Frankfurt/Düsseldorf (dapd). Die Deutsche Bank bereitet einem Zeitungsbericht zufolge weitere Stellenstreichungen vor. Diese beträfen vor allem die Vermögensverwaltung, berichtete das „Handelsblatt“ am Freitag unter Berufung auf Finanzkreise. Das Institut hatte bereits im Sommer angekündigt, 1.900 Arbeitsplätze zu streichen. Ein Banksprecher wollte den Bericht nicht kommentieren, er verwies auf nächsten Dienstag. Dann will der neue Vorstand seine Pläne vorstellen. Infolge der Finanzkrise kämpft die Bankbranche mit Überkapazitäten und sinkenden Renditen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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Scharfe Kritik an EZB-Entscheidung zu Anleihenkäufen
Berlin (dapd). Nach der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) zum unbegrenzten Aufkauf von Staatsanleihen mehren sich in Deutschland die Forderungen nach einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Es müsse rechtlich überprüft werden, „ob die EZB ihr Mandat nicht überschreitet“, sagte der CDU-Haushaltsexperte Klaus-Peter Willsch am Freitag im Deutschlandfunk. Ähnlich äußerten sich auch die Bundestagsabgeordneten von CSU und FDP, Peter Gauweiler und Frank Schäffler. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) plädierte hingegen für eine direkte Finanzierung von Krisenstaaten durch den Rettungsschirm ESM. EZB-Präsident Mario Draghi hatte am Donnerstag nach einer Sitzung des EZB-Rats in Frankfurt bekannt gegeben, dass die Zentralbank im Kampf gegen die Eurokrise künftig unbegrenzt Staatsanleihen von Mitgliedsländern der Währungsunion kaufen werde. Bundesbankchef Jens Weidmann stimmte als einziger gegen das Programm. Willsch, seit Monaten einer der schärfsten Kritiker innerhalb der Unions-Bundestagsfraktion am Eurokurs der Bundesregierung, betonte, es könne nicht sein, dass Deutschland immer für das „haftet, was alles schief gehen kann“. Er fügte hinzu: „Wir können uns das nicht bieten lassen.“ Zugleich forderte er für Deutschland als größtem Gläubiger ein Vetorecht im EZB-Rat. Gauweiler sagte der „Augsburger Allgemeinen“, die Beschlüsse des EZB-Rats widersprächen „dem in den Verträgen von Maastricht und Lissabon ausdrücklich festgelegten Verbot der Staatsfinanzierung“. Der Eurokritiker verwies darauf, dass nur die Bundesregierung rechtlich die Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse des EZB-Rates habe. Gauweiler ist einer der Kläger gegen den ESM vor dem Bundesverfassungsgericht. Schäffler betonte im Deutschlandradio Kultur, Länder, die Risiken eingegangen seien, müssten dafür auch gerade stehen und dürften nicht die Sparer in Haftung nehmen. Mit der EZB-Entscheidung sei europäisches Recht gebrochen worden, indem die Notenbank zur Staatsfinanzierung missbraucht werde. „Die EZB wird jetzt zur ‚Bad Bank‘ aller Schrottpapiere in Europa“, kritisierte der FDP-Finanzexperte. Das befürchtet auch DGB-Chef Michael Sommer, er kommt jedoch zu anderen Schlussfolgerungen. Erforderlich seien „klare Schnitte“. Der „klarste Schnitt“ wäre aus seiner Sicht, die Staatsfinanzierung in der Krise unter harten Auflagen direkt über den ESM-Rettungsschirm laufen zu lassen. Sommer erläuterte, damit werde den Spekulationen gegen einzelne Staaten der Boden entzogen. „In dem Moment, wo die Spekulanten merken, ihre Erpressungsmaßnahmen und ihre Manöver laufen nicht mehr und sie können sich nicht mehr bedienen, in dem Moment werden wir die Krise stoppen können, vorher nicht.“ Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, kritisierte im ZDF-„Morgenmagazin“ die mangelnde parlamentarische Kontrolle der geplanten EZB-Anleihenkäufe. Deutschland hafte mit 27 Prozent für einen ungedeckten Scheck, den die EZB ausgestellt habe. Ob die Zentralbank Anleihen aufkaufe und zu welchen Bedingungen, darauf habe das Parlament „keinerlei Einfluss“, sagte Schneider. „Die Machtarchitektur in der Europäischen Union ist komplett gedreht. Keiner kontrolliert die Europäische Zentralbank.“ Schneider warf Merkel vor, den Beschluss des EZB-Rates nicht verhindert zu haben. Wenn Merkel gesagt hätte, „sie akzeptiert nicht, dass die Deutschen letztendlich eine größere Haftung übernehmen, ohne dass der Bundestag entscheidet, dann würde die EZB das nicht tun“, unterstrich der SPD-Abgeordnete. Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger verteidigte den Anleihenankauf aus Krisenländern als intensivmedizinische Maßnahme. Der „Passauer Neuen Presse“ sagte das Mitglied des Sachverständigenrats: „Die Anleihemärkte für Länder wie Italien und Spanien sind massiv gestört. Ein Land wie Italien zahlt ein Vielfaches der Zinsen, die Großbritannien zahlen muss. Und das, obwohl das britische Haushaltsdefizit drei Mal so hoch wie das italienische ist.“ dapd (Politik/Politik)
Bund stößt einen Teil seiner Post-Aktien ab
Frankfurt/Main (dapd). Der Bund hat über die staatliche Förderbank KfW einen Aktienanteil von fünf Prozent an der Deutschen Post verkauft. Das Paket von 60 Millionen Aktien wurden institutionellen Anlegern zu einem Preis von 15,40 Euro je Anteilsschein angeboten, wie die KfW am Freitag in Frankfurt am Main mitteilte. Das entspricht einem Gesamtpreis von 924 Millionen Euro. Die KfW nutzte damit das günstige Umfeld an den Aktienmärkten, um die Privatisierung der Post voranzubringen. Auch nach dem Verkauf bleibt der Bund aber über die KfW mit einem Gesamtanteil von 25,5 Prozent der größte Post-Aktionär. Die restlichen Aktien des früheren Staatskonzerns sind in Streubesitz. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bofinger verteidigt Anleihenkäufe
Passau (dapd). Der „Wirtschaftsweise“ Peter Bofinger verteidigt den Ankauf von Anleihen aus Krisenländern als intensivmedizinische Maßnahme. Der „Passauer Neuen Presse“ sagte das Mitglied des Wirtschafts-Sachverständigenrats: „Die Anleihemärkte für Länder wie Italien und Spanien sind massiv gestört. Ein Land wie Italien zahlt ein Vielfaches der Zinsen, die Großbritannien zahlen muss. Und das, obwohl das britische Haushaltsdefizit drei Mal so hoch wie das italienische ist.“ Die überhöhten Zinsen konterkarierten alle Anstrengungen, die diese Länder unternehmen, ihre Haushalte zu sanieren. „Das ist gefährlich“, sagte Bofinger. Der bisherige Umfang der Aufkäufe sei nicht ausreichend gewesen. Auch in den USA oder Großbritannien seien die Volumina viel höher gewesen. Bofinger sieht zudem keine Inflationsgefahr, weder im Euro-Raum noch in Deutschland. Der Haupttreiber für Inflation – steigende Löhne – komme derzeit für Europa gar nicht zur Geltung. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
FDP sieht das Betreuungsgeld vor dem Aus
Berlin (dapd). Das umstrittene Betreuungsgeld steht nach Einschätzung der Liberalen vor dem Aus. Ohne Änderungen am Gesetzentwurf „sehe ich keine Mehrheit im Bundestag“, sagte der federführende Vorsitzende des zuständigen Arbeitskreises, der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Meinhardt, der „Bild“-Zeitung. „Die CSU blockiert sinnvolle Verhandlungen.“ In der FDP-Fraktion gebe es genau wie unter den CDU-Kollegen aber viele, die dem aktuellen Entwurf nicht zustimmen werden, erklärte Meinhardt. „Damit wäre das Betreuungsgeld gescheitert.“ dapd (Politik/Politik)
Schiedsverfahren über EnBW-Kaufpreis in Paris gestartet
