Dresden (dapd-bln). Mit Warnstreiks wollen die Mitarbeiter des Kfz-Gwerbes in drei ostdeutschen Bundesländern den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Arbeitsniederlegungen seien vom 11. bis zum 20. Juni in Berlin, Brandenburg und Sachsen geplant, teilte die IG Metall-Bezirksleitung am Freitag mit. In den bisherigen Verhandlungen habe es bisher keine Annäherung der Tarifparteien gegeben. Zum Warnstreik aufgerufen sind unter anderem Automechaniker und -verkäufer. Die IG Metall fordert für die 37.000 Beschäftigte und Auszubildenden der drei Länder 6,5 Prozent mehr Lohn für zwölf Monate. Zudem sollen die Lehrlinge eine bessere Perspektive nach der Ausbildung erhalten. Die Arbeitgeberseite bot den Angaben zufolge eine Lohnerhöhung von 2,7 Prozent für 13 Monate, was 2,5 Prozent im Jahr entspricht. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft) Warnstreiks im Kfz-Gewerbe weiterlesen
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Schröder warnt Gegner vor Klage gegen das Betreuungsgeld
Berlin (dapd). Das Bundesfamilienministerium weist verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgesetz zurück. Das Ministerium habe das Gesetz ausführlich geprüft, sagte ein Sprecher von Ministerin Kristina Schröder (CDU) am Freitag in Berlin. Eine Befassung des Bundesrats sei demnach nicht notwendig. „Wir gehen davon aus, dass die Einwände in sich zusammenfallen.“ Aber auch in der schwarz-gelben Koalition gibt es Zweifel, ob der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Familienministerium warnte jedoch, eine juristische Auseinandersetzung könnte Auswirkungen auch auf die Förderung des Kita-Ausbaus durch den Bund haben. „Wer Kita-Ausbau sagt, muss auch Betreuungsgeld sagen“, meinte Schröders Sprecher. Beim Kita-Ausbau sei man seinerzeit „bis an die Grenzen der Verfassung gegangen“, um eine Bundeszuständigkeit für die finanziellen Hilfen zu finden. Bei einer rechtlichen Prüfung des Betreuungsgelds würden nach seiner Einschätzung „Bundeshilfen insgesamt“ in den Blick genommen. „Da muss man immer schauen, dass man keine unbeabsichtigten Nebenwirkungen auslöst“, sagte der Sprecher des Familienministeriums. Wenige Tage nach dem schwarz-gelben Kabinettsbeschluss äußerte die FDP-Bundestagsabgeordnete Sibylle Laurischk verfassungsrechtliche Bedenken. Die Zuständigkeit für das Betreuungsgeld liege nicht beim Bund, argumentierte sie, sondern bei den Ländern. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem kommenden Jahr Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, zunächst 100 Euro monatlich erhalten sollen. Vom 1. Januar 2014 an werden dann 150 Euro im Monat gezahlt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Die FDP-Politikerin Laurischk, die Vorsitzende des Familienausschusses ist, vertritt die Auffassung, dass das Betreuungsgeld in die Zuständigkeit der Länder fällt. Es sei fraglich, „ob der Bund an dieser Stelle gesetzesinitiativ sein darf“, sagte die Juristin der Nachrichtenagentur dapd. Sie selbst lehnt das Betreuungsgeld ab: „Der Sinn und Zweck erschließt sich mir nicht.“ Klagen will die Abgeordnete gegen das Vorhaben der Koalition aber nicht. Zustimmung erfuhr die Familienpolitikerin mit ihrer Kritik von der Opposition. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz soll seine Justizbehörde laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ mit einer Prüfung der Angelegenheit beauftragt haben. Er habe zudem angekündigt, eine Klage nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes vorzubereiten, berichtete das Blatt. Auch SPD-Vize Manuela Schwesig sagte demnach, ihre Partei wolle „das Betreuungsgeld stoppen“, sollte das Gesetz in der Länderkammer zustimmungspflichtig sein. Im Falle einer Klage vor dem Verfassungsgericht rechnet die Linke bereits mit dem Aus des Betreuungsgeldes. Es sei mehr als fraglich, ob das Gesetz einer Prüfung in Karlsruhe standhalten könne, sagte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Diana Golze. Die Reform stelle eine „massive Einmischung des Staates“ in die Wahl der Betreuungsform dar. Die Grünen begrüßten die Äußerungen von Laurischk. „Ich freue mich, dass Kolleginnen der FDP auch verfassungsrechtliche Bedenken äußern“, sagte die Familienexpertin Katja Dörner. „Es wäre aber deutlich besser gewesen, wenn die FDP sich nicht auf einen billigen Kuhhandel eingelassen und das unsinnige Betreuungsgeld politisch gestoppt hätte.“ dapd (Politik/Politik) Schröder warnt Gegner vor Klage gegen das Betreuungsgeld weiterlesen
