Grüne Schiffe auf der Vogelfluglinie

Grüne Schiffe auf der Vogelfluglinie Puttgarden/Rostock (dapd-lmv). Vorsichtig steuert Carsten Holst die Fähre „Prinsesse Benedikte“ in die Hafeneinfahrt von Puttgarden auf Fehmarn. Es muss schnell gehen, für das Anlegemanöver hat er nur wenige Augenblicke. Innerhalb einer kurzen Kaffeepause verlassen Fahrzeuge die Fähre und neue rollen an Bord, bevor das Schiff für die 45-Minuten-Überfahrt wieder Kurs auf das dänische Rodby nimmt. Während der superkurzen Liegezeiten im Hafen und auch bei der Fahrt „unter Volldampf“ wird die „Prinsesse Benedikte“ künftig weitaus weniger Kraftstoff verbrauchen, leiser fahren und sauberer sein. Ab März ist sie die erste Ostseefähre mit Hybridantrieb, das erste „Grüne Schiff“ der Reederei Scandlines. „Wir testen einen Batteriebetrieb auf der Fähre, der per Knopfdruck zugeschaltet werden kann“, sagt Reedereichef Soren Poulsgaard Jensen. Im Maschinenraum wurde bereits das Steuerelement installiert, in den kommenden Tagen kommt die Batterie hinzu. Sie kann überschüssige Energie der Hauptmaschine speichern. Wird der Dieselgenerator abgeschaltet, fährt die Fähre dann leise und nahezu ohne Emissionen „auf Akku“. „Wir hoffen schon, dass wir 20 Prozent des Kraftstoffverbrauchs sparen können“, sagt Jensen. Nachrüstung kostet sechs Millionen Euro Insgesamt sechs Millionen Euro investiert die Reederei in die Umrüstung ihres ersten Hybrid-Schiffes. Dazu gehört auch ein Abgaswäscher, ein sogenannter Scrubber. „Er wird im Schornstein installiert und wäscht im Prinzip den Schwefel raus, indem das Abgas durch Sprühnebel geleitet wird“, erklärt der Technikchef Claus Nikolajsen. Vier Meter hoch und im Durchmesser einen Meter breit ist der Scrubber. Er soll helfen, den Schwefel-Ausstoß der Fähre auf die ab 2015 geforderten 0,1 Prozent zu senken, jetzt liegt sie etwa beim Fünffachen. Ab März soll sich die „Prinsesse Benedikte“ ein paar Monate im Dienst bewähren, dann folgen die anderen drei Schiffe der 50 Jahre alten Vogelfluglinie zwischen Rodby und Puttgarden. Etwa 24 Millionen Euro kostet das Scandlines. Ginge es nach Jensen, würde die Reederei noch einen Schritt weiter gehen. „Wir haben Pläne für eine Null-Emissions-Fähre in der Schublade“, sagt der Unternehmer. Das Schiff würde allein von Batterien angetrieben werden, die über Wasserstoffzellen versorgt werden. Rotoren an Deck könnten zudem Windenergie für die Stromversorgung an Bord nutzen. „Vier Fähren würden wir davon bauen, eine deutsche Werft beauftragen und 500 Millionen Euro investieren, aber nur, wenn die Fehmarnbeltquerung um zehn Jahre verschoben wird“, sagt der Unternehmer. Jensen ist Realist, die Politik werde ihm das wohl nicht zusichern. „Aber wir wollen zeigen, dass wir eine Alternative zur Brücke haben, die besser, billiger und schneller zu realisieren ist“, sagt er. Ersatz für Fehlbauten der P+S Werft Dennoch baut Scandlines, und zwar zwei Schiffe für die Route Gedser-Rostock. Die bei der Stralsunder P+S Werft in Auftrag gegebenen und fehlkonstruierten, weil viel zu schweren Neubauten seien Geschichte. „Ich hoffe, der Insolvenzverwalter hat eine gute Verwendung für sie, wir sind da raus“, betont Jensen. Durch die Werbung für die Fähren, die eigentlich schon seit Frühjahr 2012 zwischen Rostock und Gedser pendeln sollten, habe sich aber der Passagieranteil jedoch im Vorjahresvergleich um etwa fünf Prozent erhöht. Jetzt habe man zwei neue Schiffe auf dem Reißbrett, die möglicherweise ebenfalls mit Hybrid-Antrieb ausgestattet werden, vielleicht aber auch mit Gas fahren werden. Bis zum Sommer will die Reederei den Auftrag vergeben, und das ganz sicher nicht wieder an Stralsund. „Wir haben beim letzten Mal etwa 80 Werften angefragt, so viele werden es diesmal nicht sein“, sagt Jensen, der auch „drei oder vier“ Werften in Fernost fragen will. Ab 2015 hofft er auf den Einsatz der Fähren zwischen Dänemark und Deutschland, bis dahin wird die Reederei mit großer Sicherheit neuen Investoren gehören. „Wir werden verkauft, das ist kein Geheimnis.“ Eigentümer sind zu gleichen Teilen die Finanzgruppen 3i und Allianz Capital Partners. Zuletzt hatten sie die Frachtrouten aus der Scandlines-Gruppe gelöst und an den schwedischen Mitbewerber Stena Lines verkauft. Damit hat Scandlines – einst Branchenprimus im Fährbereich – nur noch drei Fährlinien zwischen Deutschland, Dänemark und Schweden. Auch die Belegschaft ist dadurch geschrumpft, jetzt gehören noch etwa 1.600 Dänen, Deutsche und Schweden zur Scandlines-Mannschaft, bei Übernahme durch die privaten Investoren 2007 waren es noch knapp 3.000 Menschen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Grüne befürchten weiteren Kostenanstieg bei Stuttgart 21

