Stuttgart (dapd-bwb). Ein Mitarbeiter des baden-württembergischen Verfassungsschutzes soll Dienstgeheimnisse an den Leiter eines deutschen Ablegers des rassistischen Ku-Klux-Klan (KKK) verraten haben. Zu diesem Schluss kommt ein Untersuchungsbericht, den Innenminister Reinhold Gall (SPD) angeordnet und am Donnerstag in Stuttgart dem Ständigen Ausschuss des Landtags vorgelegt hat. In dem Bericht wird der Fall aus dem Jahr 2002 als „Sicherheitsproblem“ beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) klassifiziert. Darin wird bestätigt, dass „Indizien“ den Verdacht erhärteten, dass der Mitarbeiter Dienstgeheimnisse verriet. So wurden Kontakte des Mitarbeiters mit dem Leiter der „European White Knights of the Ku Klux Klan“ (EWK KKK) nachgewiesen. Sichere Beweise darüber hinaus gebe es allerdings nicht, hieß es. Auch konnten keine Anhaltspunkte für persönliche Kontakte sowie das Motiv ermittelt werden. Der Mann bestreite bis heute die Vorwürfe. Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube sowie der Innenminister wollten mit Verweis auf die höchste Geheimhaltungsstufe nicht bestätigen, dass es sich bei dem Leiter der rassistischen Gruppierung um einen V-Mann des Verfassungsschutzes gehandelt haben soll, wie Medien berichtet hatten. Gall wollte auch seine Angaben vor dem Innenausschuss nicht wiederholen, wonach der Beamte vor Abhörmaßnahmen gewarnt haben soll. Dass die Gruppierung abgehört worden ist, wurde aber bestätigt. Gall hatte erst vor kurzem einen Untersuchungsbericht wegen der Mitgliedschaft von zwei Polizisten bei den „European White Knights of the Ku Klux Klan“ in den Jahren 2001 und 2002 vorgelegt. Beide Männer waren 2005 lediglich beamtenrechtlich gerügt worden und sind nach wie vor im Polizeidienst. Einer der Polizisten war Gruppenführer der von der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ermordeten Polizistin. Kein Generalverdacht gegen Sicherheitsbehörde Bube betonte, es handele sich um einen Einzelfall. Die Untersuchungen hätten keine weiteren Verratsfälle oder Kontakte von Mitarbeitern mit extremistischen Organisationen oder Personen im Zeitraum von 2000 bis heute ergeben. „Es gibt aus meiner Sicht keinen Anlass zu zweifeln, dass die Mitarbeiter im LfV korrekt und untadelig ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen und es gibt auch keinen Anlass für die Annahme, dass es ihnen an demokratischen Bewusstsein mangelt.“ Wegen der „gravierenden Sicherheitsinteressen“ verzichteten die Behörden damals auf ein Straf- oder Disziplinarverfahren. Innenminister Gall hat mittlerweile aber ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten angeordnet mit dem Ziel, ihn aus dem Dienst zu entfernen. Gall befand: „Was ich aber nicht nachvollziehen kann, ist, dass der Fall damit als erledigt betrachtet worden ist.“ Vor Eintreten der Verjährungsfrist hätte man wiederholt darüber entscheiden müssen. „Dies muss geändert werden“, forderte er. Besonderes heikel ist der Fall, da sich der mittlerweile beurlaubte Mann bemühte, in die Verfassungsschutzbehörde zurückzukehren. Laut dem Bericht hatte die Personalabteilung von dem Sicherheitsproblem keine Kenntnis, da solche Informationen nicht in die Personalakte eingehen dürfen. Die Personalabteilung habe dann aber einen Hinweis bekommen. Bube kündigte an, es werde eine Hausverfügung erlassen, mit der die Meldung von Verdachtsfällen und die Wiederholung von Sicherheitsüberprüfungen sichergestellt werden solle. Gall sieht keine Informationspannen im eigenen Haus Dass das Innenministerium bereits Anfang August von dem Fall unterrichtet wurde, der Minister aber erst Anfang Oktober, wertet Gall nicht als Panne. In dieser Zeit seien die Details geklärt worden. Er sehe keinen Grund zur Beanstandung. „Ich wüsste nicht, was ich in dem Verfahren und Verlauf geändert hätte“, sagte der Minister. Die Kontakte eines früheren Verfassungsschützers beschäftigen nun auch den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Gremium hat am Donnerstag beschlossen, alle Unterlagen zu dem Fall beizuziehen, wie die SPD-Obfrau im Ausschuss, Eva Högl, sagte. Es sollten Verbindungen aus dem NSU-Umfeld zur rechten Szene in Baden-Württemberg und den dortigen Sicherheitsbehörden geprüft werden. dapd (Politik/Politik)
