Osnabrück/Ehingen (dapd). Die österreichische MTH-Gruppe übernimmt wie angekündigt 109 Filialen der insolventen Schlecker-Tochter Ihr Platz. Ein entsprechender Vertrag sei am Freitag unterzeichnet worden, teilte Insolvenzverwalter Werner Schneider am Freitag mit. MTH will sie zu MäcGeiz-Geschäften umwandeln. Die Gruppe des österreichischen Industriellen und Politikers Josef Taus hatte den Discounter 2010 aus der Insolvenz übernommen. Allen Mitarbeitern der übernommenen Ihr-Platz-Filialen sollen Verträge angeboten werden, hieß es. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Drogeriemarktkette Rossmann 104 Filialen des insolventen Konkurrenten aufkauft. Damit verbleiben noch knapp 280 Filialen, für die die Käufer-Suche nach Angaben des Insolvenzverwalters weitergeht. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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Behörden verzichten auf Aktenlöschungen zum Thema Rechtsextremismus
Berlin (dapd). In den Sicherheitsbehörden werden nach Angaben des Innenministeriums überhaupt keine Akten mit Bezug zum Rechtsextremismus mehr gelöscht. Dies sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin. So gibt es nach seinem Worten seit dem 14. November 2011 im Bundesinnenministerium einen „Vernichtungsstopp“. Mitte Dezember 2011 sei dann auch im Bundeskriminalamt (BKA) angeordnet worden, auf Löschungen zu verzichten. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gelte diese Anordnung erst seit Anfang Juli. Der Sprecher sagte, die Anordnung sei sehr weitreichend und betreffe alle Akten zum Rechtsextremismus. Er begründete dies mit dem umfassenden Informationsbedürfnis des Untersuchungsausschusses im Bundestag zum Rechtsterrorismus. Im November vergangenen Jahres war die rechtsextremistische Terrorzelle NSU aufgeflogen, weshalb den einschlägigen Akten eine besondere Bedeutung zukommt. Der Sprecher räumte allerdings ein, dass es beim Verfassungsschutz im Dezember 2011 sowie im April und Mai 2012 noch Löschungen von Akten gegeben habe. Allerdings handele es sich lediglich um Anlagen, nicht um die eigentlichen Fallakten. Die Anlagen seien im Übrigen inzwischen teilweise wiederhergestellt worden. Somit gebe es keinen Datenverlust. Nach Darstellung des Sprechers sind die Aktenlöschungen in den Sicherheitsbehörden Routine und folgen konkreten gesetzlichen Vorgaben. Die noch im Dezember 2011 vom Verfassungsschutz gelöschten Akten basierten demzufolge auf einem Erlass von 2005. Die Akten aus sogenannten G-10-Maßnahmen (Kontrolle des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs) würden fünf Jahre aufbewahrt und müssten dann gelöscht werden. Es gebe derzeit einen „gewaltigen Rückstand an Löschungen“. Nun gelte jedoch der Erlass, keine Akten mehr zu löschen. Bei den Anfang Dezember gelöschten Anlagen zu Akten gab es nach Angaben des Sprechers insoweit einen NSU-Bezug, als sich die Akten auf Personen bezogen, die mit den Beschuldigen zu tun hatten. Es habe aber keinen Bezug gegeben zu Straftaten der NSU. Die im November 2011 veranlassten Löschungen hätten keinen NSU-Bezug gehabt. dapd (Politik/Politik)
Schwung in der deutschen Wirtschaft lässt nach
Berlin (dapd). Deutschlands Wirtschaft hat nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums im Frühjahr an Dynamik eingebüßt. Zwischen April und Juni dürfte das Wirtschaftswachstum etwas niedriger ausgefallen sein als noch im ersten Quartal, teilte das Ministerium am Freitag in seinem aktuellen Monatsbericht in Berlin mit. Darauf deuteten aktuelle Konjunkturindikatoren hin. In den ersten drei Monaten des Jahres war das Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Vorquartal um 0,5 Prozent gestiegen. Indikatoren wie die abgeschwächte