Grüne befürchten weiteren Kostenanstieg bei Stuttgart 21 Stuttgart (dapd). Dem Bahnprojekt Stuttgart 21 drohen nach Einschätzung von Grünen-Politikern deutlich höhere Kosten und ein Zeitverzug um mehrere Jahre. „Mit etwas Realismus muss man sagen, 2025 wäre das schon extrem optimistisch kalkuliert“, sagte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) der „Stuttgarter Zeitung“ (Samstagausgabe). Dennoch werde ständig versichert, das Projekt sei 2020 fertig. Fachleute der Bahn gingen von einer Fertigstellung des Tiefbahnhofs nicht vor 2025 aus, pflichtet ihm der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag, Anton Hofreiter (Grüne), bei. Die Gesamtkosten würden intern bereits auf rund elf Milliarden Euro geschätzt. Die Bahn wies die Aussagen als Spekulation zurück. Zuletzt hatte das Unternehmen Kosten und Risiken im Umfang von 6,8 Milliarden Euro eingeräumt. Der bisher von der Bahn genannte Betrag sei „eine politische Zahl, um das Projekt am Leben zu erhalten“, sagte Hofreiter. Hermann kritisierte zudem die Informationspolitik der Bahn: „Wir wissen nicht mehr, als das, was in der Zeitung steht.“ Bislang habe das Land als Projektpartner außer einigen Powerpoint-Präsentationen noch keine Informationen über die Kostensteigerung erhalten. dapd (Politik/Politik)

Qualitätssiegel laut Foodwatch oft nicht aussagekräftig

Qualitätssiegel laut Foodwatch oft nicht aussagekräftig Bremen (dapd). Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat die Vielzahl von Qualitätssiegeln in der Lebensmittelbranche als verwirrend kritisiert. „Es gibt alleine beim Fleisch Dutzende.“ Das nütze dem Verbraucher allerdings nichts, weil jeder Hersteller irgendeine Prüfplakette auf seine Produkte kleben könne, sagte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode dem „Weser Kurier“. Der Verbraucher wisse nicht, welches Siegel seriös sei. Zugleich kritisierte er das Label „Regionalität“, das Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) auf der 78. Grünen Woche vorstellen will. „Damit wird die Transparenz nicht größer. Hersteller können weiterhin ganz legal irgendetwas von Region, Heimat und Ähnlichem erzählen – und das Regionalfenster einfach nicht nutzen.“ Bode plädiert für eine gesetzliche Regelung, die die Hersteller verpflichtet, die Herkunft der Hauptzutaten ihrer Produkte anzugeben. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Kliniken entschuldigen sich für Abweisung von Vergewaltigungsopfer

