Überraschende Einigung auf dem Nachhaltigkeitsgipfel

Überraschende Einigung auf dem Nachhaltigkeitsgipfel Rio de Janeiro (dapd). Überraschung in Rio de Janeiro: Nachdem die Verhandlungen auf dem Nachhaltigkeitsgipfel der Vereinten Nationen am Montagabend noch auf der Kippe standen, verständigten sich die Teilnehmer der Konferenz am Mittwochmittag noch vor Beginn des eigentlichen Gipfels auf Maßnahmen zum weltweiten Umweltschutz und zur Überwindung der Armut. Umweltminister Peter Altmaier (CDU) sprach von einer „guten Basis für die nächsten Jahre“, räumte allerdings auch ein, dass es sich nicht um den „alles entscheidenden Durchbruch“ handle. Umweltverbände äußerten sich enttäuscht über den Kompromiss. 20 Jahre nach dem Erdgipfel in Rio de Janeiro findet in der brasilianischen Metropole der Nachhaltigkeitsgipfel der Vereinten Nationen statt. Am (morgigen) Mittwoch treffen in Rio mehr als 100 Staats- und Regierungschefs aus aller Welt ein. Erwartet wird, dass sie den nun gefundenen Kompromiss nicht noch einmal antasten. Am Montagabend (Ortszeit) hatte ein Vorschlag der brasilianischen Ratspräsidentschaft für ein Abschlussdokument für Irritationen gesorgt. Altmaier sprach von einem „inakzeptablen Vorschlag“. Die Konferenz habe „kurz vor dem Scheitern“ gestanden. Nach der heftigen Kritik und Verhandlungen bis in die Morgenstunden legten die Brasilianer am Dienstagmorgen einen 49-seitigen Kompromissvorschlag vor, den die Teilnehmer daraufhin absegneten. In dem Papier, das der Nachrichtenagentur dapd vorliegt, bekennen sich die UN-Staaten zum Prinzip der Nachhaltigkeit und bezeichnen die Überwindung von Armut als die „größte weltweite Herausforderung“. Hierfür setzen die UN vor allem auf das Prinzip des „Grünen Wirtschaftens“, für das jedes Land allerdings einen eigenen „geeigneten Ansatz“ aus einem Mix aus gesetzlichen Vorgaben, freiwilligen Ansätzen und marktwirtschaftlichen Anreizen wählen kann. Das UN-Umweltprogramm (UNEP) soll aufgewertet werden. Altmaier sagte im Anschluss, er „sei im Grundsatz zufrieden“. Es sei mehr erreicht worden, als viele noch vor einer Woche gedacht hätten. Insbesondere bei der Frage nach der künftigen Struktur der Institutionen im Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereich seien Verbesserungen erzielt worden. Auch bei der „Grünen Wirtschaft“ habe es Fortschritte gegeben. Er räumte ein, dass beim Meeresschutz noch Handlungsbedarf bestehe, äußerte aber die Hoffnung, dass es gelingen könne, das Thema weiter voranzubringen. Der Klimaexperte der Umweltorganisation Greenpeace, Martin Kaiser, äußerte sich in einer ersten Stellungnahme hingegen enttäuscht. „Der Gipfel ist vorbei, bevor er überhaupt angefangen hat“, sagte er. Der Kompromiss biete „keine Antwort auf die Klimakrise und die Plünderung der Meere“. Auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) kritisierte das Ergebnis. „Statt mutige Reformen vorzubereiten, feilten die Verhandlungspartner lediglich an einer Sprachregelung für den kleinsten gemeinsamen Nenner“, sagte der Chef der Organisation, Olaf Tschimpke. Angesichts des dramatischen Zustandes der Erde wären erhebliche Fortschritte notwendig gewesen. „Besser wir hätten hier gar kein Ergebnis erzielt, als ein schlechtes“, fügte er hinzu. Bereits zuvor hatte der WWF kritisiert, dass die brasilianische Präsidentschaft den Text für das Abschlussdokument vor der eigentlichen Konferenz mit den Staatschefs festzurre und somit kein Raum für Verhandlungen bleibe. „Der Nachhaltigkeitsgipfel in Rio droht zu einer reinen Schauveranstaltung zu werden“, kritisierte Alois Vedder vom WWF Deutschland. © 2012 AP. All rights reserved (Politik/Politik)

