Hamburg (dapd). Die Erzeugung von Bioethanol in Deutschland beeinflusst nach Angaben des Bundesagrarministeriums kaum die Weltmarktpreise von Mais und Getreide. Das „Hamburger Abendblatt“ (Montagausgabe) berichtete vorab, laut einer Bewertung des Ministeriums würden in Deutschland in diesem Jahr auf etwa 243.000 Hektar Land Futtergetreide, Zuckerrüben und Mais für Bioethanol angebaut. Dies entspreche zwei Prozent der deutschen Ackerfläche. Ein Sprecher des auch für Verbraucherschutz zuständigen Ministeriums sagte der Zeitung: „Für die Bundesregierung hat der Anbau von Nahrungsmitteln Vorrang vor dem Anbau von Energiepflanzen.“ Kritiker des Bio-Sprits E10 monieren, dessen Produktion sei für die Engpässe bei der Nahrungsmittelversorgung in den armen Ländern mitverantwortlich. Das im E10 enthaltene Bioethanol wird aus zucker- und stärkehaltigen Pflanzen hergestellt. Dazu zählen Zuckerrohr, Zuckerrüben, Getreide und Mais. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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Zweifel an schneller gesetzlicher Lösung für Beschneidungen
Berlin (dapd). In der Diskussion um die rituelle Beschneidung von Jungen mehrten sich Zweifel an einer schnellen gesetzlichen Lösung. Politiker von FDP und SPD gingen am Samstag nicht davon aus, dass noch in diesem Jahr ein sogenanntes Beschneidungsgesetz beschlossen wird. Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Vorhautbeschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet. Daraufhin entbrannte die Diskussion um die Zulässigkeit des Eingriffs. Die Beschneidung gilt Juden und Muslimen als Zeichen der Religionszugehörigkeit. Der israelische Staatspräsident Schimon Peres bat den deutschen Staat bereits, das Beschneidungsritual zu schützen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, sieht jedoch keine schnelle Verabschiedung der Regelung. Es komme aber auch nicht darauf an, „ob das Gesetz in diesem Jahr oder im Januar, Februar 2013“ verabschiedet werde, sagte er dem „Focus“. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte vor wenigen Tagen bekräftigt, noch im Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die SPD-Abgeordnete und Kinderbeauftragte Marlene Rupprecht zeigte sich skeptisch. Die Bundesjustizministerin müsse mit dem Gesetz zur rituellen Beschneidung von Jungen die „Quadratur des Kreises“ schaffen. Auf die Feststellung des Zentralratspräsidenten der Juden, Dieter Graumann, ohne Rechtssicherheit für Beschneidungen sei jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich, sagte Rupprecht, dies sei ein „Totschlagargument“. Man könne nicht sagen: „Wir hatten den Holocaust, also haben wir jahrhundertelang nichts zu kritisieren.“ Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, wandte sich gegen eine strafrechtliche Verfolgung der Beschneidung von Jungen. „Ich bin für ein Gesetz, das Strafverfolgung verhindert“, sagte Hilgers der „Frankfurter Rundschau“. „Sonst werden Hunderttausende in die Illegalität getrieben.“ Doch sei er auch gegen ein Gesetz, das die Beschneidung einfach rechtfertigt. Dazu seien zu viele Fragen noch offen. Am Donnerstag hatte der Deutsche Ethikrat empfohlen, die religiöse Beschneidung minderjähriger Jungen nur unter strengen Standards zu erlauben. Mindestanforderungen sollten die Einwilligung der Eltern und eine Schmerzbehandlung sein, außerdem müsse der Eingriff fachgerecht erfolgen. Die Vorsitzende des Ethikrates, Christiane Woopen, sagte im „Focus“, sie beneide diejenigen, die dieses Gesetz formulieren müssen, nicht. dapd (Politik/Politik)
Besteuerung Homosexueller entzweit CSU und FDP