Kliniken entschuldigen sich für Abweisung von Vergewaltigungsopfer Köln (dapd). Zwei katholische Krankenhäuser haben sich für die Abweisung eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers entschuldigt. Die Hospitalvereinigung bedauere das Verhalten ihrer beiden Mitarbeiter in den Kliniken und entschuldige sich bei der Patientin, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Zahlreiche Politiker und Verbände kritisierten derweil die zwei Krankenhäuser, die einer jungen Frau eine Untersuchung verweigert haben sollen, weil sie kein Gespräch über die „Pille danach“ führen dürfen. Die Eigentümerin der Kliniken, eine Stiftung, spricht von einem Missverständnis. Die junge Frau war nach einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ offenbar auf einer Party mit K.o.-Tropfen betäubt worden und erst einen Tag später auf einer Parkbank wieder zu sich gekommen. Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, habe die Kliniken um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern. Sie sei mit der Begründung abgewiesen worden, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden sei. Ärzte an den kirchlichen Kliniken, die sich dieser Regelung widersetzten, müssten mit fristloser Kündigung rechnen. „Die Ärztin hat auch nicht eingelenkt, als wir ihr sagten, dass das Beratungsgespräch schon erfolgt und die ‚Pille danach‘ bereits verschrieben sei“, zitiert die Zeitung die Notärztin. Die Stiftung bestätigte, dass in den Kliniken das Mittel nicht verschrieben werden darf. Die Kölner Polizei bestätigte den Bericht. Erst eine evangelische Klinik in Kalk habe die Frau aufgenommen. Ermittlungen gegen die Stiftung gibt es nach Angaben eines Sprechers jedoch nicht. Aus Sicht der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria, die die zwei betroffenen Kliniken führt, kam es „vermutlich zu einem Missverständnis“ zwischen einer Notärztin und den Krankenhäusern. Der Vorfall werde derzeit intern geprüft, hieß es in einer Stellungnahme. Das Hilfsangebot der Kliniken umfasse auch eine anonyme Spurensicherung, betonte die Einrichtung. „Keine vergewaltigte Frau wird von uns abgewiesen“, betonte der Sprecher der Cellitinnen-Stiftung, Christoph Leiden. „Wir leisten alle notwendige medizinische Hilfen und psychologische Betreuung. Außerdem ist die Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat (ASS) in unseren Häusern möglich. Also alle Maßnahmen außer der Notfallkontrazeption – der Pille danach.“ Auch das Erzbistum Köln wies Berichte zurück, wonach Vergewaltigungsopfer nicht mehr in katholischen Krankenhäusern behandelt werden dürfen. „Wir bedauern sehr, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass Opfer einer Vergewaltigung in katholischen Krankenhäusern nicht mehr behandelt werden dürfen. Das ist falsch“, teilte das Bistum am Donnerstag mit. Auch in diesen Kliniken erhielten die betroffenen Frauen die notwendige Heilbehandlung, dazu gehöre auch eine Spurensicherung. Das NRW-Gesundheitsministerium kündigte an, dem Vorfall nachzugehen. „Das Ministerium prüft, ob ein Verstoß der Krankenhäuser gegen gesetzliche Regelungen vorliegt. Dazu ist es zunächst erforderlich, den Sachverhalt zweifelsfrei aufzuklären“, teilte die Behörde mit. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) betonte: „Grundsätzlich darf kein Krankenhaus das Opfer einer Gewalttat abweisen.“ Die Grünen im Landtag kündigten an, das Thema im Gesundheitsausschuss anzusprechen. Der Landesvorsitzende Sven Lehmann sagte: „Der Fall in Köln zeigt einmal mehr die zynische Moral der katholischen Kirche, in deren Trägerschaft die Krankenhäuser stehen.“ Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft solle die Betriebserlaubnis entzogen werden, wenn sie Menschenrechte wie das Recht auf erste Hilfe ablehnten, forderte er. Harsche Kritik kam zudem von der CDU-Bundestagsabgeordneten Ursula Heinen-Esser. „Das ist für mich ein zutiefst unchristliches und unbarmherziges Verhalten, Frauen in einer Notsituation abzulehnen“, sagte sie dem Sender hr1 am Donnerstag. Heinen-Esser ist auch NRW-Landesvorsitzende der katholischen Schwangerschaftsberatung donum vitae. Der Verein Frauenwürde betonte: „Mit dieser Haltung diskriminiert die Amtskirche das Vergewaltigungsopfer erneut.“ dapd (Politik/Politik)

