Ansprüche von Geschädigten des Hormonpräparats Duogynon verjährt

Ansprüche von Geschädigten des Hormonpräparats Duogynon verjährt Berlin (dapd). Das Berliner Landgericht hat die Klage eines Behinderten gegen die Bayer Pharma AG wegen Missbildungen durch das Hormonpräparat Duogynon abgewiesen. Der Lehrer, dessen Mutter während der Schwangerschaft Duogynon genommen hatte und der 1976 mit schweren Missbildungen der Blase und Harnröhre geboren wurde, hatte 50.000 Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert. Das Landgericht wies seine Klage am Donnerstag durch Urteil zurück. In der mündlichen Verhandlung erklärte es zuvor, die Ansprüche des Klägers seien verjährt. Ob das bis 1980 als Schwangerschaftstest verwendete Duogynon tatsächlich die Behinderung des Lehrers verursacht hat, spielte in dem Prozess keine Rolle. „Ob je ein Schadenersatzanspruch bestand, hat dieses Gericht nicht zu entscheiden“, sagte Zivilrichter Holger Matthiessen. Er legte in der mündlichen Verhandlung dar, dass für ab 1978 verabreichte Arzneimittel strengere Haftungsregeln gelten. Der Kläger könne aber nur im Jahr 1975 oder 1976 durch Duogynon geschädigt worden sein und sich lediglich auf das Bürgerliche Gesetzbuch stützten. „Spätestens 2006 ist ein Schaden verjährt gewesen“, sagte Matthiessen. Der Richter wies auch den Einwand zurück, der Hersteller habe in den 70er und 80er Jahren die Forschung zu Gefahren von Duogynon unzulässig beeinflusst und dadurch selbst rechtzeitige Schadenersatzklagen verhindert. Seit den 60er Jahren sei auch in der Öffentlichkeit intensiv über Duogynon diskutiert worden. „Auch 1995 oder 2004 hätte mit ähnlicher Begründung eine Klage erhoben werden können“, sagte er. Dougynon wurde von der Schering AG hergestellt, die 2006 von Bayer übernommen wurde. Der Prozessvertreter des Klägers warf Schering vor, die fruchtschädigende Wirkung von Duogynon stets vertuscht zu haben. „Man kann nicht jahrzehntelang dafür sorgen, dass nichts ans Licht kommt und dann sagen: Pustekuchen, jetzt ist alles verjährt“, bemängelte Rechtsanwalt Jörg Heynemamm. Für die Bayer Pharma AG sagte Rechtsanwalt Henning Moelle, Duogynom sei vom Bundesgesundheitsamt und vielen weiteren Behörden geprüft worden. Auch ein dreijähriges staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren habe schon in den 80er Jahren erhobene Vorwürfe nicht bestätigen können. Der klagende 36-jährige Lehrer Andre Sommer äußerte sich „sehr enttäuscht“ über das Urteil. Sein Anwalt kündigte an, man werde auf jeden Fall Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Sommer war vor eineinhalb Jahren bereits mit einer Auskunftsklage gegen Bayer Pharma in Sachen Duogynon an der Verjährungshürde gescheitert. Bei Sommer haben sich nach dessen Angaben über das Internet mittlerweile 350 Opfer des Hormonpräparats gemeldet. Zum Teil handele es sich um Menschen, die mit Missbildungen geboren worden seien, nachdem ihre Mutter die Schwangerschaft mit Duogynon getestet habe, sagte er. Zum Teil handele es sich auch um Frauen, deren missgebildete Kinder nach der Geburt gestorben seien. Ein Dutzend Duogynonopfer protestierte zu Beginn des Prozesses vor dem Gerichtsgebäude gegen die Verjährung ihrer Ansprüche. ( http://www.duogynonopfer.de/ ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Schienenfreunde müssen bluten

