Berlin (dapd). Berlins Innensenator Frank Henkel kommt in der NSU-Affäre unter Erklärungsdruck. Die Bundesanwaltschaft widersprach am Dienstag der Darstellung des CDU-Politikers, sie habe sich gegen eine Weitergabe von Akten über das rechtsextreme Terrortrio Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ausgesprochen. „Absprachen über Zeitpunkt und Form der Übermittlung der Erkenntnisse an den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurden nicht getroffen“, sagte ein Sprecher des Generalbundesanwalts dem RBB-Inforadio. Henkel hatte zuvor im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses gesagt, er habe die Informationen zur Zusammenarbeit der Berliner Polizei mit dem mutmaßlichen NSU-Unterstützer Thomas S. im Frühjahr nicht an den Untersuchungsausschuss des Bundestages weitergeleitet, weil ihn die Bundesanwaltschaft darum gebeten habe. „Die Polizei ist damals aus Rücksicht auf die Bitte der Bundesanwaltschaft und nach Prüfung der uns zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zu dem Ergebnis gekommen, dass eine unmittelbare Information des Untersuchungsausschusses unter Vorlage der Akten nicht verantwortbar wäre“, zitierte ihn die ZDF-Sendung „Frontal 21“. Straffälliger V-Mann „Spiegel Online“ berichtet derweil, Thomas S. sei nicht nur vor, sondern auch während seiner Zeit als V-Mann straffällig geworden. In Ermittlungsakten des Bundeskriminalamts würden vier Verurteilungen von S. aufgelistet, unter anderem wegen Beihilfe zur schweren Brandstiftung, Landfriedensbruch im besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung. Drei Urteile seien in den Jahren 1993 bis 1999 gefallen, die vierte Verurteilung stamme aus dem Jahr 2005. Damals, fünf Jahre nach seiner Anwerbung als V-Mann, habe das Landgericht Dresden S. wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, berichtete das Nachrichtenportal weiter. Berlins Vizepolizeipräsidentin Margarete Koppers habe in der Sondersitzung des Berliner Innenausschusses gesagt, von dem Urteil nichts gewusst zu haben. S. sei bis Anfang 2011 V-Mann geblieben. Magazin: Verteidigungsministerium übergab unvollständige Akten Recherchen des MDR-Magazins „Fakt“ zufolge hat das Verteidigungsministerium dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages eine unvollständige Bundeswehr-Personalakte des NSU-Mitglieds Uwe Mundlos übergeben. So habe die bayerische Polizei die zuständigen Bundeswehrstellen um eine Durchsuchung der privaten Sachen des Soldaten Mundlos an dessen Standort im thüringischen Bad Frankenhausen ersucht. Dazu finde sich in der Personalakte aber kein Wort, obwohl die Durchsuchung nach Angaben des Thüringer Verfassungsschutzes tatsächlich stattgefunden habe, hieß es. dapd (Politik/Politik)
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Verlag geht gegen illegalen Download von Piratin-Buch vor
Berlin (dapd). Während sich die Piraten für ein Recht auf kostenlose Kopien von Musik und Büchern einsetzen, hat der Buchverlag einer prominenten Piratin eine im Internet frei zugängliche Version ihres Buches sperren lassen. Autorin des Buches „Klick Mich“ ist Julia Schramm, Beisitzerin im Bundesvorstand der Partei. „Klick Mich“ handelt von ihrem Leben im und mit dem Internet. Genau dort landete das Buch am Montag, dem Tag der Veröffentlichung. Die Datei wurde bei dem Dienst Dropbox, der Speicherplatz anbietet, eingestellt. Von dort konnte jeder das Buch kostenlos herunterladen, der Link dazu wurde über soziale Netzwerke verbreitet. Der Knaus Verlag legte in Schramms Namen jedoch Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung ein. „Unsere Rechtsabteilung hat Dropbox darauf hingewiesen, dass das illegal ist“, sagte Verleger Wolfgang Ferchl der dapd. Der Dienst reagierte umgehend. Innerhalb kurzer Zeit war das Buch nicht mehr verfügbar. dapd (Politik/Politik)
