Bielefeld. Geschäftsführer und Gesellschafter beispielsweise von Handwerksbetrieben, Autohäusern oder Ingenieurbüros aus der Region
Bielefeld müssen handeln und sich in ein elektronisches
Transparenzregister eintragen. Grund ist das neue EU-Geldwäschegesetz
(GwG), das eine Meldepflicht vorsieht. Ein Verstoß gegen diese neue
Regelung kann sehr teuer werden. Dies teilt die Bielefelder Kanzlei HLB
Stückmann mit. Neues EU-Geldwäschegesetz tritt in Kraft weiterlesen