GM-Spitze will sich eigenen Eindruck von Opel verschaffen

GM-Spitze will sich eigenen Eindruck von Opel verschaffen Rüsselsheim (dapd). Die General-Motors-Führung will sich kommende Woche in Deutschland selbst ein Bild vom Zustand der Tochter Opel machen. „Als Teil seines Ziels, sich einen eigenen Eindruck von einer der globalen Schlüsselunternehmungen zu machen, wird der GM-Verwaltungsrat nächste Woche Deutschland für ein geplantes regelmäßiges Quartalstreffen besuchen“, teilte Opel am Donnerstag in Rüsselsheim mit. Themen seien die Fortschritte von Opel in der Zehn-Jahres-Strategie namens „Drive 2022“ sowie das schwierige Umfeld auf dem europäischen Automarkt. Beim Verwaltungsrat handelt es sich um eine Art erweiterten Vorstand. Die „Bild“-Zeitung hatte in ihrer Donnerstagausgabe gemeldet, die Spitze des US-Autokonzerns komme vom 9. bis zum 11. April zusammen und wolle über den Sanierungsplan und das Opel-Werk in Bochum reden. Das Bochumer Werk stehe jedoch nicht auf der Agenda, erklärte Opel. Die Bochumer Belegschaft des angeschlagenen Autoherstellers hatte im März überraschend einen Sanierungsplan abgelehnt. Dem Standort droht 2014 das Aus. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Geteiltes Echo auf UN-Waffenhandelsabkommen

Geteiltes Echo auf UN-Waffenhandelsabkommen Berlin (dapd). Die Meinungen von Experten zum ersten UNO-Kontrollvertrag für den internationalen Waffenhandel klaffen weit auseinander. Der Präsident des Deutschen Rote Kreuzes (DRK), Rudolf Seiters, nannte das Abkommen einen „Meilenstein“. Rüstungsexperte Jan Grebe vom Bonner Konversionszentrum BICC hält den Vertrag hingegen für lückenhaft, weil keine Sanktionsmöglichkeiten festgelegt wurden. „Da gibt es viele Schlupflöcher“, sagte er der „Stuttgarter Zeitung“ (Donnerstagausgabe). Das am Dienstag von 154 Ländern auf der UN-Vollversammlung gebilligte Waffenhandelskontrollabkommen verbietet Exporte konventioneller Rüstungsgüter, wenn sie zu Völkermord und Kriegsverbrechen beitragen würden. Es muss allerdings noch ratifiziert werden. „Mit diesem Vertrag wird sich der Waffenhandel nicht von heute auf morgen grundlegend ändern“, sagte Rüstungsexperte Grebe. Auf den deutschen Rüstungsexport habe der Vertrag ohnehin keine Auswirkungen, weil die hierzulande geltenden Regelungen über das UN-Abkommen hinausgingen. Kritik am Umgang der Bundesregierung mit Rüstungsexporten Grebe kritisierte den Umgang der Bundesregierung mit Rüstungsexporten. „Das Transparenzdefizit in Deutschland steht außer Frage“, sagte der Rüstungsforscher. Die Bundesregierung informiere die Abgeordneten in der Regel viel zu spät, und das Parlament werde zu keinem Zeitpunkt aktiv eingebunden. „Es wäre an der Zeit, über Modelle nachzudenken, wie der Bundestag aktiver in die Kontrolle von Rüstungsexporten eingebunden werden kann“, forderte Grebe. Hier sei das Parlament gefordert. Mit der Annahme eines internationalen Waffenhandelsabkommens sei eine empfindliche Lücke im Völkerrecht geschlossen, heißt es hingegen vom DRK. Die Internationale Staatengemeinschaft habe sich erstmals auf einheitliche Standards beim Waffenhandel verständigt. Das Rote Kreuz sieht sich selbst bei Auslandseinsätzen immer wieder Waffengewalt ausgesetzt und hofft durch das Abkommen auf Besserung. „Besonders erfreulich ist, dass der Vertrag einen Waffenhandel verbietet, wenn dem exportierenden Staat bekannt ist, dass die Waffen zur Begehung von Kriegsverbrechen, insbesondere zum direkten Angriff auf die Zivilbevölkerung einsetzt werden“, sagte DRK-Präsident Seiters. dapd (Politik/Politik)

