Samsung zeigt neue Mischung aus Tablet und Smartphone

Samsung zeigt neue Mischung aus Tablet und Smartphone Berlin (dapd). Der südkoreanische Samsung-Konzern drängt mit Macht in den Markt für Tablet-Computer. Am Mittwochabend präsentierte der inzwischen weltgrößte Handyhersteller am Rande der Elektronikmesse IFA in Berlin sein neues Galaxy Note II. Das Gerät ist etwas größer als herkömmliche Smartphones aber kleiner als ein Tablet-Computer und soll ab Oktober auf den Markt kommen, kündigte Samsung an. Technisch verfügt das Gerät über einen Vier-Kern-Prozessor, läuft mit der neuesten Version des Android-Betriebssystems 4.1 „Jelly Bean“ und lässt sich auch mithilfe eines mitgelieferten Stifts bedienen. Bereits vor zwei Wochen hatte Samsung mit dem Galaxy Note in den USA ein neues Tablet auf den Markt gebracht, das den hier dominanten Rivalen Apple mit seinem iPad angreifen soll. Beide Konzerne führen weltweit vor Gerichten einen erbitterten Kampf um Patente. Zuletzt hatte Apple erreicht, dass Samsung in Kalifornien für Patentverletzungen zu einem Schadenersatz von 1,05 Milliarden Dollar (838 Millionen Euro) verurteilt wurde. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

2014 soll Schluss sein mit den Schulden

2014 soll Schluss sein mit den Schulden Berlin (dapd). Die Haushaltsexperten der Koalition fordern, dass der Bund zwei Jahre früher als bislang geplant auf neue Schulden verzichtet. „Wir wollen, wenn es irgend geht, bei der Neuverschuldung 2014 auf null kommen. Das ist Konsens der Haushälter von Union und FDP“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Norbert Barthle (CDU), der „Rheinischen Post“. Von den Liberalen kam Unterstützung, aus der SPD hingegen Kritik: Der Vorstoß sei unglaubwürdig. Die Planungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sehen vor, dass die Neuverschuldung im Jahr 2016 auf null sinkt. Für 2013 sind 18,8 Milliarden Euro an frischen Krediten vorgesehen, für das folgende Jahr 13,1 Milliarden und für 2015 dann 4,7 Milliarden. Das Ministerium hat Forderungen nach einer schnelleren Konsolidierung mehrfach mit dem Hinweis zurückgewiesen, den einmal eingeschlagenen Pfad zur Umsetzung der Schuldenbremse einhalten zu wollen. Der Passus im Grundgesetz besagt, dass der Bund ab 2016 maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an neuen Krediten aufnehmen darf. Barthle forderte eine Beschleunigung auch mit Blick auf die Bundestagswahl im nächsten Herbst. „Das wäre im Wahljahr 2013 ein unglaublich positives Signal für die Union“, sagte er. Auch die für 2013 geplanten 18,8 Milliarden Euro sollten noch verringert werden. FDP-Generalsekretär Patrick Döring begrüßte Barthles Äußerungen. Es sei eine gute Nachricht, „dass die Union nun unserer ehrgeizigen, aber dringend erforderlichen Signalsetzung folgt“, sagte er in Berlin. Das FDP-Präsidium habe bereits am 16. April einen Beschluss zur schnelleren Reduzierung der Kreditaufnahme gefasst. Döring betonte, die gute wirtschaftliche Entwicklung ermögliche eine zügige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. „Wir müssen diese Chance zur Trendwende jetzt nutzen“, forderte er. Der nordrhein-westfälische FDP-Vorsitzende Christian Lindner ermahnte seine Kollegen im Bund, neue Ausgaben zu verhindern, damit das Ziel tatsächlich erreicht werden könne. „Bei konjunktureller Stabilität halte ich einen Bundeshaushalt ohne Nettoneuverschuldung schon 2014 für möglich – dazu muss aber die FDP der Erfindung neuer Staatsaufgaben solange widersprechen“, sagte er dem „Handelsblatt“. Es gehe insbesondere um das Betreuungsgeld, sagte Lindner. „Die CSU will die Koalition zwingen, mit Geld, das wir nicht haben, eine neue Sozialleistung einzuführen, die niemand will.“ Der bayerische Landtagswahlkampf dürfe nicht im Bundeshaushalt geführt werden. Das geplante Betreuungsgeld stößt auch beim haushaltspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, auf Ablehnung. Wegen der guten wirtschaftlichen Entwicklung „müsste die Neuverschuldung längst abgebaut sein“, sagte er der Nachrichtenagentur dapd. Stattdessen werde das Geld „für sinnlose Projekte wie das Betreuungsgeld, das zuletzt auch von Bildungsexperten scharf kritisiert wurde, verpulvert“, beklagte er. „Der Versuch der Koalition, bei der Konsolidierung einen ambitionierten Eindruck zu erwecken, ist unglaubwürdig bis lächerlich“, fasste Schneider zusammen. Er verwies auch auf die europäische Dimension: „Während von den anderen Ländern Konsolidierungserfolge gefordert werden, bleibt diese Regierungskoalition hinter ihren eigenen Zielen beim Abbau des strukturellen Defizits zurück.“ Die Haushaltspolitiker der Regierungsfraktionen sitzen noch bis Donnerstag in einer Klausurtagung in Berlin zusammen. Im Mittelpunkt steht der Bundeshaushalt 2013. dapd (Politik/Politik)