Spätere Abgeltung von Urlaubsanspruch ist rechtens

Spätere Abgeltung von Urlaubsanspruch ist rechtens Erfurt (dapd). Wer vor Jahresablauf aus einem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hat unter Umständen Anrecht auf eine Auszahlung nicht genommener Urlaubstage über das betreffende Jahr hinaus. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschieden (9 AZR 652/10). Geklagt hatte ein Manager, dem nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses noch 16 Tage Urlaub zustanden. Schriftlich hatte er von seinem Ex-Arbeitgeber im darauf folgenden Jahr verlangt, die Urlaubstage ausbezahlt zu bekommen. Als dieser sich weigerte, klagte er. In den ersten beiden Instanzen war er gescheitert. Die Revision vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte nun Erfolg. Der Abgeltungsanspruch des Klägers sei entgegen der Auffassung der Vorinstanzen nicht mit Ablauf des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endete, erloschen. Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch falle als reiner Geldanspruch nicht unter das Fristenregime des Bundesurlaubsgesetzes, hieß es in der Begründung. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Verfassungsrichter stärken Parlamentsrechte in EU-Angelegenheiten

Verfassungsrichter stärken Parlamentsrechte in EU-Angelegenheiten Karlsruhe (dapd). Die Karlsruher Verfassungsrichter haben der Bundesregierung bescheinigt, bei Informationen über die Euro-Krise zweimal die Rechte des Bundestags missachtet zu haben. Sowohl über den Euro-Stabilisierungsmechanismus (ESM) als auch über den Euro-Plus-Pakt sei das Parlament zu spät informiert worden, lautete am Dienstag das einstimmige Urteil des Zweiten Senats. Damit hatte die Klage der Grünen in vollem Umfang Erfolg. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle stellte das Urteil in „eine Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung nationaler parlamentarischer Verantwortung“. In seiner Einleitung widersprach er dem Einwand, parlamentarische Beteiligungsrechte wirkten bei eilbedürftigen Maßnahmen zur Euro-Stabilisierung oft kontraproduktiv. Demokratie habe ihren Preis. „Bei ihr zu sparen, könnte aber sehr teuer werden“, sagte Voßkuhle. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Beck, der das Karlsruher Urteil maßgeblich erstritten hatte, sprach von einem „guten Tag für die Demokratie in Deutschland und Europa“. Sein Kollege von der SPD, Thomas Oppermann, nannte die Entscheidung eine „schwere Blamage für die Bundesregierung“. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß ergänzte, das Krisenmanagement der Bundeskanzlerin sei immer von „zu spät und zu wenig“ gekennzeichnet gewesen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sprach von einer „Bestätigung der unverzichtbaren Beteiligung des Bundestages bei EU-Angelegenheiten, insbesondere wenn es sich um die Übertragung von Souveränitätsrechten auf die Gemeinschaft und um haushaltswirksame Verpflichtungen handelt“. Unionsfraktionschef Volker Kauder erklärte „Spiegel Online“, der Grundsatz des Gerichts laute: „Je mehr Kompetenzen auf die europäische Ebene verlagert werden, desto mehr Kontrollrechte der Parlamente muss es geben.“ Das sähen alle Fraktionen des Bundestags so. Grüne und SPD plädieren jetzt für eine Ergänzung des Gesetzes, das die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Bundestag bei der Europapolitik regelt. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sagte dem Parlament mehr Beteiligung zu. Die Entscheidung werde „nach bestem Wissen und Gewissen“ umgesetzt. Als Konsequenz aus dem Urteil muss die Bundesregierung das Parlament auch über Ergänzungsverträge der Europäischen Union unterrichten. Die Weitergabe muss so frühzeitig erfolgen, dass das Parlament „nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät“, sagte Voßkuhle. In der Regel müsse der Bundestag auch über Zwischenschritte informiert werden, damit eine gründliche öffentliche Debatte und die Erarbeitung einer Stellungnahme möglich sind. Dazu sei auch die Übersendung der Dokumente geboten. Nur solange die Willensbildung innerhalb der Regierung noch nicht abgeschlossen sei, bestehe kein Informationsrecht des Bundestages. Sobald aber Zwischen- und Teilergebnisse an die Öffentlichkeit gegeben werden können, falle ein Vorhaben nicht mehr in die exekutive Eigenverantwortung der Bundesregierung. Nach diesen Maßstäben habe die Bundesregierung das Parlament im Februar 2011 zu spät informiert. Ein Textentwurf zum Rettungsschirm ESM habe der Bundesregierung spätestens am 21. Februar 2011 vorgelegen, ein Vertragsentwurf folgte am 6. April. Eine Übermittlung der Dokumente an den Bundestag habe jedoch nicht stattgefunden. Die spätere Unterrichtung am 17. und 18. Mai habe an der Verletzung der Parlamentsrechte nichts mehr geändert. Denn die Informationspflicht der Bundesregierung könne nicht „in einem Gesamtpaket“ erledigt werden, lautete das Urteil. Auch der Euro-Plus-Pakt, der eine stärkere Überwachung der Haushaltspolitik durch EU-Organe vorsieht, berühre Funktionen des Bundestages. Folglich habe ein umfassendes und frühzeitiges Informationsrecht des Parlaments bestanden. Dem sei die Bundesregierung nicht nachgekommen. Spätestens am 2. Februar 2011 hätte die Bundesregierung ihre Pläne dem Parlament mitteilen müssen. Stattdessen wurde der offizielle Entwurf am 11. März 2011 übersandt. Zu diesem Zeitpunkt „bestand für den Deutschen Bundestag keine Möglichkeit mehr, dessen Inhalt zu diskutieren und durch deine Stellungnahme auf die Bundesregierung einzuwirken“, erklärten die Verfassungsrichter. Denn noch am gleichen Tag einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf den Euro-Plus-Pakt. dapd (Politik/Politik)

