Ingolstadt (dapd). Der Kampf um die Macht bei Media-Saturn ist auch nach einem Urteil eines Schiedsgerichts offen. Sowohl der Unternehmensgründer Erich Kellerhals als auch die Metro sahen sich am Mittwoch als Gewinner an. Der Handelskonzern teilte mit, dass das Schiedsgericht die für Metro relevanten Punkte bestätigt habe. So sei der von Metro eingerichtete Beirat rechtens. Außerdem dürfe dieser wichtige unternehmerische Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, also ohne Kellerhals, fällen, erklärte Metro. Ein Sprecher von Convergenta Invest, der Firma von Kellerhals, wies darauf hin, dass die Gesellschafterversammlung relevante Beschlüsse nach wie vor mit mindestens 80 Prozent treffen müsse. Dazu gehöre die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern der Media-Saturn Holding GmbH, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Gewinnverwendung und Kapitalmaßnahmen, Ausschluss eines Gesellschafters, Änderungen des Gesellschaftsvertrags sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken. Außerdem könnten Beiratsbeschlüsse, die gegen die Stimmen der Gründungsgesellschafter ergehen, auch künftig vor den ordentlichen Gerichten angefochten werden, sagte der Sprecher. Das Schiedsgericht hatte in nicht öffentlicher Sitzung getagt. Der Metro-Konzern, der 75,41 Prozent an der Media-Saturn-Holding hält, hatte den Beirat im März 2011 eingerichtet. In diesem sollten Entscheidungen auch mit einfacher Mehrheit getroffen werden können. Dagegen hatte sich Kellerhals gewehrt und Klage eingereicht. Denn bisher kann der Unternehmensgründer, der mit seiner Familie 21,62 Prozent der Anteile innehat, wichtige Entscheidungen wie eine Filialeröffnung oder die Berufung von Geschäftsführern blockieren. Weiterer Gesellschafter ist die Familie von Kellerhals‘ langjährigem Geschäftspartner Leopold Stiefel, die 2,97 Prozent hält. Metro wollte sich nicht abschließend zu der Schiedsgerichts-Entscheidung äußern und verwies auf das Oberlandesgericht (OLG) München, das am (morgigen) Donnerstag (09.00 Uhr) sein Urteil in dem Streit bekanntgeben will. Das OLG soll die Frage klären, ob die Einrichtung des Beirats rechtens war und ob das Schiedsgericht für die Klärung von Kompetenzen und Mehrheitsverhältnissen des Beirats zuständig ist. „Wir sind auch bei diesem von der Gegenseite angestrengten Verfahren zuversichtlich, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung teilt“, teilte die Metro weiter mit. In erster Instanz hatte das Landgericht Ingolstadt im Oktober beiden Seiten recht gegeben. Der gegen die Stimmen von Kellerhals gegründete Beirat von Media-Saturn sei rechtmäßig entstanden, urteilte das Gericht. Aber entgegen der Auffassung von Metro und dem damaligen Vorstandsvorsitzenden Eckhard Cordes könne dieser Beirat nicht mit einfacher Mehrheit und damit allein im Sinne von Metro entscheiden. Auch im Beirat behalte Kellerhals bei wichtigen Angelegenheiten seine Sperrminorität. Der 72-jährige Milliardär Kellerhals hatte sich zuletzt kämpferisch gezeigt. Selbst wenn der Großaktionär Metro ihm für seine Anteile an Media-Saturn „viel Geld“ bieten sollte, werde er nicht verkaufen, sagte er vor wenigen Wochen der „Süddeutschen Zeitung“. Erich und Helga Kellerhals hatten Media Markt 1963 gegründet. 1988 verkauften sie Geschäftsanteile an die Kaufhof AG, sicherten sich jedoch ein Mitspracherecht, das bis heute gilt. Kaufhof brachte später noch seine Elektroniktochter Saturn in die Holding ein. Die Kaufhof AG ging später in die Metro AG über. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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Gericht stoppt Pläne von RTL und ProSiebenSat.1 für Mega-Mediathek