Linke-Chefin fordert Sozialticket für Fußball-Bundesliga
Berlin (dapd). Die neue Linke-Chefin Katja Kipping hat sich dafür ausgesprochen, Sozialschwachen ermäßigte Fußballtickets zur Verfügung zu stellen. „Wenn die Ticketpreise beim Fußball doppelt so schnell steigen wie die Löhne und Preise, dann werden immer mehr Menschen vom Erlebnis Spitzenfußball ausgeschlossen“, sagte Kipping dem Onlinedienst des Nachrichtensenders n-tv. Der Stadionbesuch müsse auch für Menschen mit niedrigen Einkommen erschwinglich sein. Hintergrund ist, dass die Ticket-Preise für Bundesligaspiele immer teurer werden. Kostete nach Angeben des Senders in der Saison 2005/2006 eine Eintrittskarte durchschnittlich 18,63 Euro, waren es in der Saison 2010/2011 bereits 22,75 Euro – eine Steigerung um rund 20 Prozent. dapd (Politik/Politik) Linke-Chefin fordert Sozialticket für Fußball-Bundesliga weiterlesen
Sassnitz nimmt regelmäßigen Fährverkehr nach Russland auf
Mukran (dapd). Mehr als 25 Jahre nach Einweihung des Eisenbahnfährhafens Mukran und dem Start eines Fährverkehrs in die frühere Sowjetunion gibt es wieder einen regelmäßigen Schiffsliniendienst zwischen der Insel Rügen und Russland. Die Fährlinie zum neuen russischen Hafen Ust Luga bei St. Petersburg wurde am Freitag im Fährhafen Sassnitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeweiht. Nach dem Bau der deutsch-russischen Ostseepipeline zeige die neue Bahnbrücke über die Ostsee, dass beide Länder wichtige infrastrukturelle und wirtschaftliche Projekte auf den Weg bringen könnten, sagte Merkel. Zugleich appellierte sie an die Bahnunternehmen beider Staaten, die Hinterlandanbindungen auszubauen und ausreichend Güter für eine möglichst hohe Auslastung der Ostseetransporte zu akquirieren. Zur ersten Überfahrt nach Russland wird die Eisenbahnfähre „Petersburg“ am Samstag Kurs auf Ust Luga nehmen. Das in Wismar gebaute Schiff, das schon im Oktober 1986 unter dem Schiffsnamen „Mukran“ den Linienbetrieb ins litauische Klaipeda eröffnet hatte, benötigt für die Reise in die nordöstliche Ostsee zwischen 42 und 48 Stunden. Zur ersten Fracht für Russland gehört ein dritter von insgesamt 38 modernen Siemens-Nahverkehrszügen, die zu den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi eingesetzt werden sollen. Betrieben wird die neue Linie von der Reederei BFI, einem Tochterunternehmen der Russischen Eisenbahnen (RZD). Nach Angaben von Hafenchef Harm Sievers soll die „Petersburg“ jeweils am Samstag nach Ust Luga auf die Reise gehen. Mit dem regelmäßigen Liniendienst hoffe man den Hafen Sassnitz, über den jährlich bis zu 100.000 Bahnwaggons verschifft werden könnten, wieder deutlich besser auszulasten, sagte er. In den vergangenen Jahren waren lediglich 3.500 bis 7.000 Waggons über die Mukraner Spezialterminals gerollt. Der Vorstandschef der Deutschen Bahn AG, Rüdiger Grube, bezeichnete den Hafen Mukran als westlichsten Bahnhof der Transsibirischen Eisenbahn. Als einziger Hafen verfüge er über Einrichtungen zum Umspuren der Waggons von europäischer auf russische Breitspur und umgekehrt. Die neue „Brücke über die Ostsee“ sei ein attraktives Angebot an die Wirtschaft und eine Antwort auf die steigende Nachfrage im Güterverkehr zwischen Deutschland und Europa sowie Russland und Asien. RZD-Präsident Wladimir Jakunin sagte, die Linie werde den in Vergessenheit geratenen Transportkorridor wiederbeleben. Angaben über weitere Güterströme, die nach der Verschiffung der neuen Nahverkehrszüge über den Fährhafen Sassnitz transportiert werden sollen, machte er nicht. Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Volker Schlotmann (SPD) kündigte eine Initiative an, über die zusätzliche Warengüter vor allem aus Nordrhein-Westfalen geordert werden sollen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft) Sassnitz nimmt regelmäßigen Fährverkehr nach Russland auf weiterlesen
