Frankfurt am Main (dapd). Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Hans Heinrich Driftmann, hat die Politik der Bundesregierung zur Bewältigung der Eurokrise verteidigt. Er wisse, „dass viele Bürger ein schlechtes Gefühl haben und sich Sorgen machen“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Aber ‚the German Angst‘ mit ‚the German Gesamtkonzept‘ bekämpfen zu wollen, das funktioniert in Europa nun einmal nicht.“ Ausdrücklich lobte der DIHK-Chef Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU): „Es ist schon ein Glück, dass wir diese unprätentiös auftretende Frau haben, die ganz im Interesse Europas und Deutschlands – in dieser Reihenfolge – viel Sinnvolles tut.“ Driftmann zeigte sich davon überzeugt, dass das „Zerbrechen des Euro nicht einmal eine reale Option“ sei. „Als Exportnation brauchen wir den Euro dringend Alle anderen Maßnahmen, also etwa zur D-Mark zurückzukehren, wären viel teurer und schlechter als das, was wir jetzt machen.“ dapd (Politik/Politik)
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NRW-Justizminister kritisiert Abmahnabzocke
Düsseldorf (dapd-nrw). NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) fordert ein rasches Ende der „Abmahnabzocke“ im Internet. Verbraucher würden von spezialisierten Anwaltskanzleien mittlerweile massenhaft abgemahnt, weil sie im Internet bewusst oder unbewusst Urheberrechtsverstöße begangen haben sollen. „Die vermeintlichen Verstöße haben häufig nur ein geringfügiges Ausmaß, die Anwaltsrechnungen allerdings regelmäßig ein beträchtliches“, sagte der Minister im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd. Es entstehe der Eindruck, dass es in vielen Fällen nicht um die Abmahnung als solche gehe, sondern die Gewinnoptimierung von Anwälten. Von der Bundesregierung verlangt der Justizminister ein konsequentes Vorgehen gegen die „Abmahnabzocke“. Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe erst im Herbst einen Gesetzentwurf angekündigt, „doch sie hat nicht geliefert“, kritisierte Kutschaty. Mit ihrer Untätigkeit helfe die Ministerin der „Abmahnindustrie“ und die Bürger müssten dafür zahlen. dapd (Politik/Politik)
Riexinger will Schäuble zu Klarstellung über Steuerpläne zwingen
Berlin (dapd). Die Linke drängt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu einer Klarstellung über angebliche Sparpläne aus seinem Hause. „Wir werden Mittel und Wege finden, den Finanzminister noch vor der Niedersachsenwahl im Januar zu einer klaren Stellungnahme zu zwingen“, sagte der Linke-Parteivorsitzende Bernd Riexinger am Sonntag der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Ein halbes Sprecherdementi reiche nicht aus. Es gehe um existenzielle Fragen. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte über ein Sparpapier aus dem Finanzministerium berichtet, das unter anderem eine Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes und geringere Sozialleistungen vorschlägt. Ein Sprecher Schäubles hatte daraufhin erklärt, es gebe keine derartigen Pläne für die Zeit nach der Wahl. Unter anderem werden Lebensmittel mit 7 Prozent Mehrwertsteuer belegt, der allgemeine Satz beträgt 19 Prozent. Eine Verdreifachung des reduzierten Satzes würde Lebensmittel sofort um zehn Prozent verteuern, warnte Riexinger. Für viele Haushalte ginge das ans Eingemachte. In Haushalten mit niedrigen Einkommen gehe schon jetzt jeder vierte Euro für Essen und Trinken drauf. „Ich warne vor einer politisch kalkulierten Rückkehr des Hungers“, sagte Riexinger. Er forderte stattdessen ein Bundesprogramm, um jedem Kind ein kostenfreies gesundes Mittagessen zu finanzieren. dapd (Politik/Politik)
Weiter Streit über Erfolgsaussichten des neuen NPD-Verbotsverfahrens
