Düsseldorf (dapd). Die Regierung plant eine zügige Neuregelung des vom Bundesverfassungsgericht gekippten Wahlgesetzes. „Wir werden als Koalition aber noch in der zweiten Augusthälfte mit SPD und Grünen in Verhandlungen treten“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der „Welt“ (Donnerstagausgabe). Ziel sei es, mit SPD und Grünen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. „Schön wäre es, wenn wir in diesem Jahr parteiübergreifend zumindest einen Gesetzentwurf einbringen könnten, damit die nächste Bundestagswahl rechtlich auf sicheren Füßen steht.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte das vor einigen Monaten reformierte Bundeswahlgesetz zuvor in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Das Wahlrecht muss nun rasch neu gestaltet werden, damit es bei der kommenden Bundestagswahl im Herbst 2013 angewendet werden kann. Damit habe das Gericht alle Fraktionen vor eine Aufgabe gestellt, die überaus kompliziert sei, sowohl zeitlich wie inhaltlich, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, der „Rheinischen Post“. Die wichtigste Veränderung betrifft die umstrittenen Überhangmandate, die zuletzt in erheblicher Zahl anfielen. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate – alle gingen an die Union. Das Verfassungsgericht setzte nun eine „zulässige Höchstgrenze“ von 15 Überhangmandaten fest. Vorwürfe an die Verfassungsrichter Krings warf den Verfassungsrichtern vor, sich nicht an eigene Maßstäbe zu halten. Die vorgegebene Grenze sei nicht begründet. „Die Zahl ist eine reine Setzung“, sagte Krings und fügte hinzu: „Ich fände es schön, wenn das Gericht die Begründungsanforderungen, die es in den letzten Jahren ständig an den Gesetzgeber stellt, selbst genauso ernst nehmen würde.“ Dabei verwies er auf vorangegangene Urteile zur Pendlerpauschale und Hartz IV. Damals habe das Gericht verlangt, dass die Gesetzgeber „die genaue Höhe bestimmter Summen begründen. Nun verkündet es pauschal eine bestimmte Zahl für die Überhangmandate. Das passt nicht zusammen.“ Wie die „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Berechnungen des Göttinger Parteienforschers Stephan Klecha berichtete, gäbe es bis zu 27 Überhangmandate im Bundestag, wenn am Sonntag auf Basis des bisherigen Wahlrechts gewählt würde. Der Wissenschaftler ermittelte die Zahl auf Basis der Emnid-Umfrage vom 22. Juli. dapd (Politik/Politik)
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Mäc-Geiz übernimmt Ihr Platz in Niedersachsen und Ostdeutschland
Leipzig (dapd). Das Bundeskartellamt hat der österreichischen MTH Retail Group grünes Licht für die Übernahme von 109 Ihr-Platz-Märkten gegeben. Das berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf die Berliner Behörde. MTH will die Drogeriemärkte im Herbst in Filialen der deutschen Billigmarktkette Mäc-Geiz umwandeln, sagte MTH-Vorstandschef Martin Waldhäusl dem Blatt. Mäc-Geiz war 2010 ebenfalls in Insolvenz gegangen und dann von MTH übernommen worden. „Ein Drittel der Filialen, die wir übernehmen, ist in Niedersachsen, der Rest in Ostdeutschland – einschließlich Berlin“, sagte Waldhäusl mit Blick auf die Eingliederung von Ihr Platz. Damit gehen dem Bericht zufolge gut die Hälfte der ostdeutschen Standorte der Schlecker-Tochter an Mäc-Geiz. „Wir bleiben in unserem Kerngebiet und das sind die neuen Bundesländer – plus das angrenzende Niedersachsen“, sagte Waldhäusl. Die Zahl der Mäc-Geiz-Filialen erhöhe sich dadurch auf fast 300 bundesweit. Anders als Konkurrent Rossmann will Mäc-Geiz nicht alle Beschäftigten übernehmen. „Wir wollen aber dem größten Teil der Mitarbeiter einen neuen Vertrag anbieten“, sagte Waldhäusl. Er gehe davon aus, dass eine „relevante dreistellige Zahl“ übernommen werde. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Millionen Bankkunden auf dem Absprung