Zähe Verhandlungen wegen Übernahme von Ihr Platz und Schlecker XL
Berlin (dapd). Die Verhandlungen über eine Übernahme der Schlecker-XL-Filialen und der Drogeriemarktkette Ihr Platz durch den Finanzinvestor Dubag verlaufen schwieriger als erwartet. Eine Telefonkonferenz, bei der der Ihr-Platz-Insolvenzverwalter, der Hauptgläubiger Euler Hermes und der Investor am frühen Nachmittag über ein Gesprächsergebnis informieren wollten, wurde abgesagt. Am frühen Abend sagte ein Sprecher des Insolvenzverwalters, die Verhandlungen dauerten noch an. Ein Ergebnis gebe es noch nicht. Der Ort der Verhandlungen, die am Vormittag begannen, wurde von den Beteiligten nicht genannt. An der Runde nahmen den Angaben zufolge Vertreter des Schlecker-Hauptgläubigers Euler Hermes, der Ihr-Platz-Insolvenzverwalter Werner Schneider sowie Dubag-Vorstand Michael Schumann teil. Dabei ging es um die mögliche Übernahme der knapp 490 Ihr-Platz-Filialen und gut 340 Schlecker-XL-Märkte durch die Münchner Dubag, die zusammen rund 5.000 Mitarbeiter beschäftigen. Der Andrang beim Ausverkauf in den Filialen des abgewickelten Mutterunternehmens Schlecker war derweil gewaltig. In einer Filiale in Berlin-Moabit etwa standen die Schnäppchenjäger am Vormittag bis auf die Straße. 2.828 Märkte boten nach Angaben der Insolvenzverwaltung Preisnachlässe auf die meisten Restposten in Höhe von 30 bis 50 Prozent. „Wir schließen am 29.6.“, hieß es vielerorts auf Plakaten am Eingangsbereich der Filialen. „Wir danken ihnen für die langjährige Treue“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft) Zähe Verhandlungen wegen Übernahme von Ihr Platz und Schlecker XL weiterlesen
Politiker sehen in Verbot von NPD-Demo eine Signalwirkung für Deutschland
(dapd). Spitzenpolitiker aus Sachsen-Anhalt sehen im Verbot einer Demonstration der rechtsextremen NPD im Altmarkdorf Insel eine Signalwirkung für Deutschland. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte am Freitagabend in dem 400-Seelen-Ort bei Stendal, wenn man Artikel 1 des Grundgesetzes in den Mittelpunkt stelle, „dann schaffen wir es auch, eine NPD-Demo zu verbieten“. Die NPD müsse in ihre Schranken verwiesen werden. Das Oberverwaltungsgericht hatte am Freitag das von der Polizeidirektion ausgesprochene Verbot einer für denselben Tag angemeldeten NPD-Kundgebung unter dem Motto „Wir für Euch – Jetzt erst recht!“ verboten. Es wies damit die Beschwerde der Partei gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg zurück, wie das Gericht mitteilte. Zweck und Ziel der Versammlung sei es, die in Insel geschaffene pogromartige Lage, die auf eine Vertreibung von zwei ehemaligen Strafgefangenen gerichtet sei, aufrechtzuerhalten und zu stützen, urteilte der Senat des Oberverwaltungsgerichts und verwies darauf, dass sich die Stimmungslage in Insel zugespitzt habe. Es sei davon auszugehen, dass die angemeldete NPD-Versammlung darauf abziele, dass sich diese Situation in Insel zum Nachteil der betroffenen ehemaligen Straftäter weiter zuspitze. Abgeordnete aller Fraktionen waren am Freitagabend für den Schutz der Menschenwürde in das Altmarkdorf gereist. Hintergrund ist ein seit Monaten anhaltender und eskalierender Protest gegen den Aufenthalt zweier aus der Sicherungsverwahrung entlassener ehemaliger Straftäter aus Baden-Württemberg in dem Altmarkdorf. Der Neuanfang des einen Mannes in Chemnitz war kürzlich gescheitert. Nach von der NPD organisierten Attacken flüchtete er zurück nach Insel, wo am vergangenen Wochenende die Situation