Hamburg (dapd-nrd). Im Streit über die automatische Gesichtserkennung beim sozialen Internet-Netzwerk Facebook hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar eine Verwaltungsanordnung gegen das Unternehmen erlassen. Damit soll Facebook davon abgehalten werden, biometrische Daten seiner Nutzer ohne deren Einverständnis zu erfassen und zu speichern, wie der Datenschutzbeauftragte am Freitag mitteilte. Zudem fordert er, dass Facebook seine Nutzer über die Risiken der automatischen Gesichtserkennung ausführlich informiert. Facebook hat einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Danach wäre die Anordnung rechtskräftig und die bereits erhobenen Daten von Hamburger Facebook-Nutzern müssten gelöscht werden. Laut Caspar kündigten auch andernorts Datenschützer entsprechende Verfahren an. dapd (Politik/Politik)