Konzept für Vertriebenen-Ausstellung beschlossen

Konzept für Vertriebenen-Ausstellung beschlossen Berlin (dapd). Nach jahrelangem Hin und Her nimmt die Dauerausstellung der Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung konkrete Gestalt an. Der Stiftungsrat hat am Mittwoch einstimmig das Konzept gebilligt. Damit sei notwendige breite gesellschaftliche Akzeptanz gegeben, sagte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) am Mittwoch. Er verwies darauf, dass im Stiftungsrat neben dem Bund der Vertriebenen (BdV) auch Bundestag und Kirchen vertreten sind. Ein Schwerpunkt der Ausstellung sei Flucht und Vertreibung der Deutschen – eingebettet in den Kontext europäischer Vertreibungen im 20. Jahrhundert. Standort der Ausstellung ist das Deutschlandhaus in der Berliner Stresemannstraße, das grundsaniert und umgebaut wird. Der Vorsitzende der Vertriebenen-Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig, lobte den internationalen Ansatz. Dieser Aspekt von Flucht und Vertreibung werde durch eine gleichzeitige Veröffentlichung der Konzeption in Englisch, Französisch, Polnisch und Tschechisch unterstrichen. „Das verhindert, dass fehlerhafte Übersetzungen zu der falschen Interpretation führen, hier werde Geschichte umgeschrieben oder der Zweite Weltkrieg neu ausgelegt“, sagte Brähmig mit Blick auf Kritiker. Der Politiker bezeichnete das vorgestellte Konzept als „tragende Grundlage für das zentrale Gedenkvorhaben der Bundesregierung“. Es werde „konstatiert, dass früheres Unrecht, auch wenn es noch so groß war, keine rechtliche oder moralische Legitimation für neues Unrecht schafft“, sagte Brähmig. In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Spannungen zwischen dem Bund der Vertriebenen (BdV) und deutschen und polnischen Politikern gegeben. So hatte der BdV bereits 1999 ein sogenanntes Zentrum gegen Vertreibung geplant, dessen Konzept letztendlich aufgrund scharfer Kritik aus dem In- und Ausland nicht von der Bundesregierung übernommen wurde. Stattdessen wurde Ende 2008 die SFVV gegründet und beauftragt, an die Vertreibung zu erinnern. Bei der Besetzung des Stiftungsrates kam es 2009 zu einer heftigen Kontroverse um die Präsidentin des BdV und CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach. Aufgrund mangelnder politischer Unterstützung durch die CDU zog diese schließlich ihre Kandidatur zurück. dapd (Politik/Politik)