Schokoladenfabrik Halloren peilt erneut zweistelliges Wachstum an

Schokoladenfabrik Halloren peilt erneut zweistelliges Wachstum an Halle (dapd). Die Halloren Schokoladenfabrik AG aus Halle setzt auf weiteres Wachstum. Das börsennotierte Unternehmen hält an seinen Prognosen für das laufende Gesamtjahr fest und will den Wachstumstrend der vergangenen Jahre fortzusetzen. Demnach sollen die Umsätze um 26 Prozent auf 86 Millionen Euro steigen, wie Finanzvorstand Andreas Stuhl am Dienstag in Halle auf der Hauptversammlung vor den Aktionären sagte. Vorstandschef Klaus Lellé rechnet für 2012 mit dem erfolgreichsten Jahr in der Unternehmensgeschichte und erwartet dadurch auch steigende Aktienkurse. Die nach eigenen Angaben älteste Schokoladenfabrik Deutschlands hatte das Geschäftsjahr 2011 mit einem Nettoumsatz von 68,11 Millionen Euro abgeschlossen. Das waren 12,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Der Konzernjahresüberschuss verbesserte sich im selben Zeitraum von 1,6 Millionen auf 2,6 Millionen Euro. Die Firmengruppe beschäftigt 596 Mitarbeiter. 1997, als Lellé die Leitung des Unternehmens übernahm, waren es 65 Mitarbeiter. Zum Sortiment zählen mehr als 180 Schokoladenprodukte. Im vierten Jahr in Folge wollte das Unternehmen eine Dividende an seine Aktionäre ausschütten. Pro Aktie sollte eine Dividende von 0,25 Euro gezahlt werden. Die endgültige Entscheidung der Hauptversammlung stand noch aus. Angesichts sinkender Rohstoffpreise, voller Auftragsbücher und steigender Preise für die eigenen Produkte könne er so zuversichtlich sein, sagte Lellé. Inzwischen entfielen 79 Prozent des Umsatzes auf das Inlands- und 21 Prozent auf das Auslandsgeschäft. Dieser Anteil solle weiter wachsen, sagte der Vorstandsvorsitzende. Die Süßwarenbranche habe im vergangenen Jahr in Deutschland rund 9,3 Milliarden Euro umgesetzt, davon seien auf Schokoladenwaren 3,75 Milliarden Euro entfallen. Lellé sprach von einem stagnierenden Markt. Acht große Unternehmen beherrschten 82 Prozent des Schokoladenmarktes. Den Rest teilten sich 156 kleine und mittelgroßen Firmen, wie etwa Halloren. Das Unternehmen kündigte weitere neue Erzeugnisse an. Neue Produkte der vergangenen zwei Jahre machten inzwischen 25 Prozent des Umsatzes aus, sagte Lellé. ( www.halloren.de ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Trittin hofft auf Stärkung der Rechte des Deutschen Bundestages