Berlin (dapd). Der vom Bundesrat beschlossene neue Anlauf für ein NPD-Verbot bleibt umstritten. Linke-Fraktionschef Gregor Gysi ging am Sonntag davon aus, dass ein neuer Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bessere Erfolgsaussichten hat als vor rund zehn Jahren. „Der Zeitgeist hat sich verändert, und deswegen haben wir bessere Chancen“, sagte er im dapd-Interview. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) warnte hingegen erneut vor den Risiken. Sein Vize Wolfgang Thierse (SPD) forderte, die Diskussionen sofort zu beenden. „Diese geben der NPD derzeit am meisten Auftrieb“, sagte er der „Saarbrücker Zeitung“ (Montagausgabe). Lammert, der für seine Ablehnung eines NPD-Verbotsantrags insbesondere seitens der SPD Kritik einstecken musste, bekräftigte seine Skepsis. „Ich bin weder von der Notwendigkeit noch von der Klugheit eines solchen Verbotsverfahrens überzeugt“, sagte der Parlamentspräsident im dapd-Interview. „Ich halte die Risiken eines Verbotsantrags für zu hoch.“ Zwar leuchteten ihm die Argumente der Innenminister der Länder ein, die rechtsextreme Partei verbieten zu lassen. Auch halte er die Schlussfolgerung der Materialsammlung der Länder, nämlich dass die NPD verfassungswidrige Ziele verfolgt, für „hochgradig plausibel“. Neben der juristischen Beurteilung müsse aber auch politisch entschieden werden, „ob es eher hilfreich oder möglicherweise eher mit zusätzlichen Problemen verbunden ist, wenn man ein solches Verbotsverfahren betreibt“, begründete Lammert seine Skepsis. Die Bundesrat hatte am 14. Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der rechtsextremen Partei zu beantragen. Die Bundesregierung will darüber im ersten Quartal 2013 entscheiden. Im Bundestag gibt es unterschiedliche Stimmen. 2003 war ein Verbotsantrag, den alle drei Verfassungsorgane angestrengt hatten, gescheitert, weil im Beweismaterial auch Äußerungen von NPD-Mitgliedern zitiert wurden, die zugleich für den Verfassungsschutz arbeiteten. In der aktuellen Materialsammlung der Länder für den Verbotsantrag taucht Material von sogenannten V-Leuten nicht auf. Gysi: Verbot würde NPD strukturell schwächen Gysi hielt dagegen. „Wir müssen international und national ein Zeichen setzen und zeigen: Da ist die Grenze“, sagte der Vorsitzende der Linke-Fraktion im Bundestag. Dann wüssten die, die NPD wählen, „dass sie etwas Verfassungswidriges gewählt haben“. Es würde die Partei strukturell schwächen. Dies hält Lammert nicht für sicher. Es müsse politisch bewertet werden, ob es etwa bei einem nicht entschiedenen Verbotsverfahren bei der Bundestagswahl 2013 einen geringeren oder einen höheren Wahlerfolg der NPD geben wird – „einschließlich der damit verbundenen Finanzierungsansprüche“, mahnte der Bundestagspräsident. Weitere zu beantwortende Fragen seien folgende: „Hätte es die NSU-Mordserie nicht gegeben, wenn die NPD verboten gewesen wäre? Hätten wir den Rechtsextremismus erfolgreich bekämpft, wenn jetzt die NPD verboten würde?“ Gysi sagte, seine Partei prüfe nun das Material. Eigentlich sei er kein Freund von Parteiverboten. „Aber bei der NPD sage ich Ja, weil wir nach innen und außen eine Hemmschwelle damit setzen“, erklärte er. Wenn er nach der Prüfung zu der Auffassung gelange, dass das Material ausreicht, dann engagiere er sich, dass der Bundestag sich dem Antrag anschließe. Thierse für Anträge von Bundestag und -regierung Bundestagsvizepräsident Thierse verlangte ein Ende der Diskussion um den NPD-Verbotsantrag. „Ich finde die monatelang dauernde quälende Debatte um dieses Verfahren allmählich peinigend und peinlich“, sagte der SPD-Politiker. Bundesregierung und Bundestag sollten das von den Innenministern der Länder gesammelte Material „ohne viel öffentliches Hin und Her prüfen und dann entscheiden“. Auf die Frage, ob es sich beide Ebenen überhaupt leisten könnten, sich der Klage der Länder nicht anzuschließen, sagte Thierse: „In der Tat kann ich das nicht empfehlen.