Berlin (dapd). Die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe in der Einkommensteuer ist für die CSU ausgeschlossen. „Für uns kommt eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nicht infrage“, sagte Generalsekretär Alexander Dobrindt der „Bild am Sonntag“. Die Privilegierung von Ehe und Familie, wie sie im Grundgesetz steht, habe „für die CSU einen besonderen Wert“. FDP-Generalsekretär Patrick Döring verlangte hingegen eine schnelle Ausweitung des Ehegattensplittings auf homosexuelle Paare. „Wir wollen diskriminierende Tatbestände im Steuerrecht abbauen. Dazu gehört für die FDP, dass wir jetzt schnell die Frage des Ehegattensplittings auch für eingetragene Lebenspartnerschaften im nächsten Jahressteuergesetz klären“, sagte er dem Blatt. dapd (Politik/Politik)
Bericht: Hanwha-Konzern kauft Solarfirma Q-Cells
Hamburg (dapd). Das insolvente Solarunternehmen Q-Cells aus Bitterfeld wird einem Zeitungsbericht zufolge an den südkoreanischen Mischkonzern Hanwha verkauft. Noch im Laufe des Freitags wolle Hanwha den Kaufvertrag unterschreiben, berichtet die „Financial Times Deutschland“ (Online-Ausgabe) unter Berufung auf Verhandlungskreise. Über den Inhalt des Vertrages sei Stillschweigen vereinbart worden. Dem Verkauf müssten die Gläubiger des Unternehmens und das Kartellamt noch zustimmen. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters Henning Schorisch wollte den Zeitungsbericht auf Anfrage nicht kommentieren. Es gelte weiter die Aussage, dass der Insolvenzverwalter mit Investoren über Q-Cells verhandele, sagte er. Q-Cells hatte im April einen Insolvenzantrag gestellt. Dem Bericht zufolge will Hanwha rund 1.200 der weltweit 1.500 Mitarbeiter übernehmen. Der Produktionsstandort in Bitterfeld-Wolfen solle größtenteils erhalten bleiben. Personelle Einschnitte seien aber insbesondere in der deutschen Verwaltung geplant. Details dazu seien in den kommenden Tagen zu erwarten. Die Q-Cells-Produktion in Malaysia, wo Solarmodule deutlich günstiger gebaut werden als in Deutschland, bleibe komplett erhalten, hieß es weiter. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Peres bittet Deutschland um Schutz des Rituals der Beschneidung
Jerusalem (dapd). Der israelische Staatspräsident Schimon Peres hat den deutschen Staat gebeten, das Ritual der Beschneidung zu schützen. In einem am Donnerstag in Jerusalem veröffentlichten Brief an Bundespräsident Joachim Gauck verwies er darauf, dass die Beschneidung von Jungen ein wichtiger, seit Tausenden Jahren im Judentum praktizierter Brauch sei. Er begrüßte die Ankündigung des Berliner Justizministeriums, im Herbst einen Gesetzentwurf zum Schutz des Brauchs vorzulegen. Die Debatte über die Beschneidung wurde von einem Urteil des Kölner Landgerichts ausgelöst, wonach das Ritual eine strafbare Körperverletzung sei. dapd (Politik/Politik)
Vergleich beendet Streit um Towerstreik
Frankfurt/Main (dapd). Schadenersatzforderungen gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) sind nach einem Beschluss des Frankfurter Landesarbeitsgerichts (LAG) noch lange nicht vom Tisch. In der Berufungsverhandlung über die Legalität des vor sechs Monaten auf dem Rhein-Main-Airport geplanten Towerstreiks im Arbeitskampf der Vorfeldleute einigte sich die GdF mit dem Flughafenbetreiber Fraport, der Lufthansa und der Deutschen Flugsicherung auf einen Kostenvergleich im Verfahren. Das LAG entschied am Donnerstag ausdrücklich nicht über „die Rechtsstandpunkte der Parteien“. Eine gerichtliche Würdigung der Rechtmäßigkeit des im Februar erstinstanzlich in letzter Sekunde untersagten Unterstützungsstreiks im Tower bleibt somit aus. Mit dem Ausstand der zwölf Fluglotsen wollte die GdF im Tarifstreit mit Fraport den seinerzeitigen Arbeitsniederlegungen von 180 Vorfeldbeschäftigten Nachdruck verleihen. Im März einigten sich die Parteien auf Gehaltsverbesserungen. Zuvor hatte das Arbeitsgericht die Fortführung des Hauptstreiks für unzulässig erklärt. In den wochenlangen Auseinandersetzungen fielen am Frankfurter Flughafen mehr als 1.500 Verbindungen aus. Fraport, Lufthansa und weitere Airlines nannten Gewinneinbußen in Höhe von mehreren Millionen Euro. Die Unternehmen erklärten, Kompensationsgelder von der GdF einfordern zu wollen. Eine erste Schadenersatzklage über rund zehn Millionen Euro reichten vergangene Woche