Schienenfreunde müssen bluten Bonn (dapd). Wegen Preisabsprachen beim Verkauf von Schienen an die Deutsche Bahn hat das Bundeskartellamt insgesamt 124,5 Millionen Euro Bußgeld gegen vier europäische Stahlkonzerne verhängt. Gut ein Jahr nach Aufdeckung des Kartells, das sich „Schienenfreunde“ nannte, traf die höchste Strafe mit 103 Millionen Euro ThyssenKrupp Gleistechnik, wie das Kartellamt am Donnerstag in Bonn mitteilte. Kartellamtschef Andreas Mundt kündigte an, die Ermittlungen auch auf Lieferungen an regionale Unternehmen auszudehnen. ThyssenKrupp nahm die Strafe an. Bußgeldbescheide in Millionenhöhe ergingen außerdem gegen die seit 2010 zum Vossloh-Konzern gehörende Firma Stahlberg Roensch und gegen die Voestalpine-Tochterunternehmen TSTG Schienen Technik und Voestalpine BWG. Voestalpine hatte das Verfahren mit einer Selbstanzeige ins Rollen gebracht. Mundt, sagte die Kartellmitglieder hätten jahrelang Quoten und Preise abgesprochen. Dem Staatskonzern soll dadurch Medienberichten zufolge ein Schaden von deutlich mehr als 500 Millionen Euro entstanden sein. Das entspricht in etwa der für das vergangene Jahr ausgeschütteten Dividende. Bahn-Vorstand Gerd Becht kündigte an, die Bahn erwarte von den am Kartell beteiligten Firmen einen vollständigen Ausgleich des Schadens und werde die Ansprüche notfalls auch vor Gericht durchsetzen. „Mit den Bußgeldbescheiden steht jetzt zweifelsfrei fest, dass die DB über Jahre systematisch betrogen wurde“, sagte der Chefjurist des Konzerns. ThyssenKrupp akzeptierte das Bußgeld sofort. Die Sachlage sei eindeutig, berichtete das Unternehmen. Bei internen Ermittlungen habe sich der Verdacht gegen einzelne Mitarbeiter des Tochterunternehmens bestätigt. Der Stahlkonzern betonte, er sei im Mai 2011 von den kartell- und strafrechtlichen Ermittlungen völlig überrascht worden. Danach habe das Unternehmen aber im Sinne von „null Toleranz“ hart durchgegriffen und personelle Konsequenzen gezogen. Mehrere Vertriebsverantwortliche, ein Geschäftsführer sowie der zuständige Bereichsvorstand mussten das Unternehmen verlassen. ThyssenKrupp verfolge Schadenersatzansprüche gegen die elf betroffenen Mitarbeiter, berichtete der Konzern. Mit den Bußgeldbescheiden, die noch nicht rechtskräftig sind, ist lediglich ein erster Teil des Verfahrens abgeschlossen. „Das Bundeskartellamt wird den Schwerpunkt der Ermittlungen im Schienenfall künftig auf weitere Bereiche verlagern“, kündigte Mundt an. Dazu gehörten Schienen und Weichen für regionale und lokale Nachfrager. Der Fall zeige erneut, dass auch die Auftraggeber gerade bei Ausschreibungen im öffentlichen Bereich besonders wachsam sein sollten, sagte Mundt. Das Bundeskartellamt arbeitet im „Schienenfreunde“-Verfahren eng mit der Staatsanwaltschaft Bochum und der Kriminalpolizei Bochum zusammen, da es sich um Kartelle handelt, die öffentlich ausgeschriebene Produkte und Dienstleistungen betreffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dabei wegen Verdachts auf Submissionsbetrug gegen die verantwortlichen Manager. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sprach von einem „skandalösen Gebaren“ der Unternehmen, mit dem der deutsche Steuerzahler geschädigt worden sei. Für ihn beweist der Fall, „dass monopolistische Strukturen, die es zu überwinden gilt, derartige Vorgänge begünstigen und eine wettbewerblich gestaltete Struktur diese eher zu verhindern geeignet ist“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Richter gibt Duogynon-Schadenersatzklage wenig Chancen