“ Denn eine Entscheidung gegen eine Klage könne die Aussichten der Länder in Karlsruhe schwächen. Der Verfassungsrichter Peter Müller verwies dagegen in der „Welt am Sonntag“ darauf, dass es für das Verfahren egal sei, ob der Bundesrat allein den Verbotsantrag stellt oder Bundesregierung und Bundestag mitziehen. „Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz reicht es aus, wenn ein antragsbefugtes Organ den Antrag stellt“, sagte er. „Wir fragen, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür genügt der Antrag eines Organs.“ Nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts sei „die entscheidende Frage, ob festgestellt werden kann, dass die NPD aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht“. Zu berücksichtigen sei aber, „dass die letzte Sachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1956 stammt“. Damals verbot das Verfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). dapd (Politik/Politik)
Weiter Streit über Erfolgsaussichten des neuen NPD-Verbotsverfahren
Berlin (dapd). Der vom Bundesrat beschlossene neue Anlauf für ein NPD-Verbot bleibt umstritten. Linke-Fraktionschef Gregor Gysi geht davon aus, dass ein neuer Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bessere Erfolgsaussichten hat als vor rund zehn Jahren. „Der Zeitgeist hat sich verändert, und deswegen haben wir bessere Chancen“, sagte er im dapd-Interview. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) warnte hingegen erneut vor den Risiken. Der Verfassungsrichter Peter Müller wies auf die Hürden eines NPD-Verbotsverfahrens hin. Müller sagte der „Welt am Sonntag“: „Nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts ist die entscheidende Frage, ob festgestellt werden kann, dass die NPD aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht.“ Zu berücksichtigen sei aber, „dass die letzte Sachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1956 stammt“. Damals verbot das Verfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Lammert, der für seine Ablehnung eines NPD-Verbotsantrags insbesondere seitens der SPD Kritik einstecken musste, bekräftigte seine Skepsis. „Ich bin weder von der Notwendigkeit noch von der Klugheit eines solchen Verbotsverfahrens überzeugt“, sagte der Parlamentspräsident im dapd-Interview. „Ich halte die Risiken eines Verbotsantrags für zu hoch.“ Zwar leuchteten ihm die Argumente der Innenminister der Länder ein, die rechtsextreme Partei verbieten zu lassen. Auch halte er die Schlussfolgerung der Materialsammlung der Länder, nämlich dass die NPD verfassungswidrige Ziele verfolgt, für „hochgradig plausibel“. Neben der juristischen Beurteilung müsse aber auch politisch entschieden werden, „ob es eher hilfreich oder möglicherweise eher mit zusätzlichen Problemen verbunden ist, wenn man ein solches Verbotsverfahren betreibt“, begründete Lammert seine Skepsis. Die Bundesrat hatte am 14. Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der rechtsextremen Partei zu beantragen. Die Bundesregierung will darüber im ersten Quartal 2013 entscheiden. Im Bundestag gibt es unterschiedliche Stimmen. 