Fraport, Lufthansa und Air Berlin beim Frankfurter Arbeitsgericht ein, wie eine Justizsprecherin bestätigte. Ein Gütetermin ist auf den 21. September festgesetzt. Gegen Lufthansa, Air Berlin und Ryanair erzielte die GdF vor einer Woche einen erstinstanzlichen Erfolg, als das Gericht eine 3,2-Millionen-Euro-Forderung der Unternehmen wegen eines im August 2011 angekündigten, dann aber abgeblasenen Frankfurter Fluglotsenstreiks zurückwies. Dieses Verfahren wird vor dem Erfurter Bundesarbeitsgericht landen. Die GdF sieht in den Kompensationsforderungen der Unternehmen einen Versuch, das Streikrecht auszuhöhlen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Zentralrat beklagt offenen Antisemitismus in Beschneidungs-Debatte
Berlin (dapd). Das Direktoriumsmitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland, Leo Latasch, zeigt sich entsetzt über das Diskussionsniveau beim Thema Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen. Ihn habe „völlig überrascht“, wie massiv „offener Antisemitismus und offener Antiislamismus“ zu Tage getreten seien, sagte Latasch am Donnerstag in einem Interview mit der Nachrichtenagentur dapd. Zahlreiche Äußerungen in E-Mails, Briefen und in Blogs seien „richtig unter die Gürtellinie“ gegangen. Unter anderem seien alte Ressentiments wie das des Kinderschänders wiederbelebt worden. Latasch ist Mitglied des Deutschen Ethikrates, der sich am (heutigen) Donnerstag mit dem Thema Beschneidungen in einer öffentlichen Sitzung auseinandersetzt. Er hoffe, dass die Debatte zur Versachlichung beitrage, sagte Latasch. Er wolle aus Medizinersicht unter anderem aufzeigen, dass es keinen Beleg dafür gebe, dass eine Beschneidung im Säuglingsalter zu einem Trauma führe. Das Beschneidungsgebot sei „substantiell“ für die jüdische Religion, betonte Latasch. Das Hauptproblem sei, dass die Bundesregierung durch das Urteil des Kölner Landgerichts „im Prinzip gezwungen werde, erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik in die Religionsfreiheit einzugreifen“. Das Gericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen. Der Medizinprofessor unterstützte den Vorschlag des israelischen Oberrabbiners, Yona Metzger. Danach könnte in Deutschland ein jüdischer Beschneider, ein sogenannter Mohel, von Ärzten ausgebildet werden. Die Fähigkeiten eines Beschneiders ärztlich prüfen zu lassen, sei „selbstverständlich“ ein gangbarer Weg, sagte Latasch. „Wir wären die letzten, die sagen, Nein, das lassen wir nicht zu“, fügte das Zentralrat-Direktoriumsmitglied hinzu. Bereits heute habe ein Mohel aber medizinische Kenntnisse. dapd (Politik/Politik)
Berliner Flughafenchef will im Amt bleiben
Berlin/Potsdam (dapd). Der Chef der Berliner Flughafengesellschaft FBB, Rainer Schwarz, will trotz wachsender Kritik an seiner Arbeit im Amt bleiben. „Ich habe bereits mehrfach betont, dass ich keine Veranlassung sehe, aus der Verantwortung zu gehen“, sagte Schwarz am Mittwoch in Potsdam. Unterdessen dementierten Flughafengesellschaft und die Regierungen Berlins und Brandenburgs Medienberichte über eine angeblich bevorstehende Entlassung des Managers. „Weder gibt es eine Ablösung von Schwarz, noch werden neue Geschäftsführer berufen“, sagte der Berliner Senatssprecher Richard Meng der Nachrichtenagentur dapd. Auch Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und Flughafensprecher Ralf Kunkel bezeichneten die Meldungen als falsch. „Berliner Morgenpost“ und „Welt“ hatten berichtet, Schwarz solle in Kürze abgelöst werden, voraussichtlich bei der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats im September. Schwarz durfte anders als Technikchef Manfred Körtgen nach der verschobenen Eröffnung des Flughafens zwar auf seinem Posten bleiben. Doch seither habe er nicht durch sein Krisenmanagement überzeugt, heißt es den Zeitungen zufolge in Gesellschafterkreisen. Grünen-Bundestagsfraktionschefin Renate Künast hält die Ablösung des Flughafenchefs für „überfällig“. Schwarz besitze