München (dapd). Millionen deutscher Bank- und Sparkassenkunden sind nach einer neuen Studie so unzufrieden, dass sie über einen Wechsel des Geldinstituts nachdenken. Besonders kritisch ist die Lage bei den Großbanken. Mehr als 40 Prozent der Kunden würden nach einer der Nachrichtenagentur dapd vorliegenden Umfrage der Unternehmensberatung Bain & Company unter fast 3.000 Bundesbürgern ihr Institut für ein besseres Konkurrenzangebot verlassen. Bei Sparkassen, Genossenschafts- und Direktbanken liegt dieser Anteil bei rund 30 Prozent. Am loyalsten sind die Kunden von Direktbanken, bei denen nur etwas über 20 Prozent wechselwillig sind. „Es klafft eine enorme Lücke zwischen den eigentlichen Bedürfnissen der Kunden und dem tatsächlichen Angebot“, sagte Bain-Bankenexperte Walter Sinn am Mittwoch in München. Nach seinen Angaben ergab die Umfrage, dass die Kunden „eine qualitativ gute und vertrauensvolle Beratung, einhergehend mit zuverlässigem und empathischem Service“ suchen. Viele Banken dagegen setzen nach seiner Beobachtung auf Automatisierung und das Ankurbeln von Neugeschäft mit „temporär günstigen Gebühren oder befristet hohen Guthabenzinsen“. Die geringe Akzeptanz trifft die Banken zu einer Zeit, in der das Geschäft mit den Privatkunden eine wieder größere Rolle spielt. Durch die künftig höheren Eigenkapitalanforderungen gelten die Einlagen der Kunden als stabile Refinanzierungsquelle: Im Herbst 2011 belief sich das in Bargeld und Einlagen geparkte Geldvermögen der Deutschen laut Bain auf knapp zwei Billionen Euro. Dieses Geld wird zu einem guten Teil entweder auf Girokonten überhaupt nicht oder über Termingelder und Sparbriefe niedrig verzinst und stärkt so die Finanzierungsbasis der Kreditinstitute. Die Unzufriedenheit der Kunden komme also zur Unzeit, stellt die Bain-Studie fest. Für die Banken kommt das Problem hinzu, dass eine Abwanderung des Kunden oft gar nicht wirklich auffällt: Immer mehr Kunden haben Konten bei zwei oder gar drei Banken. Wenn sie eine Bank verlassen, löschen sie nicht notwendigerweise ihr Konto, sondern verschieben das Geld. Damit ist aber an diesem Kunden nichts mehr zu verdienen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Klatsche für die Arroganz der Macht
Berlin (dapd). Karlsruher „Klatsche“ für die Koalition: SPD, Linke und Grüne werteten am Mittwoch das Scheitern des neuen Wahlrechts vor dem Bundesverfassungsgericht als schwere Niederlage von Schwarz-Gelb. Union und FDP appellierten an die Opposition, nun rasch eine Neuregelung mitzutragen, damit die Bundestagswahl 2013 korrekt über die Bühne gehen kann. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm das Urteil „mit Respekt“ zur Kenntnis. Das erst vor einigen Monaten reformierte Gesetz für Bundestagswahlen ist nach dem Karlsruher Urteil verfassungswidrig und muss umgehend neu gestaltet werden. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung „Klarheit“ geschaffen, sagte Vize-Regierungssprecher Georg Streiter. Das Urteil müsse „sorgfältig und zügig geprüft“ werden. Das Wahlrecht liege aber „in der Hoheit des Parlaments“. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) mahnte umgehend eine einvernehmliche Lösung an. Dies sei dringend geboten, „um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden“. Zugleich räumte er ein, dass es „hinreichenden Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung des Verfahrens der Gesetzgebung der nun für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen“ gebe. Aus Sicht der SPD hat die schwarz-gelbe Koalition „die Quittung dafür bekommen, dass sie das Wahlrecht als Machtrecht missbraucht hat“. Der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sprach von einem „guten Tag für unsere Demokratie“ und für die Bürger. „Die Koalition muss jetzt reden. Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich. Wir stehen für schnelle Gespräche bereit“, fügte Oppermann hinzu. Die SPD habe bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für ein verfassungskonformes Wahlrecht gemacht. Linksfraktionschef Gregor Gysi attackierte ebenfalls die Koalition. „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, auch das neue Wahlrecht für grundgesetzwidrig zu erklären, war so eindeutig zu rechnen, dass man Union und FDP hinsichtlich des Verfassungsbruchs Vorsatz unterstellen darf.“ Die einfachste Lösung sei nun „eine bundesweite Verrechnung der Zweitstimmen und Ausgleichsmandate für Überhangmandate, und zwar in vollem Umfang“. „Die Arroganz der Macht hat eine deftige Klatsche bekommen“, sagte Grünen-Chefin Claudia Roth dem „Hamburger Abendblatt“. Der Grünen-Politiker Volker Beck erwartet nun eine rasche Nachbesserung. „Ich denke, dass wir in ein oder zwei Monaten ein verfassungskonformes Wahlgesetz auf den Weg bringen können“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion. Die Unionsfraktion appellierte nach dem Urteil an die Opposition, konstruktiv bei der Korrektur des Wahlrechts mitzuwirken. Es sei nun „Aufgabe aller, für Problempunkte Lösungsvorschläge zu machen“, schrieb der Parlamentarische Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) im Kurznachrichtendienst Twitter. Er verwies zugleich darauf, dass das Bundesverfassungsgericht weite Teile des Wahlrechts nicht beanstandet habe. Die CSU sieht gute Chancen für eine zügige Neuregelung. „Es wird nach diesem Urteil etwas leichter sein, einen Kompromiss zu finden“, sagte Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt der „Financial Times Deutschland“. Das Gericht habe einige Leitplanken aufgezeigt. „Der Druck auf die Politik ist größer geworden.