Kritik an Kliniken nach verweigerter Hilfe für Vergewaltigungsopfer

Kritik an Kliniken nach verweigerter Hilfe für Vergewaltigungsopfer Köln (dapd). Der Fall eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers in Köln hat große Empörung ausgelöst. Zahlreiche Politiker und Verbände kritisierten zwei katholische Krankenhäuser, die einer jungen Frau eine Untersuchung verweigert haben sollen, weil sie kein Gespräch über die „Pille danach“ führen dürfen. Die Eigentümerin der Kliniken, eine Stiftung, spricht von einem Missverständnis. Die junge Frau war nach einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ offenbar auf einer Party mit K.o.-Tropfen betäubt worden und erst einen Tag später auf einer Parkbank wieder zu sich gekommen. Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, habe die Kliniken um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern. Sie sei mit der Begründung abgewiesen worden, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden sei. Ärzte an den kirchlichen Kliniken, die sich dieser Regelung widersetzten, müssten mit fristloser Kündigung rechnen. „Die Ärztin hat auch nicht eingelenkt, als wir ihr sagten, dass das Beratungsgespräch schon erfolgt und die ‚Pille danach‘ bereits verschrieben sei“, zitiert die Zeitung die Notärztin. Die Stiftung bestätigte, dass in den Kliniken das Mittel nicht verschrieben werden darf. Die Kölner Polizei bestätigte den Bericht. Erst eine evangelische Klinik in Kalk habe die Frau aufgenommen. Ermittlungen gegen die Stiftung gibt es nach Angaben eines Sprechers jedoch nicht. Aus Sicht der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria, die die zwei betroffenen Kliniken führt, kam es „vermutlich zu einem Missverständnis“ zwischen einer Notärztin und den Krankenhäusern. Der Vorfall werde derzeit intern geprüft, hieß es in einer Stellungnahme. Das Hilfsangebot der Kliniken umfasse auch eine anonyme Spurensicherung, betonte die Einrichtung. Auch das Erzbistum Köln wies Berichte zurück, wonach Vergewaltigungsopfer nicht mehr in katholischen Krankenhäusern behandelt werden dürfen. „Wir bedauern sehr, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass Opfer einer Vergewaltigung in katholischen Krankenhäusern nicht mehr behandelt werden dürfen. Das ist falsch“, teilte das Bistum am Donnerstag mit. Auch in diesen Kliniken erhielten die betroffenen Frauen die notwendige Heilbehandlung, dazu gehöre auch eine Spurensicherung. Das NRW-Gesundheitsministerium kündigte an, den Vorfall unter die Lupe zu nehmen. „Das Ministerium prüft, ob ein Verstoß der Krankenhäuser gegen gesetzliche Regelungen vorliegt. Dazu ist es zunächst erforderlich, den Sachverhalt zweifelsfrei aufzuklären“, teilte die Behörde mit. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) betonte: „Grundsätzlich darf kein Krankenhaus das Opfer einer Gewalttat abweisen.“ Die Grünen im Landtag kündigten an, das Thema im Gesundheitsausschuss anzusprechen. Der Landesvorsitzende Sven Lehmann sagte: „Der Fall in Köln zeigt einmal mehr die zynische Moral der katholischen Kirche, in deren Trägerschaft die Krankenhäuser stehen.“ Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft solle die Betriebserlaubnis entzogen werden, wenn sie Menschenrechte wie das Recht auf erste Hilfe ablehnten, forderte er. Harsche Kritik kam zudem von der CDU-Bundestagsabgeordneten Ursula Heinen-Esser. „Das ist für mich ein zutiefst unchristliches und unbarmherziges Verhalten, Frauen in einer Notsituation abzulehnen“, sagte sie dem Sender hr1 am Donnerstag. Heinen-Esser ist auch NRW-Landesvorsitzende der katholischen Schwangerschaftsberatung donum vitae. Der Verein Frauenwürde betonte: „Mit dieser Haltung diskriminiert die Amtskirche das Vergewaltigungsopfer erneut.“ dapd (Politik/Politik)

