Düsseldorf/Köln (dapd). Wegen eines erneuten Streiks des Sicherheitspersonals an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn sind am Freitag Hunderte Flüge ausgefallen. In Düsseldorf hatten die Airlines bereits vor Beginn des Ausstands 233 der ursprünglich geplanten 609 Flüge aus dem Flugplan gestrichen, wie der Flughafen mitteilte. Darunter waren 185 Abflüge und 48 Ankünfte. Es kam zu spürbaren Beeinträchtigungen des Flug- und Abfertigungsbetriebs. Am Köln/Bonner Flughafen wurden 75 von 210 geplanten Flügen wegen des Streiks annulliert. Betroffen waren 51 Abflüge und 24 Ankünfte. Die Betreiber der beiden Flughäfen rieten Passagieren, möglichst auf Handgepäck zu verzichten, damit es bei der Abfertigung schneller geht. An beiden Airports legten die Beschäftigten ab 4.00 Uhr die Arbeit nieder. Die Streiks sollten bis Mitternacht dauern und hatten auch Auswirkungen auf andere Flughäfen. Seit Dezember wurden damit in Düsseldorf und Köln/Bonn an sieben Streiktagen insgesamt knapp 1.450 Flüge gestrichen. Kurz vor der vierten Runde der Tarifverhandlungen am Montag wollte die Gewerkschaft ver.di mit den Aktionen den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Auch Sicherheitskräfte in anderen Bereichen, darunter Beschäftigte des Landtags, waren zum Streik aufgerufen. Ver.di fordert für die 34.000 Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW Lohnerhöhungen zwischen 2,50 und 3,64 Euro pro Stunde. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte die Privatisierung der Luftsicherheitskontrollen. „Das kommt davon, wenn man hoheitliche Aufgaben auf Teufel komm raus privatisiert, nur um ein paar Cent bei der Luftsicherheitsgebühr zu sparen, natürlich auf Kosten von Dumping-Löhnen und teilweise unzumutbaren Arbeitsbedingungen“, sagte der DPolG-Vorsitzende Ernst G. Walter. Die deutsche Reisebranche erklärte, die Streiks an deutschen Flughäfen verursachten einen wirtschaftlichen Schaden „in Millionenhöhe“. Ein Streik wirbele den Flugbetrieb durcheinander und belaste die Fluggesellschaften, sagte der Vorsitzende des Ausschusses Business Travel im Deutschen Reiseverband (DRV), Stefan Vorndran. Vor allem die Fluggäste seien die Leidtragenden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Schlagwort: des
BGH rügt internes Kirchengesetz der Zeugen Jehovas
Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof hat das interne Kirchenrecht der Zeugen Jehovas, die in den meisten Bundesländern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, beanstandet. Die Regelungen des deutschen Zweigs der Glaubensgemeinschaft über die Eingliederung der örtlichen Zeugen-Jehovas-Vereine in die Körperschaft seien „unwirksam“, entschied der BGH am Freitag in Karlsruhe. Das von der öffentlich-rechtlichen Körperschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland“ erlassene entsprechende Kirchengesetz sei nicht ausreichend klar. Im konkreten Fall entschied der 5. Zivilsenat der BGH, dass die eigenständige rechtliche Existenz des Zeugen-Jehovas-Vereins im baden-württembergischen Öhringen „nicht beendet“ sei. Der Verein existiere rechtlich noch und könne daher auch verklagt werden. Anlass ist die Klage einer Frau, die sich im Oktober 2003 im „Königreichssaal“ des Vereins der Zeugen Jehovas in Öhringen schwer verletzt hatte. Da der Saal damals im Eigentum des Öhringer Vereins stand, verlangte die Betriebskrankenkasse der Frau von diesem Verein Schadenersatz, weil er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte die Klage zuletzt als unzulässig abgewiesen – und zwar mit der Begründung, der beklagte Verein habe im Zeitpunkt der Klageerhebung im Dezember 2010 rechtlich nicht mehr existiert. Dem trat der BGH jetzt entgegen. Das von der Körperschaft erlassene Kirchengesetz habe „mangels hinreichender Klarheit“ die rechtliche Existenz des Vereins nicht beendet. Dem Gesetz lasse sich nämlich nicht ausreichend deutlich entnehmen, dass die Körperschaft „Gesamtrechtsnachfolger“ des