Trittin hofft auf Stärkung der Rechte des Deutschen Bundestages Köln/Berlin (dapd). Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin hofft auf eine Stärkung der Rechte des Deutschen Bundestages durch das Bundesverfassungsgericht. „Es ist doch absurd, dass wir Gesetzesentwürfe für Verträge, die Deutschland binden und wo es um Milliarden geht, uns von den österreichischen Kollegen der Grünen besorgen müssen, die das selbstverständlich von ihrer Regierung erhalten, während die Bundesregierung das Parlament künstlich dumm stellt“, sagte Trittin am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“. Die Rechtstradition zeige, dass das Bundesverfassungsgericht anders als die Bundesregierung die Rechte des Deutschen Bundestages ernst nehme und immer wieder gestärkt habe. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag über die Informationsrechte des Bundestages bei Maßnahmen zur Euro-Rettung. Die Bundestagsfraktion der Grünen klagt wegen der ihrer Ansicht nach verspäteten Unterrichtung des Parlaments bei der Vereinbarung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und dem Euro-Plus-Pakt. dapd (Politik/Politik)

Offshore-Branche wartet dringend auf Gesetzentwurf zur Haftungsfrage

Offshore-Branche wartet dringend auf Gesetzentwurf zur Haftungsfrage Bremen (dapd). Von der ersten Offshore-Windenergie-Messe in Deutschland soll nach dem Willen der Veranstalter ein Appell an die Bundesregierung ausgehen. Die Branche warte händeringend auf eine gesetzliche Regelung der Haftungsfrage für Offshore-Windparks, sagte Ronny Meyer, Mit-Organisator der „Windforce“ in Bremen (26. bis 29. Juni) und Geschäftsführer der „Windenergie-Agentur wab“ der Nachrichtenagentur dapd. Der Gesetzentwurf sei der „Knackpunkt“ für die ins Stocken geratene Offshore-Branche. Wie das „deutliche Signal“ für Berlin aussehen werden, stehe aber noch nicht fest, sagte Meyer. Die Stimmung in der Branche sei gespannt. Der Übertragungsnetzbetreiber Tennet, der für die Anschlüsse der Nordsee-Windparks verantwortlich ist, könne nicht allein dafür haften, wenn Leitungen nicht verfügbar seien oder erst verspätet fertiggestellt würden. „Einzelne Unternehmen sind mit solch einem Risiko überfordert“, sagte Meyer. Ab einer bestimmten Schadenssumme müsse deshalb die Bundesregierung das Risiko übernehmen. „Darauf wartet die Branche.“ Denn keiner vergebe Aufträge für Fundamente, Turbinen oder Rotorblätter, wenn der Netzanschluss am Ende nicht sicher sei. Wer für 1,5 Milliarden Euro einen Offshore-Windpark baue und am Ende keinen Netzanschluss habe, verdiene kein Geld, sagte der Geschäftsführer der „wab“, einem Zusammenschluss aus 350 Unternehmen und Instituten der Energiebranche mit Sitz in Bremerhaven. Die Bundesregierung will den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2020 auf 35 Prozent steigern. Hochsee-Windparks sollen dabei eine große Rolle spielen. In acht Jahren sollen 2.000 Anlagen in der Nord- und Ostsee rund 10.000 Megawatt liefern. Bislang stehen dort erst 50 Anlagen. „Wenn nicht bald die Haftungsfrage geklärt wird, erwarten wir, dass nur die Hälfte der geplanten Anlagen gebaut werden“, sagte Meyer. Für die Firmen würde das bedeuten, keine volle Auslastung zu haben. „Das geht dann an die Substanz“, sagte Meyer. Die Offshore-Industrie habe in Vertrauen auf die politisch gewollte Energiewende in Produktionskapazitäten und Mitarbeiter investiert. Die Gewerkschaften verhandelten bereits über Modelle, das derzeitige Beschäftigungsloch zu überbrücken. Jede Energiewende in der Vergangenheit sei politisch motiviert und auch mit Maßnahmen flankiert worden. „Die Energiewende ist eine nationale Aufgabe. Die Bundesregierung muss das Thema ernst nehmen“, betonte Meyer. „Es geht nicht nur um die Investitionen der Industrie, sondern auch um das Erreichen der klimapolitische Ziele.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bund will Akw-Abriss koordinieren