eskalierte. Für Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) zeigt das Urteil, dass Veranstaltungen, die sich gegen die Menschenwürde richteten, auch verboten werden könnten. Die Situation in Insel bezeichnete der Innenminister als schwierig. Er sehe zu diesem Problem Gesprächsbedarf in ganz Deutschland. Ministerpräsident Haseloff, der nach eigenen Angaben am Freitag in der Region mit Kommunalpolitikern über die Situation in Insel gesprochen hatte, fügte hinzu, man wolle die Probleme gemeinsam lösen. Nach Chemnitz sei eine neue Phase eingetreten und es müsse überlegt werden, wie ein Miteinander möglich sei. Was in Insel bislang geschehen sei, sei kein üblicher Vorgang, der durch das Land steuerbar gewesen sei. Land und Gemeinde seien durch den plötzlichen Zuzug der beiden Ex-Straftäter in eine unvorbereitete Situation geraten. Die beiden Männer hätten aber die Wahl des Wohnortes getroffen – und das müsse respektiert werden. (Politik/Politik) Politiker sehen in Verbot von NPD-Demo eine Signalwirkung für Deutschland weiterlesen
Plädoyers im Prozess um Brandenburger Hotelier Hilpert
Potsdam (dapd). Die Verteidiger des wegen Betrugs angeklagten Hoteliers Axel Hilpert haben die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) scharf angegriffen. Die Bank habe Hilpert in eine „Förderfalle gelockt“ und ihre Pflichten in grober Weise verletzt, sagte Anwältin Heide Sandkuhl am Freitag vor dem Landgericht Potsdam. Die Vorwürfe gegen ihren Mandanten wies Sandkuhl in ihrem Schlussvortrag am 24. Verhandlungstag zurück. Verteidiger Stefan König beantragte erneut die Freilassung Hilperts aus der Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen Betrugs und Steuerhinterziehung verlangt. Laut Anklage trieb er über ein Firmengeflecht die Baukosten für sein Resort am Schwielowsee in Petzow bei Potsdam durch unzulässige Gewinne in die Höhe und erschlich sich damit eine Förderung von mehr als neun Millionen Euro. Sandkuhl sprach von „Versagen“ innerhalb der Bank. Hilpert habe von Anfang an klargemacht, dass er Gewinne erzielen wolle. In seinem Antrag auf Förderung habe er die Gesamtinvestition bereits in voller Höhe angegeben. Die ILB habe letztlich von 38,8 Millionen Euro etwa 34,6 Millionen als förderfähig anerkannt und 9,2 Millionen Euro bewilligt. Hätte sie wirklich keine Gewinne fördern wollen, hätte sie nicht eine so hohe Förderung genehmigen dürfen. Sandkuhl wies darauf hin, dass in einem Entwurf für den Förderbescheid lediglich Gewinne von Hilperts Firma PMPS ausgeschlossen worden waren. Diese Passage sei auf Wunsch von Hilpert gestrichen worden. Demnach habe Hilpert davon ausgehen können, dass die PMPS Gewinne machen dürfe. Der statt der Regelung zur PMPS eingeführte Passus, wonach keine Gewinne von verbundenen und verflochtenen Unternehmen abgerechnet werden dürfen, war aus Sicht der Verteidiger zu unbestimmt. Es gebe nirgends eine Definition für „verbundene oder verflochtene Unternehmen“, monierte Sandkuhl. Die Bank habe weder Hilpert aufgeklärt noch die Einhaltung der Regelung geprüft. König hielt ein „Hilfsplädoyer“ für den Fall einer Verurteilung Hilperts. Dabei wies er darauf hin, dass der Subventionszweck erfüllt sei: Die Arbeitsplätze seien geschaffen worden. Das Hotel habe großes Renommee. „Sie können da Urlaub machen“, sagte König. Die angebliche Schadenssumme könne deshalb nicht die gesamte Förderung betreffen, sondern höchstens die Summe nicht förderfähiger Kosten. Er käme dann höchstens auf ein Drittel des von der Staatsanwaltschaft benannten Schadens. Das Strafmaß müsse demnach deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft liegen. Berücksichtigt werden müsse zudem das „erhebliche Mitverschulden der ILB“. Die Staatsanwaltschaft habe die Bank „seliggesprochen“, müsste aber tatsächlich den Aspekt der Haushaltsuntreue untersuchen. Ferner verwies König auf das Alter und den Gesundheitszustand seines Mandanten. Hilpert habe bereits zwei gravierende Herzanfälle gehabt und müsse sich als Diabetiker oft spritzen. Die Krankheiten sprächen gegen eine Fluchtgefahr und einen noch längeren Aufenthalt im Gefängnis. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft) Plädoyers im Prozess um Brandenburger Hotelier Hilpert weiterlesen