2003 war ein Verbotsantrag, den alle drei Verfassungsorgane angestrengt hatten, gescheitert, weil im Beweismaterial auch Äußerungen von NPD-Mitgliedern zitiert wurden, die zugleich für den Verfassungsschutz arbeiteten. In der aktuellen Materialsammlung der Länder für den Verbotsantrag taucht Material von sogenannten V-Leuten nicht auf. Gysi hielt dagegen. „Wir müssen international und national ein Zeichen setzen und zeigen: Da ist die Grenze“, sagte der Vorsitzende der Linke-Fraktion im Bundestag. Dann wüssten die, die NPD wählen, „dass sie etwas Verfassungswidriges gewählt haben“. Es würde die Partei strukturell schwächen. Dies hält Lammert nicht für sicher. Es müsse politisch bewertet werden, ob es etwa bei einem nicht entschiedenen Verbotsverfahren bei der Bundestagswahl 2013 einen geringeren oder einen höheren Wahlerfolg der NPD geben wird – „einschließlich der damit verbundenen Finanzierungsansprüche“, mahnte der Bundestagspräsident. Weitere zu beantwortende Fragen seien folgende: „Hätte es die NSU-Mordserie nicht gegeben, wenn die NPD verboten gewesen wäre? Hätten wir den Rechtsextremismus erfolgreich bekämpft, wenn jetzt die NPD verboten würde?“ Gysi sagte, seine Partei prüfe nun das Material. Eigentlich sei er kein Freund von Parteiverboten. „Aber bei der NPD sage ich Ja, weil wir nach innen und außen eine Hemmschwelle damit setzen“, erklärte er. Wenn er nach der Prüfung zu der Auffassung gelange, dass das Material ausreicht, dann engagiere er sich, dass der Bundestag sich dem Antrag anschließe. Müller verwies darauf, dass es für das Verfahren egal sei, ob der Bundesrat allein den Verbotsantrag stellt oder Bundesregierung und Bundestag mitziehen. „Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz reicht es aus, wenn ein antragsbefugtes Organ den Antrag stellt“, sagte er. „Wir fragen, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür genügt der Antrag eines Organs.“ Auf die Frage, ob das Beweismaterial frei von V-Mann-Quellen sein müsse, antwortete der ehemalige saarländische CDU-Ministerpräsident: „Es muss die Partei sein, die aggressiv-kämpferisch auftritt. Darüber werden wir zu befinden haben.“ dapd (Politik/Politik)
Lammert: Risiken eines NPD-Verbotsantrags sind zu hoch
Berlin (dapd). Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat erneut vor den Risiken eines NPD-Verbotsverfahrens gewarnt. „Ich bin weder von der Notwendigkeit noch von der Klugheit eines solchen Verbotsverfahrens überzeugt“, sagte Lammert in einem Interview der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Zwar leuchteten ihm die Argumente der Innenminister der Länder ein, die rechtsextreme Partei verbieten zu lassen. Auch halte er die Schlussfolgerung der Materialsammlung der Länder, nämlich dass die NPD verfassungswidrige Ziele verfolgt, für „hochgradig plausibel“. Neben der juristischen Beurteilung müsse aber auch politisch entschieden werden, „ob es eher hilfreich oder möglicherweise eher mit zusätzlichen Problemen verbunden ist, wenn man ein solches Verbotsverfahren betreibt“, begründete Lammert seine Skepsis. Die Bundesrat hatte am 14. Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der rechtsextremen Partei zu beantragen. Die Bundesregierung will darüber im ersten Quartal 2013 entscheiden. Im Bundestag gibt es unterschiedliche Stimmen. 2003 war ein Verbotsantrag, den alle drei Verfassungsorgane angestrengt hatten, gescheitert, weil im Beweismaterial auch Äußerungen von NPD-Mitgliedern zitiert wurden, die zugleich für den Verfassungsschutz arbeiteten. In der aktuellen Materialsammlung der Länder für den Verbotsantrag taucht Material von sogenannten V-Leuten nicht auf. Lammert hatte seine Skepsis bereits kurz nach dem Beschluss der Länderinnenminister kundgetan. Der Antrag der Länder sei „nicht durchdacht“ und lediglich ein „Reflex“ auf die Mordanschläge des rechtsextremen Terrortrios NSU, hatte der Bundestagspräsident der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ gesagt. Die Zweifel bekräftigte Lammert nun. Das Thema sei nicht allein ein