nicht mehr das Vertrauen aller Gesellschafter und der Berliner Wirtschaft. Entlastung nicht auf Tagesordnung Am Mittwoch wollte die Gesellschafterversammlung über den Jahresabschluss für 2011 beraten. „Eine Entlastung von Geschäftsführung oder Aufsichtsrat stand heute nicht auf der Tagesordnung“, sagte Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke) im Hauptausschuss des Landtags. Warum das trotz der Behandlung des Jahresabschlusses nicht der Fall war, erklärte er auch auf mehrfache Nachfrage nicht. Die Anteilseigner der Flughafengesellschaft – der Bund, Berlin und Brandenburg – sind durch Beauftragte ihrer Beteiligungsverwaltungen in dem Gremium vertreten. Aus Gesellschaftskreisen verlautete, es wäre derzeit angesichts der Unsicherheiten bei Eröffnungstermin und Finanzierung des Flughafens das falsche politische Signal, die Geschäftsführung zu entlasten. Den Zeitungen zufolge wird Schwarz auch deshalb nicht entlastet, um später mögliche Schadenersatzansprüche geltend machen zu können. Der Bund der Steuerzahler begrüßte, dass die Entscheidung über die Entlastung verschoben wurde. Eine weitreichende Haftungsfreistellung sei solange zurückzustellen, bis mögliche Versäumnisse der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats „lückenlos aufgeklärt sind“, wurde betont. Management soll angeblich um Finanzvorstand erweitert werden Wie die beiden Zeitungen weiter berichteten, wollen die drei Gesellschafter die FBB-Geschäftsführung umfassend erweitern. Bislang besteht das Management nur aus Schwarz als Sprecher der Geschäftsführung und Horst Amann als neuem technischem Geschäftsführer. In Zukunft solle sich ein Finanzvorstand ausschließlich um die Erlös- und Kostensituation des neuen Flughafens kümmern. Dagegen sagte Meng, es gehe „nicht um Personalien“. Vielmehr gehe es jetzt darum, den Eröffnungstermin für den Flughafen festzulegen und bis Mitte September ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten. Auch Platzeck betonte: „Über einen zusätzlichen Finanzvorstand wird derzeit nicht diskutiert.“ Die für Juni geplante Eröffnung des Airports war wegen technischer Mängel auf den 17. März 2013 verschoben worden. Es gibt aber zunehmend Zweifel, dass dieser Termin zu halten ist. Außerdem wird von Mehrkosten in Milliardenhöhe ausgegangen. Der Aufsichtsrat tagt wieder am 14. September. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bericht: Kurzarbeit bei Opel Rüsselsheim ab 6. September
Frankfurt/Main (dapd). Am Opel-Stammsitz in Rüsselsheim soll nach Informationen des Hessischen Rundfunks am 6. September die Kurzarbeit beginnen und die Produktion stillstehen. Wie der Sender am Mittwoch berichtete, wird es an insgesamt 20 Tagen bis zum Ende des Jahres Kurzarbeit ohne Fertigung von Fahrzeugen geben. Ein Opel-Sprecher lehnte jeden Kommentar zu der Meldung ab. Nach Angaben des Senders „hr-Info“ sollen allein im September zehn Arbeitstage wegfallen. Zehn weitere Tage mit Stillstand der Produktion sollten sich auf die Monate Oktober und November verteilen. Von der Kurzarbeit sei nicht nur die Fertigung, sondern auch die Verwaltung in Rüsselsheim betroffen, hieß es. Im internationalen Entwicklungszentrum in Rüsselsheim solle es keine Kurzarbeit geben, berichtete der Sender weiter. Dort wolle Opel aber Zugeständnisse der Mitarbeiter aushandeln. Die Pläne zur Kurzarbeit müssten am Donnerstag noch vom Betriebsrat offiziell beschlossen werden. Die Zustimmung gelte aber als sicher, hieß es. Auch im Werk in Kaiserslautern sei weiter Kurzarbeit geplant. Opel hatte in der vergangenen Woche die Verhandlungen über Kurzarbeit bestätigt. Als Grund nannte das Unternehmen die Absatzschwäche. Opel fuhr im ersten Halbjahr einen Verlust von 500 Millionen Euro ein. Der Absatz fiel um 15 Prozent. Der ehemalige Opel-Betriebsratschef Klaus Franz mahnte unterdessen eine schnelle Entscheidung über die künftige Strategie des Autobauers an. „Sehr viele Personalwechsel sind noch kein Zukunftsplan“, sagte Franz dem ZDF-Onlineportal „heute.de“. Die Mutter General Motors müsse Opel erlauben, weltweit Autos zu verkaufen. „Alle Unternehmen, die in Europa eingesperrt sind, werden langfristig in der Krise bleiben“, sagte er. Neue Märkte entwickelten sich woanders. „Opel muss globalisiert werden“, forderte Franz. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Auch für EU-Versandapotheken gilt deutsche Preisbindung