Institut beendet umstrittenes Schufa-Projekt
Potsdam (dapd). Das umstrittene Internet-Forschungsprojekt der Schufa ist überraschend geplatzt. Nach massiver Kritik von Datenschützern und Politikern an der angeblich geplanten Ausspähung von Internetnutzern ziehen die Auskunftei und das von ihr beauftragte Hasso-Plattner-Institut (HPI) die Notbremse. Der erst im April geschlossene Vertrag mit dem Wiesbadener Unternehmen sei gekündigt worden, teilte das HPI am Freitag in Potsdam mit. Die Schufa begrüßte die Aufkündigung des Vertrages. Der Vorstand habe beschlossen, „das Web-Forschungsprojekt nicht weiter zu verfolgen“, teilte die Auskunftei mit. Das Forschungsprojekt habe eine „Debatte über den Umgang mit frei verfügbaren Daten angestoßen“, die das Unternehmen „erst mit Vorlage der Forschungsergebnisse erwartet hätte“, hieß es in der Stellungnahme weiter. Die „grundsätzliche Frage des Umgangs mit öffentlichen Daten im Netz“ bleibe aber „eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung“, sagte Schufa-Vorstand Peter Villa. Er sprach sich für eine Dialogplattform „mit allen Beteiligten aus der Politik, dem Verbraucher- und Datenschutz sowie der Wirtschaft und Wissenschaft“ aus. Tags zuvor hatte die Ankündigung, dass die Schufa damit die Möglichkeiten zur Auswertung von Nutzerdaten bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken im Internet ausloten will, bundesweit für Aufruhr gesorgt. Unter Politikern und Datenschützern brach ein Sturm der Entrüstung los. Die Schufa, die über die Kreditwürdigkeit von Millionen Deutschen entscheidet, dürfe nicht zur „Datenstasi“ verkommen, wetterte etwa der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Johannes Singhammer (CSU). Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sprach im Zusammenhang mit der Auskunftei vom „Big Brother des Wirtschaftslebens“. Auch Datenschutzbeauftragte des Bundes und vieler Länder zeigten sich entsetzt über die Pläne. Offensichtlich ist der öffentliche Druck auf Schufa und HPI nun zu groß geworden. „Angesichts mancher Missverständnisse in der Öffentlichkeit über den vereinbarten Forschungsansatz und darauf aufbauender Reaktionen“ könne ein solches wissenschaftliches Projekt nicht unbelastet und mit der nötigen Ruhe durchgeführt werden, erklärte HPI-Direktor Christoph Meinel. Damit steht das ursprünglich auf drei Jahre angelegte gemeinsame Internet-Forschungsprojekt vor dem Aus, bevor es überhaupt richtig losging. Tags zuvor hatte sich das HPI bereits beeilt zu versichern, dass es bei dem Schufa-Auftrag lediglich um „Grundlagenforschung“ gehe, nicht aber „um einen konkreten Projektplan“, der der gezielten Sammlung von Nutzerdaten diene. Auch der mit dem Projekt betraute HPI-Fachgebietsleiter Felix Naumann hatte immer wieder vehement bestritten, dass das Einsammeln von Nutzerinformationen geplant sei. „Die Daten, die gewonnen werden, gelangen nicht an die Schufa“, hatte der Forscher betont. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft) Institut beendet umstrittenes Schufa-Projekt weiterlesen
FDP-Abgeordnete hält Betreuungsgeld für verfassungswidrig
Berlin (dapd). Die schwarz-gelbe Koalition kommt beim umstrittenen Betreuungsgeld nicht zur Ruhe. Wenige Tage, nachdem sich die Bundesregierung auf einen Gesetzesentwurf geeinigt hat, äußerte die FDP-Bundestagsabgeordnete Sibylle Laurischk verfassungsrechtliche Bedenken. Die Zuständigkeit liegt nicht beim Bund, argumentiert sie. Während die SPD bereits den nächsten Schritt plant, reagiert die Union gelassen auf die Kritik. Erst am Mittwoch hatte sich das Bundeskabinett nach langem Streit geeinigt. Ab dem kommenden Jahr sollen Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, zunächst 100 Euro monatlich erhalten. Vom 1. Januar 2014 an werden dann 150 Euro im Monat gezahlt. Die Kosten für den Bund belaufen sich dabei 2013 auf 300 Millionen Euro, für 2014 sind 1,11 Milliarden Euro vorgesehen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Laurischk, Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, das Betreuungsgeld falle „in die Zuständigkeit der Länder“. Es sei fraglich, „ob der Bund an dieser Stelle gesetzesinitiativ sein darf“, sagte die Juristin der Nachrichtenagentur dapd. Sie selbst lehnt das Betreuungsgeld ab: „Der Sinn und Zweck erschließt sich mir nicht.