Düsseldorf (dapd). RTL und ProSiebenSat.1 müssen ihre Pläne für eine gemeinsame „Mega-Mediathek“ im Internet wohl begraben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah in dem geplanten werbefinanzierten Online-TV-Portal einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und bestätigte am Mittwoch ein bereits im Frühjahr 2011 vom Bundeskartellamt ausgesprochenes Verbot. Die beiden größten deutschen Privatsender wollten gemeinsam eine auch für andere Sender offene, werbefinanzierte Online-Plattform gründen. Dort sollten Fernsehzuschauer Serien, Filme, Shows und Nachrichtensendungen nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage lang abrufen können. Durch die Konzentration der Angebote unter einer Netzadresse erhofften sich die Sender unter anderem eine leichtere Auffindbarkeit der Medieninhalte für die Verbraucher und damit höhere Einnahmen aus der Internet-Video-Werbung. Nach Auffassung des Gerichts würde durch die geplante „Mega-Mediathek“ jedoch das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen im Fernseh-Werbemarkt weiter verstärkt. Außerdem verstoße die Online-Video-Plattform gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, hieß es im Urteil. Urteil stößt bei Sendern auf Unverständnis Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, begrüßte die Entscheidung als „wichtiges Signal für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien“. Bei den Sendern stieß das Urteil dagegen auf Unverständnis. Ein Sprecher von ProSiebenSat.1 erklärte, die Entscheidung sei für das Unternehmen nicht nachvollziehbar. Das Veto des Gerichts sei „auch eine Entscheidung gegen die deutsche Medienwirtschaft, denn ausländische Konzerne werden nicht mehr lange zögern, diesen Markt aufzurollen“. Ein Sprecher der Mediengruppe RTL Deutschland betonte, man halte die geplante Plattform nach wie vor für wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Beide Sender wollen nun zunächst die Urteilsbegründung prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Zwar ließ das Gericht eine Rechtsbeschwerde nicht zu. Doch können die Sender gegen diese Entscheidung noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Das Bundeskartellamt hatte bereits im März 2011 ein Veto gegen die Senderpläne ausgesprochen. Die Wettbewerbshüter befürchteten durch das Gemeinschaftsunternehmen eine Verstärkung des marktbeherrschenden Duopols im Fernseh-Werbemarkt und eine Ausweitung dieser Machtposition auf die Video-Werbung im Internet. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF planen unter dem Arbeitstitel „Germany’s Gold“ ebenfalls eine gemeinsame Online-Mediathek. Hier dauert die kartellrechtliche Prüfung noch an. Eine Behördensprecherin sagte am Mittwoch, Dauer und Ausgang der Prüfung seien noch offen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
NRW-Steuerfahnder greifen offenbar erneut zu
Hamburg/Düsseldorf (dapd). Nächste Runde im deutsch-schweizerischen Steuerstreit: Das Land Nordrhein-Westfalen hat einem Bericht zufolge zwei neue Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft. Dabei soll es sich um Kontoverbindungen und Daten von der Schweizer Großbank UBS und einer weiteren Bank handeln, wie die „Financial Times Deutschland“ am Mittwoch in ihrer Online-Ausgabe unter Berufung auf „Insiderinformationen“ berichtete. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium hielt sich bedeckt und wollte den Fall weder bestätigen noch dementieren. Erst Mitte Juli hatten Medien vom Ankauf zweier CDs mit Daten von Steuerhinterziehern berichtet. In Berlin und Bern sorgte das angebliche nordrhein-westfälische Vorgehen für harsche Kritik. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warf seinem NRW-Kollegen vor, mit Kriminellen zusammenzuarbeiten. Walter-Borjans hat sich davon offensichtlich nicht beeindrucken lassen. Die neuerlichen Datenträger sollen laut „Financial Times Deutschland“ von Steuerfahndern aus Wuppertal und Aachen gekauft worden sein. Neben Kontoverbindung soll auch Schulungsmaterial der UBS dazu gehören, mit dem der Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung nachgewiesen werden könne. Kein Dementi aus Düsseldorf Wie auch in den bisherigen Fällen lässt das NRW-Finanzministerium den neuerlichen Zugriff von Steuerfahndern unkommentiert. „Zu Spekulationen über konkrete aktuelle Fälle äußern wir uns grundsätzlich nicht“, sagte Walter-Borjans am Abend auf Anfrage. Noch am Vormittag hatte sich der