoch nicht völlig neu. Die direkte Telefonleitung nach Südkorea sei schon einmal gekappt worden. Auch hätten die Nordkoreaner im Jahre 2010 eine Korvette Südkoreas versenkt und eine kleine Inselgruppe beschossen. „Zusammengefasst: Wir gehen davon aus, dass Nordkorea keinen Krieg will.“ dapd (Politik/Politik)
Regierung will Bußen für Bilanz-Schusseleien senken
München (dapd). Die Bundesregierung zeigt Milde gegenüber Bilanz-Nachlässigkeiten kleiner Unternehmen. Wie der „Münchner Merkur“ am Freitag vorab berichtete, soll eine Kleinstkapitalgesellschaft, die ihre Zahlen zu spät einreicht, nur noch maximal 500 Euro statt wie bisher mindestens 2.500 Euro Ordnungsgeld zahlen. Bei kleinen Gesellschaften sinke das Bußgeld auf 1.000 Euro. Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will eine entsprechende Korrektur des Handelsgesetzbuchs noch im April durchs Kabinett bringen. Der Zeitung zufolge hat sich bei kleinen Firmen und den Kammern Ärger über das Bundesamt für Justiz aufgestaut. Es gehe offenbar rigoros gegen Firmen vor, die ihre Bilanzen nicht oder zu spät im Bundesanzeiger veröffentlichen. Für kleine Firmen soll den Ministeriumsplänen zufolge auch der gerichtliche Rechtschutz gestärkt werden – per Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht. Grundsätzlich hält Leutheusser-Schnarrenberger aber an der Offenlegungspflicht fest. Sie „dient dem Wohl der Allgemeinheit“ sagte ein Ministeriumssprecher, man habe eine Offenlegungsquote von über 90 Prozent erreicht. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
OLG München hält an Zulassungsverfahren für NSU-Prozess fest
München/Berlin (dapd). Türkischen und griechischen Medien soll trotz wachsender Kritik die Berichterstattung vom NSU-Prozess in München nicht gewährleistet werden. Auch nach tagelanger Debatte hält das Oberlandesgericht München (OLG) an seinem Journalisten-Zulassungsverfahren fest. Wie der Bayerische Rundfunk unter Berufung auf Aussagen von OLG-Präsident Karl Huber berichtete, bleibt es bei der Liste, die das Gericht in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge erstellt habe. Aus Platzgründen wurde nur den 50 Journalisten, die sich am schnellsten angemeldet hatten, feste Plätze zugesagt. Unter ihnen ist kein türkisches oder griechisches Medium, aus deren Ländern neun der zehn NSU-Opfer stammen. Das internationale Interesse an dem am 17. April beginnenden Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des rechtsextremen Terrornetzwerks Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ist bereits im Vorfeld enorm. Auch eine Videoübertragung der Verhandlung in einen anderen Raum verweigert das OLG, weil es einen daraus entstehenden Revisionsgrund fürchtet. Huber sagte dem Sender weiter, es sei jedem Journalisten überlassen, jeweils eine Viertelstunde vor Beginn des Prozesses seine Akkreditierung nicht wahrzunehmen und stattdessen wartenden Kollegen zu geben. Damit könnten auch Vertreter türkischer und griechischer Medien die Verhandlung verfolgen. Die Kollegen müssten einen solchen Platztausch aber selber organisieren. Mehrere Medien hatten sich am Mittwoch bereit erklärt, türkischen und griechischen Journalisten ihre festen Plätze für den Prozess zu überlassen. Dies hatte das Gericht aber ebenfalls abgelehnt. Ziel sei ein ordentliches Verfahren ohne Revisionsgründe, hieß es. Neben den 50 festen Plätzen für Medienvertretern gibt es im Saal noch weitere 50 Plätze für Zuschauer. Forderungen nach Videoübertragung der Verhandlungen Ob eine immer lauter geforderte Videoübertragung in einen anderen Raum tatsächlich ein Revisionsgrund wäre, ist auch unter Juristen umstritten. Während diese Lösung für das OLG von Anfang an ausschied, hält etwa der Münchner Strafrechtler Ulrich Schroth eine solche Lösung für zulässig. Entscheidend sei, dass die Gerichtsöffentlichkeit gewahrt werde und nicht die breite Öffentlichkeit den Prozess live verfolgen könne, sagte der Juraprofessor der Ludwig-Maximilians-Universität der Nachrichtenagentur dapd. Auch mehrere frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, darunter dessen ehemaliger Vizepräsident Winfried Hassemer, hatten bereits erklärt, dass sie eine solche Übertragung nicht für einen Revisionsgrund hielten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach sich ebenfalls für eine Übertragung aus. Wenn der Gerichtssaal zu wenige Plätze habe und der Prozess zugleich eine besondere Sensibilität erfordere, sollte es den ausländischen Medienvertretern auf diesem Weg ermöglicht werden, der Verhandlung zu folgen, sagte der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut der dapd. Das Gesetz, wonach eine öffentliche Vorführung von Gerichtsverhandlungen unzulässig sei, sollte „sehr großzügig“ angewendet werden. Özdemir: Gericht muss Kontext des Prozesses beachten Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sprach sich für eine eindeutige gesetzliche Regelung zu Videoübertragungen aus. Für den NSU-Prozess komme diese aber zu spät. Sie verteidigte die OLG-Entscheidung. „Das Gericht muss mit aller Sorgfalt arbeiten, es muss mit aller Sorgfalt die Prozessregeln einhalten. Es muss ein Urteil fällen, das auch verfahrensrechtlich über alle Zweifel erhaben ist“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. Auch Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) sprach sich für eine Neuregelung aus. Man müsse einen „Ausweg für kommende Verfahren finden“, sagte er dem WDR. Kauder warnt vor Schauprozess Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), schloss eine Übertragung ebenfalls aus. Diese hätte „ein bisschen was von Schauprozess und Public Viewing und wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Angeklagten“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) entgegnete: „Ich kann weder eine politische Einmischung in die Justiz, noch die Gefahr eines Schauprozesses erkennen.“ Die bayerische Justiz habe sich unabhängig in eine Misere manövriert und solle sich nun genauso unabhängig daraus befreien. Auch der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn kritisierte die Vergabe der Presseplätze. „Ich glaube, es ist unglücklich gelaufen“, sagte der FDP-Politiker am Donnerstag im Hörfunksender HR-Info und verwies auf das Unverständnis in der Türkei, in Griechenland und anderen Staaten über das Vorgehen des Oberlandesgerichts München. „Man sollte ein anderes Verfahren wählen, das gerichtsfest ist“, fügte Hahn nach Angaben des Rundfunksenders hinzu und sagte: „Dann wird bestimmt dabei herauskommen, dass zwei türkische und ein griechischer Kollege dabei sind.“ dapd (Politik/Politik)
Berliner SPD-Chef Stöß für rot-grüne Minderheitsregierung im Bund
Berlin (dapd). Der Berliner SPD-Landesvorsitzende Jan Stöß kann sich nach der Bundestagswahl eine rot-grüne Minderheitsregierung vorstellen. Dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ sagte er: „Wenn SPD und Grüne bei der Bundestagswahl mehr Stimmen bekommen als Union und FDP zusammen, dann ist klar, dass wir diese Gestaltungsmehrheit nutzen sollten“. SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück sollte sich im Parlament zum Kanzler wählen lassen, „notfalls auch im dritten Wahlgang.“ Widerspruch erntete Stöß umgehend vom schleswig-holsteinischen SPD-Landesvorsitzenden Ralf Stegner. Zu der Möglichkeit, dass die Linkspartei einer rot-grünen Koalition zu Mehrheiten verhelfen könnte, sagte Stöß, im Alltag reiche im Bundestag in den meisten Fällen eine einfache Mehrheit aus. „Außerdem wäre eine Minderheitsregierung nicht zwangsläufig von einer Partei abhängig, sondern kann sich Unterstützung bei allen Fraktionen suchen.“ Ein gutes Beispiel für eine Minderheitsregierung hat für Stöß die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in ihrer ersten Regierung gegeben: „Sie hat mutig Rot-Grün durchgesetzt und ein für die SPD immens wichtiges Bundesland zurückgewonnen.“ Stegner hielt seinem Parteifreund in der „Frankfurter Rundschau“ (Samstagausgabe) entgegen: „Wir kämpfen nicht für eine Minderheitsregierung, sondern für einen echten Politikwechsel“. Dazu stünden die Chancen trotz aktueller Umfragewerte nicht schlecht. Eine Debatte über eine mögliche Minderheitsregierung helfe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur der Linkspartei, warnte Stegner, der in der SPD bundesweit die Arbeit der Parteilinken koordiniert: „Wir wollen kein Konjunkturprogramm für die Linkspartei auflegen.“ dapd (Politik/Politik)