Vereins sein soll – und damit in alle Rechte und Pflichten des örtlichen Vereins eintreten würde. Nachdem am 13. Juni 2006 dem deutschen Zweig der Glaubensgemeinschaft vom Land Berlin die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden waren, hatte diese einen Monat später ein Übergangsgesetz erlassen. Darin wurde zwar geregelt, dass die örtlichen Vereine „selbständige“ Untergliederungen des öffentlichen Rechts seien, deren Eigentum ihnen zugeordnet bleibe. Ergänzend stellte die Körperschaft dann aber in einem „Statusrechtsgesetz“ vom Mai 2009 klar, dass die selbstständigen Gliederungen grundsätzlich nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit im staatlichen Recht verfügen. Für den BGH ist diese Regelung rechtlich nicht ausreichend. Zwar könne eine Religionsgemeinschaft, die den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erlangt hat, „einen zu der Gemeinschaft gehörenden privatrechtlich organisierten Verein in die Körperschaft eingliedern und damit dessen eigenständige rechtliche Existenz beenden“. Dies erfordere jedoch ein ausreichend klares Gesetz der Körperschaft, das dann auch im Amtsblatt der Religionsgemeinschaft veröffentlicht werden müsse. Darin müsse „Gesamtrechtsnachfolge angeordnet“, der einzugliedernde Verein benannt und der Zeitpunkt eindeutig geregelt sei, zu dem die Eingliederung wirksam wird. Der BGH verwies die Sache an das OLG Stuttgart zurück, das nun noch darüber entscheiden muss, ob die geforderten Schadensersatzansprüche berechtigt sind. (Aktenzeichen BGH: V ZR 156/12) dapd (Politik/Politik)
Verbraucherschützer nennen Aigner-Ministerium einen zahnlosen Tiger
Osnabrück (dapd). Verbraucherschützer fordern mehr Kompetenzen für Bundesministerin Ilse Aigner (CSU). Das Bundesverbraucherministerium habe bei wichtigen Themen überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz, kritisierte der Leiter des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen, in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Solange das so ist, ist das Ministerium ein zahnloser Tiger, dem man endlich Zähne verschaffen sollte“, sagte Billen anlässlich des (heutigen) Weltverbrauchertages. Besonders problematisch sei die Zusammenlegung des Verbraucherressorts mit dem Landwirtschaftsministerium. Das Ministerium wird von Aigner in Personalunion geleitet. So müsse das Ressort gleichzeitig auch einen Wirtschaftszweig vertreten: „Das führt dazu, dass sich das Ministerium mit bestimmten, wichtigen Botschaften oft schwertut“, sagte Billen. „Zum Beispiel mit der, dass es aus gesundheitlichen Gründen gut wäre, wenn wir alle weniger Fleisch essen würden.“ Billen plädierte stattdessen für eine Kombination des Verbraucherressorts mit dem Justizressort. Für den Datenschutz von Verbrauchern sollte nach seiner Ansicht nicht der Innenminister zuständig sein, sondern der Verbraucherminister. dapd (Politik/Politik)
NATO-Hauptquartier in Heidelberg ist Geschichte
Heidelberg (dapd). Das NATO-Hauptquartier der Alliierten Landstreitkräfte in Heidelberg ist am Donnerstag nach 61 Jahren offiziell aufgelöst worden. Anlässlich des Auflösungsappells des Headquarters Allied Force Command Heidelberg – so der offizielle Name der Einheit – dankte der Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Rüdiger Wolf, den Soldaten und Mitarbeitern für ihren Einsatz, den sie für Frieden und Freiheit erfolgreich geleistet hätten. Mit seinen etwa 500 Soldaten aus verschiedenen Nationen war das Hauptquartier bisher ein zentraler Baustein der NATO in Europa. Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) sagte: „Für uns endet hier eine 61-jährige Kooperation, die zu vielen engen Beziehungen zwischen den Menschen aus der Region und den NATO-Angehörigen geführt hat“. Der Oberbefehlshaber des Hauptquartiers, Generalleutnant John W. Morgan III versicherte, man habe sich in Europas ältestem NATO-Hauptquartier sehr wohlgefühlt, müsse aber die Vorgaben der Politik umsetzen. Die Auflösung des Hauptquartiers in Heidelberg ist Teil der Entscheidung zur Reorganisation der NATO-Kommandostruktur aus dem Jahre 2011. dapd (Politik/Politik)