Elterngeld für Ausländer wird neu geregelt

Elterngeld für Ausländer wird neu geregelt Karlsruhe/Berlin (dapd). Ausländer, die in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten haben, bekommen künftig leichter Elterngeld. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Regelungen, die diese Personengruppe unter bestimmten Umständen vom Elterngeld oder dem früheren Erziehungsgeld ausschloss, für verfassungswidrig erklärt. Die Normen seien mit sofortiger Wirkung nichtig, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzbeschluss aus Karlsruhe. Die Bundesregierung kündigte eine umgehende Neuregelung an. Die Karlsruher Entscheidung betrifft das seit 2007 geltende Bundeselterngeldgesetz und das vorher geltende Bundeserziehungsgeldgesetz. Die darin enthaltenen Regelungen, die die Gewährung der Gelder an eine Integration der Betroffenen am Arbeitsmarkt knüpften, verstießen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Zudem benachteiligten sie Frauen und verletzten damit das Verbot geschlechtsbezogener Diskriminierung, betonte der Erste Senat. Das Bundesfamilienministerium begrüßte die „klare Entscheidung“ der Verfassungsrichter. Eine neue Ausgestaltung des Gesetzes werde bereits vorbereitet, sagte Sprecher Christoph Steegmans. Die Regierung werde „äußerst kurzfristig“ die Karlsruher Entscheidung umsetzen und den Kreis derjenigen ausweiten, die Elterngeld beziehen können. In drei vorliegenden Fällen hatten Kläger aus Kamerun, dem Kosovo und dem Kongo Asyl in Deutschland beantragt. Nachdem der Asylantrag abgelehnt worden war, erhielten sie aus humanitären Gründen eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Mit der Geburt ihrer Kinder beantragten sie Erziehungsgeld, dass ihnen verweigert wurde, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllten. Demnach müssen Ausländer mit humanitären Aufenthaltstiteln entweder erwerbstätig sein, Arbeitslosengeld I beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. Nur dann konnte Erziehungsgeld gewährt werden. Seit 2007 hat das Elterngeld das Erziehungsgeld abgelöst; die Anspruchsvoraussetzungen für Ausländer wurden aber übernommen. Das Bundessozialgericht, das die Regelungen für verfassungswidrig hielt, hatte die Verfahren dem Verfassungsgericht vorgelegt. Der Erste Senat entschied nun, dass die Vorschriften die betroffenen ausländischen Eltern unzulässig benachteiligen. Der Gesetzgeber habe mit der Gewährung von Eltern- und Erziehungsgeld ja gerade das Ziel verfolgt, dass Eltern sich der Betreuung ihrer Kinder in den ersten Lebensmonaten ohne finanzielle Not selbst widmen könnten. Dem widerspreche es, eine Erwerbstätigkeit oder „Arbeitsmarktverfügbarkeit“ in den ersten Lebensmonaten eines Kindes zu verlangen. Das Elterngeld wird nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate vom Bund gezahlt. Laut Bundesfamilienministerium sollen es Mütter und Väter damit einfacher haben, vorübergehend ganz oder auch teilweise auf eine Arbeit zu verzichten. Das Verfassungsgericht stellte nun auch fest, dass die jetzt gekippten Regelungen beim Elterngeld für Ausländer Frauen im Vergleich zu Männern benachteiligen. Denn darin werde der Anspruch auf Elterngeld von arbeitsmarktbezogenen Voraussetzungen abhängig gemacht, „die Frauen schwerer erfüllen können als Männer“. Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dagdelen, begrüßte den Karlsruher Beschluss und kritisierte die Bundesregierung als „Integrationsverweigerer“. Zum wiederholten Mal kassiere das Bundesverfassungsgericht nun grundgesetzwidrige Gesetze der Bundesregierung, die Migranten betreffen – zuletzt beim Asylbewerberleistungsgesetz, nun beim Eltern- und Erziehungsgeld. Der Karlsruher Beschluss gilt ab sofort. Bereits bestandskräftig Bescheide bleiben davon unberührt. (AZ: BVerfG 1 BvL 2/10 1 BvL 3/10 1 BvL 4/10 1 BvL 3/11) dapd (Politik/Politik)