Industrieproduktion und ein gesunkener Ifo-Geschäftsklimaindex deuteten „auf eine moderate Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im weiteren Jahresverlauf hin“, schrieben die Experten des Ministeriums. Die Unsicherheiten wegen der Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise erschwerten allerdings eine verlässliche Einschätzung. Wachstumsimpulse im zweiten Quartal kamen laut dem Bericht vor allem vom Konsum der Verbraucher hierzulande. Die Inlandsnachfrage wirke stabilisierend. „Sie ist die wichtigste Stütze des Wirtschaftswachstums in Deutschland“, schrieben die Fachleute. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Richterbund fordert wegen Beschneidung Änderung des Strafrechts
Osnabrück (dapd). Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Resolution des Bundestags zu einer schnellen rechtlichen Einordnung der Beschneidung begrüßt. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe) sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank: „Vordringlich ist eine strafrechtliche Neuregelung, damit Wertungswidersprüche ausgeräumt werden und Rechtssicherheit bei Betroffenen, Strafverfolgungsbehörden und Gerichten hergestellt wird.“ Es werde jetzt zu prüfen sein, unter welchen genau zu definierenden Bedingungen im Strafrecht eine „konkrete Ausnahmeregelung“ für die Beschneidung von Jungen, insbesondere aus religiösen Gründen, geschaffen werden könne. Die Verabschiedung einer gesetzlichen Neuregelung sollte auch bei sorgfältiger Abwägung des Schutzes der widerstreitenden Rechtsgüter im Herbst möglich sein, betonte er. Der Bund der Kriminalbeamten (BDK) kritisierte die Resolution scharf. „Unsere Verfassung kann nicht durch ein einfaches Gesetz beschränkt werden, so wie es der Bundestag gerade panisch versucht“, sagte BDK-Chef André Schulz der Zeitung. Die Freiheit der Religionsausübung der Eltern werde durch das „viel schwerer wiegendere Recht des Kindes auf körperliche Selbstbestimmung“ begrenzt. dapd (Politik/Politik)
Landtag will die Asse komplett stilllegen
Hannover (dapd-nrd). Die Asse soll nach dem Willen des niedersächsischen Landtags möglichst rasch stillgelegt werden. Am Donnerstag sprachen sich die Parlamentarier einstimmig für eine vollständige und schnellstmögliche Bergung der radioaktiven Abfälle aus dem maroden Atommülllager aus. In einem gemeinsamen Beschluss hieß es, „dass alle technischen Möglichkeiten ergriffen werden, um die Stilllegung der Schachtanlage Asse II voranzubringen“. Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel bezeichnete diese als „weltweit einzigartige Herausforderung“. Umweltminister Stefan Birkner (FDP) betonte, die technischen Hürden seien bemerkenswert hoch. Ob also eine Bergung gelinge, sei noch unklar. Gleichwohl sei es wichtig, die Rückholung des Atommülls „als unser politisches Ziel“ klar zu formulieren. Die Abgeordneten werben in dem Beschluss auch um eine Unterstützung durch den Bundestag. Dieser solle Geld für die Bergung des Atommülls und die Sicherung des Schachtes bereitstellen und ein spezielles Asse-Gesetz auf den Weg bringen, das die rechtlichen Hürden für die Rückholung senke. Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hatte zuletzt angekündigt, die Umsetzung eines Asse-Gesetzes zu prüfen. In dem Atommülllager nahe Wolfenbüttel lagern seit 1978 rund 126.000 Fässer mit schwach und mittelradioaktivem Atommüll. Die Fässer sollen geborgen werden, weil das Bergwerk vollzulaufen und einzustürzen droht. dapd (Politik/Politik)
Neuer Strafbefehl gegen Holocaustleugner Williamson beantragt