Richter gibt Duogynon-Schadenersatzklage wenig Chancen Berlin (dapd). Behinderte mit Schädigungen durch das Hormonpräparat Duogynon können sich vorerst wenig Hoffnung auf Zahlungen des Herstellers machen. Im ersten Duogynon-Schadenersatzprozess gegen die Bayer Pharma AG ging das Berliner Landgericht am Donnerstag von einer Verjährung der Ansprüche aus. „Nach meiner vorläufigen Meinung nach Aktenlage ist der Anspruch verjährt“, sagte Zivilrichter Holger Matthiessen. Gegen die Firma, die Nachfolger des Duogynon-Herstellers Schering ist, hatte ein 1976 mit schweren Behinderungen geborener Lehrer geklagt. Das Gericht will am Nachmittag (gegen 16.00 Uhr) eine Entscheidung in dem Rechtsstreit verkünden. Die Mutter des Klägers hatte 1975 das auch als Schwangerschaftstest verwendete Duogynon genommen. Der heute 36-Jährige, der als Sprecher eines Zusammenschlusses von Duogynonopfern fungiert, kam mit Missbildungen der Blase und des Harnleiters zur Welt. Er fordert Schadenersatz und mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld. Wenn das Urteil wie angedeutet ausfalle, werde man in die nächste Instanz gehen, sagte sein Anwalt Jörg Heynemann. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Henkel plant Sonderprämie für Mitarbeiter

Henkel plant Sonderprämie für Mitarbeiter Düsseldorf (dapd). Der Waschmittel und Klebstoffhersteller Henkel (Persil, Pritt, Fa) will alle 47.000 Mitarbeiter weltweit am Erfolg des Unternehmens beteiligen, wenn der Konzern das angestrebte Gewinnziel erreicht. Wie die individuellen Regelungen in den mehr als 70 Ländern genau aussehen, erarbeiten wir noch“, sagte Henkel-Personalvorstand Kathrin Menges der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Das Ziel einer bereinigten Umsatzrendite von 14 Prozent für 2012 hatte Henkel schon vor Jahren angekündigt. Kritik übte Menges an dem von der Bundesregierung geplanten Betreuungsgeld. „Wir glauben, das eingeplante Geld könnte Familien und Müttern an anderer Stelle mehr helfen: Wir brauchen mehr Kindertagesstätten und qualifizierte Hausaufgabenbetreuung, um Kinder stärker zu fördern“, zitierte die Zeitung die Managerin. Henkel begrüße es, wenn Mütter nach der Geburt eines Kindes früh wieder in die Firma zurückkehrten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Kartellamt verhängt hohe Bußgelder gegen Schienenfreunde -Kartell

Kartellamt verhängt hohe Bußgelder gegen Schienenfreunde -Kartell Bonn (dapd). Gut ein Jahr nach Aufdeckung des „Schienenfreunde“-Kartells europäischer Stahlkonzerne hat das Bundeskartellamt gegen vier Mitglieder Bußgelder in Höhe von insgesamt 124,5 Millionen Euro verhängt. Die höchste Strafe traf ThyssenKrupp Gleistechnik. Das Unternehmen allein soll 103 Millionen Euro zahlen, wie das Kartellamt am Donnerstag in Bonn mitteilte. Bußgeldbescheide in Millionenhöhe ergingen außerdem gegen die seit 2010 zum Vossloh-Konzern gehörende Firma Stahlberg Roensch und gegen die Voestalpine-Tochterunternehmen TSTG Schienen Technik und Voestalpine BWG. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte: „Die Schienenlieferanten haben sich gegenseitig über viele Jahre nahezu konstante Quoten am Auftragsvolumen der Deutschen Bahn zugesichert.“ Sie hätten die Einhaltung der Quoten überwacht, Projekte einander zugeordnet und Schutzpreise vorgegeben, um die Auftragsvergaben zu steuern. Absprachen betrafen Normal-Schienen, kopfgehärtete Schienen und Weichenzungen. Mit den nun zugestellten Bußgeldbescheiden ist lediglich ein erster Teil des Verfahrens abgeschlossen. „Das Bundeskartellamt wird den Schwerpunkt der Ermittlungen im Schienenfall künftig auf weitere Bereiche verlagern“, kündigte Mundt an. Dazu gehörten Schienen und Weichen für regionale und lokale Nachfrager. Der Fall zeige erneut, dass auch die Auftraggeber gerade bei Ausschreibungen im öffentlichen Bereich besonders wachsam sein sollten, sagte Mundt. Das Bundeskartellamt arbeitet im „Schienenfreunde“-Verfahren eng mit der Staatsanwaltschaft Bochum und der Kriminalpolizei Bochum zusammen, da es sich um Kartelle handelt, die öffentlich ausgeschriebene Produkte und Dienstleistungen betreffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dabei wegen Verdachts auf Submissionsbetrug gegen die verantwortlichen Manager. Die vom Kartellamt verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