juristisches. Folglich müssen auch Parlament und Regierung politisch abwägen, ob ihnen ein solcher Antrag notwendig und zweckmäßig erscheint. Er wisse, dass viele Abgeordnete seiner Meinung seien. Viele seien aber anderer Ansicht. Für Lammert ist dies Ausdruck dafür, dass das Parlament repräsentativ für die Bandbreite der Auffassungen auch in der Bevölkerung ist. „Mir gefällt, das sowohl die Befürworter wie die Skeptiker die Debatte mit dem Ernst betreiben, den das Thema auch verdient“, sagte Lammert. Der Bundestagspräsident warf zugleich eine Reihe von Fragen auf, um seine Zweifel zu untermauern: „Hätte es die NSU-Mordserie nicht gegeben, wenn die NPD verboten gewesen wäre? Hätten wir den Rechtsextremismus erfolgreich bekämpft, wenn jetzt die NPD verboten würde? Wird es bei einem nicht entschiedenen Verbotsverfahren bei der Bundestagswahl 2013 einen geringeren oder einen höheren Wahlerfolg der NPD geben – einschließlich der damit verbundenen Finanzierungsansprüche?“ Für Lammert ist die Schlussfolgerung klar: „Ich halte die Risiken eines Verbotsantrags für zu hoch.“ dapd (Politik/Politik)
Träumen von einem stärkeren Europa
Berlin (dapd). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) setzt auf dem Weg zu einer stärkeren EU auf die symbolträchtige Wahl eines europäischen Präsidenten nach amerikanischem oder französischem Vorbild. „Wenn wir Europäer einen von uns direkt zum Präsidenten machen könnten, in einer demokratischen Wahl, das wäre doch was“, sagte der CDU-Politiker der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir hieß die Forderung Schäubles in der Zeitung grundsätzlich gut, vermisste aber ein entsprechendes Engagement der Regierung Merkel. EU-Kommissarin Viviane Reding plädierte für die Weiterentwicklung der Europäischen Union zu den „Vereinigten Staaten von Europa“. Schäuble sagte, sein Ideal von Europa sei, „dass keiner alleine bestimmen kann“. Er wünsche sich eine europäische Regierung, „die vom Parlament gewählt wird“, so wie der Bundestag den Kanzler wählt. „Oder ein europäischer Präsident würde direkt vom Volk gewählt, so wie in Frankreich und Amerika.“ Mit einer Direktwahl könne schneller eine „europäische Öffentlichkeit“ erzeugt werden. Demokratische Legitimation Ein direkt gewählter Präsident der Europäischen Union hätte nach Ansicht Schäubles eine starke demokratische Legitimation. „Natürlich würde das in der Folge einen gewissen Machtverlust auf der Ebene der Mitgliedstaaten bedeuten“, räumte er ein. „Aber wer ein starkes Europa will, braucht auch starke Institutionen.“ Grünen-Chef Özdemir monierte, es sei „ja schön, wenn Wolfgang Schäuble alle paar Monate von einem starken Europäischen Parlament und einem direkt gewählten EU-Präsidenten träumt“. Der Bundesfinanzminister betreibe im Alltag jedoch die genau gegenteilige Politik. So kämpfe die Bundesregierung für eine Kürzung des EU-Haushalts. Özdemir: Merkel und Schäuble uneins in der Europapolitik Özdemir verwies zudem auf Unterschiede zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem Finanzminister: „Für Kanzlerin Merkel ist Europapolitik vor allem eine Politik der nationalen Regierungen, bei der das Europäische Parlament möglichst außen vor bleiben soll.“ Grundlegende Reformschritte auf EU-Ebene scheiterten bisher vor allem an der deutschen Regierung, die nicht bereit gewesen sei, Kompetenzen nach Brüssel abzugeben. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Viviane Reding, betonte, sie halte die „Vereinigten Staaten von Europa“ mit der EU-Kommission als Zentralregierung für notwendig. Dem RBB-Inforadio sagte die EU-Justizkommissarin, sie orientiere sich dabei am Regierungssystem Deutschlands mit der Föderation von Ländern und einer Zentralregierung sowie dem Zwei-Kammern-System aus Bundestag und Bundesrat. Das Europäische Parlament sollte aus ihrer Sicht eine „sehr starke Zuständigkeit“ haben. Es solle den Präsidenten der Regierung bestimmen, aber auch aufgelöst werden können, wenn die Regierung fallen würde. Reding räumte aber ein, dass es in den beiden großen EU-Mitgliedsstaaten Frankreich und Deutschland starke Widerstände in der Bevölkerung gegen ein solches Modell gebe. dapd (Politik/Politik)
