Dresden (dapd-lsc). Nach dem Rücktritt des sächsischen Verfassungsschutzchefs Reinhard Boos wegen einer möglicherweise zurückgehaltenen Geheimakte dringt der Dresdner Landtag auf schnelle Aufklärung. Es sei skandalös, dass die Existenz der Akte erst in dieser Woche bekannt geworden sei, sagte der Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Landtags, Günther Schneider (CDU), am Donnerstag nach einer Sondersitzung des Gremiums der Nachrichtenagentur dapd. Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Boos sollen am Freitag (13. Juli) in einer weiteren PKK-Sitzung Auskunft über den Vorgang geben. Ulbig hatte am Mittwoch im Landtag den Rücktritt von Boos und dessen Versetzung zum 1. August bekannt gegeben. Boos hatte laut Ministerium um die Versetzung gebeten, weil in seiner Behörde eine unbekannte Geheimakte zu den Ermittlungen gegen die Zwickauer Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) aufgetaucht war. Die Akte fehlte bei der bereits abgeschlossenen Untersuchung der PKK zum NSU-Komplex. Das Gremium rollt den Fall nun wieder neu auf. Die Akte enthält etwa 100 nicht durchnummerierte Seiten über eine Telefonüberwachung des Bundesverfassungsschutzes im Jahr 1998. PKK-Mitglied Kerstin Köditz sagte auf Anfrage, eine der wichtigsten Fragen sei, wieso Sachsens Verfassungsschutz über Abhörprotokolle des Bundesverfassungsschutzes verfüge. Bislang habe Ulbig stets nur von einer Zusammenarbeit des Landesverfassungsschutzes mit dem Thüringer Verfassungsschutz gesprochen. Boos und Ulbig sollen zudem Auskunft über die Aktenführung der Behörde und die mutmaßlich verantwortlichen Mitarbeiter für den Skandal geben. Ulbig will einen Sonderbeauftragten einsetzen, der den brisanten Fall aufklärt. Zunächst müssten aber die genauen Aufgaben des Beauftragten definiert werden, der in den „nächsten Tagen“ präsentiert werden soll, sagte Ulbigs Sprecher Frank Wend. Boos und Ulbig hatten stets erklärt, alle Akten zum NSU vorgelegt zu haben. Für die fehlgeschlagenen Ermittlungen zu der Terrorzelle macht der Minister vor allem den federführenden Thüringer Verfassungsschutz verantwortlich. Boos stärkte Ulbig stets den Rücken. PKK-Mitglied Köditz bezweifelt die Notwendigkeit des Rücktritts von Boos. „Die gefundene Akte war maximal ein Anlass, aber kein Rücktrittsgrund“, sagte sie. Der Inhalt der Geheimakte rechtfertige jedenfalls keine Versetzung. Wend verwies darauf, dass Boos aus Enttäuschung über das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter das Amt aufgegeben habe. „Diese Entscheidung hat Herr Boos für sich getroffen“, betonte der Ministeriumssprecher. dapd (Politik/Politik)
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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Feldpost-Manipulation ein
Darmstadt/Berlin (dapd). Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat die Ermittlungen wegen möglicher Feldpost-Manipulation eingestellt. Insgesamt ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen 39 Postsendungen von 34 Soldaten, bei denen im Zeitraum Oktober bis Dezember 2010 Unregelmäßigkeiten festgestellt worden waren. Briefe und Päckchen nach Afghanistan waren beschädigt, Speichermedien wie SD-Karten oder USB-Sticks verschwunden. Am Donnerstag teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass das „gegen Unbekannt“ gerichtete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls und der Verletzung des Briefgeheimnisses eingestellt wurde, „da die Ermittlungen keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte ergeben haben“. Möglicherweise sei eine „Sortiermaschine im Briefzentrum in Darmstadt für die Beschädigungen der Sendungen“ ursächlich, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Und weiter: „Eine von unbekannten Personen erfolgte Öffnung der Postsendungen ist zwar nach wie vor nicht auszuschließen, konnte aber in keiner Weise nachgewiesen werden.“ Das Verfahren sei trotzdem einzustellen, weil die Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien. Hochgekocht war die Feldpost-Affäre nach Medienberichten im Januar 2011. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus (FDP), hatte zuvor das Verteidigungsministerium darüber unterrichtet, dass sich Soldaten in Afghanistan bei ihm über die beschädigten Postsendungen beschwert hatten. Daraufhin wurden die Fachpolitiker des Bundestages über den Sachverhalt informiert und erste Prüfungen durch die Truppe vorgenommen. Schnell berichtete das Verteidigungsministerium, damals noch unter Leitung von Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), dass weder beim Transport in Afghanistan noch bei der Feldpost-Bearbeitung in Deutschland irgendwelche Unregelmäßigkeiten aufgetreten seien. Die Staatsanwaltschaft kommt nun in ihrer detaillierten Einstellungsverfügung zu einem anderen Schluss. In ihrem Auftrag hatte eine besondere „Ermittlungsgruppe (EG) Feldpost“ den Weg der Briefe und Päckchen geprüft und zahlreiche Zeugen befragt. Das Ergebnis: An mehreren Stellen des Weges, den Briefe und Päckchen von und aus Afghanistan nehmen, habe es die Möglichkeit eines Zugriffs auf die Postsendungen gegeben. Zudem hätte dieser entgegen der Darstellung der Bundeswehr auch unentdeckt bleiben können. Deshalb kritisierte der Wehrbeauftragte Königshaus am Donnerstag die Berichte des Verteidigungsministeriums als „unzutreffend“. Er lobte die umfassenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die auch ergeben hätten, dass „allein auf dem Postweg der für Afghanistan bestimmten Feldpost aus Deutschland mindestens drei potenzielle Tatorte für unberechtigte Zugriffe auf die Postsendungen identifiziert“ worden seien. Zudem hätte es auch im Einsatzland Belege dafür gegeben, dass ein Zugriff auf die Soldatenpost möglich war. Bei dem Verweis auf die Sortiermaschine als Ursache der Beschädigungen und Verluste von Speichermedien handele es sich zudem nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nur um eine „begründete Vermutung“. In ihrer Einstellungsverfügung stellt die Staatsanwaltschaft Darmstadt deshalb fest: „Folglich kann in keinem der von Soldaten aus Afghanistan gemeldeten Fälle des Verlusts von Speichermedien definitiv nachgewiesen werden, dass der Verlust auf die Sortiermaschine der Deutschen Post AG beim Postzentrum 64 in Darmstadt und nicht auf eine Straftat zurückzuführen ist.“ Königshaus hat deswegen das Verteidigungsministerium gebeten, die von der Staatsanwaltschaft aufgezeigten Defizite bei der Beförderung der Feldpost abzustellen und für eine umfassende Überwachung des Feldpost-Transports zu sorgen. „Schließlich handelt es sich beim Post- und Briefgeheimnis um ein Grundrecht, welches jedem Staatsbürger – auch solchen in Uniform – durch unsere Verfassung garantiert wird“, betonte der Wehrbeauftragte. dapd (Politik/Politik)
Ermittlungen gegen Mappus und Notheis
Stuttgart (dapd). Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen den früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und den Banker Dirk Notheis wegen des umstrittenen Rückkaufs der EnBW-Aktien. Die Behörde teilte am Mittwoch mit, sie habe ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue und der Beihilfe zur Untreue eingeleitet. 50 Polizeikräfte durchsuchten in diesem Zusammenhang am Mittwoch fünf Wohnungen sowie fünf Geschäfts- und Büroräume in Pforzheim, Mühlacker, Bad Soden, Ettlingen, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Karlsruhe und Stuttgart. Unter anderem wurden schriftliche Unterlagen und Datenträger sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft sieht in einem Gutachten des Landesrechnungshofs „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für den Tatverdacht, dass sich Mappus der Untreue und Notheis der Beihilfe zur Untreue strafbar gemacht haben. Die Ermittler stützen sich dabei auf die Beurteilung der Finanzexperten, wonach der Erwerb der Aktien am Energieunternehmen EnBW durch das Land nicht ordnungsgemäß vorbereitet und auf eine ausreichende Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichtet worden sei. Beim Kauf sei das „wichtige Landesinteresse“ nur unzureichend begründet worden. Zudem habe das Verfahren Landesverfassung und Landeshaushaltsordnung verletzt. Es gebe es außerdem zureichende „Anhaltspunkte für einen dem Land entstandenen Vermögensnachteil“. Es gebe keine „nachvollziehbaren Gründe“, warum der Vertrag nicht zu einem Kaufpreis von 39,90 Euro pro Aktie – der Preisuntergrenze des Eigentümers – abgeschlossen wurde. Das Land zahlte pro Aktie 41,50 Euro. Auch durch die Entscheidung für Morgan Stanley als Beraterbank könnte dem Land ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein, hieß es. Der CDU-Politiker Mappus hatte im Jahr 2010 unter der Regie des damaligen Morgan-Stanley-Deutschlandchefs Notheis über 45 Prozent der Aktien des baden-württembergischen Stromversorgers EnBW vom französischen Energieunternehmen EdF zurückgekauft. Das am Parlament vorbei eingefädelte Geschäft wurde später vom baden-württembergischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt. Darüber hinaus rügte der Landesrechnungshof, dass Rechtsvorschriften grob verletzt worden seien und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nicht ausreichend geprüft worden sei. Mit der Aufklärung der Vorgänge ist derzeit ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt, der im Dezember seine Arbeit abschließen will. SPD-Finanzminister Nils Schmid wollte noch am Mittwoch ein Gutachten vorstellen, dass belegen soll, dass das Land damals 840 Millionen Euro zu viel zahlte. dapd (Politik/Politik)