CDU-Politiker Fuchs will Betreuungsgeld auf den Prüfstand stellen

CDU-Politiker Fuchs will Betreuungsgeld auf den Prüfstand stellen Passau (dapd). Der Streit über das Betreuungsgeld schwelt weiter. Angesichts sinkender Geburtenzahlen trotz hoher Zuwendungen für Familien fordert Unionsfraktionsvize Michael Fuchs, die Familienförderung insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. „Geld allein bringt die Menschen nicht dazu, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen“, sagte der CDU-Politiker der „Passauer Neuen Presse“ (Donnerstagausgabe). Er betonte: „Auch wenn das Betreuungsgeld eingeführt ist, muss es auf seine Wirkung hin überprüft werden, wie alle anderen Leistungen auch.“ Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) entgegnete am Donnerstag in München: „Die Forderung ist genauso absurd, als würde man fordern, die Wirkung des Pflegegeldes zu überprüfen, das Angehörigen für die Pflege zu Hause ausgezahlt wird.“ dapd (Politik/Politik)

Zwei deutsche Soldaten in Afghanistan verletzt

Zwei deutsche Soldaten in Afghanistan verletzt Berlin/Kundus (dapd). Bei einem Feuergefecht in Afghanistan sind zwei Bundeswehrsoldaten verwundet worden. Wie das Einsatzführungskommando der Bundeswehr am Donnerstag mitteilte, ereignete sich der Vorfall bereits am Vorabend (4. Juli, 22.15 Uhr Ortszeit). Die ISAF-Soldaten seien rund zehn Kilometer südlich der Stadt Kundus mit Hand- und Panzerabwehrwaffen angegriffen worden. Daraufhin hätten die Soldaten das Feuer erwidert. Ihr Fahrzeug, ein Dingo 2, sei bei dem Beschuss beschädigt worden und fahruntüchtig. Weiter hieß es, das Gefecht habe etwa eine halbe Stunde angedauert. Die verwundeten deutschen Soldaten seien zunächst vor Ort medizinisch versorgt worden. Später habe man sie in das Rettungszentrum im regionalen Wiederaufbauteam Kundus gebracht. Die Bundeswehr machte zunächst keine Angaben zu den Angreifern. dapd (Politik/Politik)

Westerwelle zu Syrien-Gesprächen nach Moskau aufgebrochen

Westerwelle zu Syrien-Gesprächen nach Moskau aufgebrochen Berlin (dapd). Außenminister Guido Westerwelle will bei einem Kurzbesuch in Russland über den eskalierenden Syrien-Konflikt beraten. Der FDP-Politiker brach am Donnerstag nach Moskau auf, um dort seinen russischen Amtskollegen Sergej Lawrow zu treffen. Trotz der anhaltenden Gewalt in Syrien blockiert Russland eine Resolution gegen das dortige Regime im UN-Sicherheitsrat und lehnt auch Rücktrittsforderungen an Präsident Baschar Assad kategorisch ab. Von Moskau aus wird Westerwelle nach Paris weiterfliegen, wo am Freitag das dritte Treffen der „Freunde Syriens“ ansteht. Zum Jahresbeginn hatten sich zahlreiche Staaten in dieser Runde zusammengeschlossen, um den Druck auf Assad zu erhöhen und das Blutvergießen zu beenden. dapd (Politik/Politik)

Kannegiesser: Krise kommt bald in Deutschland an

Kannegiesser: Krise kommt bald in Deutschland an Berlin (dapd). Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser zufolge muss sich Deutschland darauf einstellen, dass die Krise ankommt. „Wenn wir weiter so machen wie bisher, dann werden sich die Auswirkungen der Euro-Krise auf die Realwirtschaft verschärfen“, sagte Kannegiesser der Zeitung „Die Welt“ (Donnerstagausgabe). Die Metall- und Elektroindustrie lebe zu 80 Prozent von Investitionsgütern. „Wenn Unsicherheiten über die künftige Entwicklung da sind, dann werden Investitionen erst einmal angehalten oder verschoben. Diese Phase hat begonnen“. Die Zurückhaltung wachse, und zwar ebenfalls weltweit. „Wie weit das geht und ob das in einer richtigen Rezession mündet, das kann man im Augenblick nicht sagen. Man kann es aber auch nicht ausschließen, das geht heutzutage blitzschnell“, sagte Kannegiesser. Ein Land wie Deutschland, das so stark eingebunden sei in die europäische Wirtschaft, könne sich auf Dauer nicht isolieren. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Gericht erklärt Klagen gegen Atom-Moratorium für zulässig