Kretschmann setzt weiter auf Verhandlungslösung beim Finanzausgleich

Kretschmann setzt weiter auf Verhandlungslösung beim Finanzausgleich Stuttgart/Berlin (dapd). Trotz neuer Zahlen zum Länderfinanzausgleich steht Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann einer Klage weiter skeptisch gegenüber. „Wenn man sich die jetzt veröffentlichten Zahlen zum Länderfinanzausgleich im vergangenen Jahr anschaut, muss jedem klar sein, dass das so nicht ewig weitergehen kann“, sagte Kretschmann am Donnerstag in Stuttgart. Der Länderfinanzausgleich bedürfe dringend einer Überarbeitung. Es sei jedoch auch Fakt, dass die derzeitige Rechtslage bis Ende 2019 gelte. Kretschmann hält dennoch eine Verhandlungslösung weiter für sinnvoll, „schließlich brauchen wir einen Konsens aller Länder“. Baden-Württemberg prüfe derzeit sehr genau, welche Risiken mit einer Klage verbunden wären. Beispielsweise sei es gut möglich, dass das Gericht die Finanzkraft der Kommunen stärker einbeziehen würde. Aufgrund der guten Finanzlage der Kommunen im Südwesten könne der Schuss für das Land dann „nach hinten losgehen“. dapd (Politik/Politik)

Koalition prüft Einwände gegen Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes

Koalition prüft Einwände gegen Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes Berlin (dapd). Die Koalition stellt ihre umstrittenen Pläne zum Arbeitnehmerdatenschutz noch einmal auf den Prüfstand. Die Einwände aus der Öffentlichkeit würden noch einmal intern in der Union und dann mit dem Koalitionspartner FDP diskutiert, hieß es aus der Union am Donnerstag in Berlin. Das bedeute aber noch nicht, dass das Vorhaben unbedingt geändert oder gar fallen gelassen werde. Im Bundestags-Innenausschuss wurde das Thema am Mittwoch von der Tagesordnung gestrichen, was in der Union mit der knappen Beratungszeit angesichts von Änderungsanträgen der SPD begründet wurde. Der CSU-Abgeordnete Michael Frieser, der in der Unionsfraktion bei dem Thema federführend ist, sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, das Gremium könne sich am 30. Januar damit beschäftigen. Das Gesetz könne dann am Folgetag oder im Februar endgültig vom Bundestag verabschiedet werden. Die Koalitionsfraktionen hatten sich vergangene Woche überraschend auf Änderungen am geplanten Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz verständigt, über das seit Jahren verhandelt wird. Vorgesehen ist unter anderem ein ausdrückliches Verbot der heimlichen Videoüberwachung, offen sollen Kameras künftig nur noch zu bestimmten Zwecken eingesetzt werden können. Der Entwurf enthält darüber hinaus Regelungen zur Zulässigkeit der Datenerhebung vor der Einstellung oder Einschränkungen für Gesundheitschecks. Die Opposition sowie Datenschützer hatten das Vorhaben scharf kritisiert. dapd (Politik/Politik)