Bund will Akw-Abriss koordinieren Hamburg (dapd). Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) strebt einen koordinierten Abriss der 17 deutschen Atomkraftwerke an. Das Bundesumweltministerium erklärte am Montag in Berlin, es wäre hilfreich, wenn es hierfür einen „Masterplan“ gäbe. Das Ministerium will die Betreiber der Anlagen „demnächst“ zu einem Gespräch einladen. Das Ministerium wies allerdings die Darstellung des Wirtschaftsmagazins „Capital“ zurück, wonach der Bund das Genehmigungsverfahren von den Ländern auf den Bund übertragen wolle. Dafür gebe es keine Pläne im Ministerium. Auch drohe kein „Atommüll-Chaos“ für den Fall, dass es keinen Masterplan gebe. Für die Stilllegung der Anlagen seien die Betreiber zuständig, erklärte das Ministerium. Diese müssten ein Stilllegungskonzept vorlegen und eine Genehmigung bei der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde beantragen, wofür ein „Masterplan“ aber hilfreich wäre. Auch hierfür wären die Betreiber zuständig. Da 2011 acht Kernkraftwerke gleichzeitig vom Netz genommen worden seien, soll aber mit einem abgestimmten Vorgehen „eine Optimierung des Vorgehens auf der Basis des geltenden Rechts“ erreicht werden, teilte das Ministerium mit. dapd (Politik/Politik)

Seehofer verfolgt Bau einer dritten Flughafen-Startbahn weiter

Seehofer verfolgt Bau einer dritten Flughafen-Startbahn weiter München (dapd). Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) gibt die Pläne für eine dritte Startbahn am Münchner Flughafen trotz des ablehnenden Bürgerentscheids in der Landeshauptstadt nicht auf. Seehofer bekräftigte am Montag, das Projekt sei „von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit“ ganz Bayerns. Deshalb werde der Flughafenausbau von der Staatsregierung „für notwendig erachtet und weiterverfolgt“. Seehofer versicherte zugleich, er respektiere das Votum vom Sonntag. Der Bürgerentscheid binde aber lediglich die Stadt München als Gesellschafter des Flughafens. Das bayerische Kabinett werde sich am Dienstag mit dem weiteren Vorgehen befassen. dapd (Politik/Politik)