“ Mit der Karlsruher Entscheidung werde „in vielen Punkten Rechtssicherheit hergestellt“, lobte der FDP-Bundestagsabgeordnete Stefan Ruppert. Das „bewährte deutsche Wahlrecht“ bleibe in seinen Grundzügen erhalten. „Die Änderungswünsche des Gerichts sind technischer Natur und gut umsetzbar“, versuchte Ruppert die Wogen zu glätten. dapd (Politik/Politik)
Hausaufgaben für Politiker
Berlin (dapd-kid). So geht es nicht! Das haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch gesagt. Sie haben den deutschen Politikern Hausaufgaben gegeben, denn sie sind nicht damit einverstanden, wie sie die Regeln für Bundestagswahlen gemacht haben. Vor der nächsten Abstimmung muss einiges verändert werden. Der Bundestag ist das Parlament von Deutschland. 620 Politiker arbeiten zurzeit dort. Sie werden auch Bundestagsabgeordnete oder Volksvertreter genannt. Denn ihre Aufgabe ist es, die Menschen in Deutschland zu vertreten und über Dinge zu entscheiden, die für alle in unserem Land wichtig sind. Sie machen neue Gesetze. Alle vier Jahre dürfen die Menschen in Deutschland entscheiden, wen sie gern im Parlament haben wollen. So können sie mitsprechen und festlegen, was in Deutschland wie gemacht werden soll. Im nächsten Jahr steht wieder eine Wahl an. Im Herbst 2013 wird der Bundestag neu gewählt. Dann aber müssen die Regeln andere sein als jetzt. Das Wahlrecht soll verändert werden. Das haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch gesagt. Sie sind nicht damit einverstanden, wie die Regeln gemacht sind. Eigentlich haben die Politiker das Wahlrecht erst vor nicht allzu langer Zeit überarbeitet. Doch an den neuen Regeln gab es Kritik. Mehrere Parteien sagten, das Wahlrecht muss noch mal geändert werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass das Wahlergebnis gar nicht so ist, wie die Wähler es wollten. Bei der Wertung der Stimmen kann es Verzerrungen geben. Bei der Bundestagswahl müssen die Menschen zwei Kreuze machen. Sie haben zwei Stimmen. Das erste Kreuzchen geben die Wähler einem Politiker aus ihrem Ort oder ihrer Umgebung, den sie besonders gut finden. Der Politiker ist Direktkandidat seiner Partei. Wenn er genug Wählerstimmen kriegt, darf er im Bundestag arbeiten. Mit dem zweiten Kreuzchen bestimmen die Wähler, welche Parteien sie am besten finden. Je mehr Kreuzchen die Wähler einer Partei geben, desto mehr Politiker darf die Partei insgesamt in den Bundestag schicken. Ein Teil der Politiker wird also mit der Erststimme gewählt, der andere mit der Zweitstimme. Das Bundesverfassungsgericht ist gebeten worden, sich die Regeln zur Wahl des Bundestags noch mal genau anzugucken. Denn die, die das forderten, sagten: Es geht nicht fair zu. Es kann unter bestimmten Umständen zum Beispiel passieren, dass eine Partei weniger Sitze im Bundestag bekommt, wenn sie mehr Zweitstimmen erhält. Die Richter beim Bundesverfassungsgericht haben nun auch gesagt, dass das Wahlrecht so nicht bleiben kann. Es garantiert den Parteien nicht, dass sie dieselben Chancen haben. Die Politiker müssen die Regeln nun vor der nächsten Wahl überarbeiten. dapd (Politik/Politik)
Merkel nimmt Karlsruher Urteil mit Respekt zur Kenntnis
Berlin (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nimmt das Karlsruher Urteil zum Wahlrecht „mit Respekt zur Kenntnis“. Vize-Regierungssprecher Georg Streiter fügte am Mittwoch in Berlin hinzu, das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung „Klarheit“ geschaffen. Das Urteil müsse nun „sorgfältig und zügig geprüft“ werden. Das Wahlrecht liege aber „in der Hoheit des Parlaments“, fügte Streiter hinzu. Darüber müsse der Bundestag in eigener Zuständigkeit entscheiden. Das erst vor einigen Monaten reformierte Wahlrecht für Bundestagswahlen ist nach der Entscheidung der Karlsruher Richter verfassungswidrig und muss umgehend neu gestaltet werden. dapd (Politik/Politik)
