Lübeck/Berlin (dapd). Knapp 25 Jahre nach dem mysteriösen Tod des ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel erhitzt der Fall wieder die Gemüter. Der ehemalige Chefermittler Heinrich Wille sieht nach dem Auftauchen neuer Genspuren den Mordverdacht erhärtet und fordert deren Abgleich mit der Datenbank für genetische Fingerabdrücke des Bundeskriminalamtes. Laut der zuständigen Lübecker Staatsanwaltschaft ist dies aufgrund des rudimentären Zustands der DNA jedoch nicht möglich. „Es ist nicht möglich, diese Fremd-DNA, die man gefunden hat, als Daten in diese Datenbank einzustellen, weil sie einfach zu schwach sind“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ralf Peter Anders, am Montag der Nachrichtenagentur dapd. Technisch bringe ein Abgleich deshalb nichts. Das Erbmaterial sei nicht mehr vollständig erhalten, was nach der langen Zeit völlig normal sei. Die Anklagebehörde stützt sich dabei auf ein Gutachten des schleswig-holsteinischen Landeskriminalamtes. Laut Anders wäre es aber durchaus möglich, beispielsweise Speichelproben mit den rudimentären Daten abzugleichen. Allerdings gebe es weiterhin keine Tatverdächtigen. Für eine denkbare Reihenuntersuchung einer Gruppe von Personen seien bestimmte, auf den Täter vermutlich zutreffende Prüfungsmerkmale notwendig, die das Ganze fundiert eingrenzten. Er fügte hinzu: „Das habe ich bei diesem Wust an Verschwörungstheorien überhaupt nicht.“ „Es ist nicht so, dass wir nicht wollen. Die Strafprozessordnung lässt es nicht zu. Wir können hier nicht weiterermitteln“, sagte Anders. Rückenwind verspürt durch den Fund dagegen Wille. „Für mich ist die Spur eines Fremden eine Bestätigung unserer damaligen Ermittlungen, wonach Uwe Barschel in der Todesnacht nicht allein in seinem Hotelzimmer war“, sagte er der Zeitung „Die Welt“. Der Abgleich der Daten sein „einen Versuch wert, zumal sich für mich der Anfangsverdacht auf Mord im Laufe der Ermittlungen erhärtet hat“. Der ehemalige schleswig-holsteinische Ministerpräsident wurde am 11. Oktober 1987 tot in der Badewanne seines Zimmers 317 im Genfer Hotel „Beau-Rivage“ aufgefunden. Der CDU-Politiker starb an einer Medikamentenvergiftung. Bis heute rätseln Ermittler, ob er Suizid beging oder ermordet wurde. Am Wochenende war bekannt geworden, dass Spezialisten des Landeskriminalamtes Kiel an der Kleidung Barschels die DNA eines Unbekannten sichergestellt hat. Experten des Kieler Landeskriminalamts hätten auf Socken, Krawatte und der Strickjacke von Barschel Rückstände sichergestellt, bestätigte der frühere schleswig-holsteinische CDU-Landtagsabgeordnete Werner Kalinka, der im Herbst 2010 die genauere Untersuchung angeregt hatte. Zahlreiche Beweisstücke, die 1987 von den Ermittlern am Fundort der Leiche Barschels sichergestellt und kriminaltechnisch untersucht worden waren, lagerten bis 1995 in der Schweiz. Danach wurden die Gegenstände der Staatsanwaltschaft in Lübeck übergeben. Im Zuge der neuen Begutachtung wurde 2011 öffentlich, dass ein auf dem Hotelbett Barschels sichergestelltes Haar aus der Lübecker Asservatenkammer verschwunden war und somit nicht mehr untersucht werden konnte. dapd (Politik/Politik)
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Friedensbewegung rügt geplanten Panzer-Deal mit Katar
Kassel (dapd). Die Friedensbewegung kritisiert den offenbar geplanten Export von 200 Leopard-Panzern nach Katar. Demokratie sei in dem autoritär regierten Golfstaat ein Fremdwort, sagte der Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag, Peter Strutynski, am Montag in Kassel. „Es gibt weder ein Parlament, noch sind politische Parteien oder Gewerkschaften zugelassen.“ In Katar herrsche die islamische Rechtsordnung Scharia, und die Menschenrechtssituation werde von Amnesty International als besonders problematisch eingestuft. Strutynski wies darauf hin, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung Rüstungsexporte in solche Staaten ablehne. Im Namen der Friedensbewegung forderte er eine Initiative zum Stopp des Exportgeschäfts der Firma Krauss-Maffei Wegmann. Auch müsse der geheim tagende Bundessicherheitsrat aufgelöst werden, der parlamentarisch nicht kontrollierbar sei. Der Rat entscheidet über die Zulässigkeit von Rüstungsexporten. Strutynski kündigte am diesjährigen Antikriegstag Protestaktionen an einigen Standorten von Krauss-Maffei Wegmann an, etwa am 31. August in Kassel. Die Regierung von Katar will laut „Spiegel“ bis zu 200 Panzer vom Typ Leopard 2 kaufen. Der Umfang des Geschäfts könne an die zwei Milliarden Euro heranreichen. dapd (Politik/Politik)