Chemieriese Evonik sagt den Börsengang ab

Chemieriese Evonik sagt den Börsengang ab Essen (dapd). Rückschlag für den Aktienmarkt: Deutschlands drittgrößter Chemiekonzern Evonik hat den für Ende Juni geplanten milliardenschweren Börsengang abgesagt. Wegen der hohen Unsicherheit der Märkte sei der derzeit erzielbare Preis zu weit von einer angemessenen Bewertung des Unternehmens entfernt, begründete die RAG-Stiftung als Mehrheitseigentümer am Montag den Schritt. Für die Börse ist dies eine schlechte Nachricht. Denn das Milliardengeschäft galt als entscheidender Test für die Aufnahmefähigkeit der Märkte und als Prüfstein für weitere Börsenkandidaten. Es wäre der größte Börsengang seit mehr als einem Jahrzehnt in Deutschland gewesen. Die RAG Evonik betonte, während der letzten Woche hätten zwar viele große Investoren ihre Bereitschaft zu einem Engagement bei Evonik bekundet. Doch sei wegen der Sorge über die Entwicklung der Eurozone keine angemessene Bewertung erzielen. Wenn Investoren aus dem arabischen Raum, aus Asien oder den USA überhaupt bereit seien im Euro-Raum zu investieren, verlangten sie wegen der anhaltenden Euro-Krise hohe Preisabschläge. Aus Sicht der beiden Evonik-Aktionäre – der RAG-Stiftung und des Finanzinvestors CVC – und des Unternehmens sei deshalb ein Börsengang zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu rechtfertigen, betonte die Stiftung. Es ist bereits das dritte Mal, dass Evonik den seit Jahren geplanten Börsengang verschiebt. Nun will das RAG-Kuratorium das Thema Börsengang erst einmal bis mindestens zum Herbst nächsten Jahres ruhen lassen. Es mache keinen Sinn einen neuen Versuch zu starten, solange die Euro-Krise nicht im Griff sei. „Evonik ist nach wie vor in glänzender Verfassung; ihr Börsengang kann aber erst ins Auge gefasst werden, wenn die Lage auf den Finanzmärkten einen angemessenen Erlös ermöglicht“, hieß es in der Erklärung der Stiftung. Die RAG strebt bei dem Börsengang eine Unternehmensbewertung von rund 15 Milliarden Euro an. Doch seien Investoren derzeit wohl nur bereit einen Wert von 12 Milliarden Euro zu akzeptieren, berichtete die „Financial Times Deutschland“ (Montagausgabe). Der Erlös aus dem Verkauf der Evonik-Aktien soll der RAG-Stiftung zur Finanzierung der „Ewigkeitslasten“ nach dem Auslaufen des deutschen Steinkohlenbergbaus im Jahr 2018 dienen. Dazu gehören etwa die Kosten für das auch nach der Stilllegung der letzen Zechen weiterhin notwendige Absenken des Grundwasserspiegels im Ruhrgebiet. Denn durch den Steinkohlebergbau sind Teile des Reviers so tief abgesunken, dass sich die Region ohne die Arbeit der großen Pumpanlagen in eine Seenlandschaft verwandeln würde. Allerdings kann sich die Stiftung bei dem Verkauf Zeit lassen. Erst ab 2019 muss sie die Lasten schultern. Und dies könnte bei dem derzeitigen Ertragsniveau auch mit den Gewinnen der Evonik gelingen. Allerdings ist es das erklärte Ziel der Stiftung, deren Vermögen zurzeit noch größtenteils bei Evonik gebunden ist, in Zukunft das Risiko breiter zu streuen – durch einen Börsengang und die Anlage der dabei erzielten Mittel an anderer Stelle. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

WAZ Mediengruppe beruft Thomas Ziegler zu weiterem Geschäftsführer

WAZ Mediengruppe beruft Thomas Ziegler zu weiterem Geschäftsführer Essen (dapd). Thomas Ziegler wechselt von der Düsseldorfer Metro Group zur WAZ Mediengruppe in Essen. Der 45-jährige gebürtige Essener wurde zum 1. August zum weiteren Geschäftsführer berufen, wie das Unternehmen am Montag mitteilte. Ziegler werde gemeinsam mit den Geschäftsführern Christian Nienhaus (52) und Manfred Braun (59) das Unternehmen leiten. Die Gesellschafter erläuterten: „Mit Thomas Ziegler wird die WAZ-Gruppe um einen unternehmerischen CFO (Chief Financial Officer) verstärkt und die Geschäftsführung komplettiert – ein weiterer großer Schritt zur Neuaufstellung der WAZ Mediengruppe, mit der die Position des Hauses gefestigt und ausgebaut und dessen Zukunftsfähigkeit abgesichert wird.“ Bei der Metro Group ist er als CEO für die Immobiliensparte verantwortlich. dapd (Vermischtes/Wirtschaft)