(dapd). Der Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier bezweifelt, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM mit der deutschen Verfassung zu vereinbaren ist. „Solange das Grundgesetz gilt, sind so weitgehende Maßnahmen wie der ESM nicht zulässig, weil das die Kernkompetenzen des Staates zu stark beschneidet“, sagte Dreier der „Wirtschaftswoche“ einer Vorabmeldung vom Samstag zufolge. „Dafür bräuchten wir eine neue Verfassung, die Deutschland zu einem Gliedstaat der Vereinigten Staaten von Europa machen würde“, sagte Dreier. Er glaube aber nicht, dass es dafür in Deutschland eine Mehrheit gäbe. dapd (Politik/Politik)