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Missbrauch des neuen Insolvenzrechts beklagt
Berlin (dapd). Der Verband der Insolvenzverwalter in Deutschland (VID) hat einen zunehmenden Missbrauch des Insolvenzrechts beklagt. Einflussreiche Gläubiger und Schuldner missbrauchten die Rechtsinstrumente für eigene Profitinteressen, anstatt die rechtlich gewollte Gleichbehandlung aller beteiligten Gläubiger, also auch der Arbeitnehmer, zu sichern, erklärte der VID-Vorsitzende Christoph Niering am Donnerstag in Berlin. Die seit März dieses Jahres leichter mögliche Insolvenz in Eigenverwaltung erleichtere den Missbrauch, sagte Niering. Als Missbrauchsmuster nannte er die Berufung von Verwaltern, die unter dem Einfluss von Großgläubigern wie etwa Banken oder Gesellschaftern stünden. Darunter sei hin und wieder die öffentliche Hand, die sich bei manchen Verfahren „als verlängerter Arm einer Staatskanzlei“ verstehe, sagte Niering. Zwar sei es aus der Sicht einer Bank verständlich, dass sie sich den meisten Einfluss wünsche, wenn sie auch die materiell höchsten Ansprüche habe. Aber die Interessen der Arbeitnehmer, deren Existenz auf dem Spiel stehe, dürften nicht hintangestellt werden. „Es kann nicht sein, dass nur der mit dem meisten Geld das Sagen hat.“ Gefährlich seien auch Berater, die im wesentlichen an ihrem Honorar vor und gegebenenfalls auch nach der Insolvenz interessiert seien. Als Gefahr sah er unter anderem, wenn die alte Geschäftsführung unter dem Insolvenzverfahren im Amt belassen werde: „75 Prozent aller Insolvenzen beruhen auf Managementfehlern.“ Anstieg der Zahl der Insolvenzen vorausgesagt Obwohl die offizielle Statistik bis Ende Juli eine Rückgang der Insolvenzen in Deutschland verzeichnet, rechnete Niering unter Berufung auf Wirtschaftsauskunfteien übers Jahr mit einem Anstieg um ein bis zwei Prozent. Jährlich gebe es etwa 30.000 Insolvenzen in Deutschland. Nur zwei Prozent davon betreffen laut VID Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern. Der VID-Vorsitzende appellierte an die Richter, von ihren Kontrollmöglichkeiten mehr Gebrauch zu machen. Eine Gesetzesänderung empfahl er zunächst nicht. Der Verband, der nach eigenen Angaben etwa 450 der rund 750 hauptberuflichen Insolvenzverwalter vertritt, plane eine Selbstverpflichtung für Mitglieder zur Unabhängigkeit. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
RWE verkauft Atomtochter Horizon
München (dapd). Der Energiekonzern RWE steigt auch im Ausland aus dem Bau von Atomkraftwerken aus. Das kündigte der neue Konzernchef Peter Terium laut Vorabbericht in einem Interview der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagausgabe) an. Der Konzern steht nach Teriums Angaben kurz vor dem Verkauf der britischen Atomtochter Horizon, die RWE mit dem Rivalen E.on betreibt. „RWE steigt aus dem Neubau von Kernkraftwerken komplett aus“, sagte Terium. Unter Berufung auf Aufsichtsratskreise schrieb die Zeitung, der Verkauf solle in den nächsten Tagen über die Bühne gehen. Als Favorit gelte ein Konsortium um den japanischen Hitachi-Konzern. Horizon wollte in Großbritannien nach bisherigen Planungen mindestens zwei Atomkraftwerke bauen. Der Kaufpreis wird auf mehreren Hundert Millionen Euro geschätzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Minister haben angeblich keinen Beweis für NPD-Verbindung zum NSU