Kooperation von Rettungsdiensten in Tschechien und Deutschland vereinbart

Kooperation von Rettungsdiensten in Tschechien und Deutschland vereinbart Pilsen/Dresden (dapd). Deutschland und Tschechien haben am Donnerstag in Pilsen ein Abkommen für einen grenzüberschreitenden Rettungsdienst geschlossen. Wie das sächsische Innenministerium am Donnerstag mitteilte, unterzeichneten Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und sein tschechischer Amtskollege Leos Heger eine Rahmenvereinbarung, wonach zukünftig deutsche und tschechische Rettungskräfte im Grenzgebiet des jeweils anderen Landes im Einsatz sind. Zum Wohle der Menschen Bahr sagte, mit dem Abkommen sei es künftig möglich, verunglückten Menschen schnell und zuverlässig zu helfen. Patienten könnten durch den Rettungsdienst in die nächstgelegene und geeignete Gesundheitseinrichtung gebracht werden. Der Unterzeichnung des Abkommens waren mehrjährige Verhandlung vorausgegangen. In der Kooperationsvereinbarungen sind nun die Organisation des Rettungsdienstes, Vorgaben zur Ausführung eines Einsatzes, Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitskriterien und Einzelheiten zur Haftpflichtversicherung geregelt. Bayerns Europaministerin Emilia Müller (CSU) wertete das Abkommen als Zeichen eines engen Zusammenwachsens innerhalb Europas. „Die erfolgreiche und dynamische Zusammenarbeit zwischen Bayern und Tschechien wird zum Wohle der Menschen fortgeschrieben. Das ist Europa, wie wir es uns wünschen“, sagte Müller. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) begrüßte das Abkommen ebenfalls und betonte, nun gelte es, dieses in der Praxis „mit Leben zu füllen“. dapd (Politik/Politik)

Busse müssen Namen des Betreibers gut sichtbar zeigen

Busse müssen Namen des Betreibers gut sichtbar zeigen Hamm (dapd). Busunternehmen müssen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm ihren Namen und den Firmensitz stets gut sichtbar an den Außenseiten ihrer Fahrzeuge anbringen. Der Fahrgast müsse die Schriftzüge „klar und schnell“ erkennen können, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Schriftzüge sollten ausreichend groß sein, um sie beim Einsteigen sofort zu erkennen. Mit dem rechtskräftigen Urteil wies das OLG in zweiter Instanz die Klage eines Busunternehmers zurück. Wegen einer schlecht sichtbaren Beschriftung an einem seiner Fahrzeuge hatte ihn das Amtsgericht Essen zu einem Bußgeld von 50 Euro verurteilt. Der Schriftzug des Unternehmens war nur wenige Zentimeter groß unter den Außenspiegeln angebracht. Beim Einsteigen würden die Angaben an dem beanstandeten Bus zudem durch die geöffnete Tür verdeckt, kritisierte das OLG. (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamm III-5 RBs 16/13) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bundesverfassungsgericht befasst sich mit Garzweiler

Bundesverfassungsgericht befasst sich mit Garzweiler Karlsruhe (dapd). Im Streit über den Braunkohletagebau Garzweiler in Nordrhein-Westfalen verhandelt das Bundesverfassungsgericht am 4. Juni über zwei Verfassungsbeschwerden. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Ein Beschwerdeführer ist der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die Umweltorganisation klagt gegen die Zwangsenteignung einer für den Braunkohleabbau in Anspruch genommenen Obstwiese. Auch ein Privatkläger hat Beschwerde eingelegt. Die Klagen waren zuvor vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. (Aktenzeichen BVerfG: 1 BvR 3139/08 1 BvR 3386/08) dapd (Politik/Politik)

Bundestag soll Betreuungsgeld im Mai um Bildungsbonus erweitern

Bundestag soll Betreuungsgeld im Mai um Bildungsbonus erweitern Düsseldorf (dapd). Die Bundesregierung will noch im Mai die gesetzliche Grundlage für das sogenannte Bildungssparen schaffen. Die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Mittwochausgabe) berichtete vorab, laut einer Formulierungshilfe von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für ein Betreuungsgeldergänzungsgesetz sollten Eltern von Kleinkindern das Betreuungsgeld mit einem Bonus von 15 Euro pro Monat auch für Bildungsinvestitionen nutzen können. Dies gelte für den Fall, dass sie einen anerkannten Sparvertrag auf den Namen des Kindes abschließen und die Mittel ausschließlich für Maßnahmen der Schul- und Hochschulbildung oder der beruflichen Bildung verwenden, schrieb die Zeitung. Das Betreuungsgeld inklusive Bonus könne ab dem 14. Lebensjahr des Kindes in monatlichen Raten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ausbezahlt werden. Falls der Bildungszweck vorab belegt werde, könne die Gesamtsumme auf einen Schlag ausgezahlt werden. Die schwarz-gelbe Koalition hatte sich Ende März auf Eckpunkte für das Bildungssparen geeinigt. Das umstrittene Betreuungsgeld – zunächst 100 Euro und ab 2014 dann 150 Euro pro Monat – sollen Eltern erhalten, die ihr Kleinkind zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat selbst betreuen und keine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen. Es wird vom 1. August an gezahlt. Das Blatt schrieb, das Betreuungsgeldergänzungsgesetz solle im Mai im Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat müsse nicht beteiligt werden. dapd (Politik/Politik)