FDP lobt Karlsruher Urteil zum Wahlrecht
Berlin (dapd). Die Liberalen loben das Karlsruher Urteil zum Wahlrecht. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werde „in vielen Punkten Rechtssicherheit hergestellt“, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Stefan Ruppert am Mittwoch in Berlin. Das „bewährte deutsche Wahlrecht“ bleibe in seinen Grundzügen erhalten. „Die Änderungswünsche des Gerichts sind technischer Natur und gut umsetzbar“, sagte Ruppert. Die FDP-Fraktion werde alles dafür tun, dass das neue Wahlrecht noch rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet werden werde. dapd (Politik/Politik)
Karlsruhe: Neues Wahlrecht ist verfassungswidrig
Karlsruhe (dapd). Das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen ist verfassungswidrig und muss umgehend reformiert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Das seit Dezember 2011 neu geregelte Verfahren der Sitzverteilung für den Bundestag verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie die Chancengleichheit der Parteien. Der Gesetzgeber muss nun das Wahlrecht so rasch neu gestalten, dass die Neuregelung für die kommende Bundestagswahl im Herbst 2013 gilt. Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, „der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt“, befanden die Karlsruher Richter. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate, die alle an die Union fielen. Das Verfassungsgericht setzte nun selbst eine „zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten“. Die nun gekippte Wahlrechtsreform vom Dezember 2011 war von der schwarz-gelben Regierungskoalition im Alleingang beschlossen worden. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008, das frühere Vorschriften für verfassungswidrig erklärt und eine tief greifende Korrektur des Wahlsystems für Bundestagswahlen gefordert hatte. Der Zweite Senat urteilte jetzt über eine Normenkontrollklage der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen, eine Organklage der Grünen-Partei und eine von 3.063 Bürgern erhobene Massenbeschwerde gegen die Änderung des Bundeswahlgesetzes. dapd (Politik/Politik)
Dr. Oetker verliert Puddingstreit gegen Aldi
Düsseldorf (dapd). „Paula“ verliert gegen „Flecki“: Der Hersteller Dr. Oetker hat im Rechtsstreit mit Aldi um den Schoko-Vanille-Pudding vorerst den Kürzeren gezogen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom Dienstag darf der Discounter seinen Kinderpudding „Flecki“ weiter verkaufen.
Samsung darf iPad-Rivalen weiter verkaufen
Düsseldorf (dapd). Im Streit mit Apple um das Design von Tablet-Computern hat Samsung einen Teilerfolg gegen den US-Konzern errungen. Der südkoreanische Elektronikriese darf seinen iPad-Konkurrenten „Galaxy Tab 10.1.N“ weiter in Europa vertreiben, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag in zweiter Instanz entschied. Zugleich untersagten die Richter Samsung aber den europaweiten Vertrieb seines „Galaxy Tab 7.7“ und gaben damit in diesem Punkt Apple recht. Das Gericht sah im Design des „10.1.N“ keine unerlaubte Nachahmung von Apples iPad. Das OLG folgte damit einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom Februar. Das „10.1.N“ ist ein Nachfolger des Modells „Galaxy Tab 10.1“, dessen Vertrieb das OLG verboten hatte, weil es dem Kultgerät von Apple zu ähnlich sah. Daraufhin hatte Samsung das Design modifiziert. Doch auch in dem Nachfolger hatte Apple eine unerlaubte Kopie gesehen und war erneut vor Gericht gezogen. Das Landgericht Düsseldorf hatte aber in einem Eilverfahren den Vertrieb weiter erlaubt. Durch den deutlicher hervorgehobenen „Samsung“-Schriftzug, den verbreiterten Rahmen und die nach vorne gezogenen Lautsprecher seien deutliche Unterschiede ausgewiesen worden, befand nun auch das OLG. Bei Samsungs „Galaxy Tab 7.7“ gab das Gericht dagegen dem US-Konzern recht und untersagte den europaweiten Vertrieb. Mit dem „7.7“ ahme Samsung im Gegensatz zum „10.1“ vor allem mit der Gestaltung der Rückseite und der Seiten das sogenannte Geschmacksmuster von Apple „in unzulässiger Weise“ nach, lautete die Entscheidung des Zivilsenats. Beide OLG-Entscheidungen sind rechtskräftig. Der juristische Streit vor den Düsseldorfer Gerichten ist Teil einer langwierigen weltweiten Auseinandersetzung der beiden Wettbewerber um das Design ihrer Produkte. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)