Regensburg (dapd-bay). Gegen den Holocaustleugner Richard Williamson ist ein neuer Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt worden. Der entsprechende Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg sei bereits am 11. Juli an das dortige Amtsgericht gegangen, wie ein Sprecher der Anklagebehörde am Donnerstag auf dapd-Anfrage mitteilte. Der britische Traditionalistenbischof Williamson hatte im November 2008 einem schwedischen Fernsehsender ein Interview gegeben und darin die Existenz von Gaskammern während der NS-Zeit bestritten. Wegen des Vorfalls war Williamson im April 2011 in zweiter Instanz vom Landgericht Regensburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 6.500 Euro verurteilt worden. Der Richterspruch war jedoch bei der Revisionsprüfung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg aus formaljuristischen Gründen kassiert worden. Die Richter des OLG hatten damals moniert, dass im Strafbefehl gegen den Bischof der ultrakonservativen Piusbruderschaft kein hinreichender Anklagesachverhalt geschildert worden sei. Allerdings hatte auch das OLG keinen Zweifel an der Strafbarkeit der Äußerungen Williamsons. Die Vorgaben des Oberlandesgerichts seien bei der Abfassung des jetzt neu eingereichten Antrags auf Erlass eines Strafbefehls berücksichtigt worden, betonte der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft, Wolfhard Meindl. Das Amtsgericht Regensburg bestätigte am Donnerstag den Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls. Mit einer Entscheidung sei in den kommenden Wochen zu rechnen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Williamson hatte in dem Fernsehinterview unter anderem gesagt: „Ich glaube, es gab keine Gaskammern.“ Und weiter: „Ich glaube nicht, dass sechs Millionen Juden in Deutschland vergast wurden.“ Das Interview mit dem schwedischen Sender war am Rande einer Priesterweihe der Piusbrüder im oberpfälzischen Zaitzkofen aufgezeichnet worden. Es wurde im schwedischen Fernsehen gezeigt und später im Internet veröffentlicht. Im ersten Verfahren gegen Williamson ging es maßgeblich um die Frage, ob der Bischof damit rechnen konnte, dass seine in der Bundesrepublik strafbaren Äußerungen über das Internet verbreitet und damit auch in Deutschland zu sehen sein würden. dapd (Politik/Politik)
Schallkanone soll Piraten in die Flucht schlagen
Kassel/Staufenberg (dapd). Ohren zuhalten ist zwecklos. Sofort setzt ein stechender Kopfschmerz ein, die Schädeldecke vibriert und das Sichtfeld verengt sich zu einem schmalen Tunnel. „Freiwillig geht da keiner näher heran“, sagt Diplom-Ingenieur Hans-Karl von Engel. Der technische Leiter des Kasseler Unternehmens Hügin Group International hat die Pfeife mit entwickelt, die den unerträglichen Ton erzeugt. Die Idee: Piraten beim Versuch, ein Schiff zu kapern, sollen von dem Pfeifton in die Flucht geschlagen werden. Das Geräusch erinnert an einen pfeifenden Teekessel – nur ist es sehr viel lauter. Der Ton der sogenannten Herbertzpfeife liege im Eigenfrequenzbereich des menschlichen Ohrs, erklärt Geschäftsführer Lothar Hügin am Donnerstag bei der Präsentation des Geräts im niedersächsischen Staufenberg. Wegen der extremen Lautstärke „hält das kein Mensch aus“, glaubt er. Das Herbertzhorn solle vor dem Mannschaftsschutzraum von Schiffen angebracht werden. Bei einem Piratenangriff erzeuge es einen Schallpegel von bis zu 175 Dezibel. Selbst mit Gehörschutz sei das derart unerträglich, dass Angreifer sofort die Flucht ergriffen. Akustische Abwehrsysteme seien nichts Neues, sagt Hügin. Die Herausforderung bestehe darin, so nah wie möglich an die physikalische Grenze heranzukommen. Diese liege bei rund 192 Dezibel. Bisher erreiche seine Schallkanone rund 175 Dezibel, wobei die Marke von 180 Dezibel durch Verbesserungen am Kompressor noch durchbrochen werden soll. Ein Lastwagenhänger dient als Versuchsraum, der den