Berlin (dapd). Die Innenminister von Bund und Ländern haben angeblich keine Belege für einen Zusammenhang zwischen der rechtsextremen NPD und dem Terrortrio Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gefunden. Die Zeitung „Die Welt“ berichtete vorab, dies gehe aus einer geheimen Auswertung der Materialsammlung der Innenminister von Bund und Ländern für einen möglichen NPD-Verbotsantrag hervor. Der NSU soll zwischen 1998 und 2011 zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und zahlreiche Banküberfälle begangen haben. Das Blatt schrieb, der Auswertung zufolge habe es aus dem Umfeld der NPD Sympathiekundgebungen für die Taten gegeben. Am 23. November 2011 habe der parteifreie NPD-Landtagskandidat Hans P. aus Sachsen-Anhalt auf seiner Internetseite einen Text mit dem Titel „Sind die ‚Dönermörder‘ verfassungsgemäße Widerständler?“ veröffentlicht, in dem er Verständnis für die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gezeigt habe. dapd (Politik/Politik)
Experten unzufrieden mit dem Wahlrechtskompromiss
Berlin (dapd). Experten zerpflücken den von Schwarz-Gelb und Rot-Grün ausgehandelten Wahlrechtskompromiss. Dem Bund der Steuerzahler war die Regelung am Donnerstag zu teuer. Der Chemnitzer Politikwissenschaftler Eckhard Jesse wollte die jetzt gefundene Lösung nur für die nächste Bundestagswahl gelten lassen. Der Wahlexperte des Internetportals Wahlrecht.de, Matthias Cantow, forderte ein Wahlrecht ohne Überhangmandate. Union, SPD, FDP und Grüne hatten sich am Mittwoch darauf geeinigt, die sogenannten Überhangmandate durch Ausgleichssitze zu neutralisieren, was zu einer Vergrößerung des Parlaments führen dürfte. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juli, wonach das geltende Wahlrecht unter anderem wegen der Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese Mandate entstehen, wenn eine Partei mehr mit den Erststimmen direkt gewählte Abgeordnete hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Steuerzahler wollen nicht zu viel zahlen Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Rainer Holznagel, bezifferte die Kosten für das neue Wahlrecht in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ auf bis zu 60 Millionen Euro im Jahr. Bisher sei er auf Basis von 671 statt 620 Bundestagsabgeordneten von Folgekosten von 30 Millionen Euro im Jahr ausgegangen. „Sollte der Bundestag sogar auf 700 Abgeordnete wachsen, muss der Steuerzahler dafür 60 Millionen Euro mehr pro Jahr zahlen“, sagte er. Als Gründe für die Mehrkosten nannte Holznagel neben den Fraktionszuschüssen die Abgeordnetendiäten und die Gehälter für die Mitarbeiter der Parlamentarier. Diese allein würden von jährlich 260 Millionen auf rund 300 Millionen Euro steigen und den Steuerzahler nachhaltig belasten. Hinzu kämen zusätzliche Pensionsansprüche. In diesem Zusammenhang forderte Holznagel, die steuerfinanzierten Pensionen für Abgeordnete abzuschaffen. Stattdessen sollten die Aktivbezüge aufgestockt werden, damit die Abgeordneten privat vorsorgen können. Experten warnen vor aufgeblähtem Bundestag Politikwissenschaftler Jesse sagte der „Frankfurter Rundschau“: „Ich halte die Einigung für sinnvoll und unter den jetzigen Umständen für die beste“. Allerdings werde es sehr viele Überhangmandate geben. Deshalb eigne sich der Kompromiss nur für eine vorübergehende Lösung für die Bundestagswahl 2013. Jesse sagte: „Es ist ganz klar, danach muss eine Einigung geschaffen werden, die Überhangmandate ausschließt und die verhindert, dass sich das Parlament so aufbläht.“ Wahlexperte Matthias Cantow sagte, das Wahlrecht lasse sich auch ohne eine Vergrößerung des Bundestags reformieren. „Wir hoffen, dass sich der Bundestag nach 2013 grundsätzliche Gedanken über ein neues Wahlrecht macht“, sagte er dem Blatt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Überhangmandate nicht völlig verboten, aber eine Obergrenze von 15 verlangt. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 solcher Mandate, die allesamt der Union zufielen. Aktuell sind es nach dem Ausscheiden von Julia Klöckner (CDU) und Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) aus dem Parlament noch 22 solcher Mandate. Die Hälfte der vorgesehenen 598 Abgeordneten wird per Direktmandat gewählt, die andere Hälfte zieht über die Landeslisten in den Bundestag ein. Dazu kommen dann die Überhangmandate. Nach dem Modell der Ausgleichsmandate sollen nun die anderen Parteien im Verhältnis ihrer Stimmanteile ebenfalls zusätzliche Sitze erhalten. dapd (Politik/Politik)
Bundestag dürfte größer werden
Berlin (dapd). Ein knappes Jahr vor der Bundestagswahl haben sich die Fraktionen doch noch grundsätzlich auf ein neues Wahlrecht verständigt. Danach sollen die sogenannten Überhangsmandate durch Ausgleichssitze neutralisiert werden. Nur die Linke verweigerte den Plänen, die zu einer Vergrößerung des Parlaments führen dürften, die Zustimmung. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juli, wonach das geltende Wahlrecht unter anderem wegen der Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese Mandate entstehen, wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Lob für „fairen Kompromiss“ Die parlamentarischen Geschäftsführer von Union, SPD, FDP und Grünen lobten die Einigung am Mittwoch in Berlin als „fairen“ Kompromiss. „Wir sind aufeinander zugegangen“, sagte der CDU-Politiker Michael Grosse-Brömer. Die Verständigung sei „eine gute Grundlage für die nächste Bundestagswahl. Danach müsse man sehen, ob es noch „Verbesserungsbedarf“ gebe. SPD-Geschäftsführer Thomas Oppermann betonte: „Das neue Wahlrecht ist fair, gleich und demokratisch“. Jetzt bestimmten wieder die Wähler, wie der Bundestag zusammengesetzt ist, und nicht länger ein verfassungswidriges Wahlrecht. Niemand wolle einen größeren Bundestag. Um die Überhangsmandate auszugleichen, sei dies aber „im Augenblick unvermeidlich“. Der FDP-Politiker Jörg van Essen trat der Kritik an einer Aufblähung des Bundestages mit dem Argument entgegen, Deutschland habe im internationalen und europäischen Vergleich ein kleines Parlament. Grüne sehen „Übergangswahlrecht“ Auch Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sprach von einem „tragfähigen, soliden und fairen“ Kompromiss, der verfassungsfest sei. Tricks und Manipulationen könne es nun nicht mehr geben. Es handele es sich allerdings um ein „Übergangswahlrecht“, das nur die „drittbeste Lösung“ darstelle. „Nach der Bundestagswahl müssen wir eine Reduktion der Wahlkreise vornehmen“, forderte Beck. Linke-Vize Halina Wawzyniak kritisierte: „Es gibt eine verfassungsgemäße Alternative, die nicht zur Vergrößerung des Parlaments führt.“ Daher könne ihre Fraktion nicht zustimmen. Bis zu 700 Abgeordnete Rein rechnerisch könnten dem nächsten Bundestag statt heute 620 nach dem neuen Wahlrecht bis zu 700 Abgeordnete angehören. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes würde dies zu jährlichen Mehrkosten von bis zu 40 Millionen Euro führen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Überhangmandate nicht völlig verboten, aber eine Obergrenze von 15 verlangt. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 solcher Mandate, die allesamt der Union zufielen. Aktuell sind es nach dem Ausscheiden von Julia Klöckner (CDU) und Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) aus dem Parlament noch 22 solcher Mandate. Die Hälfte der 598 Abgeordneten wird per Direktmandat gewählt, die andere Hälfte zieht über die Landeslisten in den Bundestag ein. Dazu kommen dann die Überhangmandate. Nach dem Modell der Ausgleichsmandate sollen nun die anderen Parteien im Verhältnis ihrer Stimmanteile ebenfalls zusätzliche Sitze erhalten. dapd (Politik/Politik)