Eigene Geschäfte sorgen für Schwung bei Seidensticker

Eigene Geschäfte sorgen für Schwung bei Seidensticker Bielefeld (dapd). Der Bielefelder Hemdenhersteller Seidensticker setzt seinen Wachstumskurs fort. Im Geschäftsjahr 2011/2012 steigerte das Familienunternehmen seinen Umsatz um 1,3 Prozent auf rund 204 Millionen Euro, wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte. Zum Gewinn machte Seidensticker keine Angaben. Größter Wachstumsmotor waren mit einem Umsatzplus von 25 Prozent die eigenen Einzelhandelsgeschäfte. Der Konzern treibt hier als Reaktion auf das Fachhandelssterben seine Expansion gezielt voran. Bis zum Jahresende will Seidensticker die Zahl der eigenen Geschäfte auf weit über 40 steigern. Ziel ist es, innerhalb der nächsten drei Jahre in den eigenen Läden mehr als 50 Millionen Euro Umsatz zu machen. Die Unternehmensgruppe gehört nach eigenen Angaben heute zu den drei größten Hemdenherstellern weltweit. Insgesamt fertigt die Gruppe mit rund 1.800 Mitarbeitern rund 16 Millionen Teile im Jahr. Neben den Eigenmarken wie Seidensticker, Schwarze, Rose oder Jacques Britt hält das Unternehmen auch Lizenzen von Joop, Strellson und Bogner und fertigt Eigenmarken für große Kaufhausketten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Frühere Familienministerinnen gegen Betreuungsgeld

Frühere Familienministerinnen gegen Betreuungsgeld Berlin/Hamburg (dapd). Vier ehemalige Bundesfamilienministerinnen warnen gemeinsam vor der Einführung des geplanten Betreuungsgeldes. „Wir melden uns zu Wort, weil wir besorgt sind“, schreiben die ehemaligen Ressortchefinnen Rita Süssmuth, Ursula Lehr (beide CDU), Christine Bergmann und Renate Schmidt (beide SPD) in der jüngsten Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“. Das Bundesfamilienministerium reagierte gelassen. In dem Aufruf der Ex-Ministerinnen heißt es, das Betreuungsgeld sei „strukturell unwirksam, beschämend und diskriminierend für die Frauen, denn es ist nicht mehr als ein monatliches Taschengeld“. Es bestehe die Gefahr, dass speziell Mütter mit niedrigem Bildungsgrad ihre Kinder nach der Einführung des Betreuungsgelds nicht mehr in den Kindertagesstätten anmeldeten. „Gerade vor dem Hintergrund des absehbar unzureichenden Ausbaus der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wäre es sinnvoller, die für das Betreuungsgeld eingeplanten Mittel in diesen Bereich zu investieren“, betonen die Ressortchefinnen in dem Aufruf. Die Regierung solle daher auf das geplante Betreuungsgeld „verzichten“. Der Sprecher von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), Christoph Steegmans, sagte in Berlin, in der Diskussion über das Betreuungsgeld „ist mittlerweile alles gesagt worden – und auch von allen“. Schröder habe immer wieder ihre „sehr differenzierte Haltung“ zu Betreuungsgeld und Kita-Ausbau deutlich gemacht. Klar sei, „dass das vor uns liegende Jahr auf jeden Fall zum Jahr des Kita-Ausbaus werden muss“. Die Regierungskoalition aus Union und FDP will das Betreuungsgeld Ende September im Bundestag verabschieden. Es soll ab 2013 Eltern von ein- und zweijährigen Kindern zugutekommen, die keine staatlich geförderte Betreuung einer Krippe oder einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Besonders die CSU macht sich für die Familienleistung stark, die in Teilen von FDP und CDU sehr umstritten ist. Die SPD lehnte die Beihilfe klar ab und will sie notfalls vom Bundesverfassungsgericht stoppen lassen. dapd (Politik/Politik)

