Kassel (dapd). Das Bundessozialgericht (BSG) hält die neuen Hartz-IV-Sätze für verfassungsgemäß. Bei der Neufestsetzung der Regelleistungen zum 1. Januar 2011 habe die Bundesregierung weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen, befanden die Kasseler Richter am Donnerstag (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R). „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund Tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Anders als vom Bundesverfassungsgericht gefordert, sei nicht der tatsächliche Bedarf vom Gesetzgeber ermittelt, sondern „ohne Bezug zur Realität“ geschätzt worden. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Sozialgericht Berlin hatte Bedenken Auch Sozialverbände, Gewerkschaften und einzelne Juristen haben die Hartz-IV-Reform als unzureichend kritisiert und eine großzügigere Berechnung gefordert. Das BSG wollte sich dem jedoch nicht anschließen. Ausdrücklich widersprach der Senat auch dem Sozialgericht Berlin, das als bislang einziges Gericht verfassungsrechtliche Bedenken auch gegen das neue Hartz IV angemeldet und deshalb bereits im April das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Karlsruhe hatte die ursprünglichen Regelleistungen – unter anderem aufgrund eines entsprechenden Vorlagebeschlusses des Bundessozialgerichts – Anfang 2010 überprüft und als willkürlich gekippt. Die Verfassungsrichter verlangten eine nachvollziehbarere Berechnung, machten aber keine Vorgaben zur Höhe. Daraufhin beschloss die Bundesregierung nach zähen Verhandlungen neue Hartz-IV-Sätze, die zum 1. Januar 2011 in Kraft traten und nur knapp über den bisherigen Leistungen zum Lebensunterhalt lagen. dapd (Politik/Politik)
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Bundeswehr bestellt weniger Puma-Panzer als geplant
Berlin/Düsseldorf (dapd). Das Verteidigungsministerium hat einen Milliardenauftrag für die beiden deutschen Rüstungskonzerne Rheinmetall und Krauss-Maffei Wegmann abgespeckt. Die Bundeswehr bestellt statt 405 nur noch 350 Schützenpanzer vom Typ Puma, wie das Ministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Ministerium und Firmen schlossen einen entsprechenden Änderungsvertrag ab. Ursprünglich hatte der Vertrag ein Volumen von mehr als drei Milliarden Euro. Die Schützenpanzer sollen von 2014 bis 2020 an die Bundeswehr ausgeliefert werden. Der Puma wird das bisherige Hauptwaffensystem der Panzergrenadiertruppe, den 1971 eingeführten Marder, ablösen. Derzeit werden die ersten Serienfahrzeuge noch getestet. Ein Rheinmetall-Sprecher sagte, für das Geschäft habe diese Abbestellung kaum Relevanz. Sie mache im Jahr weniger als ein Prozent des Umsatzes aus. In diesem Jahr will Rheinmetall 2,5 Milliarden Euro erlösen. Außerdem hätten sich Ministerium und Unternehmen schon im vergangenen Jahr darauf geeinigt, fügte der Sprecher hinzu. Deswegen sei diese Änderung bereits zum Jahreswechsel im Auftragsbestand berücksichtigt worden. Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) lobte die Einigung. „Mit der Unterzeichnung haben wir in beispielhafter Weise auf die Neuausrichtung der Bundeswehr reagiert“, sagte de Maizière. „Kooperation ist keine Einbahnstraße, sie muss auch flexibel mit Bedarfsanpassungen umgehen können.“ dapd (Politik/Politik)
Auch Nebenklage geht beim Becker-Urteil in die Revision
Stuttgart (dapd). Nach der Verteidigung hat nun auch die Nebenklage das Urteil im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker angefochten. In dem Verfahren um den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 habe jetzt auch die Nebenklage um Sohn Michael Buback Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgarts am Donnerstag auf dapd-Anfrage. Becker war am vergangenen Freitag wegen Beihilfe zu dem Attentat zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Im Rahmen eines Härteausgleichs sollten wegen einer früheren Verurteilung zweieinhalb Jahre der Strafe als verbüßt