Rösler sieht USA-Reise als Erfolg

Rösler sieht USA-Reise als Erfolg New York (dapd). Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat seine zweitägige USA-Reise als Erfolg gewertet. Es sei ihm gelungen, um Verständnis für den deutschen Weg aus der europäischen Schuldenkrise zu werben, sagte der Minister am Dienstagmittag (Ortszeit) in New York nach Gesprächen mit Vertretern der amerikanischen Finanzwirtschaft. Außerdem habe er ein offenes Ohr für die Bedeutung des Ausbaus der transatlantischen Partnerschaft gefunden. Die amerikanische Seite gehe durchaus differenzierter mit dem deutschen Standpunkt des strikten Konsolidierungskurses um als noch vor einem halben Jahr, sagte Rösler. Zwar habe sie eine andere Position, respektiere aber, dass auch der deutsche Weg aus der Schuldenkrise führen könne, vorausgesetzt man gehe ihn konsequent. Deutschland solle eine Führungsrolle bei der Implementierung des Fiskalpakts in Europa übernehmen, verlangten sie. © 2012 AP. All rights reserved (Wirtschaft/Politik)

Spätere Abgeltung von Urlaubsanspruch ist rechtens

Spätere Abgeltung von Urlaubsanspruch ist rechtens Erfurt (dapd). Wer vor Jahresablauf aus einem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hat unter Umständen Anrecht auf eine Auszahlung nicht genommener Urlaubstage über das betreffende Jahr hinaus. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschieden (9 AZR 652/10). Geklagt hatte ein Manager, dem nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses noch 16 Tage Urlaub zustanden. Schriftlich hatte er von seinem Ex-Arbeitgeber im darauf folgenden Jahr verlangt, die Urlaubstage ausbezahlt zu bekommen. Als dieser sich weigerte, klagte er. In den ersten beiden Instanzen war er gescheitert. Die Revision vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte nun Erfolg. Der Abgeltungsanspruch des Klägers sei entgegen der Auffassung der Vorinstanzen nicht mit Ablauf des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endete, erloschen. Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch falle als reiner Geldanspruch nicht unter das Fristenregime des Bundesurlaubsgesetzes, hieß es in der Begründung. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Walsmann: Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt Bundesländer

Walsmann: Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt Bundesländer Erfurt (dapd-lth). Nach Meinung der Thüringer Europaministerin Marion Walsmann haben die Karlsruher Verfassungsrichter mit ihrem Urteil zur Informationspflicht der Bundesregierung in der Euro-Krise die Länder gestärkt. „Für uns bedeutet es einen Sieg auf ganzer Linie“, sagte die CDU-Politikerin am Dienstag in Erfurt. Bei der Umsetzung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) würden nun die Bundesländer über den Bundesrat auch nach Inkrafttreten bei zentralen Entscheidungen ein Wörtchen mitzureden haben. „Auch kann die Bundesregierung nunmehr unsere Forderungen nach einer umfassenden und fortlaufenden Unterrichtung zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt über die beabsichtigten Entscheidungen des ESM nicht mehr ignorieren“, sagte Walsmann. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass die Bundesregierung bei der Information über die Euro-Krise die Rechte des Parlaments verletzt habe. dapd (Politik/Politik)

Hahn sieht in Karlsruher ESM-Urteil Chance für die Länder

Hahn sieht in Karlsruher ESM-Urteil Chance für die Länder Wiesbaden (dapd-hes). Der hessische Europaminister Jörg-Uwe Hahn hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe begrüßt, wonach die Bundesregierung die nationalen Parlamente zu spät über den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM informiert hat. „Von dieser Entscheidung werden auch die Länder enorm profitieren“, sagte der FDP-Politiker am Dienstag in Wiesbaden. Es müsse nun ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das die Beteiligungsrechte des Bundesrats bei EU-Angelegenheiten festschreibe und damit Rechtssicherheit schaffe, forderte Hahn. „Die Länder sollten sich nicht mit weniger zufriedengeben“, sagte der stellvertretende hessische Ministerpräsident. dapd (Politik/Politik)