“ Klagen will die FDP-Politikerin gegen das Vorhaben der Koalition aber nicht. Zustimmung erfährt die Familienpolitikerin mit ihrer Kritik von der Opposition. Führende SPD-Politiker planen bereits, rechtliche Schritte gegen das umstrittene Gesetz einzuleiten. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz soll seine Justizbehörde mit einer Prüfung der Angelegenheit beauftragt haben. Er kündigte zudem an, eine Klage nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes vorzubereiten. Ähnlich äußerte sich seine Parteikollegin Manuela Schwesig. Sollte der Entwurf zustimmungspflichtig sein, werde ihre Partei „das Betreuungsgeld stoppen“, sagte die stellvertretende SPD-Chefin der „Süddeutschen Zeitung“. Im Falle einer verfassungsrechtlichen Klage rechnet die Linke bereits mit dem Aus des Betreuungsgeldes. Es sei mehr als fraglich, ob das Gesetz einer Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten könne, sagte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Diana Golze. Es stelle eine „massive Einmischung des Staates“ in die Wahl der Betreuungsform dar. Die Grünen begrüßten die Äußerungen von Laurischk. „Ich freue mich, dass Kolleginnen der FDP auch verfassungsrechtliche Bedenken äußern“, sagte die Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik der Bundestagsfraktion, Katja Dörner. „Es wäre aber deutlich besser gewesen, wenn die FDP sich nicht auf einen billigen Kuhhandel eingelassen und das unsinnige Betreuungsgeld politisch gestoppt hätte.“ Die 36-Jährige fragte zudem, „inwiefern ein Gesetz zulässig ist, das der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frau und Mann zuwiderläuft“. Die Union weist die Kritik der Abgeordneten zurück. Der Gesetzesentwurf zum Betreuungsgeld sei verfassungsgemäß, heißt es aus Kreisen der Bundestagsfraktion von CDU und CSU. Die Bundesregierung habe die Gesetzgebungszuständigkeit und die Vereinbarung mit den Grundrechten umfassend geprüft. „Deswegen werden wir den Gesetzentwurf in der nächsten Woche in der vorliegenden Fassung auch einbringen.“ dapd (Politik/Politik) FDP-Abgeordnete hält Betreuungsgeld für verfassungswidrig weiterlesen
Ministerium hält Betreuungsgeld für rechtens
Berlin (dapd). Das Familienministerium sieht trotz verfassungsrechtlicher Bedenken in den Parteien keine Notwendigkeit, über das Betreuungsgeld im Bundesrat abstimmen zu lassen. Das Familienministerium habe das Gesetz ausführlich geprüft, sagte ein Sprecher von Ministerin Kristina Schröder (CDU) am Freitag in Berlin. „Wir gehen davon aus, dass die Einwände in sich zusammenfallen.“ Auch in der schwarz-gelben Koalition gibt es Zweifel, ob der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Sprecher des Familienministeriums sagte jedoch, eine juristische Auseinandersetzung könnte Auswirkungen auch auf die Förderung des Kita-Ausbaus durch den Bund haben. „Wer Kita-Ausbau sagt, muss auch Betreuungsgeld sagen“, sagte er. Beim Kita-Ausbau sei man seinerzeit „bis an die Grenzen der Verfassung gegangen“, um eine Bundeszuständigkeit für die finanziellen Hilfen zu finden. Bei einer rechtlichen Prüfung des Betreuungsgelds würden nach seiner Einschätzung „Bundeshilfen insgesamt“ in den Blick genommen. „Da muss man immer schauen, dass man keine unbeabsichtigten Nebenwirkungen auslöst“, sagte der Sprecher des Familienministeriums. dapd (Politik/Politik) Ministerium hält Betreuungsgeld für rechtens weiterlesen