Wenn die Uhr tickt: cobra bietet Lösung zur effizienten Erstellung der E-Rechnung

Konstanz/Köln – Schon seit dem 27. November letzten Jahres greift sie und verpflichtet öffentliche Einrichtungen – Hochschulen, Krankenhäuser oder die Verwaltungen in Städten – zu einer wichtigen Umstellung: die E-Rechnungsverordnung (ERechV) des Europäischen Parlaments. Und ab dem 1. Januar 2025 betrifft diese Änderung schließlich auch Unternehmen. „Es besteht dann die Pflicht, im B2B-Bereich mit elektronischen Rechnungen zu arbeiten. Somit entfällt die Entscheidungsfreiheit für Produzenten oder Dienstleister, in welcher Form sie die Rechnung letztlich ausstellen. Viele Unternehmen befürchten daher, große Anpassungen vornehmen zu müssen und haben Angst, dass ihnen die Zeit davonläuft“, erklärt Jürgen Litz, Geschäftsführer der cobra – computer’s brainware GmbH aus Konstanz sowie der cobra computer’s brainware AG aus Tägerwilen. Doch sein Unternehmen bietet eine passende Erweiterung für das gleichnamige CRM, das für ausbleibenden Aufwand in den Betrieben und effiziente Arbeitsweise in Bezug auf das Thema E-Rechnung sorgt.

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Die E-Rechnung kommt / Unternehmer informierten sich

Leopoldshöhe – Es sind keine drei Monate mehr, dann müssen Unternehmen fit für die E-Rechnung sein. Die war Thema beim jüngsten Stammtisch des Unternehmernetzwerkes Leopoldshöhe bei dem Software-Unternehmen Volavis. Referent war der Leopoldshöher Steuerberater Thomas Siese.

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Die E-Rechnung kommt: „Gut vorbereitet statt auf den letzten Drücker“

Rund 120 Interessierte bei der gemeinsamen Veranstaltung von WIGOS, WFO und IHK im Kreishaus

Osnabrück – 2025 ist es soweit: Dann ist die E-Rechnung Pflicht für Unternehmen. Wie die Umstellung von der Papierrechnung auf die rechtssichere digitale Rechnung gelingt und was Unternehmen in der Übergangszeit beachten müssen, war Thema einer Kooperationsveranstaltung der WIGOS Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrücker Land, der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und der Wirtschaftsförderung Osnabrück. Rund 120 Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen aus der Region waren zu dem Vortrag ins Kreishaus gekommen, um sich fit für die E-Rechnung zu machen.

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Die E-Rechnung kommt:  Unternehmen müssen umstellen

Bundesrat macht E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 zur Pflicht

Die E-Rechnung wird Pflicht: Ab dem 1. Januar 2025 wird sie für nationale B2B-Umsätze stufenweise eingeführt. Im Inland ansässige Unternehmen müssen dann für in Deutschland steuerbare, nicht steuerbefreite Leistungen E-Rechnungen ausstellen, sofern auch der Rechnungsempfänger im Inland ansässig ist.  Als ansässig gelten Unternehmer, die insbesondere ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung im Inland haben oder eine inländische (am Umsatz beteiligte) umsatzsteuerliche Betriebsstätte unterhalten, informiert die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Klein Mönstermann aus Osnabrück. Vor dem genannten Hintergrund sollten sämtliche Unternehmen spätestens jetzt das Thema auf ihre Agenda nehmen

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Die E-Rechnung kommt – aber nicht alle Unternehmen sind vorbereitet

Die Frist läuft: Ab dem 27. November 2020 müssen Unternehmen in Deutschland Rechnungen an Bundesbehörden als sogenannte E-Rechnung einreichen. Wie eine repräsentative Befragung unter 1.104 Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland ergeben hat, hat ein Großteil der Wirtschaft die Bedeutung der E-Rechnung bereits erkannt: So messen ihr 81 Prozent der Unternehmen eine große oder sehr große Relevanz bei.

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Kampf der Bürokratie: E-Rechnungen sollen vieles erleichtern

Wer öffentliche Aufträge annimmt, muss über kurz oder lang auf papierlose Rechnungen umstellen. Einerseits sparen sie Ressourcen und Arbeitszeit, andererseits ist die Umstellung mit Aufwand und Kosten verbunden: Zur Einführung von E-Rechnungen gibt es geteilte Meinungen. Noch ist sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) für Land und Kommunen nicht verpflichtend, doch wer als Unternehmer auch langfristig auf öffentliche Aufträge setzt, sollte sich mit der papierlosen Rechnungsstellung zeitnah auseinandersetzen – denn zumindest auf Bundesebene tritt diese Pflicht bereits im Herbst in Kraft.

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E-Rechnung statt Papierberge: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die öffentliche Verwaltung treibt den Abschied vom Papier voran: Ab dem 27. November 2020 wird die elektronische Rechnungsstellung und -übermittlung für alle Unternehmer, die im Auftrag des Bundes tätig werden, Pflicht. Länder und Kommunen müssen bereits seit April elektronische Rechnungen annehmen. Für viele Unternehmen ist diese Umstellung eine Herausforderung, immerhin erstellt derzeit noch ein Drittel Rechnungen überwiegend oder sogar ausschließlich in Papierform (33 Prozent). Der Digitalverband Bitkom hat jetzt eine neue Version des Faktenpapiers „10 Merksätze für elektronische Rechnungen“ veröffentlicht, das kleinen, mittleren und großen Betrieben bei der Umstellung auf die E-Rechnung hilft. Denn diese muss in einem bestimmten strukturierten Format erstellt werden und eine automatische Verarbeitung ermöglichen – es handelt sich also nicht um eine elektronisch versendete Rechnung, die etwa als PDF an eine Mail angehängt wird.

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