Verfassungsrichter stärken Parlamentsrechte in EU-Angelegenheiten

Verfassungsrichter stärken Parlamentsrechte in EU-Angelegenheiten Karlsruhe (dapd). Die Karlsruher Verfassungsrichter haben der Bundesregierung bescheinigt, bei Informationen über die Euro-Krise zweimal die Rechte des Bundestags missachtet zu haben. Sowohl über den Euro-Stabilisierungsmechanismus (ESM) als auch über den Euro-Plus-Pakt sei das Parlament zu spät informiert worden, lautete am Dienstag das einstimmige Urteil des Zweiten Senats. Damit hatte die Klage der Grünen in vollem Umfang Erfolg. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle stellte das Urteil in „eine Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung nationaler parlamentarischer Verantwortung“. In seiner Einleitung widersprach er dem Einwand, parlamentarische Beteiligungsrechte wirkten bei eilbedürftigen Maßnahmen zur Euro-Stabilisierung oft kontraproduktiv. Demokratie habe ihren Preis. „Bei ihr zu sparen, könnte aber sehr teuer werden“, sagte Voßkuhle. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Beck, der das Karlsruher Urteil maßgeblich erstritten hatte, sprach von einem „guten Tag für die Demokratie in Deutschland und Europa“. Sein Kollege von der SPD, Thomas Oppermann, nannte die Entscheidung eine „schwere Blamage für die Bundesregierung“. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß ergänzte, das Krisenmanagement der Bundeskanzlerin sei immer von „zu spät und zu wenig“ gekennzeichnet gewesen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sprach von einer „Bestätigung der unverzichtbaren Beteiligung des Bundestages bei EU-Angelegenheiten, insbesondere wenn es sich um die Übertragung von Souveränitätsrechten auf die Gemeinschaft und um haushaltswirksame Verpflichtungen handelt“. Unionsfraktionschef Volker Kauder erklärte „Spiegel Online“, der Grundsatz des Gerichts laute: „Je mehr Kompetenzen auf die europäische Ebene verlagert werden, desto mehr Kontrollrechte der Parlamente muss es geben.“ Das sähen alle Fraktionen des Bundestags so. Grüne und SPD plädieren jetzt für eine Ergänzung des Gesetzes, das die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Bundestag bei der Europapolitik regelt. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sagte dem Parlament mehr Beteiligung zu. Die Entscheidung werde „nach bestem Wissen und Gewissen“ umgesetzt. Als Konsequenz aus dem Urteil muss die Bundesregierung das Parlament auch über Ergänzungsverträge der Europäischen Union unterrichten. Die Weitergabe muss so frühzeitig erfolgen, dass das Parlament „nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät“, sagte Voßkuhle. In der Regel müsse der Bundestag auch über Zwischenschritte informiert werden, damit eine gründliche öffentliche Debatte und die Erarbeitung einer Stellungnahme möglich sind. Dazu sei auch die Übersendung der Dokumente geboten. Nur solange die Willensbildung innerhalb der Regierung noch nicht abgeschlossen sei, bestehe kein Informationsrecht des Bundestages. Sobald aber Zwischen- und Teilergebnisse an die Öffentlichkeit gegeben werden können, falle ein Vorhaben nicht mehr in die exekutive Eigenverantwortung der Bundesregierung. Nach diesen Maßstäben habe die Bundesregierung das Parlament im Februar 2011 zu spät informiert. Ein Textentwurf zum Rettungsschirm ESM habe der Bundesregierung spätestens am 21. Februar 2011 vorgelegen, ein Vertragsentwurf folgte am 6. April. Eine Übermittlung der Dokumente an den Bundestag habe jedoch nicht stattgefunden. Die spätere Unterrichtung am 17. und 18. Mai habe an der Verletzung der Parlamentsrechte nichts mehr geändert. Denn die Informationspflicht der Bundesregierung könne nicht „in einem Gesamtpaket“ erledigt werden, lautete das Urteil. Auch der Euro-Plus-Pakt, der eine stärkere Überwachung der Haushaltspolitik durch EU-Organe vorsieht, berühre Funktionen des Bundestages. Folglich habe ein umfassendes und frühzeitiges Informationsrecht des Parlaments bestanden. Dem sei die Bundesregierung nicht nachgekommen. Spätestens am 2. Februar 2011 hätte die Bundesregierung ihre Pläne dem Parlament mitteilen müssen. Stattdessen wurde der offizielle Entwurf am 11. März 2011 übersandt. Zu diesem Zeitpunkt „bestand für den Deutschen Bundestag keine Möglichkeit mehr, dessen Inhalt zu diskutieren und durch deine Stellungnahme auf die Bundesregierung einzuwirken“, erklärten die Verfassungsrichter. Denn noch am gleichen Tag einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf den Euro-Plus-Pakt. dapd (Politik/Politik)

Westerwelle sagt Parlament mehr Einbindung bei der Europapolitik zu

Westerwelle sagt Parlament mehr Einbindung bei der Europapolitik zu Berlin (dapd). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm hat Außenminister Guido Westerwelle dem Parlament mehr Beteiligung zugesagt. Die Bundesregierung werde die Entscheidung der Karlsruher Richter „nach bestem Wissen und Gewissen“ umsetzen, sagte der FDP-Politiker am Dienstag in Berlin. Die Einbindung des Bundestages in europäische Angelegenheiten sei ein wichtiges Anliegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die Regierung das Parlament zu spät über das Vorgehen beim Euro-Rettungsschirm unterrichtet habe. Die Richter legten genaue Kriterien für die künftige Beteiligung des Bundestages fest. dapd (Politik/Politik)