gelten. Die Revision des Nebenklage-Anwalts Jens Rabe wurde nach Angaben des Gerichtssprechers am Donnerstag eingelegt, die Revision der Verteidigung sei bereits am Dienstag beim OLG Stuttgart eingegangen und wurde am Mittwoch öffentlich. Das Urteil im jüngsten RAF-Prozess um das 35 Jahre zurückliegende Buback-Attentat muss damit vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Der BGH wird sich voraussichtlich aber erst in mehreren Monaten mit der Sache befassen können. Denn zunächst muss der 6. Strafsenat des OLG sein Urteil schriftlich abfassen, was „mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate in Anspruch nehmen wird“, wie Gerichtssprecher Matthias Merz sagte. Der BGH wird dann prüfen, ob es in dem Urteil Rechtsfehler gibt. Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hat Becker „psychische Beihilfe“ zu dem Dreifachmord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 geleistet. Das OLG sah als erwiesen an, dass Becker die Entscheidung für das Attentat im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt habe. Becker hatte vor Gericht jegliche Beteiligung an dem Attentat bestritten. Beckers Verteidiger Hans Wolfgang Euler sagte am Mittwoch: „Uns überzeugt das Urteil wegen psychischer Beihilfe nicht.“ Die Bundesanwaltschaft akzeptiert hingegen das Urteil. Mit seinem Strafmaß sei das OLG weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft gefolgt, die wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert hatte. Der Sprecher des Generalbundesanwalts, Marcus Köhler, sagte am Donnerstag auf dapd-Anfrage, das Gericht habe „die Schuldfrage in unserem Sinne entschieden“. Die Bundesanwaltschaft war in ihrem Plädoyer von ihrem ursprünglichen schärferen Anklagevorwurf der Mittäterschaft abgerückt. Rechtsanwalt Euler verwies hingegen darauf, dass das OLG nach 21 Monaten Prozessdauer nicht habe klären können, welche beiden RAF-Terroristen auf dem Motorrad saßen, von dem aus Buback und seine Begleiter in Karlsruhe erschossen wurden. Wenn aber „die Täter unbekannt“ seien, wie könne man dann Becker vorwerfen, diese unterstützt zu haben, fragte Euler. Dies sei „eine Art der Beweisführung, die in einem Strafprozess nichts zu suchen hat“, betonte Euler. Es werde damit vor dem BGH letztlich um „Rechtsfragen“ gehen. Nebenkläger Michael Buback sagte am Donnerstag, er selbst habe zwar nach der Urteilsverkündung betont, dass er keine Revision anstrebe. Aber seine Rechtsanwälte hätten hier die juristische Sachkenntnis. Die Nebenklage-Anwälte hätten „einen erheblichen Handlungsspielraum, und wenn die das tun, werden sie ihre Gründe haben“, sagte Buback auf dapd-Anfrage. Anwalt Rabe war am Donnerstag für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Mit dem Urteil war nach mehr als eineinhalb Jahren ein Mammutprozess zu Ende gegangen. Seit September 2010 war an 97 Sitzungstagen verhandelt worden. Es wurden 165 Zeugen vom Gericht vernommen und 8 Sachverständige gehört. Bisher waren wegen des Buback-Attentats die früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt als „Mittäter“ verurteilt worden. Gegen Günter Sonnenberg, der ursprünglich ebenfalls als verdächtig galt, war das Verfahren eingestellt worden. dapd (Politik/Politik)
Sozialversicherung erzielt im ersten Quartal einen Überschuss
Wiesbaden (dapd). Die gesetzliche Sozialversicherung hat im ersten Quartal 2012 einen kassenmäßigen Finanzierungsüberschuss von rund 800 Millionen Euro erreicht. Das seien 700 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum, teilte das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mit. Der Überschuss war demnach maßgeblich auf die positive konjunkturelle Entwicklung in dem Zeitraum zurückzuführen. Die Einnahmen summierten sich von Januar bis März auf 129,4 Milliarden Euro. Im Vergleich zum ersten Quartal 2011 entspricht dies einem Anstieg um 1,7 Prozent. Die Ausgaben lagen mit 128,6 Milliarden Euro 1,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. dapd (Politik/Politik)