Gefängnisstrafe für kommerzielle Sterbehilfe

Gefängnisstrafe für kommerzielle Sterbehilfe Berlin (dapd). Kommerzielle Selbstmord-Helfer sollen für bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen. Das geht aus dem Gesetzentwurf „zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, es müsse verhindert werden, dass Suizidhilfe zur Dienstleistung werde. Angehörige und Vertraute, die den Sterbewilligen bei seinem Vorhaben unterstützen, bleiben straffrei. „Wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft“, heißt es im Gesetzentwurf. Er hatte in den vergangenen Wochen für heftigen Streit gesorgt. Kritik entzündete sich vor allem an der Ausnahmeregelung für Angehörige und andere enge Bezugspersonen, bei denen es sich theoretisch auch um Ärzte handeln könnte. Von der CSU und den Kirchen kam der Vorwurf, die Justizministerin öffne der Beihilfe zum Suizid, auch durch Mediziner, Tür und Tor. Unterstützung bekam die Ministerin aus ihrer Partei und der Opposition. Warnung vor „Erwebsmodell“ Suizidhilfe Von einer Ausweitung der Suizidhilfe könne keine Rede sein, verteidigte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch den Gesetzentwurf. Vielmehr stelle dieser etwas unter Strafe, das bislang nicht strafbar war. Es gehe darum, „die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Hilfe zum frei verantwortlichen Suizid“ zu verbieten, erklärte die FDP-Politikerin. „Als ‚Erwerbsmodell‘ würde Suizidhilfe sonst zur gewöhnlichen, auf Ausdehnung angelegten ‚Dienstleistung‘, die Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot vielleicht nicht getan hätten.“ Allerdings dürften enge Vertraute wie Ehepartner, die „den geliebten, todkranken und schwer leidenden Partner auch auf dem Weg zum gewerbsmäßig handelnden Sterbehelfer nicht allein lassen, sondern bis zum Tod begleiten wollen“, nicht kriminalisiert werden, sagte die Ministerin weiter. Als Beispiel nennt der Gesetzentwurf, dass ein Ehemann seine Ehefrau zu einem „gewerbsmäßig handelnden ‚Suizidhelfer'“ fährt. Der Ehemann bliebe demnach im Gegensatz zum „Suizidhelfer“ straffrei. (Der Gesetzentwurf: http://url.dapd.de/RxftrZ ) dapd (Politik/Politik)

Kabinett beschließt Senkung des Rentenbeitragssatzes

Kabinett beschließt Senkung des Rentenbeitragssatzes Berlin (dapd). Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden ab kommendem Jahr voraussichtlich deutlich weniger Rentenbeiträge zahlen müssen. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Danach soll ab 1. Januar der Beitragssatz von derzeit 19,6 Prozent auf geplant 19 Prozent sinken. Für Unternehmen und Arbeitnehmer bedeute das eine Entlastung von jeweils 2,7 Milliarden Euro im Jahr. Die genaue Höhe der Beitragssatzsenkung soll aber erst nach Vorliegen der Daten der Deutschen Rentenversicherung im November festgelegt werden. Die Entlastung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hatte am Montag die Erwartung geäußert, die geplante Senkung der Rentenbeiträge in der Länderkammer zu stoppen. Bei einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat müsste der Bundestag den Einspruch ebenfalls mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zurückweisen. dapd (Politik/Politik)

Thierse nimmt Abschied aus Bundespolitik gelassen

Thierse nimmt Abschied aus Bundespolitik gelassen Berlin (dapd). Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) verabschiedet sich ohne Wehmut aus der Bundespolitik. „Ich gehe selbstbestimmt, das ist besser, als das man davongejagt wird“, sagte er am Mittwoch im Deutschlandfunk. Die 24 Jahre als Parlamentarier seien eine intensive Zeit gewesen. In seinem Berliner Wahlkreis stünden die potenziellen Nachfolger schon bereit. „Die politische Konkurrenz ist wach“, sagt Thierse. Er nehme dies einen Parteikollegen aber nicht übel. Im politischen Leben sei dies normal. Zwar tue es ein bisschen weh, dass einige Genossen ihn für verzichtbar hielten. Es gebe aber auch viele andere Stimmen: „Für mein Selbstbewusstsein reicht das, das andere kann ich beiseiteschieben.“ Thierse, der im kommenden Jahr 70 Jahre wird, tritt bei der Bundestagswahl 2013 nicht mehr an. Von 1998 bis 2005 war er Präsident des Bundestags. dapd (Politik/Politik)