gepanzerten Schutzraum eines Schiffs simulieren soll. Im Innern pfeifen zwei Abwehrhörner, die ein Kompressor von der Größe eines Kleinbusses mit Druckluft befeuert. Zu den Mutigen, die sich bei der öffentlichen Präsentation der Schallkanone bis an die Heckklappe des Containers wagen, zählt der Leiter der Polizeiflugstaffel Fuldatal, Thomas Nagler. Einen Fuß hinein setzt er nicht. „Unbeschreiblich unangenehm“, schildert er seine Empfindungen. Ein Flugzeugstart erzeuge etwas mehr als 100 Dezibel, sagt Ingenieur Engel. Eine Steigerung um zehn Schalldruckeinheiten bedeute eine gefühlte Verdopplung der Lautstärke, erklärt er – das Herbertzhorn sei entsprechend 14-mal lauter als ein abhebender Urlaubsjet. Seit 2007 sei die Forschungsabteilung des eigentlich auf Brandschutz spezialisierten Unternehmens mit der Entwicklung der Anti-Piratenpfeife befasst, erläutert Hügin. Eine abgemilderte Version werde für die Polizei angeboten – als Ersatz für Wasserwerfer bei Demonstrationen. Ziel sei die internationale Vermarktung beider Schallkanonen. Ob das System zur Sicherung von Schiffen eingesetzt wird, ist aber noch fraglich. Bislang seien akustische Abwehrgeräte nicht zielgenau genug und leicht zu überlisten, sagt ein Sprecher des Verbands Deutscher Reeder auf dapd-Anfrage. Deshalb fänden sie bisher kaum Anwendung. Ähnliches gilt für den Einsatz bei der Polizei. Flugstaffel-Leiter Nagler sagt: „Das wird eine Frage von rechtlichen und taktischen Überlegungen sein, wie und ob dieses System überhaupt eingesetzt werden kann.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
NSU-Ausschuss hält Vertuschung beim Verfassungsschutz für erwiesen
Berlin (dapd). Der Verfassungsschutz hat nach Erkenntnissen des NSU-Ausschusses versucht, die Vernichtung von Akten zu verschleiern. Dies bestätigten am Donnerstag die Obleute aller Bundestagsfraktionen nach einer Sondersitzung in Berlin. „Es gab eine Vertuschungsaktion“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses, Sebastian Edathy (SPD). Unklar sei jedoch weiter, aus welchem Grund der verantwortliche Referatsleiter der Behörde seinerzeit die Vernichtungsaktion anwies, ob es sich um „maximale Schlamperei“ oder eine „gezielte Aktion“ gehandelt habe. Zu dem Fall hatte zuvor der von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eingesetzte Sonderermittler Hans-Georg Engelke berichtet. Er habe den „chronologischen Ablauf der Geschehnisse“ inzwischen „gut erfasst“, sagte Engelke vor Journalisten. Zur „Motivlage“ des Referatsleiters könne er hingegen noch nichts sagen. Die betroffenen Akten stammen aus der sogenannten Operation „Rennsteig“ des Verfassungsschutzes zwischen 1997 und 2003. Dabei ging es um den Einsatz von V-Leuten im Umfeld des rechtsextremen Thüringer Heimatschutzes. Dieser Vereinigung gehörten seinerzeit auch die Terroristen des Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt an. Engelke, der Unterabteilungsleiter für Verfassungsschutz im Innenministerium ist, musste zudem zu einer Löschaktion im eigenen Haus Stellung nehmen. Auch hier sieht der Ausschuss noch offene Fragen. Beide Aktenvernichtungen gelten als brisant, weil die jeweilige Aktion stattgefunden hat, noch nachdem der NSU im November 2011 aufgeflogen war. Den Terroristen werden bundesweit zehn Morde zur Last gelegt. Aufgrund der Panne beim Verfassungsschutz kündigte der amtierende Präsident Heinz Fromm inzwischen seinen Rückzug an. Das Innenministerium argumentierte, es habe in dem eigenen beanstandeten Fall eine routinemäßige, rechtmäßige Löschung stattgefunden. Dabei gehe es um insgesamt 126 Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu sogenannten G-10-Maßnahmen (Kontrolle des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs), von denen sechs einen Bezug zum Rechtsextremismus hätten. Allerdings bestehe hier kein direkter Zusammenhang mit dem NSU, hieß es. Edathy kündigte an, der Ausschuss werde die Sicherheitsbehörden nun per Brief auffordern, einen Aktenvernichtungsstopp bis zum Ende der Untersuchungen zu verhängen. Der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff sprach mit Blick auf das Innenministerium von „Unregelmäßigkeiten“ und forderte, der Datenschutzbeauftragte des Bundestages solle Löschvorgaben und -praxis prüfen. Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland bezweifelte, ob die geschredderten Abhörakten tatsächlich keinen Bezug zum NSU hätten. Dies müsse erst „ganz genau“ untersucht werden, sagte er. Unions-Obmann Clemens Binninger verlangte, die „Löscherei“ von Akten müsse bis zum Ende der Untersuchung aufhören. Zur Akten-Affäre des Innenministeriums sagte der CDU-Politiker, es handele sich hier um eine „Mischung“ aus organisatorischen Mängeln und einer fehlenden Sensibilität. Grünen-Politiker Christian Ströbele sah nach der Sitzung „genau“ zwei offene Fragen: Wie viele Akten wurden vom Verfassungsschutz Ende 2011 aus anderen Sachbereichen vernichtet? Und: Gibt es auch Abhörprotokolle von Personen, die mit dem Terrortrio Kontakt hatten? Als wisse er bereits mehr, als er verraten wolle, fügte er hinzu: „Ob zumindest eine Person beteiligt war, die eine enge Beziehung zu einer Frau aus diesem Trio gehabt haben soll.“ Bekannt wurde derweil, dass die Freie Universität Berlin (FU) dem designierten Nachfolger von Fromm, Hans-Georg Maaßen, am 11. Juli 2012 eine Honorarprofessur verweigerte. Wie „Spiegel-Online“ berichtete, lehnte eine Mehrheit der Mitglieder des Akademischen Rats die Ernennung mit Verweis auf dessen Haltung im Fall Kurnaz ab. Der Deutsch-Türke saß mehrere Jahre unschuldig im US-Gefangenenlager Guantanamo, ehe Kanzlerin Angela Merkel (CDU) 2006 seine Freilassung erwirkte. Maaßen, der seinerzeit als Beamter des Innenministeriums mit dem Fall befasst war, hatte in einem Untersuchungsausschuss des Bundestages den Umstand als rechtens verteidigt, dass Kurnaz‘ Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zwischenzeitlich erloschen war. dapd (Politik/Politik)
Opel-Aufsichtsratsmitglied erwartet fünfjährige Dauer der Sanierung
Rüsselsheim/Würzburg (dapd). Die Sanierung des kriselnden Autoherstellers Opel wird nach Ansicht eines Aufsichtsratsmitglieds noch einige Jahre anhalten. „Ich gehe davon aus, dass es etwa drei bis fünf Jahre dauern wird, bis Opel wieder auf der Erfolgsspur ist“, sagte Jaap Timmer, Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des europäischen Opel-Händlerverbandes, dem in Würzburg erscheinenden Fachmagazin „Kfz-Betrieb“. Auf dem Weg zurück in die Gewinnzone müsse Opel „mehr verkaufen und Kosten sparen. Dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten wie den Einkauf zu optimieren und Bürokratie abzubauen, man muss nicht unbedingt Mitarbeiter entlassen“, sagte der Holländer. Ein Sprecher des Unternehmens äußerte sich nicht zu den Aussagen. Opel schreibt seit Jahren Verluste in Milliardenhöhe. Die General-Motors-Tochter hatte am Mittwoch einen Kahlschlag im Management angekündigt: Nach dem Abgang von Karl-Friedrich Stracke als Vorstandsvorsitzender und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern sollen zusätzlich zahlreiche Führungskräfte das Unternehmen verlassen. Die Rede ist von 500 Managern. Opel-Betriebsratschef Wolfgang Schäfer-Klug erwartet trotz der zahlreichen Umbesetzungen in der Konzernführung um den gerade ernannten Interimschef Thomas Sedran Kontinuität auf dem Weg der Sanierung. Aus Sicht des Betriebsrats ändere sich nichts, sagte Schäfer-Klug am Rande einer Opel-Veranstaltung in Rüsselsheim. Das Unternehmen präsentierte sich dort als neuer Sponsor des deutschen Fußballmeisters Borussia Dortmund. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Straßburg tastet deutsche Sterbehilfe-Regelungen nicht an