Daimler vernetzt unterschiedliche Verkehrsmittel in neuem Angebot
Stuttgart (dapd). Der Autohersteller Daimler versucht sich bei der Suche nach neuen Geschäftsmodellen als Mobilitätsdienstleister für die Stadt. Der Konzern stellte am Mittwoch in Stuttgart die Anwendung moovel vor, über die verschiedene Angebote wie öffentliche Verkehrsmittel, das Fahrrad, Mitfahrgelegenheiten oder das Taxi miteinander vernetzt werden sollen. „Das Grundprinzip ist: Wie komme ich jetzt von hier nach dort?“, sagte Andreas Mink, der Projektleiter von moovel. Das Angebot ist zunächst auf die Pilotregion Stuttgart beschränkt und soll im zweiten Halbjahr auch in Berlin gestartet werden. Die weitere Verbreitung solle von den Reaktionen abhängig gemacht werden, sagte Mink. Die zugehörige Anwendung wird seit Mittwoch für Apples Smartphones und Tablets im Apple-Onlineshop angeboten. Für Smartphonemodelle gibt es eine internetbasierte Anwendung auf der Seite www.moovel.com. Das Angebot ist für den Nutzer kostenlos. Daimler erhebt bei seinen Partnern eine Vermittlungsgebühr, macht aber über die Höhe keine Angaben. Partner zum Beginn sind die Stuttgarter Straßenbahnen AG, der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart sowie das Onlineportal mitfahrgelegenheit.de. Andere Partner seien aber willkommen, sagte Mink. Es gebe auch Gespräche mit der Deutschen Bahn. Die könnte bei einer ablehnenden Haltung zur größten Konkurrenz für moovel werden. Schließlich betreibt sie neben dem Fern- und Nahverkehr auch Stadtbahnen, das Carsharing-System Flinkster oder das Fahrradverleih-System Call a bike. Moovel soll nach Angaben von Mink, die „optimale Lösung sein“, um sich im Stadtverkehr von A nach B zu bewegen. Der Startbildschirm der Anwendung zeigt den Satz an: „Ich möchte jetzt von hier nach ….“ Der Nutzer kann dann Zeit, Abfahrtspunkt und Ziel einstellen. Er entscheidet sich dann für den schnellsten, bequemsten oder auch umweltschonendsten Weg. Über ein Kompassymbol kann er sich eine Karte mit den nächsten Stationen anzeigen lassen. Mit der Handy- oder Tabletkamera wird die Richtung zu den umliegenden Zustiegspunkten vorgegeben. Noch fehlen aber wichtige Funktionen. Zu Beginn werden die verschiedenen Optionen wie Fußweg, Mitfahrgelegenheit oder Straßenbahn, nur nebeneinander gezeigt, aber nicht untereinander verknüpft. Das soll in einer weiteren Ausbaustufe nachgeholt werden, ebenso wie die Möglichkeit, direkt bei moovel beispielsweise das Bahnticket oder die Mitfahrgelegenheit zu bezahlen. Erdacht wurde moovel von Daimlers Think Tank Business Innovations, der auch schon die Carsharing-Plattform car2go entwickelte. Das in Ulm gestartete Projekt wird inzwischen in zahlreichen Städten auf der Welt angeboten und soll im Herbst auch in Stuttgart mit 300 Fahrzeugen starten. Dann soll es ebenfalls bei moovel integriert werden. Business Innovations ist im Grunde genommen die Reaktion des Autoherstellers darauf, dass neben dem Bau und Verkauf von Autos dringend neue Konzepte hermüssen, die auf die Anforderungen an die Mobilität der Zukunft eine Antwort geben. Der Leiter von Business Innovations, Winfried Steffen, sagte, es gehe darum, aus Megatrends Geschäftsmodelle zu entwickeln. Der Trend zur Urbanisierung beispielsweise lässt die Städte und die Straßen voller werden. Die Vernetzung von mehreren Verkehrssystemen wird von Experten als eine mögliche Lösung für das Problem gesehen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
DIW schlägt Zwangsanleihe für Reiche zur Staatensanierung vor