Paris/Stuttgart (dapd). Der milliardenschwere Rückkauf von Aktienanteilen am Karlsruher Energieversorger EnBW durch das Land Baden-Württemberg ist seit Donnerstag Gegenstand eines Verfahrens vor einem Internationalen Schiedsgericht in Paris. Die grün-rote Landesregierung klagte vor der International Chamber of Commerce (ICC) auf Rückzahlung von zunächst mehr als 840 Millionen Euro durch den französischen Stromkonzern Électricité de France (EdF). Am ersten Verhandlungstag wurde nach Angaben des baden-württembergischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums die Höhe der Schiedsklage auf 834 Millionen Euro reduziert. Gründe dafür wurden nicht genannt. Ein Ministeriumssprecher hatte zuvor gesagt, das Land fordere von EdF das Geld zurück, das die alte Landesregierung zu viel gezahlt habe. Das Schiedsgerichtsverfahren werde diesen Sachverhalt jetzt klären. „Wir hoffen, dass wir im Interesse der Steuerzahler dieses Geld zurückbekommen“, sagte der Sprecher. Auf Veranlassung des Gerichts werde das weitere Verfahren vertraulich geführt. Der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte Ende 2010 rund 45 Prozent der Anteile an Deutschlands drittgrößtem Stromkonzern für fast 4,7 Milliarden Euro zurückgekauft. Die jetzige grün-rote Landesregierung hält den Kaufpreis für zu hoch und klagt deswegen wegen nach EU-Recht unzulässigen Beihilfen für die EdF. Gutachten bewertet gezahlten Preis als zu hoch Das Land stützt sich bei seiner Klage auf ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thorton. Der Expertise zufolge war das EnBW-Aktienpaket bei Verkündung des Deals am 6. Dezember 2010 3,83 Milliarden Euro wert. Baden-Württemberg hatte pro Aktie einen Preis von 41,50 Euro inklusive Dividende gezahlt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein Preis von 34,05 Euro angemessen gewesen wäre. Experten der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hatten einem Medienbericht zufolge schon kurz nach dem Kauf der EnBW-Aktien vor wirtschaftlichen Problemen gewarnt. Die LBBW habe bis 2013 mit einem Rückgang des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (Ebit) um 22 Prozent auf knapp 1,5 Milliarden Euro und einem Absinken der Dividende von 1,50 auf 1,15 Euro gerechnet, berichtete das „Handelsblatt“ unter Berufung auf eine Analyse der Bank. Die LBBW hatte im Auftrag des zweiten EnBW-Hauptaktionärs, des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), den Kaufpreis überprüft. Entscheidung fällt voraussichtlich 2013 Die LBBW-Experten wiesen dem Blatt zufolge auf zahlreiche Risiken für die Aktie hin, beispielsweise sinkende Margen in der Stromproduktion. Die Analyse stammt den Angaben zufolge vom 3. Februar 2011 und wurde damit noch vor dem deutschen Ausstieg aus der Atomkraft erstellt, der den Karlsruher Energieversorger mit damals vier Kernkraftwerken finanziell schwer traf. Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hatte das Geschäft im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt, weil das Parlament umgangen wurde. Gegen Mappus, den ihn beratenden Investmentbanker Dirk Notheis und zwei ehemalige Kabinettsmitglieder ermittelt die Staatsanwaltschaft mittlerweile wegen des Anfangsverdachts der Untreue und der Beihilfe dazu. Die Ermittlungen liefen noch, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Eine Entscheidung über die Schiedsklage wird nicht vor 2013 erwartet. Sollte Baden-Württemberg das Geld zurückerhalten, will Grün-Rot den Betrag in die Schuldentilgung stecken. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Urteil: Fehlende Verfassungstreue rechtfertigt Kündigung