Cromme schließt Fusion von ThyssenKrupp und Siemens aus
München (dapd). Der angeschlagene Stahl- und Anlagenbaukonzern ThyssenKrupp wird laut Chefaufseher Gerhard Cromme nicht bei Siemens unterschlüpfen. „Solange ich Aufsichtsratsvorsitzender von beiden oder einem der beiden Unternehmen bin, wird es einen Zusammenschluss von ThyssenKrupp und Siemens nicht geben“, sagte Cromme der „Süddeutschen Zeitung“. ThyssenKrupp kämpft mit milliardenschweren Problemen bei zwei neuen Stahlhütten nahe Rio de Janeiro in Brasilien und im US-Bundesstaat Alabama. Allein in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres schrieb der Ruhr-Konzern einen Verlust von mehr als einer Milliarde Euro. Deshalb wird seit Anfang des Jahres über Pläne Crommes spekuliert, ThyssenKrupp und Siemens zusammenzuführen. Als Krupp-Chef hatte er 1999 bereits die Übernahme des Konkurrenten Krupp eingefädelt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Rechnungshof rügt Bund für lasche Flughafen-Kontrolle
Berlin (dapd). Der Bundesrechnungshof hat der Bundesregierung Versäumnisse bei der Kontrolle der Betreibergesellschaft des künftigen Berliner Hauptstadtflughafens vorgeworfen. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Focus“ hatte die Behörde bereits im September 2011 mehrere Bundesministerien kritisiert. Unterdessen wird der Schaden allein infolge von Planungsfehlern auf rund 80 Millionen Euro geschätzt. Die Eröffnung des Airports in Schönefeld war im Mai wegen Problemen mit der Brandschutzanlage überraschend auf März 2013 verschoben worden. Der Bund gehört neben den Ländern Berlin und Brandenburg zu den Flughafen-Gesellschaftern. Wie der „Focus“ berichtete, monierten die Prüfer in einem Bericht an die Bundesministerien für Finanzen und Verkehr, dass diese kaum eigene Risikobewertungen vorgenommen hätten. Sie hätten sich zu sehr auf die Angaben der Flughafengesellschaft verlassen. Die Betreibergesellschaft nahm Kredite in Höhe von 2,4 Milliarden Euro auf, für die der Bund, Berlin und Brandenburg bürgten. Die Flughafengesellschaft wirft unterdessen laut Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ den gekündigten Unternehmen vor, durch fehlerhafte Planungsarbeiten einen Schaden von 80 Millionen Euro verursacht zu haben. Das gehe aus der Klageschrift hervor, die die Betreiber Mitte Juni beim Landgericht Potsdam einreichten. Der Brandschutz gehöre zu dem Sicherheitstechnikkonzept, das laut Klageschrift „unnötig komplex“, unter „rein optischen Gesichtspunkten“ geplant worden sei und sich bei der Umsetzung „als kaum beherrschbar“ erwiesen habe. Laut Klageschrift, die nach Angaben des Magazins samt Anlagen mehr als 1.000 Seiten umfasst, war bereits die erste Verschiebung der Flughafeneröffnung im Juni 2010 nicht nur auf strengere Sicherheitsanforderungen durch die Europäische Union zurückzuführen, wie damals erklärt wurde, sondern auf angeblich erhebliche Planungsfehler: „Die Verschiebung des Fertigstellungstermins war in jedem Fall wegen der Planungsrückstände der Ausführungsplanung für die technischen Gebäudeanlagen erforderlich.“ Die Dokumente ließen zudem erkennen, dass bereits Ende des Jahres 2010 der Bau der Anlagen elf Monate im Verzug und so der damals avisierte Eröffnungstermin Anfang Juni 2012 nicht zu schaffen war, berichtete der „Spiegel“ weiter. Auch dafür seien laut Klageschrift die Planer verantwortlich: Bauunternehmen hätten Fristen nicht einhalten können, weil Zeichnungen und Berechnungen fehlerhaft gewesen seien. Deshalb habe die Flughafengesellschaft, wie es laut Magazin in der Klageschrift heißt, damals auch eine Kündigung des Vertrags mit der Planungsgemeinschaft Berlin-Brandenburg International (pg bbi) erwogen, aber letztlich „im Rahmen eines schwierigen Abwägungsgrundprozesses“ verworfen. Weder die Flughafengesellschaft noch die Mitglieder der Planungsgemeinschaft, der neben gmp Generalplanungsgesellschaft auch das für die kaufmännische Seite zuständige Frankfurter Architekturbüro JSK angehört, äußerten sich und verwiesen gegenüber dem Magazin auf das laufende Verfahren. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Friedrich setzt komplette Spitze der Bundespolizei ab