Länder wollen NPD-Verbotsklage bis Juni einreichen
Berlin (dapd). Die Bundesländer streben eine zügige Eröffnung des NPD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht an. Voraussichtlich zum „Ende des zweiten Quartals“ werde die Klageschrift in Karlsruhe eingereicht, sagte Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) am Donnerstag nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Dies werde unabhängig davon geschehen, ob die Bundesregierung bis dahin bereits zu einer Entscheidung gekommen sei, ebenfalls ein Verbot der rechtsextremen Partei zu beantragen. Der schleswig-holsteinische Regierungschef Torsten Albig (SPD) fügte hinzu, es herrsche Einigkeit unter den Ländern, dass der Verbotsantrag „politisch ohne Alternative“ sei. Daher sei der Gang vor das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag von der Ministerpräsidentenkonferenz noch einmal bestätigt worden. Im Dezember hatte der Bundesrat formell ein Neuanlauf des NPD-Verbotsverfahrens beschlossen. dapd (Politik/Politik)
Ulrich Lehner soll den Aufsichtsrat von ThyssenKrupp führen
Essen (dapd). Ex-Henkel-Chef Ulrich Lehner soll neuer Vorsitzender des Aufsichtsrats von ThyssenKrupp werden. Der Manager soll auf einer Sondersitzung des Aufsichtsrats am 19. März gewählt werden, wie der Stahlkonzern am Mittwochabend mitteilte. Lehner gehört dem Kontrollgremium seit 2008 an. Der 66-Jährige war in den vergangenen Tagen als einer der Favoriten für die Nachfolge von Gerhard Cromme gehandelt worden. Der 70-jährige Cromme war Ende vergangener Woche nach fast zwölf Jahren zurückgetreten und hatte auch sein Amt als stellvertretender Vorsitzender der Krupp-Stiftung niedergelegt. ThyssenKrupp geriet unter Crommes Aufsicht in eine gravierende Misere: Zu den Milliardenverlusten durch zwei neue Stahlwerke in Übersee kamen zuletzt noch die Verwicklung in Kartellabsprachen sowie eine Affäre um Luxusreisen. Laut ThyssenKrupp kündigte Lehner bereits an, den Aufsichtsrat parallel zur Neuausrichtung des Konzerns neu aufzustellen und das Thema gute Unternehmensführung zu einem Schwerpunkt der künftigen Arbeit des Kontrollgremiums machen zu wollen. Lehner steht auch dem Aufsichtsrat der Deutschen Telekom vor, hatte aber angekündigt, im Falle seiner Wahl auf andere Mandate zu verzichten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bosbach will religiöse Fanatiker ausweisen lassen
Osnabrück (dapd). Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, will gewaltbereite religiöse Fanatiker per Gesetz ausweisen lassen. Mit Blick auf die Razzien und Vereinsverbote gegen die radikal-islamische Salafisten-Szene sagte der CDU-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Die Verbote sind wichtig, weil organisatorische Strukturen zerschlagen werden. Sie sind aber nur ein Schritt zur Salafismusbekämpfung.“ Schon jetzt könnten nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes diejenigen ausgewiesen werden, die zur Durchsetzung von politischen Zielen zur Gewalt aufrufen oder sie anwenden. „Das gleiche sollte für diejenigen gelten, die zur Durchsetzung von religiösen Zielen sich in gleicher Weise verhalten“, sagte Bosbach. Nach den Vereinsverboten bestehe die Gefahr, dass die Aktivisten in andere Organisationen auswichen, fügte der Innenexperte hinzu. „Da eine Vielzahl der Betroffenen deutsche Staatsangehörige sind, brauchen wir darüber hinaus eine Erhöhung des Verfolgungsdrucks durch eine zügige Auswertung der salafistischen Propaganda im Netz und in anderen Medien sowie eine konsequente Anwendung des Strafrechts.“ dapd (Politik/Politik)
DHL sucht Lösungen für steigendes Frachtaufkommen in Leipzig/Halle