Minister offen für den weiteren Ankauf von Steuer-CDs gezeigt. Das Land werde immer prüfen, ob angebotene Daten werthaltig seien, sagte er. Wenn sie auf Steuerbetrüger hinweisen, „dann werden wir sie entgegennehmen“. Nach seiner Ansicht bemüht sich das Land mit dieser Marschroute nicht aktiv um illegal beschaffte Steuersünder-Daten aus Schweizer Banken. Auch seine Kritik an dem mit der Schweiz geschlossen Steuerabkommen erneuerte Walter-Borjans. Zwar wolle auch er eine Vereinbarung mit dem Nachbarland. „Aber dieses Abkommen ist ein Abkommen, das die Schweizer Sektkorken knallen lässt“, sagte der SPD-Politiker. Das Steuerabkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten, doch bisher fehlt die Zustimmung des Bundesrats. SPD und Grüne finden, dass Steuerhinterzieher zu einfach davonkommen. Vorgesehen ist, dass in der Schweiz geparktes Schwarzgeld pauschal mit 19 bis 34 Prozent besteuert wird. Künftige Einnahmen aus Geldanlagen, etwa Zinsen, sollen genauso besteuert werden wie hierzulande. Die Kontoinhaber bleiben dabei anonym. dapd (Politik/Politik)
Angeklagter gibt Zahlungen an Mitglied einer Terrorvereinigung zu
Stuttgart (dapd). Ein wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagter Mann hat zum Prozessauftakt in Stuttgart ein Geständnis abgelegt. Der 25-Jährige gab am Mittwoch vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts zu, im Jahre 2008 ein Mitglied der „Islamischen Jihad Union“ (IJU) durch drei Überweisungen mit insgesamt 624 Euro unterstützt zu haben. Ihm sei bewusst gewesen, dass damit das Geld in den militanten Kampf der Gruppierung fließen konnte, sagte der Angeklagte. Bereits vor dem ersten Verhandlungstag war es zwischen der Verteidigung und der Bundesanwaltschaft als Kläger zu einer Verständigung gekommen. Diese legt dem in der baden-württembergischen Gemeinde Klettgau an der schweizerischen Grenze wohnenden Ramazan B. in ihrer Anklageschrift zur Last, 2007 über das Internet in Kontakt mit der Vereinigung IJU gekommen zu sein, deren Ideologie geteilt und ihren Kampf finanziell unterstützt zu haben. Die ausländische „Islamische Jihad Union“ will der Bundesanwaltschaft zufolge Afghanistan von westlichem Einfluss befreien und das islamische Emirat der Taliban wiedererrichten. Angeklagter sah sich Enthauptungen im Internet an B., der seit mehreren Jahren deutscher Staatsbürger ist, führte aus, dass er sich über die Vereinigung im Internet zunächst informieren wollte. „Dann kam Sympathie dazu“, sagte der angeklagte technische Zeichner. Er habe sich Videos angesehen – darunter auch Enthauptungen – und Kontakt zu dem männlichen IJU-Mitglied gepflegt, an den er später Geld zahlte. Er habe die „Freundschaft“ genossen. Den Mann habe B. auch in der Türkei besucht. Seine erste Überweisung in Höhe von 100 Euro sei deshalb auch als eine Art Aufwandsentschädigung anzusehen, fügte er hinzu. B. sprach bei einem Teil der Überweisungen von „Opfergeld“, das er aus religiösen Gründen gezahlt habe. Auf das Angebot des IJU-Mitglieds, mit ihm nach Afghanistan zu reisen, sei er aber nicht eingegangen, sagte der 25-Jährige. Das IJU-Mitglied kümmerte sich dem Verteidiger B’s. zufolge darum, Geld für die IJU zu beschaffen und neue Mitglieder zu rekrutieren. Der Vorsitzende Richter, Claus-Friedrich Wilke, gab bekannt, dass es zu einer Verständigung zwischen Verteidigung und Bundesanwaltschaft gekommen sei. Er signalisierte, dass das Gericht das Ergebnis – den Strafantrag der Bundesanwaltschaft bei einem Geständnis auf eine Bewährungsstrafe unter zwölf Monate festzusetzen – aufgreifen wolle. Ein Urteil könnte ihm zufolge voraussichtlich am zweiten Verhandlungstag am Donnerstag (16. August) gesprochen werden. dapd (Politik/Politik)
Rückschlag für RTL und ProSiebenSat.1