Der Bundestag könnte größer werden

Der Bundestag könnte größer werden Berlin (dapd). Der nächste Bundestag könnte mehr Abgeordnete umfassen als in der laufenden Legislaturperiode. Das zeichnete sich am Dienstag nach der ersten Runde der fraktionsübergreifenden Gespräche über ein neues Wahlrecht ab. Zugleich betonten Politiker von Union, SPD, FDP, Linke und Grünen den gemeinsamen Konsenswillen. Das neue Wahlrecht soll aus ihrer Sicht zügig und ohne Parteiengezänk erarbeitet werden. Hintergrund des Treffens war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juli, wonach das geltende Wahlrecht unter anderem wegen der Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Richter ließen maximal 15 Überhangmandate zu. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 solcher Mandate, die allesamt der Union zufielen. Aktuell sind es nach dem Ausscheiden von Julia Klöckner (CDU) und Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) aus dem Parlament noch 22 solcher Mandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Auch monierten die Richter den Effekt des negativen Stimmgewichts, wonach der Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei bei eben dieser Partei zu einem Sitzverlust im Bundestag führen kann. Die Karlsruher Richter trugen der Politik auf, schon für die Bundestagswahl 2013 eine Neuregelung zu finden. Die Teilnehmer der Runde aus Fraktionsgeschäftsführern und Wahlrechtsexperten zeigten sich zuversichtlich, dass rasch, womöglich vor Weihnachten, ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf stehen kann. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU) sprach von einem „sehr guten Gespräch“. Einig seien sich alle, dass Parteipolitik nicht im Vordergrund stehen könne. Das Wahlrecht werde sich nicht rigoros verändern und müsse für die Bürger verständlich bleiben. Es müsse auch ermöglichen, dass kleine und große Parteien im Bundestag vertreten seien. Auch müssten regionale Interessen berücksichtigt werden. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sprach von einem „guten Auftakt“ für die weiteren Gespräche. Die SPD wolle eine „Neutralisierung“ der Überhangmandate durch Ausgleich oder Verrechnung. Auch müsse das zentrale Versprechen der Demokratie, wonach jeder Bürger das gleiche Stimmengewicht habe, erfüllt werden. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen sagte, einen Übergang zu einem Mehrheitswahlrecht werde es nicht geben. Für die Linksfraktion sagte deren Geschäftsführerin Dagmar Enkelmann, das neue Wahlrecht müsse Bestand haben vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihr Kollege von den Grünen, Volker Beck, mahnte, Deutschland brauche schnell wieder ein geltendes Wahlrecht, um bei einer Regierungskrise eine Neuwahl zu ermöglichen. Derzeit gebe es kein geltendes Wahlrecht. Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Günter Krings (CDU) rechnet mit einer steigenden Zahl an Bundestagsabgeordneten durch das neue Wahlrecht. An den Überhangmandaten will Krings festhalten. Man könne sie „nicht einfach wegstreichen“, weil sie ja gewonnene Direktwahlkreise seien, betonte er im Deutschlandfunk. Man werde sie daher „in irgendeiner Form ausgleichen“ müssen, was das Parlament durch mehr Listenabgeordnete vergrößere. Die Hälfte der 598 Abgeordneten wird per Direktmandat gewählt, die andere Hälfte zieht über die Landeslisten in den Bundestag ein. Dazu kommen dann die Überhangmandate. Die SPD will die Überhangmandate „neutralisieren“ durch Ausgleich oder Verrechnung, wie Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Beck sagte, eine Vergrößerung des Parlaments sei nicht zwingend, aber möglich. Sein FDP-Kollege van Essen verwies darauf, dass der Bundestag im europäischen Vergleich gemessen an der Bevölkerungszahl zu den kleineren Parlamenten zähle. Eine nachträgliche Verkleinerung könnte durch einen neuen Zuschnitt der aktuell 299 Wahlkreise erfolgen. Darüber könne man womöglich in der nächsten Legislaturperiode reden, sagte Beck. Dies noch vor der Wahl 2013 zu tun, sei nicht möglich, weil die Aufstellung der Kandidaten bereits im Gange sei. Die Linke will nach 2013 zudem Änderungen im Ausländerwahlrecht erreichen. Nach dem ersten Treffen lassen die Fraktionen nun verschiedene Modelle berechnen. Das nächste Gespräch ist für die Woche ab dem 10. September anberaumt, wenn der Bundestag regulär wieder tagt. dapd (Politik/Politik)