Düsseldorf (dapd). Eine Zwangsabgabe oder eine Anleihe für Reiche zur Sanierung von Staatshaushalten hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgeschlagen. Das Institut rechnete am Mittwoch vor, dass etwa in Deutschland bei einer Abgabe von zehn Prozent auf private Vermögen über 250.000 Euro beziehungsweise bei Ehepaaren 500.000 Euro ein Aufkommen von etwa 230 Milliarden Euro zu erwarten wäre. Betroffen wären davon die reichsten acht Prozent der Bevölkerung. Gerade für Krisenländer wie Griechenland, Italien oder Spanien stellte das DIW ein solches Modell als hilfreich heraus. Laut der Studie sollte neben Geldvermögen auch auf Immobilien zurückgegriffen werden können. Für die überschuldeten Länder sei zwar „eine konkrete Schätzung des Aufkommens mangels Daten nur schwer möglich“. Statistiken zeigten aber, dass dort beträchtliche Privatvermögen vorhanden seien, die die Staatsschulden deutlich überstiegen. „Die Belastung der großen Privatvermögen könnte die Staatsfinanzen in Europa stabilisieren“, erklärte DIW-Experte Stefan Bach. Anleihen könnten je nach Konsolidierungsfortschritt beim Staat können diese Anleihen „später zurückgezahlt und auch verzinst werden“, fügte er hinzu. Als Vorteil einer Vermögensabgabe nannte das DIW, dass die Betroffenen im Gegensatz zur laufenden Besteuerung nicht so einfach ausweichen können. Bei einer Kombination mit Zwangsanleihen besteht außerdem die Möglichkeit, einen Teil des Geldes zurückzubekommen, was den Widerstand reduzieren dürfte. Gerade für die europäischen Krisenländer wären Abgaben und Zwangsanleihen eine sinnvolle Option und ein Signal an Geberländer und Hilfsfonds, dass man zunächst einmal zu Hause alle Möglichkeiten für eine geordnete Staatsfinanzierung auszuschöpfen versucht. Und schließlich würde damit auch der deutlich gestiegenen Ungleichheit in der Vermögensverteilung entgegengewirkt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Ermittlungen gegen Mappus und Notheis
Stuttgart (dapd). Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen den früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und den Banker Dirk Notheis wegen des umstrittenen Rückkaufs der EnBW-Aktien. Die Behörde teilte am Mittwoch mit, sie habe ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue und der Beihilfe zur Untreue eingeleitet. 50 Polizeikräfte durchsuchten in diesem Zusammenhang am Mittwoch fünf Wohnungen sowie fünf Geschäfts- und Büroräume in Pforzheim, Mühlacker, Bad Soden, Ettlingen, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Karlsruhe und Stuttgart. Unter anderem wurden schriftliche Unterlagen und Datenträger sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft sieht in einem Gutachten des Landesrechnungshofs „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für den Tatverdacht, dass sich Mappus der Untreue und Notheis der Beihilfe zur Untreue strafbar gemacht haben. Die Ermittler stützen sich dabei auf die Beurteilung der Finanzexperten, wonach der Erwerb der Aktien am Energieunternehmen EnBW durch das Land nicht ordnungsgemäß vorbereitet und auf eine ausreichende Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichtet worden sei. Beim Kauf sei das „wichtige Landesinteresse“ nur unzureichend begründet worden. Zudem habe das Verfahren Landesverfassung und Landeshaushaltsordnung verletzt. Es gebe es außerdem zureichende „Anhaltspunkte für einen dem Land entstandenen Vermögensnachteil“. Es gebe keine „nachvollziehbaren Gründe“, warum der Vertrag nicht zu einem Kaufpreis von 39,90 Euro pro Aktie – der Preisuntergrenze des Eigentümers – abgeschlossen wurde. Das Land zahlte pro Aktie 41,50 Euro. Auch durch die Entscheidung für Morgan Stanley als Beraterbank könnte dem Land ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein, hieß es. Der CDU-Politiker Mappus hatte im Jahr 2010 unter der Regie des damaligen Morgan-Stanley-Deutschlandchefs Notheis über 45 Prozent der Aktien des baden-württembergischen Stromversorgers EnBW vom französischen Energieunternehmen EdF zurückgekauft. Das am Parlament vorbei eingefädelte Geschäft wurde später vom baden-württembergischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt. Darüber hinaus rügte der Landesrechnungshof, dass Rechtsvorschriften grob verletzt worden seien und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nicht ausreichend geprüft worden sei. Mit der Aufklärung der Vorgänge ist derzeit ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt, der im Dezember seine Arbeit abschließen will. SPD-Finanzminister Nils Schmid wollte noch am Mittwoch ein Gutachten vorstellen, dass belegen soll, dass das Land damals 840 Millionen Euro zu viel zahlte. dapd (Politik/Politik)
