Aachen. Das Finanzministerium hat Ende 2014 seine „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) veröffentlicht. In den GoBD ist die Sichtweise der Finanzverwaltung hinsichtlich der Frage dokumentiert, wie die IT-gestützte Buchführung und darüber hinaus alle sonstigen steuerrelevanten Aufzeichnungen in Unternehmen geführt sein müssen.