Erfurt (dapd-bwb). Die Beteiligung an einem Newsletter mit verfassungsfeindlichem Inhalt rechtfertigt eine Kündigung. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt entschieden. Auch Beschäftigte, die keiner beamtenähnlichen Loyalitätspflicht unterlägen, dürften „nicht darauf ausgehen, den Staat oder die Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen“, teilte das Gericht mit. Geklagt hatte ein 29 Jahre alter Verwaltungsangestellter der Karlsruher Oberfinanzdirektion. Die Richter bestätigten damit das Urteil der Vorinstanzen. Der Verwaltungsangestellte hatte im Juni 2009 in seiner Freizeit einen Newsletter für eine Veranstaltung der Jungen Nationaldemokraten in Halle/Saale weitergeleitet. Dieser enthielt unter anderem einen Aufruf zur Revolution, bei der auch Tote in Kauf zu nehmen seien. Daraufhin hatte das Land Baden-Württemberg dem Mann gekündigt. Dem Senat zufolge hat der Angestellte das Mindestmaß an Loyalität unterschritten. Man könne kritisch sein und seine Meinung sagen, aber man dürfe nicht zur Bekämpfung des Staates aufrufen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Parteizugehörigkeit des Mannes habe bei der Entscheidung keine Rolle gespielt – denn es sei grundsätzlich verfassungsuntreu, zur Bekämpfung des Staates aufzurufen. Dabei spiele es keine Rolle, welcher Partei oder Religion der Angestellte angehöre. Kläger hatte sich auf Meinungsfreiheit berufen Der Anwalt des Landes hatte zuvor betont, dass der Mann für den staatlichen Dienst ungeeignet sei. Er habe mit seinen politischen Aussagen deutlich gemacht, dass er sich als Verfechter rechten Gedankengutes sehe, sagte der das Land vertretende Rechtsanwalt Klaus-Thomas Thomsen. Sein Auftreten für die NPD und die JN stünden im extremen Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Grundordnung. Dem hatte der Anwalt des Angestellten widersprochen. Zweifel an der Verfassungstreue, wie sie in der Kündigung formuliert worden seien, genügten nicht. Vielmehr müsse sich die fehlende Verfassungstreue ganz eindeutig im Arbeitsverhältnis auswirken, sagte Anwalt Ingmar Knop. Zudem betonte er, dass sein Mandant den Newsletter nur technisch weitergeleitet und nicht verfasst habe. Darüber hinaus verwies er auf die Meinungsfreiheit. Der Mann war laut Gericht in einem Versandzentrum für die Planung, Steuerung und Überwachung von Druckaufträgen zuständig und hatte dabei Zugriff auf personenbezogene Steuerdaten. Er engagiert sich seit 2007 in der rechtsextremen Partei. Zudem gründete er einen Stützpunkt der NPD-Jugendorganisation in Karlsruhe. Auch nach einer Abmahnung hatte er die Tätigkeit für die Partei fortgesetzt. Eine erste daraufhin erfolgte Kündigung war im Mai vergangenen Jahres vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt worden. ( BAG: 6. September 2012 – 2 AZR 372/11 ) dapd (Politik/Politik)
Oppositionsvertreter warnen vor Isolation der Jüdischen Gemeinde
Berlin (dapd-bln). Drei Mitglieder der Repräsentantenversammlung (RV) haben den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Berlin wegen dessen Untätigkeit kritisiert. Unter der Führung von Gideon Joffe drohe der Gemeinde das Abrutschen in die Bedeutungslosigkeit und die Isolation, weil sie sich derzeit aus der öffentlichen Debatte zu jüdischen Themen heraushalte, sagte Repräsentant Micha Guttmann am Donnerstag. Nach Ansicht der Oppositionsvertreter suche Joffe weder in der Beschneidungsdebatte das Gespräch mit dem Senat, noch habe die Führung hinsichtlich der jüngsten antisemitischen Vorfälle ihren Mitgliedern das Gefühl gegeben, für sie da zu sein. Joffes Vorschlag, eine Kippa lieber nicht öffentlich aufzusetzen, sei „kontraproduktiv“ für die Identität der Mitglieder. Stattdessen müssten Juden selbstbewusst auftreten. Ebenso unrühmlich sei Joffes Verhalten bezüglich der inneren Kommunikation mit den Repräsentantenvertretern und nach außen gegenüber der Presse. Beides finde kaum noch statt. Selbst an der bedenklichen