Düsseldorf (dapd). Die Pläne von RTL und ProSiebenSat.1 zur Gründung eines gemeinsamen kostenlosen TV-Portals im Internet stehen vor dem Aus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am Mittwoch das Verbot des Gemeinschaftsunternehmens durch das Bundeskartellamt. Durch die geplante Mega-Mediathek würde nach Auffassung des Gerichts das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen im Fernseh-Werbemarkt weiter verstärkt. Außerdem verstoße die Online-Video-Plattform gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, hieß es im Urteil. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, begrüßte das Urteil als „wichtiges Signal für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien“. Bei den Sendern stieß das Urteil dagegen auf Unverständnis. Ein Sprecher von ProSiebenSat.1 erklärte, die Entscheidung sei für das Unternehmen nicht nachvollziehbar. Das Veto des Gerichts sei „auch eine Entscheidung gegen die deutsche Medienwirtschaft, denn ausländische Konzerne werden nicht mehr lange zögern, diesen Markt aufzurollen“. Ein Sprecher der Mediengruppe RTL Deutschland betonte, man halte die geplante Plattform nach wie vor für wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Beide Sender wollen nun zunächst die Urteilsbegründung prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Zwar ließ das Gericht eine Rechtsbeschwerde nicht zu. Doch können die Sender gegen diese Entscheidung noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Die beiden größten deutschen Privatsender wollten gemeinsam eine auch für andere Sender offene, werbefinanzierte Online-Plattform gründen. Dort sollten Fernsehzuschauer Serien, Filme, Shows und Nachrichtensendungen nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage lang abrufen können. Durch die Konzentration der Angebote unter einer Netzadresse erhofften sich die Sender unter anderem eine leichtere Auffindbarkeit der Medieninhalte für die Verbraucher und damit höhere Einnahmen aus der Internet-Video-Werbung. Die Wettbewerbshüter befürchteten jedoch durch das Gemeinschaftsunternehmen eine Verstärkung des marktbeherrschenden Duopols der beiden Sendergruppen im Fernseh-Werbemarkt und eine Ausweitung dieser Machtposition auf die Video-Werbung im Internet. Ausdrücklich kritisierten sie, dass die Privatsender ihre gemeinsame Plattform nur für Fernsehsender öffnen wollten und strikte Vorgaben zur Verfügbarkeitsdauer, zum Zeitpunkt und zur Qualität der Inhalte planten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Chemiekonzern Evonik hält an Zielen fest
Essen (dapd). Deutschlands drittgrößter Chemiekonzern Evonik hat ungeachtet seiner geplatzten Börsenpläne und schwächerer Konjunkturaussichten seine Ziele für 2012 bekräftigt. Trotz steigender Risiken durch die europäische Staatsschuldenkrise und eingetrübter Wachstumsaussichten auch in einigen Schwellenländern sei der Konzern weiterhin zuversichtlich für sein Spezialchemiegeschäft, sagte der Vorstandsvorsitzende Klaus Engel am Mittwoch in Essen. „Aber es darf jetzt kein weiterer konjunktureller Knick dazukommen“, warnte er. Für das laufende Jahr erwartet Evonik einen etwas höheren Umsatz (2011: 14,5 Milliarden Euro) und operative Ergebnisse auf oder leicht über dem hohen Vorjahresniveau. „Wir sind in rauer werdender See auf Kurs“, sagte Engel. In Europa sei bereits ein Rückgang der Nachfrage spürbar. Auch andere Chemiekonzerne wie BASF leiden unter einer schwächelnden Konjunktur in Europa und rechnen nicht mit einer Belebung des Geschäfts in der zweiten Jahreshälfte. Evonik hatte Mitte Juni seinen schon mehrfach abgesagten Börsengang bis mindestens Herbst 2013 aufgeschoben, weil der Schritt wegen der unsicheren Lage auf den Finanzmärkten nicht die erwarteten Milliarden in die Kasse gespült hätte. Dennoch lief das Geschäft für den Konzern rund. Im zweiten Quartal ging der Umsatz bei Evonik nach dem Verkauf des Carbon-Black-Geschäfts auf Jahressicht um neun Prozent auf rund 3,5 Milliarden Euro zurück. Bereinigt um den Verkauf hätte der Umsatz aber fast den Vorjahreswert erreicht. Das Konzernergebnis sprang auf 264 Millionen Euro (Vorjahr: 94 Millionen Euro), wobei allerdings im Vorjahr Kosten für Verkäufe das Ergebnis deutlich gedrückt hatten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Nachtflugverbot und Investitionen schmälern Fraport-Gewinn