Straßburg/Berlin/Zürich (dapd). Die restriktiven deutschen Sterbehilfe-Regelungen können in Kraft bleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied am Donnerstag nicht inhaltlich über die Weigerung deutscher Behörden, einer gelähmten Patientin den Erwerb eines tödlichen Medikaments zu genehmigen. Eine dagegen gerichtete Beschwerde ihres Ehemanns wurde als „unzulässig“ verworfen. Der Kläger erzielte jedoch einen „verfahrensrechtlichen“ Erfolg und bekam eine Entschädigung zugesprochen. Die Bundesärztekammer begrüßte es, dass der EGMR „die in Deutschland gültigen Regelungen zum assistierten Suizid unangetastet“ ließ. Die umstrittene Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ in der Schweiz kritisierte hingegen, der Gerichtshof schweige „zu konkreten Fragen der Beihilfe zum Suizid“. Der Mann aus Braunschweig klagte dagegen, dass die deutschen Behörden es seiner querschnittsgelähmten Ehefrau verweigert hatten, eine tödliche Medikamentendosis für einen Selbstmord zu erwerben. Dadurch habe Deutschland das Recht der Frau auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, insbesondere ihr Recht auf einen würdevollen Tod verletzt, argumentierte er. Der EGMR entschied jedoch, dass der Mann „nicht im Namen seiner Frau klagebefugt war“. Der Gerichtshof wies diesen Teil der Beschwerde als unzulässig zurück und „beschränkte“ sich nach eigenen Angaben „auf die Prüfung des Falles unter verfahrensrechtlichen Gesichtspunkten“. Und hier sei der 1943 geborene Kläger in eigenen Rechten verletzt worden. Denn die deutschen Behörden hätten seine Beschwerde „in der Sache prüfen müssen“. Deutschland müsse ihm deshalb 2.500 Euro für den „erlittenen immateriellen Schaden“ und 26.736 Euro für die entstandenen Kosten zahlen. Der EGMR wies darauf hin, dass unter den 47 Mitgliedstaaten des Europarats „kein Konsens hinsichtlich der Zulässigkeit jeglicher Form der Beihilfe zur Selbsttötung besteht“. Ärzten sei es in nur vier von 42 untersuchten Staaten erlaubt, Patienten ein tödliches Medikament zum Zweck der Selbsttötung zu verschreiben. Die Frau des Klägers war nach einem Sturz vor dem eigenen Haus im Jahr 2002 querschnittsgelähmt und auf künstliche Beatmung angewiesen. Sie wollte daher ihrem Leben ein Ende setzen. Nach Weigerung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn, ihr die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Medikamentendosis zu erteilen, nahm sie sich am 12. Februar 2005 mithilfe der Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ in der Schweiz das Leben. Das Ehepaar war 25 Jahre verheiratet. Der Mann sah sein Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens dadurch verletzt, dass er gezwungen gewesen sei, in die Schweiz reisen, um es seiner Frau zu ermöglichen, Selbstmord zu begehen. Zudem war er der Ansicht, die deutschen Gerichte hätten sein Beschwerderecht verletzt, indem sie ihm das Recht absprachen, die Weigerung des Bundesinstituts anzufechten. Dem folgten die Straßburger Richter. Sie sahen wegen des „persönlichen Engagements“ des Mannes eine „Ausnahmesituation“ gegeben. Der Kläger sei daher von der Behörden-Weigerung „direkt“ betroffen. Zudem betreffe der Fall grundlegende Fragen von allgemeinem Interesse. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hatte anlässlich des Falles bereits betont, es gebe „aus guten Gründen kein Recht auf Tötung“. Deshalb sollten „Tötungsmittel in Deutschland auch weiterhin nicht frei verfügbar sein“. dapd (Politik/Politik)