Schwerin (dapd). Im Prozess wegen Verleumdung von Opfern der Nazi-Diktatur schweigt der angeklagte NPD-Politiker Udo Pastörs zu den Vorwürfen. Stattdessen erklärte er zum Verhandlungsbeginn am Donnerstag vor dem Schweriner Amtsgericht, das Strafverfahren sei „verfassungsrechtlich unzulässig und daher illegal“. Seiner Meinung nach könne er nicht belangt werden, weil er noch immer Mitglied der Bundesversammlung sei, die im März Joachim Gauck zum Bundespräsidenten gewählt hatte. Der Staatsanwalt argumentierte hingegen, dass Pastörs dem Gremium nach der Wahl Gaucks nicht mehr angehöre und dass für ihn daher auch die sogenannte Immunität nicht mehr gelte. Diese Auffassung vertritt auch die Bundestagsverwaltung. Zuvor hatte Pastörs Verteidiger mit dem Verweis auf die Bundesversammlung versucht, die Verhandlung zu vertagen. Das Gericht wies den Antrag zurück. Gedenken an NS-Opfer als „Betroffenheitstheater“ bezeichnet Pastörs wird die Verunglimpfung von Holocaust-Opfern vorgeworfen. Der NPD-Fraktionsvorsitzende hatte vor rund zweieinhalb Jahren im Schweriner Landtag eine Hetzrede gehalten. Darin bezeichnete er laut Redeprotokoll eine Gedenkveranstaltung für die Opfer der Nazi-Diktatur als „einseitigen Schuldkult“ und „Betroffenheitstheater“. Aus Sicht des Staatsanwalts hat Pastörs damit die Opfer beschimpft und verächtlich gemacht. Außerdem sprach der NPD-Politiker laut Protokoll von einer „Auschwitzprojektion“ und einem „Sieg der Lüge über die Wahrheit“. Der Staatsanwalt warf Pastörs am Donnerstag vor, damit „bewusst wahrheitswidrig“ die systematische Ermordung von Millionen Juden geleugnet zu haben. Udo Pastörs steht wegen seiner rechtsextremen Reden nicht zum ersten Mal vor Gericht. Im Jahr 2009 hatte der Politiker auf einer NPD-Kundgebung in Saarbrücken vom „Finanzgebäude dieser Judenrepublik“ gesprochen und türkischstämmige Bürger als „Samenkanonen“ bezeichnet. Dafür erhielt Pastörs eine zehnmonatige Bewährungs- und eine Geldstrafe, die jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Im Prozess vor dem Schweriner Amtsgericht warten auf Pastörs im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Streit über Schutz als Mitglied der Bundesversammlung Pastörs sagte am Donnerstag, er könne als Mitglied der Bundesversammlung rechtlich nur belangt werden, wenn der Bundestag seine Immunität aufhebe. Dies sei nicht geschehen. Der Landtag hatte die Immunität bereits aufgehoben. In der Bundesversammlung sitzen Vertrauensleute der im Bundestag und in Landtagen vertretenen Parteien. Das Gremium wählt den Bundespräsidenten, wird extra dafür einberufen und anschließend aufgelöst. Der Staatsanwalt argumentierte deshalb, dass Pastörs nach der Wahl von Joachim Gauck kein Mitglied der Bundesversammlung mehr sei. Pastörs hingegen sprach von „zahlreichen schwerwiegenden Wahlfehlern“. Die Wahl müsse wiederholt werden, beim Bundesverfassungsgericht laufe ein entsprechendes Verfahren. Er gehöre deshalb der Bundesversammlung weiterhin an. Staatsanwalt und Richterin widersprachen der Darstellung des NPD-Politikers. Auch die Bundestagsverwaltung stellte auf dapd-Anfrage klar, „dass die Immunität von Mitgliedern der Bundesversammlung erlischt, wenn der Bundestagspräsident als Leiter der Bundesversammlung diese für beendet erklärt hat“. Das sei am 18. März passiert, damit sei die Immunität erloschen. Pastörs bezeichnet Journalisten als „Schmierfinken“ Der Anwalt von Pastörs, sein Fraktionskollege Michael Andrejewski, hatte gleich zu Prozessbeginn beantragt, die Verhandlung zu vertagen. Zunächst solle das Bundesverfassungsgericht die Frage der Immunität klären. Zudem solle das Schöffengericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens um einen zweiten Berufsrichter erweitert werden. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Selbst wenn die Klage gegen die Wahl von Gauck Erfolg hätte, sei Pastörs deswegen nicht automatisch weiterhin Mitglied der Bundesversammlung, sagte die Richterin. Über die Frage nach einem weiteren Berufsrichter habe das Landgericht bereits ablehnend entschieden. Rechtsanwalt Andrejewski hatte zudem kritisiert, dass neben den Medienvertretern nur zwölf Zuschauer in den Gerichtssaal passten. Damit sei die Öffentlichkeit nicht ausreichend zugelassen. Die Medien sind dem Angeklagten jedoch offenbar ein Dorn im Auge: Am Rande der Verhandlung bezeichnete Pastörs einige anwesende Journalisten als „Schmierfinken“. Der Prozess soll am kommenden Donnerstag (9. August, 10.00 Uhr) fortgesetzt werden. Ein weiterer Verhandlungstermin ist eine Woche später (16. August, 10.00 Uhr) angesetzt. dapd (Politik/Politik)