Die Firma Werthenbach Hydraulik-Antriebstechnik GmbH stellt sich den erweiterten Anforderungen der Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU hinsichtlich „Druckgeräte und Baugruppen“.
Hydraulikaggregate, an denen Druckspeicher verbaut sind, werden laut Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU als „Speicherbaugruppe“ bezeichnet. Das dem Markt Zuführen, Verbauen, sowie Betreiben einer solchen Baugruppe ist nur zulässig, sofern diese entsprechend der Richtlinie, sowie CE-konform gefertigt wurde. Somit ist nur durch den Erwerb von CE-zertifizierten Hydraulikaggregaten mit Druckspeichern, die der DGRL entsprechen, ein rechtskonformes in Betrieb nehmen gewährleistet.
Werthenbach Aggregate CE-konform nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU weiterlesen