BGH stärkt Kleinanleger: Prospekthaftung bejaht
Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof hat mit einem Grundsatzurteil zur Haftung für fehlerhafte Verkaufsprospekte bei außerbörslich gehandelten Wertpapieren die Rechte von Kleinanlegern gestärkt. Wendet sich der Herausgeber von solchen Wertpapieren ausdrücklich auch an das börsenunerfahrene Publikum, so muss er davon ausgehen, dass ein Anleger sich „allein anhand der Prospektangaben über die Kapitalanlage informiert und über keinerlei Spezialkenntnisse verfügt“, heißt es in dem am Dienstag verkündeten Urteil. Im vorliegenden Fall klagte ein Kleinanleger auf Rückabwicklung des Erwerbs von Inhaberschuldverschreibungen der mittlerweile insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG (WBL) in Höhe von 5.000 Euro. Der BGH sah den entsprechenden Verkaufsprospekt mit dem Titel „Ausgewogene Konditionen“ jetzt als „unvollständig“ und damit fehlerhaft an und gab dem Kläger Recht. Der mit der J. S. Immobilienbeteiligungen e.K. bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der dem Mehrheitsaktionär den Zugriff auf Anlagegelder der WBL erlaubte, hätte im Prospekt erläutert werden müssen. Selbst bei sorgfältiger Lektüre des Prospekts sei „nicht zu erkennen“ gewesen, dass der Hauptaktionär aufgrund seines Weisungsrechts „der WBL unabhängig von deren Ertragslage zu seinem Vorteil und zu ihrem Nachteil Kapital entziehen konnte“, betonte der BGH. Das Urteil ist nach Angaben des BGH „richtungsweisend“ für zahlreiche in den unteren Instanzen anhängige Fälle. (AZ: BGH XI ZR 344/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Ischinger: Auf ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat verzichten
Berlin (dapd). Deutschland sollte nach Ansicht des Vorsitzenden der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger, nicht länger auf einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drängen. „Das Verfolgen eines nicht erreichbaren Ziels ist Energieverschwendung“, sagte der frühere Staatssekretär im Auswärtigen Amt dem „Tagesspiegel“. Ein dritter Sitz für Europa neben Frankreich und dem Großbritannien sei nicht durchsetzbar. Stattdessen solle Deutschland einen gemeinsamen EU-Sitz im Sicherheitsrat anstreben. „Das wäre ein glaubwürdiger Beitrag zur Stärkung der Legitimität des ganzen UN-Systems“, sagte Ischinger. dapd (Politik/Politik)
Nahles dementiert Rückzug Gabriels in der K-Frage
Berlin (dapd). SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles dementiert Berichte über einen Rückzug Sigmar Gabriels aus dem Wettbewerb um die SPD-Kanzlerkandidatur. „Ich kann das nicht bestätigen. Es handelt sich um eine weitere, jetzt langsam wie das Kraut in die Höhe schießende Spekulation“, sagte Nahles am Montag im rbb-Inforadio. Die „Leipziger Volkszeitung“ hatte zuvor berichtet, SPD-Parteichef Sigmar Gabriel habe sich faktisch aus dem Kandidatenwettbewerb für die Bundestagswahl im Herbst 2013 zurückgezogen. Die Kandidatenkür solle zudem spätestens auf dem Bundesparteitag im Dezember 2012 erfolgen, hieß es. Bislang wollten die Sozialdemokraten ihren Kanzlerkandidaten nach der Niedersachsen-Wahl Ende Januar nominieren. dapd (Politik/Politik)
Breite Kritik in der SPD an Gabriels Rentenplänen