Finanzlage der Gemeinde habe sich nichts geändert. Guttmann war zwischen 1988 und 1992 Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland. Unterstützt wird er in Berlin von den oppositionellen RV-Mitgliedern Michael Joachim und Tuvia Schlesinger. Gespaltene Gemeinde Die Jüdische Gemeinde ist seit Jahren tief gespalten. Der Graben verläuft vor allem zwischen ehemaligen Bürgern aus den Republiken der früheren Sowjetrepublik und sogenannten Alteingesessenen. Viele der alteingesessenen Mitglieder, darunter Guttmann, unterstellen den Bürgern mit sowjetischer Herkunft ein mangelndes oder auch „nur schlecht ausgebildetes“ Verhältnis zur Demokratie. Joffe hatte das Amt vor einem halben Jahr übernommen. Die Opposition beklagt seither, dass er und seine Unterstützer allein durch Manipulationen bei der Briefwahl gesiegt hätten. Zurzeit vertritt die Gemeinde etwa 11.000 Mitglieder. Weitere geschätzte 11.000 Juden leben ohne Gemeindebindung in Berlin, unter anderem aus Israel und den USA. Die drei Oppositionellen zeigten sich trotz aller Probleme „wild entschlossen“, nicht auszutreten. Vielmehr hätten sie bereits mehrfach zweifelnde Mitglieder bei der Stange gehalten. „Dass es keine Austrittswelle gab, ist unser Verdienst“, sagte Guttmann. Weitere Angriffe auf Juden befürchtet Zu den jüngsten antisemitisch motivierten Angriffen auf Juden in Berlin sagten die drei: „Wir müssen damit rechnen, dass es weitere Vorfälle gibt.“ Zwar habe es in der Bundesrepublik schon immer Übergriffe gegeben, aber die jüngste Attacke auf einen Rabbiner habe eine andere Qualität gezeigt. Gerade für junge Juden sei das „ein Schock“. Denn sie hätten sich bislang in Sicherheit gewiegt. Die Alten wiederum hätten das Problem weitestgehend überwunden geglaubt. Nun kämen alte Ängste wieder. Gerade weil die Übergriffe mutmaßlich auf das Konto arabischer Jugendlicher gingen, sei es wichtig, den Dialog mit den Muslimen in der Stadt nicht abreißen zu lassen. Joffe aber habe das getan. Im Gegensatz zu seiner engagierten Vorgängerin Lala Süsskind. „Herr Joffe aber spricht mit niemandem.“ Mehr noch: Joffe habe kurz nach Amtsantritt den ehrenamtlich agierenden Antisemitismus-Beauftragten Levi Salomon „raus gesetzt“. dapd (Politik/Politik)
Universal Music sieht Trendwende im Musikmarkt
Berlin (dapd). Trendwende bei Universal Music: Deutschlands Marktführer im Musikgeschäft (Lana Del Rey, Unheilig) hat den jahrelangen Umsatzrückgang gestoppt und seine führende Position ausgebaut. Das sagte Vorstandschef Frank Briegmann am Donnerstag auf der Jahrestagung des Unternehmens in Berlin. Innerhalb der vergangenen 20 Jahre hat sich der Musikmarkt in Deutschland etwa halbiert. Der Universal-Marktanteil lag im ersten Halbjahr nach Angaben Briegmanns bei 27,2 Prozent; damit sei der Abstand zur Konkurrenz vergrößert worden. Für die Trendwende machte Briegmann vor allem das Wachstum im Digitalgeschäft verantwortlich. „Nachwachsende Käuferschichten entscheiden sich endlich wieder in zunehmendem Maße für legale Musikangebote.“ Gleichzeitig liege der Anteil der sogenannten physischen Tonträger (CDs, Platten) mit rund 70 Prozent recht stabil. „Das Internet ist weder Paradies noch Untergang.“ Die Digitalisierung sei eine Ergänzung der Vertriebsmöglichkeiten. Kürzlich hatte das Marktforschungsinstitut GfK eine Studie vorgestellt, nach der von 2013 an wieder mit leicht steigenden Umsätzen im Musikgeschäft zu rechnen ist. Briegmann forderte die Politik auf, für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums zu sorgen. „Die Urheberrechtsdebatte ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Da, wo sie hingehört. Diesen Schwung müssen wir jetzt nutzen“, betonte Briegmann, der Präsident von Universal Music für Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie der Deutschen Grammophon ist. Das Unternehmen hat seit rund zehn Jahren seinen Sitz in Berlin. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Pariser Schiedsgericht verhandelt Klage über EnBW-Kaufpreis