Berlin (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wirft die komplette Spitze der Bundespolizei raus. Nach Informationen von „Focus online“ werden der bisherige Präsident Matthias Seeger sowie seine beiden Stellvertreter, Wolfgang Lohmann und Michael Frehse, abgelöst. Der Nachrichtenagentur dapd wurden die drei Personalien am Samstag in Koalitionskreisen bestätigt. Nachfolger von Seeger soll Dieter Roman werden. Dieser war bisher Referatsleiter für Terrorismus-Bekämpfung im Bundesinnenministerium. Nach dapd-Informationen ist das Verhältnis zwischen Friedrich und der Leitung der größten deutschen Polizeieinheit seit längerem gestört. Der Minister soll mit der Amtsführung der Beamten unzufrieden gewesen sein. Angeblich sollen aus der Bundespolizei auch wiederholt brisante Informationen an die Öffentlichkeit gelangt sein, hieß es in Sicherheitskreisen. „Focus online“ zufolge sollen mit Jürgen Schubert und Franz Palm zwei Spitzenbeamte des Bundesinnenministeriums neue Vizepräsidenten der Bundespolizei werden. Schubert war bisher Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, Palm leitete das Haushaltsreferat in der Zentralabteilung des Ministeriums. Friedrichs Ministerium wollte sich auf dapd-Anfrage nicht zu den Personalien äußern. Dem Vernehmen nach werden die Wechsel jedoch am Mittwoch nach der Kabinettssitzung in Berlin bekanntgegeben. Auch beim Verfassungsschutz könnten schon bald weitere Köpfe rollen. Nach der Affäre um geschredderte Akten schloss Friedrich dies im dapd-Interview ausdrücklich nicht aus. Zurzeit werde der „Umgang mit Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz sorgfältig und umfassend“ untersucht, sagte der Innenminister. Nach der Prüfung durch einen Sonderbeauftragten werde man „dann sehen, welche inhaltlichen, organisatorischen und eventuell auch personellen Konsequenzen“ zu ziehen sind. Beim Verfassungsschutz hatte Präsident Heinz Fromm vor kurzem sein Amt zur Verfügung gestellt. In den vergangenen Tagen war auch über einen Rauswurf von Vizepräsident Alexander Eisvogel spekuliert worden. In Sachsen und Thüringen wurden zuletzt die jeweiligen Leiter der Verfassungsschutzbehörden nach Affären abgesetzt. Der Verfassungsschutz hatte nach Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag versucht, die Vernichtung von Akten zu verschleiern. Die betroffenen Akten stammen aus der sogenannten Operation „Rennsteig“ des Verfassungsschutzes zwischen 1997 und 2003. Dabei ging es um den Einsatz von V-Leuten im Umfeld des rechtsextremen Thüringer Heimatschutzes. Dieser Vereinigung gehörten seinerzeit auch die Terroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt an, auf deren Konto zehn Morde gehen sollen. dapd (Politik/Politik)
Schäuble: Ifo-Berechnungen zu Griechenland nicht sachgerecht
Berlin (dapd). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat den Chef des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, erneut scharf kritisiert. Grund sind aktuelle Berechnungen des Ökonomen, nach denen ein Austritt Griechenlands für Deutschland billiger wäre als ein Verbleib in der Eurozone. „Ich finde, Milchmädchen dürfen Milchmädchenrechnungen vorlegen“, sagte Schäuble der „Welt am Sonntag“ laut Vorabbericht. Bei Professoren sehe das anders aus. „Mit der Autorität von akademischen Titeln und von wissenschaftlichen Instituten, die mit viel Geld vom deutschen Steuerzahler subventioniert werden, ist eine besondere Verantwortung verbunden“, sagte der CDU-Politiker. Die Berechnung zu Griechenland sei „mal wieder ein Beispiel dafür, wie man dieser Verantwortung nicht sonderlich gut gerecht wird“, betonte Schäuble. Das Ifo-Institut habe Risiken gleichgesetzt mit Verlusten im Haushalt. „Das ist alles andere als sachgerecht“, fügte der Finanzminister an. Die Analyse des Münchener Ifo-Instituts hatte für Aufsehen gesorgt. Danach würde ein Verbleib Athens in der Euro-Zone Deutschland 89 Milliarden Euro kosten. Ein Austritt wäre laut Ifo-Institut mit 82 Milliarden Euro billiger. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Seehofer lobt gute Nachbarschaft zwischen Polen und Deutschland
Warschau (dapd). Bundesratspräsident Horst Seehofer (CSU) sieht die deutsch-polnischen Beziehungen auf einem guten Weg. Der bayerische Regierungschef sagte am Freitag in Warschau bei einem Gespräch mit Journalisten des Verlags Polskapresse, er könne bei seinem Polen-Besuch die gute Nachbarschaft beider Länder spüren. Er fügte hinzu: „Man kann von einer echten und sehr natürlichen Freundschaft sprechen.“ Seehofer lobte, Polen habe seit dem Fall des Eisernen Vorhangs eine „fantastische Entwicklung genommen“. Dies erinnere ihn an den Aufstieg Bayerns von einem „ärmeren“ zu dem „führenden Bundesland“. dapd (Politik/Politik)