Berlin (dapd). Flügelübergreifend haben zahlreiche SPD-Politiker das Rentenkonzept von SPD-Chef Sigmar Gabriel kritisiert. „Wir schreiben gerade ein System fest, das wir eigentlich überwinden wollten“, sagte Sachsens SPD-Chef Martin Dulig dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Eine Senkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent des Durchschnittseinkommens sei nicht vermittelbar, sagte Dulig, der dem pragmatischen Netzwerker-Flügel der Partei zugeordnet wird. Hessens Landeschef Thorsten Schäfer-Gümbel kritisierte insbesondere die Vorschläge zur Ausweitung der Betriebsrente. Das Konzept „überzeugt mich nicht“, sagte er dem Magazin. Juso-Chef Sascha Vogt schrieb in einem Brief an den SPD-Parteivorstand, die einseitige Belastung der Arbeitnehmer würde er „eher bei der FDP vermuten“. Eine Beibehaltung des jetzigen Rentenniveaus sei die „einzig tragfähige Lösung“. Parteichef Gabriel hatte am vergangenen Montag dem Parteivorstand Grundzüge eines neuen Rentenkonzepts vorgestellt. Es sieht für Arbeitnehmer mit mindestens 30 Beitragsjahren und 40 Versicherungsjahren eine „Solidarrente“ von 850 Euro vor, eine Stärkung der Betriebsrente sowie eine Beibehaltung der schrittweisen Senkung des Rentenniveaus. dapd (Politik/Politik)
Union und FDP gegen Rede Draghis vor dem Bundestag
Frankfurt (dapd). Mehrere Koalitionspolitiker haben sich skeptisch gegenüber dem Vorschlag von EZB-Präsident Mario Draghi geäußert, seine Krisenpolitik vor dem Plenum des Bundestags zu erläutern. Das Rederecht im Bundestag sollte den Abgeordneten sowie „ausgewählten Staatsgästen“ vorbehalten bleiben, sagte FDP-Generalsekretär Patrick Döring der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Nicht einmal Kommissionspräsident José Manuel Barroso oder der Präsident des Europäischen Rates, Herman van Rompuy, hätten derartige Anfragen gestellt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), gab zu bedenken, dass das Plenum angesichts der Unabhängigkeit der EZB „sicherlich nicht der richtige Ort“ wäre. Die Fachausschüsse des Bundestags würden „das freundliche Angebot von Herrn Draghi zum Informationsaustausch und zur Diskussion“ aber bestimmt gerne annehmen, sagte er der Zeitung. Über das Wo und Wie eines solchen Gesprächs müsse noch gesprochen werden. dapd (Politik/Politik)
Högl kritisiert mangelnde Unterstützung für NSU-Ausschuss
Berlin (dapd). Die SPD-Obfrau im Untersuchungsausschuss zum Rechtsterror, Eva Högl, wirft der Bundesregierung mangelndes Engagement bei der Aufklärung der Ermittlungspannen im Fall der Terrorzelle NSU vor. „Die Kanzlerin hat gesagt, dass die Bundesregierung alles dazu beiträgt, dass dieser Untersuchungsausschuss unterstützt wird. Ich habe nicht den Eindruck dass alle Bundesminister diese Mahnung richtig verstanden haben“, sagte Högl am Donnerstag in Berlin. Die SPD-Politikerin kritisierte insbesondere Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU). Der Ressortchef hätte die Bundeswehr-Personalakte von NSU-Terrorist Uwe Mundlos „unmittelbar“ dem Ausschuss zuzuleiten müssen, monierte sie. Die Akten sind erst am Donnerstagnachmittag dem Ausschuss zugeleitet worden. Zuvor zitierten allerdings bereits einigen Medien aus den Akten. Hintergrund ist die Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Die Terroristen zogen mehr als 13 Jahre unbehelligt von den Sicherheitsbehörden durch die Bundesrepublik und sollen zehn Menschen ermordet haben. dapd (Politik/Politik)
Nur Blumenkübel bleiben von Occupy in der Nachbarschaft der EZB