Klinik: Abweisung von Vergewaltigungsopfer war Missverständnis

Klinik: Abweisung von Vergewaltigungsopfer war Missverständnis Köln (dapd). Zwei katholische Kliniken in Köln verweigern einer möglicherweise vergewaltigen Frau die Behandlung – weil sie nach eigenen Angaben kein Gespräch über die Pille danach führen dürfen. Die Krankenhäuser sprechen nun von einem Missverständnis, aus der Politik kommt Kritik. Aus Sicht der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria, die die zwei betroffenen Kliniken führt, kam es „vermutlich zu einem Missverständnis“ zwischen einer Notärztin und den Krankenhäusern. Der Vorfall werde derzeit intern geprüft, hieß es in einer Stellungnahme. Das Hilfsangebot der Kliniken umfasse auch eine anonyme Spurensicherung, betonte die Einrichtung. Auch das Erzbistum Köln wies Berichte zurück, wonach Vergewaltigungsopfer nicht mehr in katholischen Krankenhäusern behandelt werden dürfen. „Wir bedauern sehr, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass Opfer einer Vergewaltigung in katholischen Krankenhäusern nicht mehr behandelt werden dürfen. Das ist falsch“, teilte das Bistum am Donnerstag mit. Auch in diesen Kliniken erhielten die betroffenen Frauen die notwendige Heilbehandlung, dazu gehöre auch eine Spurensicherung. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, dass zwei Kliniken Mitte Dezember ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer abgewiesen hatten. Demnach war die junge Frau offenbar auf einer Party mit K.o.-Tropfen betäubt worden und erst einen Tag später auf einer Parkbank wieder zu sich gekommen. Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, habe die Kliniken um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern. Sie sei mit der Begründung abgewiesen worden, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden sei. Ärzte an den kirchlichen Kliniken, die sich dieser Regelung widersetzten, müssten mit fristloser Kündigung rechnen. „Die Ärztin hat auch nicht eingelegt, als wir ihr sagten, dass das Beratungsgespräch schon erfolgt und die Pille danach bereits verschrieben sei“, zitiert die Zeitung die Notärztin. Die Stiftung bestätigte, dass in den Kliniken keine Pille danach verschrieben werden darf. Die Kölner Polizei bestätigte den Bericht. Erst eine evangelische Klinik in Kalk habe die Frau aufgenommen. Ermittlungen gegen die Stiftung gibt es nach Angaben eines Sprechers jedoch nicht. Der Vorsitzende der Grünen in NRW, Sven Lehmann, kritisierte die Kirche scharf: „Der Fall in Köln zeigt einmal mehr die zynische Moral der katholischen Kirche, in deren Trägerschaft die Krankenhäuser stehen.“ Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft solle die Betriebserlaubnis entzogen werden, wenn sie Menschenrechte wie das Recht auf erste Hilfe ablehnten, forderte er. Ähnlich äußerten sich auch die Grünen im Landtag. Sie kündigten an, das Thema im Gesundheitsausschuss anzusprechen. Die Fraktion der Piratenpartei teilte mit: „Wer den Glauben über den Opferschutz stellt, hat das mit den Menschenrechten nicht verstanden.“ Sie wollen nach eigenen Angaben die Landesregierung in einem Eilantrag dazu aufzufordern, sich strikt gegen solche Praktiken auszusprechen und die Hintergründe des Vorfalls aufzuarbeiten. dapd (Politik/Politik)