FDP-Politiker: Fraktionszwang bei Beschneidungs-Abstimmung aufheben
Hamburg (dapd). Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Patrick Meinhardt, spricht sich für die Aufhebung des Fraktionszwangs bei einer Bundestagsabstimmung zur Beschneidung aus. „Ich möchte, dass dies eine Debatte und eine Abstimmung ohne Fraktionsbindungen wird“, sagte Meinhardt dem „Hamburger Abendblatt“ (Freitagausgabe). „Dies ist keine Frage von Regierung und Opposition, sondern wird eine Diskussion von ethischer Tiefe, bei der jeder Abgeordnete nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden sollte und sich sicherlich unterschiedliche Meinungen quer durch alle Fraktionen bilden werden.“ Meinhardt sagte, man müsse am Schluss einen möglichst breit getragenen Konsens finden, „in dem die Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechtes der Eltern auf Erziehung sich wiederfinden“. dapd (Politik/Politik)
Staatsrechtler sieht nur kleine Wahlrechtsreform bis 2013
Speyer (dapd). Eine grundlegende Reform des Wahlrechts wird es aus Sicht des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim bis zur Bundestagswahl 2013 kaum geben. Angesichts des Zeitdrucks rechne er vielmehr mit einem Kompromiss zwischen Regierung und Opposition, beispielsweise mit einer Obergrenze von zehn Überhangmandaten, sagte von Arnim der Nachrichtenagentur dapd. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem jüngsten Wahlrechtsurteil maximal 15 zusätzlichen Sitze im Bundestag als „zulässig“ vorgegeben. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate – alle gingen an die Union. Zugleich kritisierte von Arnim das Urteil der Karlsruher Richter als eine „politische Kompromissentscheidung“. „Es kam dem Senat wohl vor allem darauf an, eine einmütige Entscheidung zu erreichen“, sagte er. Nach Meinung des Staatsrechtlers hätte das Gericht sämtliche Überhangmandate für verfassungswidrig erklären müssen. „Ganz unpolitisch urteilen die Richter auch nicht“, fügte von Arnim hinzu. dapd (Politik/Politik)
Versteckte Kostenklausel bei Eintrag in Branchenverzeichnis ungültig
Karlsruhe (dapd). Gute Nachricht für Gewerbetreibende: Versteckte Kostenklauseln für einen Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ungültig. Eine solche „überraschende Entgeltklausel“, die im Antragsformular „so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt“ ist, dass sie vom Vertragspartner dort nicht vermutet wird, sei unwirksam, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe. Der 7. Zivilsenat verwies darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet „in einer Vielzahl von Fällen“ kostenlos angeboten würden. In dem Fall enthielt das Formular neben einer Spalte für den Eintrag von Unternehmensdaten auch den in einem Fließtext versteckten Satz: „…Vertragslaufzeit zwei Jahre, die Kosten betragen 650 Euro netto pro Jahr…“ Ein Unternehmer, der diesen Kostenhinweis offensichtlich nicht bemerkt hatte, füllte das unaufgefordert zugesandte Formular aus und faxte es zurück. Als der Betreiber des Branchenverzeichnisses dann für den Verzeichniseintrag 773,50 Euro brutto in Rechnung stellte, weigerte sich der Unternehmer zu zahlen – und behielt nun auch in dritter Instanz die Oberhand. Schon die Bezeichnung des Formulars als „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“ habe nicht genug deutlich gemacht, dass es sich um ein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages handelte, betonte der BGH. Zudem sei die Aufmerksamkeit des gewerblichen Adressaten „durch Hervorhebung im Fettdruck“ auf die linke Spalte des Formulars gelenkt worden, wo sich mehrere Zeilen für den Eintrag von Unternehmensdaten befanden. Die Entgeltpflicht wurde dagegen in der rechten Längsspalte mitgeteilt – allerdings viel unauffälliger. Die relevante Kostenklausel sei drucktechnisch so angeordnet gewesen, „dass eine Kenntnisnahme durch den durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten nicht zu erwarten war“, erklärte der BGH. Die Zahlungsklage des Verzeichnisbetreibers wurde abgewiesen. (Aktenzeichen: BGH VII ZR 262/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)