Paris/Stuttgart (dapd). Der milliardenschwere Rückkauf von Aktienanteilen am Karlsruher Energieversorger EnBW durch das Land Baden-Württemberg beschäftigt seit Donnerstag ein Internationales Schiedsgericht in Paris. Die grün-rote Landesregierung klagt vor der International Chamber of Commerce (ICC) auf Rückzahlung von 840 Millionen Euro durch den französischen Stromkonzern Électricité de France (EdF). Am ersten Verhandlungstag, der um 13.00 Uhr begann, sollten Verfahrensfragen erörtert werden. Der Prozess ist nicht öffentlich. Ein Sprecher des baden-württembergischen Finanz- und Wirtschaftsministers Nils Schmid (SPD) sagte, das Land fordere von EdF das Geld zurück, das die alte Landesregierung zu viel gezahlt habe. Das Schiedsgerichtsverfahren werde diesen Sachverhalt jetzt klären. „Wir hoffen, dass wir im Interesse der Steuerzahler dieses Geld zurückbekommen“, sagte der Sprecher. Der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte Ende 2010 rund 45 Prozent der Anteile an Deutschlands drittgrößtem Stromkonzern für fast 4,7 Milliarden Euro zurückgekauft. Die jetzige grün-rote Landesregierung hält den Kaufpreis für zu hoch und klagt deswegen wegen nach EU-Recht unzulässigen Beihilfen für die EdF. Das Land stützt sich bei seiner Klage auf ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thorton. Der Expertise zufolge war das EnBW-Aktienpaket bei Verkündung des Deals am 6. Dezember 2010 nur 3,83 Milliarden Euro wert. Baden-Württemberg hatte pro Aktie einen Preis von 41,50 Euro inklusive Dividende gezahlt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein Preis von 34,05 Euro angemessen gewesen wäre. Mappus hatte stets betont, der von ihm verhandelte Kaufpreis sei angemessen und das Geschäft zum Wohle des Landes. Experten der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hatten einem Medienbericht zufolge aber schon kurz nach dem Kauf der EnBW-Aktien vor wirtschaftlichen Problemen gewarnt. Die LBBW habe bis 2013 mit einem Rückgang des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (Ebit) um 22 Prozent auf knapp 1,5 Milliarden Euro und einem Absinken der Dividende von 1,50 auf 1,15 Euro gerechnet, berichtete das „Handelsblatt“ unter Berufung auf eine Analyse der Bank. Die LBBW hatte im Auftrag des zweiten EnBW-Hauptaktionärs, des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), den Kaufpreis überprüft. Die LBBW-Experten wiesen dem Blatt zufolge auf zahlreiche Risiken für die Aktie hin, beispielsweise sinkende Margen in der Stromproduktion. Die Analyse stammt den Angaben zufolge vom 3. Februar 2011 und wurde damit noch vor dem Ausstieg aus der Atomkraft erstellt, der den Karlsruher Energieversorger mit damals vier Kernkraftwerken finanziell schwer traf. Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hatte das Geschäft im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt, weil das Parlament umgangen wurde. Gegen Mappus, den ihn beratenden Investmentbanker Dirk Notheis und zwei ehemalige Kabinettsmitglieder ermittelt die Staatsanwaltschaft mittlerweile wegen des Anfangsverdachts der Untreue und der Beihilfe dazu. Die Ermittlungen liefen noch, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Eine Entscheidung über die Schiedsklage wird nicht vor 2013 erwartet. Sollte Baden-Württemberg das Geld zurückerhalten, will Grün-Rot den Betrag in die Schuldentilgung stecken. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)