Frankfurt/Main (dapd). Die Occupy-Bewegung hat ihre Mahnwachen im Umfeld der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main beendet. Nach der Räumung des Zeltlagers im Park der EZB Anfang August löste Occupy am Donnerstag auch ihre Aktionen auf dem benachbarten Willy-Brandt-Platz auf Anordnung der Polizei weitgehend auf. Zurück blieben zehn Pflanzenkübel, genehmigt als „Flower Power“-Aktion. Allerdings gingen bereits neue Anmeldungen für Mahnwachen im Ordnungsamt ein. „In solchen Fällen gilt aber eine 48-Stunden-Frist, in denen wir zu den Anträgen nicht Stellung nehmen“, sagte Behördensprecher Ralph Rohr. Nach dem Aus des Protestcamps gegen die Macht der Banken im Park vor der EZB im August hatten die Aktivisten zuletzt auf dem benachbarten Willy-Brandt-Platz fortlaufend Versammlungen angemeldet. Dabei verstießen sie gegen die Auflagen des Ordnungsamts, die Mahnwachen nicht mit Mobiliar auszustatten. Am Mittwoch errichteten sie auch wieder drei Zelte. Die rund zehn Lagerbewohner weckte die Stadtpolizei am frühen Donnerstagmorgen. Widerstandslos luden die Aktivisten ihr Hab und Gut auf einen städtischen Lastwagen, der das Mobiliar in den Garten eines Occupy-Aktivisten fuhr. In mehreren Verfügungen hatte das Ordnungsamt den Versammlungsanmeldern in den vergangenen Wochen immer wieder untersagt, Tische, Stühle und Pavillons auf den rund 200 belagerten Quadratmetern aufzustellen. Die Stadt hatte gleichzeitig angekündigt, die Auflagen gegebenenfalls polizeilich durchzusetzen. Bis Anfang der Woche waren noch drei Mahnwachen auf dem Platz angemeldet. In der Occupy-Frankfurt-Gruppe herrscht derzeit Uneinigkeit. Aus der Zeit des Zeltlagers im Park bekannte Aktivisten hatten sich diese Woche ausdrücklich vom Auftreten einiger Bewohner der Mahnwachen distanziert und zuletzt eigene Anmeldungen für Versammlungen auf dem Platz zurückgezogen. Die Occupy-Bewegung hat ihre Zeltlager auch in Kiel, Berlin, Düsseldorf und Kassel räumen müssen oder freiwillig aufgegeben. In Hamburg droht dem Camp Ende des Monats das Aus. dapd (Politik/Politik)
Sachsen-Anhalts Verfassungsschutzchef gibt auf
Magdeburg (dapd). Einen Tag nach dem Fund einer Akte über den NSU-Terroristen Uwe Mundlos in Sachsen-Anhalt stellt der Abteilungsleiter des Landesverfassungsschutzes, Volker Limburg, sein Amt zur Verfügung. Er habe Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) um seine Versetzung in den Ruhestand gebeten, teilte das Innenministerium am Donnerstag mit. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sei dem nachgekommen. Zugleich kündigte Stahlknecht eine Neuaufstellung beim Verfassungsschutz an. Dem personellen Neuanfang würden auch inhaltliche Konsequenzen folgen, hieß es weiter. Am Vortag hatte Stahlknecht mitgeteilt, dass die Sicherheitsbehörden Sachsen-Anhalts nun doch eine Kopie der Akte des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) zur Vernehmung von Mundlos in ihren Archiven entdeckt hätten. Zuvor war im NSU-Untersuchungsausschuss in Berlin bekanntgeworden, dass der MAD versucht haben soll, Mundlos 1995 während seiner Zeit als Wehrdienstleistender als Informanten zu werben. Protokolle der Befragung wurden kurz nach der Vernehmung an die Verfassungsschutzämter in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie an das Bundesamt für Verfassungsschutz versandt. Der MAD selbst löschte seine Akten noch in den 1990er Jahren. Anfang August dieses Jahres hatte der Bundeswehr-Geheimdienst bei den Verfassungsschutzämtern angefragt, ob noch Kopien von dem Vernehmungsprotokoll vorhanden seien. Dies wurde von Sachsen-Anhalt verneint. Nur das Bundesamt für Verfassungsschutz fand zunächst noch ein entsprechendes Dokument. Zugleich hatte Stahlknecht aber betont, dass die Akte jedoch keinen Widerspruch zu seiner Aussage darstelle, wonach es in Sachsen-Anhalt keine Verbindungen zur NSU gebe. Die rechte Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wird für zehn Morde verantwortlich gemacht. dapd (Politik/Politik)