Ministerium dementiert Rücktrittsgedanken Schavans
Berlin (dapd). Das Bundesbildungsministerin hat einen Bericht dementiert, wonach Ministerin Annette Schavan (CDU) über einen Rücktritt nachdenkt, falls die Universität Düsseldorf ein Verfahren zur Überprüfung des korrekten Verfassens ihrer Doktorarbeit einleitet. „Da ist nichts dran“, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag auf dapd-Anfrage in Berlin. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ unter Berufung auf Unions-Kreise berichtet, Schavan habe intern bereits die Frage aufgeworfen, ob sie Ministerin bleiben könnte, sollte die Universität ein Verfahren eröffnen. Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Hochschule will sich am 22. Januar 2013 mit dem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Dissertation befassen. Die Promotionskommission hatte vor wenigen Tagen eine entsprechende Empfehlung übermittelt. Medienberichten zufolge fiel die Entscheidung einstimmig. Schavan wird vorgeworfen, in ihrer 32 Jahre alten Doktorarbeit „Person und Gewissen“ Textpassagen unsauber übernommen zu haben. dapd (Politik/Politik)
Lammert: Risiken eines NPD-Verbotsantrags sind zu hoch
Berlin (dapd). Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat erneut vor den Risiken eines NPD-Verbotsverfahrens gewarnt. „Ich bin weder von der Notwendigkeit noch von der Klugheit eines solchen Verbotsverfahrens überzeugt“, sagte Lammert in einem Interview der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Zwar leuchteten ihm die Argumente der Innenminister der Länder ein, die rechtsextreme Partei verbieten zu lassen. Auch halte er die Schlussfolgerung der Materialsammlung der Länder, nämlich dass die NPD verfassungswidrige Ziele verfolgt, für „hochgradig plausibel“. Neben der juristischen Beurteilung müsse aber auch politisch entschieden werden, „ob es eher hilfreich oder möglicherweise eher mit zusätzlichen Problemen verbunden ist, wenn man ein solches Verbotsverfahren betreibt“, begründete Lammert seine Skepsis. Die Bundesrat hatte am 14. Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der rechtsextremen Partei zu beantragen. Die Bundesregierung will darüber im ersten Quartal 2013 entscheiden. Im Bundestag gibt es unterschiedliche Stimmen. 2003 war ein Verbotsantrag, den alle drei Verfassungsorgane angestrengt hatten, gescheitert, weil im Beweismaterial auch Äußerungen von NPD-Mitgliedern zitiert wurden, die zugleich für den Verfassungsschutz arbeiteten. In der aktuellen Materialsammlung der Länder für den Verbotsantrag taucht Material von sogenannten V-Leuten nicht auf. Lammert hatte seine Skepsis bereits kurz nach dem Beschluss der Länderinnenminister kundgetan. Der Antrag der Länder sei „nicht durchdacht“ und lediglich ein „Reflex“ auf die Mordanschläge des rechtsextremen Terrortrios NSU, hatte der Bundestagspräsident der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ gesagt. Die Zweifel bekräftigte Lammert nun. Das Thema sei nicht allein ein juristisches. Folglich müssen auch Parlament und Regierung politisch abwägen, ob ihnen ein solcher Antrag notwendig und zweckmäßig erscheint. Er wisse, dass viele Abgeordnete seiner Meinung seien. Viele seien aber anderer