Frankfurt/Main (dapd). Das Nachtflugverbot und hohe Investitionen haben im ersten Halbjahr den Gewinn des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport belastet. Das Konzernergebnis sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 17,4 Prozent auf 86,9 Millionen Euro, wie Fraport am Mittwoch mitteilte. Das operative Ergebnis (Ebitda) stieg demnach allerdings um zwei Prozent auf 365,7 Millionen Euro. Der Umsatz erhöhte sich um 2,5 Prozent auf 1,154 Milliarden Euro. Die Fraport-Aktie reagierte mit deutlichen Kursverlusten. Das gesunkene Konzernergebnis begründete Fraport mit höheren Abschreibungen sowie den Kosten für die neue Nordwest-Landebahn und der Erweiterung der Abflughallen. Die Beteiligungen an den Flughäfen in Antalya und Lima sowie in den bulgarischen Städten Burgas und Varna entwickelten sich nach Unternehmensangaben gut. Die Passagierzahlen stiegen im ersten Halbjahr um 3,4 Prozent auf 27,4 Millionen. Der Konzern verwies darauf, dass die Entwicklung hier trotz der Streiks im Februar und März mit insgesamt 2.150 Flugausfällen positiv sei. Rückläufig hingegen war das Frachtaufkommen. Sowohl am Heimatstandort (minus 9,9 Prozent) als auch konzernweit (minus 9,0 Prozent) machten sich die globale Wirtschaftsschwäche und die europäische Schuldenkrise bemerkbar, wie Fraport erklärte. Eine weitere Belastung sei das Nachtflugverbot in Frankfurt, das seit Ende Oktober 2011 gilt. Damit setzt sich ein Trend der vergangenen Monate fort: Die Passagierzahlen steigen, aber der Frachtverkehr bricht ein. „Unsere Zahlen bewegen sich in schwierigen Zeiten für die Luftverkehrsbranche im Plan und wir halten weiterhin an unseren Zielen für 2012 fest“, sagte Vorstandschef Stefan Schulte. Der Jahresumsatz solle auf mehr als 2,5 Milliarden Euro steigen und der Nettogewinn etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Wichtig wird nun das dritte Quartal, also die Zeit von Juli bis September, in der besonders viele Fluggäste unterwegs sind. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Gericht stoppt gemeinsame Online-Pläne von RTL und ProSiebenSat.1
Düsseldorf (dapd). Die Privatsender RTL und ProSiebenSat.1 müssen ihre Pläne für ein gemeinsames kostenloses TV-Portal im Internet wohl begraben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am Mittwoch eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes. Durch das geplante Gemeinschaftsunternehmen würde nach Auffassung des Gerichts das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen im Fernseh-Werbemarkt weiter verstärkt. Außerdem verstoße die Online-Video-Plattform gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das Gericht eine Rechtsbeschwerde nicht zu. Doch können die Sender gegen diese Entscheidung noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Die beiden größten deutschen Privatsender wollten gemeinsam eine auch für andere Sender offene, werbefinanzierte Online-Plattform gründen. Dort sollten Fernsehzuschauer Serien, Filme, Shows und Nachrichtensendungen nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage lang abrufen können. Durch die leichtere Auffindbarkeit erhofften sich die Sender unter anderem höhere Einnahmen aus der Internet-Video-Werbung. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Regierung will Pflegekräftemangel bekämpfen
Frankfurt/Main (dapd). Die Bundesregierung will bald ein Maßnahmenpaket im Kampf gegen den Pflegekräftemangel in Deutschland verabschieden. Das entsprechende Gesetz solle noch in diesem Jahr in Kraft treten, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Rösler beurteilt Senkung der Stromsteuer skeptisch
Berlin (dapd). Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat sich skeptisch zu einer Senkung der Stromsteuer oder einer Halbierung der Mehrwertsteuer auf Strom geäußert, um die Energiepreise zu dämpfen. „Das löst das eigentliche Problem nicht“, sagte der FDP-Politiker der Nachrichtenagentur dapd. „Bei der Stromsteuer ist ungewiss, ob eine Senkung von den Unternehmen auch unmittelbar an die Kunden weitergereicht wird.“
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