Spanische Bankenkrise zieht ZEW-Konjunkturindex in den Keller

Spanische Bankenkrise zieht ZEW-Konjunkturindex in den Keller Mannheim (dapd). Angesichts der nach wie vor instabilen Lage im Euroraum haben Finanzmarktanalysten und institutionelle Anleger im Juni ihre Erwartungen an die deutsche Wirtschaftsleistung deutlich heruntergeschraubt. Das spiegelt sich im Konjunkturindikator des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) wider, der im Juni so stark gefallen ist wie seit vier Jahren nicht mehr. Der Index habe gegenüber Mai 27,7 Punkte verloren und stehe nun bei minus 16,9 Punkten, wie das ZEW am Dienstag in Mannheim mitteilte. Dies sei der stärkste Rückgang des Indikators seit Oktober 1998. Bereits im Mai hatte der Index hatte nachgegeben. Zuvor war er fünf Monate in Folge gestiegen. „Die Erwartungen der Finanzmarktexperten warnen eindringlich vor einer allzu optimistischen Einschätzung der deutschen Konjunkturperspektiven in diesem Jahr“, interpretierte ZEW-Präsident Wolfgang Franz das Ergebnis. Die Risiken einer Konjunkturabschwächung in wichtigen Handelspartnerländern seien „unübersehbar“. Verschärfend hinzu komme die „nach wie vor brenzlige Lage im Euroraum“, sagte Franz. Einer Einschätzung, der sich die Konjunkturexperten der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) anschließen. Der starke Rückgang des Index reflektiere „die auch hierzulande zunehmende Skepsis“ in Bezug auf die sich zuspitzende europäische Finanzkrise, heißt es in einer Mitteilung der LBBW. Dass die eigentlich zu erwartende negative Marktreaktion an der Börse auf den deutlichen Einbruch des ZEW-Index ausgeblieben sei, zeige, „wie stark die Märkte derzeit auf das Thema Krise des Euroraums fokussiert“ seien. Zur Talfahrt des Indikators dürfte nach Ansicht des ZEW die Zuspitzung der Lage auf dem spanischen Bankensektor und der im Umfragezeitraum noch unbekannte Ausgang der griechischen Parlamentswahl beigetragen haben. Aber auch nach dem sich abzeichnenden Wahlsieg der Befürworter des Sparprogramms, das als Voraussetzung für eine Fortführung der Finanzhilfen für Griechenland gilt, sei eine langfristige Aufhellung der Konjunkturerwartung nicht in Sicht. „Das Votum der griechischen Wähler verschafft uns eine kurze Atempause – nicht mehr und nicht weniger“, sagte ZEW-Präsident Franz. Das Forschungszentrum befragt für den Indikator jeden Monat etwa 300 Analysten und institutionelle Anleger. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bundesregierung hat das Informationsrecht des Parlaments verletzt