Oberlandesgericht München: Zulassungsverfahren für NSU-Prozess bleibt
München/Berlin (dapd-bay). Trotz wachsender Kritik am Journalisten-Zulassungsverfahren im NSU-Prozess hält das Oberlandesgericht München (OLG) an seiner Entscheidung fest. Wie der Bayerische Rundfunk am Donnerstag unter Berufung auf Aussagen von OLG-Präsident Karl Huber berichtet, bleibt es bei der Liste, die das Gericht in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge erstellt habe. Auch eine Videoübertragung des am 17. April beginnenden Prozesses in einen anderen Raum wird es demnach nicht geben. Damit ist eine Berichterstattung türkischer und griechischer Medien über den Prozess nicht sichergestellt. Es sei aber jedem Journalisten überlassen, jeweils eine Viertelstunde vor Beginn des Prozesses seine Akkreditierung nicht wahrzunehmen und stattdessen wartenden Kollegen zu geben, sagte Huber dem Sender. Damit könnten auch Vertreter türkischer und griechischer Medien die Verhandlung verfolgen. Die Kollegen müssten einen solchen Platztausch aber selber organisieren. In dem bereits im Vorfeld international stark beachteten Verfahren gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des rechtsextremen Terrornetzwerks Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wurden aus Platzgründen nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Die Zuteilung erfolgte nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Türkische und griechische Medien, aus deren Ländern neun der zehn NSU-Opfer stammten, gingen leer aus. Mehrere Medien hatten sich am Mittwoch bereit erklärt, türkischen und griechischen Journalisten ihre festen Plätze für den Prozess zu überlassen. Dies hatte das Gericht aber abgelehnt. Ziel sei ein ordentliches Verfahren ohne Revisionsgründe, hieß es. Forderungen nach Videoübertragung der Verhandlungen Unterdessen werden die Forderungen nach einer Videoübertragung in einen anderen Raum immer lauter. So hält der Münchner Strafrechtler Ulrich Schroth eine solche Lösung für zulässig. Entscheidend sei, dass die Gerichtsöffentlichkeit gewahrt werde und nicht die breite Öffentlichkeit den Prozess live verfolgen könne, sagte der Juraprofessor der Ludwig-Maximilians-Universität am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Zuvor hatten bereits mehrere frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, darunter dessen ehemaliger Vizepräsident Winfried Hassemer, erklärt, dass sie eine solche Übertragung nicht für einen Revisionsgrund hielten. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach sich für eine Übertragung aus. Wenn der Gerichtssaal zu wenige Plätze habe und der Prozess zugleich eine besondere Sensibilität erfordere, sollte es den ausländischen Medienvertretern auf diesem Weg ermöglicht werden, der Verhandlung zu folgen, sagte der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut der dapd. Das Gesetz, wonach eine öffentliche Vorführung von Gerichtsverhandlungen unzulässig sei, sollte „sehr großzügig“ angewendet werden. Özdemir: Gericht muss Kontext des Prozesses beachten Auch der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir hält eine Videoübertragung für möglich. Zudem seien weitere Lösungswege aufgezeigt worden. So seien deutsche Journalisten zum Verzicht auf ihre Plätze bereit und die Platzvergabe könnte noch einmal überdacht werden. „Ich glaube, es ist auch beim Oberlandesgericht nicht illegal, dass man den gesunden Menschenverstand einschaltet und vielleicht auch berücksichtigt, in welchem Kontext dieser Prozess stattfindet“, fügte Özdemir hinzu. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sprach sich für eine eindeutige gesetzliche Regelung zu Videoübertragungen aus. Für den NSU-Prozess komme diese aber zu spät. Sie verteidigte die OLG-Entscheidung. „Das Gericht muss mit aller Sorgfalt arbeiten, es muss mit aller Sorgfalt die Prozessregeln einhalten. Es muss ein Urteil fällen, das auch verfahrensrechtlich über alle Zweifel erhaben ist“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. Auch Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) sprach sich für eine Neuregelung aus. Man müsse einen „Ausweg für kommende Verfahren finden“, sagte er dem WDR. Kauder warnt vor Schauprozess Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), schloss eine Übertragung ebenfalls aus. Diese hätte „ein bisschen was von Schauprozess und Public Viewing und wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Angeklagten“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) entgegnete: „Ich kann weder eine politische Einmischung in die Justiz, noch die Gefahr eines Schauprozesses erkennen.“ Die bayerische Justiz habe sich unabhängig in eine Misere manövriert und solle sich nun genauso unabhängig daraus befreien. Auch der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn kritisierte die Vergabe der Presseplätze. „Ich glaube, es ist unglücklich gelaufen“, sagte der FDP-Politiker am Donnerstag im Hörfunksender HR-Info und verwies auf das Unverständnis in der Türkei, Griechenland und anderen Staaten über das Vorgehen des Oberlandesgerichts München. „Man sollte ein anderes Verfahren wählen, das gerichtsfest ist“, fügte Hahn nach Angaben des Rundfunksenders hinzu und sagte: „Dann wird bestimmt dabei herauskommen, dass zwei türkische und ein griechischer Kollege dabei sind.“ dapd (Vermischtes/Politik)
Grüne: Ostermärsche brauchen breite Unterstützung
Berlin (dapd). Die Grünen haben zu einer breiten Beteiligung an den diesjährigen Ostermärschen aufgerufen. Eine starke Friedensbewegung sei nötig, damit auch zivile Optionen für Konfliktlösungen nicht vorschnell unter den Tisch fallen, sagte Grünen-Chefin Claudia Roth am Donnerstag in Berlin. Deshalb sollten Ostermärsche auch in diesem Jahr eine starke Unterstützung finden. Vorgesehen sind rund 80 Ostermärsche durch gut 100 Orte. „Es ist eine gute und wichtige Tradition, dass an den Ostertagen tausende Menschen an Aktionen und Demonstrationen für Abrüstung und Frieden teilnehmen. Dass die Friedensbewegung bei ihren diesjährigen Aktionen sowohl ein Verbot der skandalösen Rüstungsexporte als auch eine friedliche Lösung der Kriege in Mali und Syrien fordert, ist folgerichtig, denn beides lässt sich nicht voneinander trennen.“, sagte Roth. Zugleich kritisierte sie eine aus ihrer Sicht verfehlte Rüstungsexportpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung. dapd (Politik/Politik)
Spiegel Online: Schleswig-Holstein offen für Castor-Zwischenlagerung
Hamburg (dapd). In der Debatte um künftige Castor-Transporte will die schleswig-holsteinische Landesregierung offenbar auf Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) zugehen. Altmaiers Länderkollege Robert Habeck (Grüne) habe in einem Brief die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, Castor-Behälter mit radioaktivem Atommüll in Schleswig-Holstein zwischenzulagern, wie „Spiegel Online“ am Donnerstag berichtete. Eine Sprecherin des Umweltministeriums in Kiel bestätigte der dapd die Existenz des Schreibens. Altmaier hatte sich am vergangenen Wochenende mit der rot-grünen Regierung von Niedersachsen auf einen Kompromiss zur Endlager-Suche geeinigt. Teil der Vereinbarung ist es, bis Ende 2015 keine weiteren Castor-Transporte ins umstrittene Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen zu schicken. In dem Schreiben versichert Habeck dem Bericht zufolge, für Gespräche zur Zwischenlagerung der insgesamt 26 verbleibenden Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield (Großbritannien) und La Hague (Frankreich) offen zu sein. Zugleich stelle Habeck aber Bedingungen: Demnach fordert er eine Befristung der Lagerung in Schleswig-Holstein, eine Weichenstellung für ein Endlager, eine Kostenbeteiligung der Energieversorger sowie eine „gerechte Lastenverteilung unter den Ländern“. dapd (Politik/Politik)