Gericht erklärt Klagen gegen Atom-Moratorium für zulässig Kassel (dapd-hes). Im Rechtsstreit um die befristete Stilllegung des hessischen Atomkraftwerks Biblis nach der Katastrophe von Fkushima ist der Weg für die nächste Runde offen. Die gegen die Anordnung gerichteten Klagen der RWE Power AG seien zulässig, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch in Kassel. Revision ließ er nicht zu. Wird dieses Urteil rechtskräftig, steht im nächsten Schritt eine weitreichende Entscheidung des Kasseler Gerichtshofs an. Dann geht es um die Frage, ob die vom hessischen Umweltministerium am 18. März 2011 angeordneten und auf drei Monate befristete Stilllegung der Reaktorblöcke Biblis A und B rechtmäßig war. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. RWE will mit seiner Klage die Feststellung erreichen, dass die Stillegungs-Anordnung rechtswidrig war. Auf ein entsprechendes Urteil will der Konzern dann nach eigenen Angaben eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen das Land Hessen gründen. Diese sei sei seit langem in Vorbereitung, betonte ein Prozessvertreter des Unternehmens am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung in Kassel. Es gehe dabei auch um aktienrechtliche Verpflichtungen des Vorstands. Gerade dieser angestrebte weitere Rechtsstreit führte nun auch zur Zulassung der beiden Klagen zu Biblis A und B vor dem VGH. Der Sechste Senat befand, RWE habe ein fortdauerndes Interesse daran, dass auch nachträglich eine Feststellung zur Rechtmäßigkeit getroffen werde. Der zivilrechtliche Prozess auf Schadenersatz sei ernsthaft beabsichtigt. Dass ein Schaden, durch das Moratorium eingetreten sei, sei „nicht von vornherein ausgeschlossen“. Nur das habe man prüfen müssen. Klären müsse die Frage ein Zivilgericht. Die RWE-Seite hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, durch die befristete Stilllegung der beiden Blöcke sei dem Unternehmen ein Schaden von insgesamt 187 Millionen Euro entstanden. Denn langfristige Liefervereinbarungen hätten nicht erfüllt werden können, ohne Strom zuzukaufen. Das Wisbadener Umweltministerium indes zweifelte besonders im Falle von Biblis B einen Schaden an. Der Block habe sich in Revision befunden, als das Moratorium begann. Die Arbeiten hätten die befristete Stilllegung überdauert. Dies habe rein technische Gründe“ gehabt. RWE widersprach dieser Darstellung. Die Kasseler Entscheidung sorgte umgehend für kritische Reaktionen der hessischen Landtagsopposition: „Wäre es beim rot-grünen Atomausstieg geblieben, den schließlich die Atomwirtschaft mit der ‚alten‘ Bundesregierung vereinbart hatte, stünde Hessen jetzt nicht vor der Situation, sich für eine Schadenersatzleistung von fast 200 Millionen Euro wappnen zu müssen“, sagte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Timon Gremmels. Linken-Fraktionschefin Janine Wissler erklärte: „Jetzt rächt sich, dass die Bundesregierung mit ihrem bewusst dilettantischen Vorgehen den Atomkonzernen die Tore zu einer Klage weit aufgesperrt hat.“ Theoretisch kann das Land versuchen, gegen die Entscheidung vom Mittwoch doch noch eine Revision durchzusetzen. Dazu müsste Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Direkt nach dem Urteil sah es allerdings nicht so aus, als werde das passieren. Ein Vertreter des Umweltministeriums sagte: „Wir sehen jetzt mit Zuversicht dem Folgetermin entgegen.“ Man sei von der Rechtmäßigkeit der Anordnung vom 18. März 2011 überzeugt. (Aktenzeichen: 6 C 824/11.T und 6 C 825/11.T) dapd (Politik/Politik)