Friedrich plant Meldepflicht für Unternehmen bei Cyber-Attacken
Berlin (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will per Gesetz die Sicherheit der sogenannten kritischen Infrastruktur stärken. Dazu zählt man etwa Energienetze, Geldverkehr, Behörden, die Gesundheitsversorgung oder auch die Telekommunikation. Sicherheitsexperten zufolge gibt es eine steigende Zahl von Angriffen aus dem Internet gegen deutsche Unternehmen und staatliche Stellen. Dabei handelt es sich um Sabotage- und Spionageakte. Als besonders gefährdet gilt die Stromversorgung. Ein Totalausfall könnte katastrophale Folgen haben, warnen Experten. Der Nachrichtenagentur dapd liegt ein Eckpunktepapier vor, wonach Friedrich alsbald eine gesetzliche „Pflicht zur Erfüllung von Mindestanforderungen an IT-Sicherheit“ für Betreiber kritischer Infrastrukturen, für Telekommunikationsanbieter und für Telemediendiensteanbieter einführen will. Auch Bundesregierung Ziel von Angriffen Zudem erwägt der Innenminister eine gesetzliche „Pflicht zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle“. Friedrich setzt laut dem Papier auf die Mitwirkung einzelner Branchen an der Erarbeitung spezifischer Sicherheitsstandards für die kritische Infrastruktur. „Branchen können brancheninterne Standards entwickeln, die das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Konkretisierung der gesetzlichen Verpflichtung anerkennt“, heißt es in dem Papier. Mit anderen Worten: Das Amt soll Sicherheitsstandards zertifizieren können. Der Bundesinnenminister hatte im Mai 2012 im dapd-Interview kundgetan, die Bundesregierung werde „drei bis fünf Mal am Tag Ziel von Attacken aus dem Netz“. Die Netze von Ministerien und Behörden des Bundes seien momentan jedoch gut gegen Angriffe gerüstet. „Es bedarf aber auch in Zukunft großer Anstrengungen, um Angriffe aus dem Internet auf Behörden, kritische Infrastruktur und Unternehmen erfolgreich abzuwehren“, sagte der CSU-Politiker. Er forderte, Staaten sollten in dieser Frage weltweit zusammenarbeiten. In den vergangenen Monaten führte Friedrich Gespräche mit verschiedenen deutschen Branchen zu dem Thema, um sich ein Bild über Stärken und Schwächen vorhandener Sicherheitskonzepte zu machen. Offenkundig sieht der Minister nun dringenden Handlungsbedarf. dapd (Politik/Politik)
Thüringen will nur noch den Rechtsextremismus bekämpfen
Erfurt (dapd). Thüringens Sozialministerin Heike Taubert (SPD) will zukünftig ausschließlich gegen Rechtsextremismus kämpfen. Die Passagen zum Linksextremismus sowie dem islamistischen Extremismus sollen aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gestrichen werden, wie Taubert am Mittwoch in Erfurt sagte. Beides stelle im Freistaat kein gesellschaftliches Problem dar, was mit einem Förderprogramm aufgearbeitet werden müsste. Mit dem Landesprogramm werden laut Taubert zahlreiche Projekte gegen Rechtsextremismus sowie eine Internetseite zur Vernetzung der Aktivitäten unterstützt. Für das kommende Jahr will der Freistaat dafür insgesamt rund 2,4 Millionen Euro ausgeben, 900.000 Euro mehr als 2012. Die zu streichende Passage hatte das Landesamt für Verfassungsschutz zugearbeitet. Die neue Schwerpunktsetzung sieht Taubert in der Verantwortung Thüringens nach dem Auffliegen der NSU-Terroristen, die aus dem Freistaat stammen. „Wir können hier keinen linksextremistischen Popanz aufbauen“, sagte die Sozialministerin. Zurzeit gebe es keine Projekte gegen Linksextremismus, es seien auch keine geplant. „Wir wollen die demokratischen Kräfte in Thüringen stärken.“ Dazu will das Ministerium in Zukunft auch einen Demokratiepreis ausloben. Die Anerkennung solle an Einzelpersonen oder Bündnisse aus der Zivilgesellschaft übergeben werden, die sich in ihrer Freizeit gegen Rechts engagieren, sagte Taubert. Den Preis soll es erstmals im kommenden Jahr geben. (Internet: http://www.thueringen.de/denkbunt/ ) dapd (Politik/Politik)