Karlsruhe (dapd). Die strenge deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt auch für europäische Versandapotheken, die Medikamente an Kunden in Deutschland schicken. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Der Senat, dem die Präsidenten der fünf obersten Bundesgerichte angehören, tritt nur in seltenen Fällen zusammen. Zuletzt hatte er 1986 in einer anderen Sache mündlich verhandelt. Die Klärung auf höchster Gerichtsebene wurde nun notwendig, weil das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel Preisnachlässe der europäischen Versandapotheken in Form von Boni für zulässig hielt, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dagegen nicht. Der 1. Senat des BSG hatte 2008 entschieden, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht für Versandapotheken gilt, die aus dem europäischen Ausland Arzneimittel an deutsche Verbraucher schicken. Aus Sicht des 1. Zivilsenats des BGH müssen die strikten deutschen Preisvorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel jedoch auch für europäische Versandapotheken gelten. Im konkreten Fall klagte die Engel-Apotheke aus Deutschland und gegen die in den Niederlanden ansässige Versandapotheke Europa Apotheek Venlo. Der Streit betrifft indirekt aber die mehreren hundert Versandapotheken in Europa und die rund 21.000 Apotheken in Deutschland. Nach Angaben des Rechtsanwalts der Engel-Apotheke, Morton Douglas, erwirtschaften die deutschen Apotheken 80 Prozent ihres Umsatzes mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Bonussystem der Europa Apotheek Venlo im Streit Die Europa Apotheek Venlo, die über das Internet Medikamente für den deutschen Markt anbietet, warb mit einem umstrittenen Bonussystem. Demnach solle der Kunde beim Kauf verschreibungspflichtiger Medikamente auf Kassenrezept einen Bonus von drei Prozent des Warenwertes erhalten, mindestens aber 2,50 Euro und maximal 15 Euro pro verordneter Packung. Die klagende Inlands-Apotheke und der BGH stuften die Boni als wettbewerbswidrig ein, weil sie die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers unangemessen beeinflussen. Damit werde das deutsche Arzneimittelrecht verletzt, das nur sehr geringfügige Nachlässe auf Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimitteln erlaubt – in einer Höhe von bis zu einem Euro. „Keine europarechtliche Zweifelsfrage“ Dem pflichtete nun der Gemeinsame Senat bei. Die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes stellten eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage dar, ausländische Versandapotheken „deutschem Arzneimittelpreisrecht zu unterwerfen“. Diesem Ergebnis stehe auch EU-Recht nicht entgegen. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei nicht nötig. Es handele sich um „keine europarechtliche Zweifelsfrage“. Der Gemeinsame Senat verwies auch auf eine für Oktober 2012 geplante Gesetzesänderung, wonach das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für den Versandhandel vom Ausland nach Deutschland gilt. Die beabsichtigte Änderung diene „der Klarstellung“, sagte die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, als Vorsitzende des Gemeinsamen Senats. In dem hohen Richtergremium urteilten auch der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Klaus Tolksdorf, der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, und der Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH), Rudolf Mellinghoff. Zudem wirken je zwei Bundesrichter der an dem Fall beteiligten Senate des BSG und des BGH mit. (Az: GmS-OGB 1/10) dapd (Politik/Politik)