Schäuble hofft auf rasche Entscheidung des Verfassungsgerichts
Köln (dapd). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) pocht auf eine baldige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Gesetze zur Euro-Rettung. Er hoffe, dass diese nicht erst im Herbst falle, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch im Deutschlandfunk. Eine verspätete Ratifizierung des ESM und des Fiskalpakts beinhalte erhebliche Gefahren für die Finanzmärkte und die Stabilität der Eurozone. „Deswegen haben wir das Gericht gebeten, so rasch wie irgendmöglich zu entscheiden, denn wie sind in einer äußerst kritischen Lage. Die Ansteckungsgefahr für die Eurozone als Ganzes ist sehr hoch“, sagte Schäuble. Daran ändere aus seiner Sicht auch die Aussage des Bundesbankpräsidenten Jens Weidmann nichts, wonach ein späteres Inkrafttreten des ESM von den Finanzmärkten „bereits eingepreist“ sei. Daraus zu folgern, dass eine Entscheidung nicht dränge, sei eine „völlig falsche Interpretation“. dapd (Politik/Politik)
Wowereit hält Umfragetief für nachvollziehbar
Berlin (dapd-bln). Nach seinem Absturz in den Umfragen hat Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) Verständnis für den Unmut der Wähler gezeigt. Nach dem Flughafendesaster sei es nachvollziehbar, dass die Berliner enttäuscht seien, sagte der Regierungschef der Nachrichtenagentur dapd und fügte hinzu: „Da muss Vertrauen zurückgewonnen werden.“ Wegen Mängeln in der Bauplanung musste die für den 3. Juni geplante Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens in Schönefeld auf März 2013 verschoben werden. Wowereit, der zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft ist, war zuletzt im Beliebtheitsranking des Forsa-Meinungsforschungsinstituts vom ersten auf den neunten Platz abgerutscht. dapd (Politik/Politik)
Diesmal beneidet Sie niemand
Karlsruhe (dapd). An der Mauer vor der Zugangsschranke des Bundesverfassungsgerichts erinnert am Dienstagmorgen Vieles an eine Beerdigung. Dort steht ein Grabstein in schwarzer Pappe mit der Aufschrift: „Hier ruht: Grundgesetz der BRD. Geboren am 23. Mai 1949, gestorben am 29. Juni 2012“. Der Tod der deutschen Verfassung ist nach Ansicht des Aktionsbündnisses „Direkte Demokratie“ an jenem Tag eingetreten, an dem Bundestag und Bundesrat die Zustimmungsgesetze zu den jüngsten milliardenschweren Euro-Rettungsmaßnahmen beschlossen haben. Nun müssen die Karlsruher Richter darüber befinden. Auch im Sitzungssaal des höchsten deutschen Gerichts ist die Stimmung ernst. Diskutiert wird in dem Verfahren, ob mit dem deutschen Ja zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt die „Souveränität Deutschlands“ aufgegeben wurde. Das meint zumindest der Kläger und Rechtsprofessor Albrecht Schachtschneider, für den die EU nun zur „Schuldenunion“ und „Inflationsgemeinschaft“ wird. Die Ermächtigungen für den ESM, bei dem Deutschland mit 190 Milliarden Euro garantiert, seien „uferlos“, die Haftungsrisiken unverantwortbar. Kläger-Anwalt Dietrich Murswiek weist darauf hin, dass die 190 Milliarden Euro „immerhin mehr als die Hälfte eines Bundeshaushalts“ umfassten. Auch Verfassungsrichter Peter Müller sieht sich zu der Frage veranlasst, ob der Bundestag „seine Budget-Hoheit verliert“ – also die Kompetenz, eigenständig über Einnahmen und Ausgaben zu befinden. Der Bundestag musste letztlich unter enormen Zeitdruck entscheiden. Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele meint, viele Parlamentarier hätten am 29. Juni die Dimension ihrer Entscheidung „wohl nicht ganz begriffen“. In der von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin vertretenen Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern heißt es dazu, das Parlament habe sich seiner Kontrollmöglichkeiten „entäußert“. „Jeder ahnt, vor welch schwieriger Entscheidung Sie stehen“ Doch ist alles wirklich so dramatisch? Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle scheint da eine eher gelassene Sichtweise zu haben. Es sei sein Eindruck, dass die Bundesregierung beim ESM doch „sehr weitgehend versucht hat, das Parlament ins Spiel zu bringen“. Man müsse diese „Gesamtbetrachtung“ in den Blick nehmen, auch wenn es hier und da „eine Lücke“ geben könne. Was dies nun rechtlich bedeutet, bleibt offen. Voßkuhle hatte zuvor bereits betont, dass die Entscheidungsfindung des Gerichts „in mehrfacher Hinsicht nicht ganz einfach“ sei. Denn da ist ja noch die täglich schärfer werdende Euro-Krise, auf die eine Karlsruher Entscheidung für oder gegen einen ESM-Stopp Auswirkungen haben dürfte. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann kann hier den Richtern keine beruhigende Perspektive bieten. Selbst eine rasche Ratifizierung des ESM durch Deutschland wäre „keine Garantie dafür, dass sich die Krise nicht weiter zuspitzt“, meint Weidmann in Karlsruhe. Fast schon Mitleid mit den Verfassungsrichtern äußert Linke-Politiker Gregor Gysi. „Diesmal beneidet Sie niemand“, sagt Gysi zu den acht Richtern des Zweiten Senat. „Jeder ahnt, vor welch schwieriger Entscheidung Sie stehen.“ dapd (Politik/Politik)
Judith Hartmann wird neuer Finanzvorstand bei Bertelsmann
Gütersloh (dapd). Judith Hartmann wird neuer Finanzvorstand des Medienkonzerns Bertelsmann. Darauf einigte sich der Aufsichtsrat des Unternehmens, wie die Bertelsmann AG am Dienstag in Gütersloh mitteilte. Den Posten soll die 43-Jährige noch vor Jahresende von Thomas Rabe übernehmen, der dieses Amt seit Beginn des Jahres in Personalunion mit seiner neuen Funktion als Vorstandsvorsitzender ausübt. Hartmann wird zugleich Mitglied des Group Management Committee von Bertelsmann. Zurzeit ist die Österreicherin als Finanzvorstand für General Electric (GE) Deutschland tätig. Begonnen hatte die Wirtschaftswissenschaftlerin ihre berufliche Laufbahn nach der Promotion an der Universität Wien bei Walt Disney in Paris. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
FDP verliert Mitglieder
Berlin (dapd). Die FDP hat im ersten Halbjahr 2012 tausende Mitglieder verloren. Ende Juni zählten die Freidemokraten 60.181 Anhänger, das sind fast 3.000 Mitglieder weniger als noch zum Jahresende 2011, wie ein Sprecher der Nachrichtenagentur dapd am Dienstag in Berlin mitteilte. Zu diesem Zeitpunkt zählte die FDP den Angaben zufolge noch 63.123 Mitglieder. Trotz des Mitgliederschwundes konnte die FDP laut dem Sprecher in den ersten sechs Monaten des Jahres 976 neue Anhänger begrüßen. Davon seien nach wie vor mehr Männer als Frauen, sagte er. dapd (Politik/Politik)
Seehofer kritisiert dicken Fehler beim neuen Meldegesetz
Gmund (dapd). CSU-Chef Horst Seehofer zeigt sich verärgert über das Zustandekommen des neuen Meldegesetzes. Bei den parlamentarischen Beratungen im Bundestag sei „ein dicker Fehler passiert“, kritisierte der bayerische Ministerpräsident am Dienstag vor einer Klausur seines Kabinetts in St. Quirin am Tegernsee. Bayern werde nun im Bundesrat zu einer Korrektur dieses Fehlers beitragen. Es bleibe die Haltung der CSU, dass persönliche Daten ohne Zustimmung des Betroffenen nicht weitergeleitet werden könnten. Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl habe zwar argumentiert, das Meldegesetz bedeute eine Verbesserung des Datenschutzes gegenüber dem geltenden Länderrecht. „Aber diese Erklärung hat mir keine Freude bereitet“, betonte Seehofer. dapd (Politik/Politik)
Zwölf Klagen gegen die Elbvertiefung
Leipzig/Hamburg (dapd). Insgesamt zwölf Klagen sind bei dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Elbvertiefung eingegangen. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag auf dapd-Anfrage. Nun müssten alle Klagen eingetragen werden, dann könne das Gericht anfangen, sich einzulesen. Gegen das Vorhaben wehrt sich in erster Linie das Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“, bestehend aus dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dem Naturschutzbund (NABU) und der Umweltstiftung WWF. Per Eilantrag wollen die Verbände den noch für dieses Jahr geplanten Baustart verhindern. Laut einem Bericht des Radiosenders NDR 90,3 kann das Bundesverwaltungsgericht bereits nach drei Monaten über einen möglichen Baustopp entscheiden. Diese zeitlichen Angaben konnte der Gerichtssprecher auf Anfrage jedoch nicht bestätigen. dapd (Politik/Politik)