Schkeuditz (dapd-lsc). Das Logistikunternehmen DHL sucht nach Lösungen für das steigende Frachtaufkommen am Flughafen Leipzig/ Halle. „Es gibt mehrere Alternativen, um die Situation zu bewältigen“, sagte der Chef von DHL Express und Mitglied des Konzernvorstands, Ken Allen, der Zeitschrift „Superillu“. „Wir können unsere bestehenden Abläufe weiter optimieren oder wir richten wegen des stetig steigenden Frachtaufkommens aus Asien und den USA in die Eurozone neue Direktflüge ein.“ Genügend Flächen für einen Ausbau des Drehkreuzes stünden zur Verfügung. Der Flughafen Leipzig/Halle ist der zweitgrößte Frachtflughafen Deutschlands nach Frankfurt am Main. Seit 2008 dient der Standort der Postexpresstochter DHL als europäisches Drehkreuz. Im Frachtverkehr werden von Leipzig/Halle aus 60 Ziele in mehr als 30 Ländern auf vier Kontinenten angeflogen. Im vergangenen Jahr wurden 863.665 Tonnen umgeschlagen und damit 13,6 Prozent mehr als 2011. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
E.on rechnet mit sinkenden Gewinnen
Düsseldorf (dapd). Deutschlands größter Energieversorger E.on hat im vergangenen Jahr seinen nachhaltigen Konzernüberschuss um 67 Prozent auf 4,2 Milliarden Euro gesteigert. Der Umsatz erhöhte sich um 17 Prozent auf 132 Milliarden Euro, wie der Konzern am Mittwoch mitteilte. Die deutliche Ergebnisverbesserung ist allerdings zum großen Teil auf Einmaleffekte aus der Neuverhandlung der Gaslieferverträge und auf den Wegfall der Belastungen aus dem Kernenergieausstieg zurückzuführen. Der Ausblick des Konzerns fiel deshalb auch eher pessimistisch aus. Im laufenden Jahr erwartet der Konzern wieder einen Rückgang des nachhaltigen Konzernüberschusses auf 2,2 bis 2,6 Milliarden Euro. Konzernchef Johannes Teyssen betonte, der Konzern habe „keinen Anlass, die Hände in den Schoß zu legen“. Denn vor allem in der konventionellen Stromerzeugung blieben Absatz und Ergebnis unter Druck. Der Manager kritisierte, moderne Gaskraftwerke seien derzeit kaum rentabel zu betreiben, obwohl sie für die Systemstabilität dringend gebraucht würden. „Hier muss die Politik schnell handeln, sonst müssen wir Anlagen stilllegen“, sagte Teyssen. Der E.on-Chef bekräftigte gleichzeitig seine Pläne zur Neuausrichtung des Unternehmens. „Wir erschließen uns derzeit Wachstumsmärkte wie die Türkei, Russland und Brasilien.“ Zudem investiere E.on überdurchschnittlich in Erneuerbare Energien und treibe den Ausbau des Geschäftsfeldes Dezentrale Erzeugung voran. Auch die eigenen Gasförderung will der Konzern im Gegensatz zum Rivalen RWE weiter ausbauen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bayern beteiligt sich nicht am Kauf von Schwarzgeld-CDs
München/Passau (dapd). Bayern lehnt nach einem Bericht der „Passauer Neuen Presse“ den Ankauf von Schwarzgeld-CDs ab. Der Freistaat wird sich auch nicht an den Kosten beteiligen, die Nordrhein-Westfalen beim Ankauf solcher Daten im vergangenen Jahr entstanden sind. „Eine Kostenbeteiligung nach dem Scheitern des Steuerabkommens würde den Anschein erwecken, dass auch aus bayerischer Sicht der Datenkauf eine rechtlich tragbare und gleichwertige Alternative zum Abschluss eines Steuerabkommens darstellt. Das wäre aber falsch“, heißt es laut einem Vorabbericht der Zeitung in einem Brief des bayerischen Finanzministers Markus Söder (CSU) an seinen nordrhein-westfälischen Amtskollegen Norbert Walter-Borjans (SPD). In dem Schreiben begründet Söder die Ablehnung eines bayerischen Kostenbeitrags mit dem gescheiterten Steuerabkommen mit der Schweiz. Anfang des Jahres sei „vor allem durch Zutun Nordrhein-Westfalens das Steuerabkommen mit der Schweiz endgültig gescheitert“, schreibt Söder. „Damit wurde die Möglichkeit vertan, ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren zur Besteuerung in der Schweiz generierter Kapitaleinkünfte einzuführen.“ Mit Abschluss des Steuerabkommens „wären garantierte und damit klar kalkulierbare Zahlungen erfolgt, die nunmehr in allen Länder-, Bundes- und Kommunalhaushalten fehlen“. Vor allem aber wäre es endlich zu einer definitiven Besteuerung deutscher Kapitaleinkünfte in der Schweiz gekommen. dapd (Politik/Politik)