Mit seinem Urteil zur Weservertiefung vom 01.07.2015 – Rs. C-461/13 – hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf eine Vorlageentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) eine weitreichende Entscheidung zur wasserrechtlichen Beurteilung der geplanten Weservertiefung zur Ermöglichung der Durchfahrt größerer Containerschiffe zu den Häfen Bremerhaven, Brake und Bremen getroffen.