BGH lässt Klagen deutscher Anleger gegen Ratingagenturen zu

BGH lässt Klagen deutscher Anleger gegen Ratingagenturen zu Karlsruhe/Berlin (dapd). Deutsche Anleger können nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig auch Ratingagenturen auf Schadenersatz verklagen. Die Karlsruher Richter eröffneten einem Rentner aus dem friesischen Varel in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Beschluss die Möglichkeit, gegen die US-Ratingagentur Standard and Poor’s (S&P) vorzugehen. Der Mann hatte im Mai 2008 Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers im Wert von 30.000 Euro gekauft. Vier Monate später brach Lehman zusammen. Der Anleger macht geltend, dass er sich auf die Bewertung von S&P verlassen habe, die die Papiere positiv mit der Note „A+“ eingestuft hatte. Dabei hätten sich schon im Mai 2008 Probleme abgezeichnet. Deshalb fordert er nun Schadenersatz von S&P. Der im Internet veröffentlichte BGH-Beschluss sagt allerdings nichts über die Erfolgsaussichten einer Zivilklage aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte die Klage zuvor bereits zugelassen, wogegen S&P Rechtsmittel vor dem BGH einlegte. Die Bundesrichter beanstandeten nun zwar das prozessuale Vorgehen des Frankfurter Gerichts. Sie stellten aber klar, dass die Klage des deutschen Anlegers zulässig ist. Der Wohnsitz des Klägers liege in Deutschland. Das sei ein hinreichender Inlandsbezug und begründe die Zuständigkeit deutscher Gerichte. Das Verfahren kann also in Deutschland geführt werden. Bereits mehrmals waren geschädigte Lehman-Anleger vor dem BGH mit Schadenersatzprozessen gescheitert. Sie hatten allerdings gegen deutsche Geldinstitute geklagt, nicht gegen die Ratingagentur. Der BGH stellte in früheren Verfahren fest, dass die Banken nicht vor Lehman-Anlagen warnen mussten, weil es keine Anzeichen für deren Pleite gegeben habe. Der Rentner aus Norddeutschland will dagegen die Ratingagenturen für ihre Bewertung der Lehman-Papiere haftbar machen. „Der Nachweis, dass eine Ratingagentur bei ihrer Bewertung handwerkliche Fehler gemacht hat, ist schwierig zu führen, denn die Note selbst ist eine Meinungsäußerung und damit nicht angreifbar“, erläuterte Christoph Herrmann, Redakteur für das Fachgebiet Recht bei der Stiftung Warentest, die Probleme des Verfahrens. „Der Aufwand der Anwälte dafür war schon ziemlich gewaltig – in diesem Fall könnte es aber klappen.“ Jetzt geht die Klage erst einmal an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück. Dass nun weitere Prozesse im Zusammenhang mit der US-Investmentbank starten, sei aber ausgeschlossen. „Im Lehman-Komplex können geschädigte Anleger jetzt sowieso keine neuen Klagen mehr einreichen. Das ist alles verjährt“, sagte Herrmann. Allerdings könnte die BGH-Entscheidung für die Zukunft noch einige Bedeutung haben: So seien etwa im Zusammenhang mit der Schuldenkrise und dem Schuldenschnitt auf Staatsanleihen in Griechenland neue Klagen denkbar, sagte der Experte der Stiftung Warentest. „Hier könnten private Anleger nun auch versuchen, die Ratingagenturen in Haftung zu nehmen. Wie hoch die Erfolgsaussichten dafür sind, ist aber noch völlig offen.“ (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 282/11) (BGH-Beschluss im Internet: http://url.dapd.de/yz7NZ7 ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bistum Köln bedauert Abweisung von Vergewaltigungsopfer

Bistum Köln bedauert Abweisung von Vergewaltigungsopfer Köln (dapd). Das Erzbistum Köln weist Berichte zurück, wonach Vergewaltigungsopfer nicht mehr in katholischen Krankenhäusern behandelt werden dürfen. „Wir bedauern sehr, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass Opfer einer Vergewaltigung in katholischen Krankenhäusern nicht mehr behandelt werden dürfen. Das ist falsch“, teilte das Bistum am Donnerstag mit. Auch in diesen Kliniken erhielten die betroffenen Frauen die notwendige Heilbehandlung, dazu gehöre auch eine Spurensicherung. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, dass zwei Kliniken, die von der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria geführt werden, ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer abgewiesen hatten. Demnach war die Frau wohl mit K.o.-Tropfen Mitte Dezember betäubt worden und erst einen Tag später wieder zu sich gekommen. Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, habe die Kliniken um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern. Dabei sei sie mit der Begründung abgewiesen worden, die Untersuchung zur Beweissicherung sei untersagt, weil damit ein Gespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden sei. Die katholischen Kliniken dürfen aus moralischen Gründen dieses Mittel nicht verschreiben. Die Stiftung sprach in einer Stellungnahme von einem Missverständnis, das zur Ablehnung der Frau geführt haben. Der Vorfall werde derzeit intern geprüft. Das Hilfsangebot der Kliniken umfasse auch eine anonyme Spurensicherung. dapd (Politik/Politik)