Bundesregierung hat das Informationsrecht des Parlaments verletzt Karlsruhe (dapd). Die Bundesregierung hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Parlament zu spät über den Euro-Stabilisierungsmechanismus unterrichtet und damit die Informationsrechte des Bundestages verletzt. Auch die Pläne für den Euro-Plus-Pakt wurden dem Bundestag verspätet übermittelt. Mit der am Dienstag verkündeten einstimmigen Entscheidung gab der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle der Klage der Grünen statt. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle nannte das Urteil in seiner Einleitung einen „weiteren wichtigen Baustein in einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung nationaler parlamentarischer Verantwortung“. Es werde immer wieder darauf hingewiesen, die Regierung müsse bei der Bewältigung der Schuldenkrise „schnell und effizient“ handeln und parlamentarische Beteiligungsrechte wirkten hier oft kontraproduktiv. Demokratie habe aber ihren Preis. „Bei ihr zu sparen, könnte aber sehr teuer werden“, sagte Voßkuhle. Der Zweite Senat legte in seinem Urteil genaue Kriterien für die künftige Beteiligung des Bundestages fest. Danach muss die Bundesregierung das Parlament auch über Ergänzungsverträge der Europäischen Union unterrichten. Die Weitergabe muss so frühzeitig erfolgen, dass das Parlament „nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät“, sagte Voßkuhle. In der Regel müsse der Bundestag auch über Zwischenschritte informiert werden, damit eine gründliche Debatte der Abgeordneten und die Erarbeitung einer Stellungnahme möglich ist. In der Regel müsse die Information schriftlich erfolgen. Nur solange die Willensbildung innerhalb der Regierung noch nicht abgeschlossen ist, bestehe kein Informationsrecht des Bundestages. Sobald aber Zwischen- und Teilergebnisse an die Öffentlichkeit gegeben werden können, falle ein Vorhaben auf Europaebene nicht mehr in die exekutive Eigenverantwortung der Bundesregierung. Nach diesen Maßstäben habe die Bundesregierung das Parlament im Februar 2011 zu spät informiert. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) sei nach seinem Inhalt eine Angelegenheit der Europäischen Union, die ein umfassendes Informationsrecht des Bundestages auslöse. Dafür spreche bereits, dass der ESM auch durch eine Vertragsänderung abgesichert wird. Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof erhielten neue Zuständigkeiten zur Überwachung des Finanzierungsprogramms. Ein Textentwurf zum ESM habe der Bundesregierung spätestens am 21. Februar 2011 vorgelegen, ein Vertragsentwurf folgte am 6. April. Eine Übermittlung der Dokumente an den Bundestag habe jedoch nicht stattgefunden. Die spätere Unterrichtung am 17. und 18. Mai habe an der Verletzung der Parlamentsrechte nichts mehr geändert. Denn die Informationspflicht der Bundesregierung könne nicht „in einem Gesamtpaket“ erledigt werden, heißt es in dem Urteil. Auch in den Euro-Plus-Pakt sei der Bundestag zu spät eingeweiht worden. Der Euro-Plus-Pakt soll eine qualitative Verbesserung der Wirtschaftspolitik und der öffentlichen Haushaltslage in den Mitgliedsstaaten der Eurozone bringen. Das nationale Steuer- und Sozialrecht können künftig von der EU stärker überwacht werden. Damit berühre der neue Pakt Funktionen des Bundestages, befand das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Ein Informationsrecht des Parlaments habe folglich frühzeitig und umfassen bestanden. Dem sei die Bundesregierung auch hier nicht nachgekommen. Spätestens zwei Tage bevor Deutschland und Frankreich die Pläne dem Europäischen Rat vorstellten, hätte der Bundestag eingebunden werden müssen. Das wäre der 2. Februar 2011 gewesen. Stattdessen wurde der offizielle Entwurf am 11. März 2011 übersandt. Zu diesem Zeitpunkt „bestand für den Deutschen Bundestag keine Möglichkeit mehr, dessen Inhalt zu diskutieren und durch deine Stellungnahme auf die Bundesregierung einzuwirken“, urteilten die Verfassungsrichter. Denn noch am gleichen Tag einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf den Euro-Plus-Pakt. dapd (Politik/Politik)

Trittin hofft auf Stärkung der Rechte des Deutschen Bundestages

Trittin hofft auf Stärkung der Rechte des Deutschen Bundestages Köln/Berlin (dapd). Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin hofft auf eine Stärkung der Rechte des Deutschen Bundestages durch das Bundesverfassungsgericht. „Es ist doch absurd, dass wir Gesetzesentwürfe für Verträge, die Deutschland binden und wo es um Milliarden geht, uns von den österreichischen Kollegen der Grünen besorgen müssen, die das selbstverständlich von ihrer Regierung erhalten, während die Bundesregierung das Parlament künstlich dumm stellt“, sagte Trittin am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“. Die Rechtstradition zeige, dass das Bundesverfassungsgericht anders als die Bundesregierung die Rechte des Deutschen Bundestages ernst nehme und immer wieder gestärkt habe. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag über die Informationsrechte des Bundestages bei Maßnahmen zur Euro-Rettung. Die Bundestagsfraktion der Grünen klagt wegen der ihrer Ansicht nach verspäteten Unterrichtung des Parlaments bei der Vereinbarung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und dem Euro-Plus-Pakt. dapd (Politik/Politik)

Das Memorandum ist nicht in Stein gemeißelt

Das Memorandum ist nicht in Stein gemeißelt Passau (dapd). Europaparlamentspräsident Martin Schulz will über flexiblere Laufzeiten des Sparpakts mit Griechenland sprechen. „Das Memorandum mit den Spar- und Reformauflagen ist nicht in Stein gemeißelt wie die Zehn Gebote“, sagte der SPD-Politiker der „Passauer Neuen Presse“ laut Vorabbericht. „Die Spar- und Reformauflagen müssen überprüft und angepasst werden. „Wir müssen über flexiblere Laufzeiten sprechen“, forderte Schulz. Die neue Regierung müsse sich aber zu den eingegangenen Verpflichtungen des Memorandums bekennen. Das sei die Voraussetzung für die Nutzung des 130 Milliarden Euro schweren Hilfspakets. Schulz verlangte ein Wachstumspaket für das Krisenland. „Einnahmeverbesserungen und gezielte Investitionen sind der Schlüssel zu mehr Wachstum“, sagte er. Die Kreditvergabe könne mit einem Mikro-Kreditprogramm für Unternehmen in Gang kommen, die im Gegenzug arbeitslose Jugendliche einstellen sollten. dapd (Politik/Politik)