Deutsche Gerichte bei Ferienhausmängeln im Ausland zuständig
Karlsruhe (dapd). Bei Mängeln eines Ferienhauses im Ausland können deutsche Urlauber künftig leichter ihre Rechte einklagen. Sie können dann vor einem Gericht ihres deutschen Wohnsitzes Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter geltend machen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Bislang war umstritten, ob bei solchen Klagen gegen den Ferienhausanbieter deutsche Gerichte zuständig sind oder ausschließlich das Gericht an dem Ort, an dem sich das Ferienhaus befindet. Der BGH urteilte nun, dass die deutschen Gerichte für solche Schadenersatzklagen international zuständig sind. In dem Fall bestätigte der Bundesgerichtshof die Entscheidungen des Amtsgerichts und Landgerichts Schwerin, die Urlaubern wegen Mängeln eines Ferienhauses in Belgien Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zugesprochen hatten. Die Urlauber aus dem Raum Schwerin hatten 2007 das im Katalog des Anbieters Novasol aufgeführte Ferienhaus gebucht, aber bei der Anreise erhebliche Mängel festgestellt, die Novasol trotz mehrerer Aufforderungen nicht beseitigte. Daraufhin reisten die Kläger ab. Streitwert lag bei 1.300 Euro Sie machten gegen den in Dänemark ansässigen Anbieter nun mit Erfolg Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises, Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude sowie Zahlungen wegen unnütz aufgewendeter Fahrt- und Telefonkosten geltend. Der Streitwert lag bei 1.300 Euro. Das Ferienhaus hatte eine ganze Liste von Mängeln. Dazu gehörten marode Stromleitungen, lose Steckdosen, eine Treppe war nicht benutzbar, Gartenmöbel waren verschmutzt, Matratzen verunreinigt und durchgelegen. In seiner Revision hatte Novasol geltend gemacht, die deutschen Gerichte seien hier nicht zuständig, sondern – gemäß einer EU-Verordnung – nur das Gericht, in dessen Bezirk das Ferienhaus liege, also ein Gericht im belgischen Lüttich. Die Kläger argumentierten dagegen, das Amtsgericht Schwerin sei zuständig, da sie als Verbraucher Novasol als gewerblichen Reiseveranstalter in Anspruch genommen hätten. Dem folgte der BGH. „Hat ein Reiseveranstalter ein Ferienhaus an einen Verbraucher vermietet und stehen sich damit bei einem Rechtsstreit aus dem Mietverhältnis nicht Mieter und Eigentümer der Immobilie gegenüber, kann der Verbraucher an seinem Wohnsitz gegen den Reiseveranstalter klagen“, heißt es in dem Grundsatzurteil. Der BGH bekräftigt außerdem, dass ein Verbraucher vom Reiseveranstalter bei Mängeln seiner Leistung eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit auch dann verlangen kann, wenn der Veranstalter „keine Gesamtheit von Reiseleistungen erbringt“. Dies gelte auch, wenn die vertragliche Leistung des Reiseveranstalters wie hier nur in der Überlassung eines Ferienhauses besteht. (Aktenzeichen: BGH X ZR 157/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Ex-Minister Funke
Oldenburg (dapd). Im Untreue-Prozess gegen den früheren Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke vor dem Oldenburger Landgericht hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten gefordert. Sie soll nach ihrem Willen zur Bewährung ausgesetzt werden. Funke soll zudem eine Geldbuße von 10.000 Euro zahlen. Die Verteidiger des ehemaligen SPD-Politikers plädierten auf Freispruch. Der 66-Jährige soll sich seine Feier zur Silberhochzeit im Jahr 2007 vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) bezahlt haben lassen, dessen Vorsteher er seinerzeit war. Auch wird ihm vorgeworfen, das Gehalt des mitangeklagten früheren OOWV-Geschäftsführers Hans-Peter Blohm eigenmächtig erhöht zu haben. Das Urteil in dem seit Juli laufenden Verfahren wird am Freitag (26. Oktober) erwartet. dapd (Politik/Politik)