Centrotherm beantragt Insolvenzverfahren in Eigenregie
Blaubeuren (dapd). In der Solarkrise ist nun auch der angeschlagene Anlagenbauer Centrotherm in die Knie gegangen. Um seinen Sanierungskurs fortsetzen zu können, stellte das Unternehmen Antrag auf Einleitung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens, wie das Unternehmen in der Nacht zu Mittwoch mitteilte. Dabei handelt es sich um ein Insolvenzverfahren in Eigenregie. Der Geschäftsbetrieb gehe unverändert weiter, Kunden würden wie gewohnt beliefert, teilte Centrotherm mit. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Passagieraufkommen am Frankfurter Flughafen steigt auf Rekordwert
Frankfurt/Main (dapd). Der Frankfurter Flughafen gewinnt als europäisches Passagierdrehkreuz weiter an Bedeutung. Wie der Flughafenbetreiber Fraport am Mittwoch mitteilte, sind dort im Juni fast 5,4 Millionen Passagiere gelandet oder abgeflogen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist das ein Plus von 5,4 Prozent. Das seit Jahresanfang verzeichnete Passagieraufkommen von 27,4 Millionen Fluggästen war den Angaben zufolge das höchste in der Geschichte des Flughafens. Beim Frachtaufkommen verzeichnete er im Juni mit 180.110 Tonnen dagegen ein Minus von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Grund dafür seien die weltweit unsichere konjunkturelle Lage, die europäische Schuldenkrise sowie das Nachtflugverbot in Frankfurt, teilte der Flughafenbetreiber mit. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Erzbischof Müller rechnet im neuen Amt Gegenwind
Regensburg (dapd). Der Präfekt der katholischen Glaubenskongregation in Rom, Gerhard Ludwig Müller, sieht sich nicht als „neuen Großinquisitor“. „Es gibt Leute, die lesen zu viele Romane und verwechseln das mit der Realität“, sagte der Kurienerzbischof der Nachrichtenagentur dapd mit Blick auf entsprechende Schlagzeilen in den Medien. Auch die ganzen Klischees über den Vatikan „à la Dan Brown“ seien „so viel wert, wie so ein antiklerikaler Kitsch eben wert ist“. Müller rechnet im neuen Amt mit verstärkten Anfeindungen. „Natürlich gibt es sicher Gegenwind und auch Kampagnen oder Machenschaften, die da betrieben werden.“ Der frühere Bischof von Regensburg fügte hinzu, es sei das „erzreaktionäre Rüstzeug der Meinungsmacher, dass sie immer ihre Stereotypen widerkäuen, die gleichen Phrasen von sich geben“. So sei beispielsweise die Bezeichnung „Panzerkardinal“ für seinen Vorvorgänger Joseph Ratzinger, den heutigen Papst, ein Widerspruch in sich: „Wer das erfunden hat mit dem Panzerkardinal, der hatte wohl nur den Sehschlitz eines Panzerfahrers vor dem Hirn.“ Im neuen Amt will Müller seine Worte stärker abwägen. Zwar sei er um flotte Formulierungen nicht verlegen, könne zuspitzen und auf einen groben Klotz auch einen groben Keil setzen. „Da muss ich mir natürlich in Zukunft Manches versagen, mehr nach innen lächeln und das Ganze als Bonmots in kleinem Kreis weitergeben“, scherzte er und fügte hinzu: „Aber ich glaube, auch an der Stelle kann man vielleicht mit Humor und Ironie durchaus die internationale Diskussion etwas würzen.“ Der Erzbischof hatte sich in den vergangenen Jahren auch durch seine zugespitzten Aussagen bundesweit einen Namen gemacht. Am 2. Juli hatte Papst Benedikt XVI. Müller zum neuen Präfekten der Glaubenskongregation und damit in das dritthöchste Amt im Vatikan berufen. Welche Erwartungen er an ihn stelle, habe der Papst nicht gesagt, erläuterte der 64-Jährige: „Er kennt mich so, wie ich bin. Also erwartet er, dass ich so bleibe.“ dapd (Politik/Politik)