Rechtsexperten halten Übertragung des NSU-Prozesses für zulässig
München/Berlin (dapd-bay). Die Forderungen nach einer Videoübertragung des NSU-Prozesses in einen Nebensaal werden immer lauter. So hält der Münchner Strafrechtler Ulrich Schroth eine solche Lösung für zulässig. Entscheidend sei, dass die Gerichtsöffentlichkeit gewahrt werde und nicht die breite Öffentlichkeit den Prozess live verfolgen könne. „Man muss aufpassen, dass es keinen Schauprozess gibt“, sagte der Juraprofessor der Ludwig-Maximilians-Universität am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Zuvor hatten bereits mehrere ehemalige Verfassungsrichter erklärt, dass sie eine solche Übertragung nicht für einen Revisionsgrund halten. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach sich für eine Übertragung aus. Wenn der Gerichtssaal zu wenige Plätze habe und der Prozess zugleich eine besondere Sensibilität erfordere, sollte es den ausländischen Medienvertretern auf diesem Weg ermöglicht werden, der Verhandlung zu folgen, sagte der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut der dapd. Das Gesetz, wonach eine öffentliche Vorführung von Gerichtsverhandlungen unzulässig sei, sollte „sehr großzügig“ angewendet werden. Für den am 17. April vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) beginnenden Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wurden aus Platzgründen nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Die Zuteilung erfolgte nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Türkische und griechische Medien, aus deren Ländern neun der zehn NSU-Opfer stammten, gingen leer aus. Kauder warnt vor Schauprozess Auch der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir hält eine Videoübertragung für möglich. Zudem seien weitere Lösungswege aufgezeigt worden. So seien deutsche Journalisten zum Verzicht auf ihre Plätze bereit und die Platzvergabe könnte noch einmal überdacht werden. „Ich glaube, es ist auch beim Oberlandesgericht nicht illegal, dass man den gesunden Menschenverstand einschaltet und vielleicht auch berücksichtigt, in welchem Kontext dieser Prozess stattfindet“, fügte Özdemir hinzu. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sprach sich für eine eindeutige gesetzliche Regelung zu Videoübertragungen aus. Für den NSU-Prozess komme diese aber zu spät. Sie verteidigte die OLG-Entscheidung. „Das Gericht muss mit aller Sorgfalt arbeiten, es muss mit aller Sorgfalt die Prozessregeln einhalten. Es muss ein Urteil fällen, das auch verfahrensrechtlich über alle Zweifel erhaben ist“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. Auch Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) sprach sich für eine Neuregelung aus. Man müsse einen „Ausweg für kommende Verfahren finden“, sagte er dem WDR. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), schloss eine Übertragung ebenfalls aus. Diese hätte „ein bisschen was von Schauprozess und Public Viewing und wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Angeklagten“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. John hofft auf Lösung Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) entgegnete: „Ich kann weder eine politische Einmischung in die Justiz, noch die Gefahr eines Schauprozesses erkennen.“ Die bayerische Justiz habe sich unabhängig in eine Misere manövriert und solle sich nun genauso unabhängig daraus befreien. Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer der NSU-Morde, Barbara John, machte türkischen Medien derweil Hoffnung. „Das Oberlandesgericht hat mir zugesagt, die türkischen Medien einzubinden – was auch immer das heißt“, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“. Sie hoffe, dass das Problem gelöst werde. Offensichtlich sei bei dem Zulassungsverfahren vergessen worden, dass ausländische Medienvertreter nicht über die Akkreditierungsregeln in Deutschland informiert sein könnten. dapd (Politik/Politik)