Ansicht. Für Lammert ist dies Ausdruck dafür, dass das Parlament repräsentativ für die Bandbreite der Auffassungen auch in der Bevölkerung ist. „Mir gefällt, das sowohl die Befürworter wie die Skeptiker die Debatte mit dem Ernst betreiben, den das Thema auch verdient“, sagte Lammert. Der Bundestagspräsident warf zugleich eine Reihe von Fragen auf, um seine Zweifel zu untermauern: „Hätte es die NSU-Mordserie nicht gegeben, wenn die NPD verboten gewesen wäre? Hätten wir den Rechtsextremismus erfolgreich bekämpft, wenn jetzt die NPD verboten würde? Wird es bei einem nicht entschiedenen Verbotsverfahren bei der Bundestagswahl 2013 einen geringeren oder einen höheren Wahlerfolg der NPD geben – einschließlich der damit verbundenen Finanzierungsansprüche?“ Für Lammert ist die Schlussfolgerung klar: „Ich halte die Risiken eines Verbotsantrags für zu hoch.“ dapd (Politik/Politik)
Ex-Verfassungsrichter mahnen bei NPD-Verbotsverfahren zur Sorgfalt
Berlin (dapd). Frühere Verfassungsrichter sehen ein erneutes Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD kritisch. Der frühere Richter am obersten deutschen Gericht, Dieter Grimm, wandte sich in einem Schreiben an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und mahnte zur Sorgfalt. Sowohl Grimm als auch der frühere Vizepräsident des Verfassungsgerichts, Winfried Hassemer, gaben außerdem zu bedenken, dass ein mögliches Verbot auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Bestand haben müsste. Der Bundesrat hatte in der vergangenen Woche beschlossen, erneut einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht für ein NPD-Verbot zu stellen. Ob Bundesregierung und Bundestag ebenfalls Verbotsanträge stellen wollen, ist noch unklar. Grimm schrieb an Lammert: „Ich kann Sie in Ihrem Zögern, einem NPD-Verbotsverfahren näher zu treten, nur nachdrücklich bestärken.“ Entscheidend sei, „ob man der NPD den Willen nachweisen kann, die verfassungsrechtliche Grundordnung zu beseitigen, also nicht nur Rassenhass, Ausländerfeindlichkeit etc.“, heißt es demnach in dem Brief, aus dem die „Passauer Neue Presse“ zitiert. Noch mehr müsse man fürchten, dass ein mögliches Verbot in Karlsruhe in Straßburg als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention angesehen würde. „Das Straßburger Gericht fragt nicht nur nach der Absicht, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, sondern auch nach der Erfolgswahrscheinlichkeit.“ Auch Hassemer verwies auch auf die Möglichkeit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Verbot der NPD kassieren könnte. Der EGMR nehme eine „Gesamtbetrachtung“ der politischen Lage in einem Land vor. „Da wird vermutlich eine Rolle spielen, wie stark eine Partei ist“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Angesichts der weithin schwachen Wahlresultate der NPD sei es „nicht unwahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Verbot aufheben würde“, fügte er hinzu. Hassemer warnte zudem davor, das Verbot eines rechtsextremen Vereins mit dem Verbot einer Partei wie der NPD gleichzusetzen. Ein Parteienverbot müsse vorsichtiger angegangen werden als ein Vereinsverbot. „Das Verbot einer Partei ist ein Eingriff in die politische Lage in der Bundesrepublik“, sagte er. Hassemer stand 2003 an der Spitze des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der das Verbotsverfahren gegen die NPD einstellte. Der Ex-Richter bezog sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Neonazi-Verein „Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene“ (HNG). Die Richter in Leipzig hatten das Verbot der HNG, das Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) im September 2011 verfügt hatte, bestätigt. dapd (Politik/Politik)