Versicherte beklagen Ärger bei der Zahlung von Krankengeld

Versicherte beklagen Ärger bei der Zahlung von Krankengeld Mainz (dapd). Viele Versicherte bekommen offenbar Probleme mit ihrer Krankenkasse, wenn es um die Zahlung von Krankengeld geht. Die Kassen setzten Versicherte unter Druck oder weigerten sich sogar zu zahlen, berichtet das ZDF-Magazin „Frontal 21“ am Dienstag unter Berufung auf Daten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD). Demnach ist Ärger mit dem Krankengeld derzeit das Topthema in der Beratung. Der Sozialverband VdK bestätigte dem Sender diesen Trend: „Die Krankenkassen orientieren sich immer stärker an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und nicht am Wohl der Versicherten“, kritisierte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Krankengeld wird von der Krankenkasse in der Regel dann gezahlt, wenn ein Versicherter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Das Krankengeld löst die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab, die vom Arbeitgeber getragen wird. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung schätzt dem Magazinbericht zufolge, dass die gesetzlichen Kassen 2012 neun Milliarden Euro an Krankengeld ausgezahlt haben. dapd (Politik/Politik)

Rheinland-Pfalz kritisiert Bildungspaket des Bundes

Rheinland-Pfalz kritisiert Bildungspaket des Bundes Mainz (dapd). Von den Mitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket in Rheinland-Pfalz sind im vergangenen Jahr nur 61 Prozent abgerufen worden. Das sagte Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) am Dienstag dem Südwestrundfunk (SWR). Viele Kommunen hätten zwar versucht, bedürftige Familien dazu zu bewegen, das Angebot zu nutzen, die Gesamtkonzeption des Bildungspaketes habe dies aber häufig verhindert, fügte Schweitzer hinzu. Er monierte zudem, dass die Bundesregierung die nicht verwendeten Mittel jetzt zurückfordere. Schweitzer kritisierte, dass die bürokratischen Hürden für die Auszahlung zu hoch seien. Der Minister schlug vor, die nicht verwendeten Mittel in den Kommunen zu belassen, um sie dort in Schulen und Kindertagesstätten zu investieren. Dadurch würden Probleme, die das Paket eigentlich lösen soll, künftig erst gar nicht entstehen. Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde Anfang 2011 von der schwarz-gelben Bundesregierung eingeführt und sieht vor, dass bedürftige Familien für ihre Kinder Zuschüsse für warme Mittagessen, Schulausflüge oder Freizeitaktivitäten beantragen können. dapd (Politik/Politik)

Mobile Infos über Gütezeichen auf Lebensmitteln

Mobile Infos über Gütezeichen auf Lebensmitteln Berlin (dapd). Mit einem neuen Programm für mobile Endgeräte sollen sich Verbraucher künftig besser über die Gütezeichen auf Lebensmittelpackungen informieren können. Die Auskünfte zu über 500 Symbolen werden für die Nutzung mit Smartphones und Tablet-Computern aufbereitet, wie ein Sprecher des Verbraucherministeriums am Dienstag in Berlin mitteilte. Das Ministerium fördert das Projekt mit rund 314.000 Euro. Entwickelt wird die Anwendung vom Bundesverband Verbraucher Initiative. Die Organisation betreibt das Portal Label-Online. Auf der Internetseite findet sich eine Übersicht über die einzelnen Siegel, wie etwa das „Bio“-Zeichen oder das Symbol des „Blauen Engel“. ( http://url.dapd.de/MTEDUQ ) dapd (Politik/Politik)

Kritik an Rabattverträgen

Kritik an Rabattverträgen Berlin (dapd). Die gängige Praxis der Rabattverträge zwischen Pharmafirmen und Krankenkassen geht nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz oftmals zulasten der Kranken. Es stimme nicht, dass sich Ersatzmedikamente (Generika) nur in Farbe, Form und Größe vom Original unterschieden, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Dienstag in Berlin. Zwar sei der Wirkstoff derselbe, Generika enthielten jedoch häufig andere Hilfsstoffe. Dadurch können sie unterschiedlich wirken und andere Nebenwirkungen auslösen als das Original. Wenn ein Patient beispielsweise ein Generikum mit einer 125-prozentigen Wirksamkeit erhalte, sei die Dosis viel höher als beim Original. Für die Zulassung eines Generikums würden jedoch fast keine Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit vorausgesetzt. In Deutschland lebten 27 Millionen chronisch Kranke, darunter 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen, die von der Regelung besonders betroffen seien. Viele von ihnen nähmen täglich mehr als 13 verschiedene Medikamente ein, gab Brysch zu bedenken. Da seien Unverträglichkeiten vorprogrammiert. Vor allem, weil die Wirksamkeit eines Generikums praktisch kaum getestet werde. Für Patienten sei das Rabattsystem außerdem undurchsichtig. Sie erführen nicht, mit welcher Pharmafirma ihre Krankenkasse einen solchen Vertrag geschlossen habe und könnten nur darauf hoffen, dass sie das Generikum gut vertrügen. Dabei sollten Medikamente wie etwa Antidiabetika, Psychopharmaka oder blutdrucksenkende Mittel nur unter ärztlicher Aufsicht gewechselt werden. Die Krankenkassen sparten zwar durch Rabattverträge Milliarden ein, es gebe aber keine Statistik über Folgeschäden. Brysch forderte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf, Transparenz in die Rabattvertragsregelung zu bringen. Seit 1. April 2013 gelten viele neue Rabattverträge. Für Patienten bedeutet das einen möglichen Wechsel des Präparates. ( www.patientenschuetzer.de ) dapd (Politik/Politik)