Karlsruhe (dapd). Die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe halten ihre eigene Wahl für verfassungsgemäß. In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, die geheime Richterwahl in einem Zwölfergremium des Bundestages verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Das Grundgesetz schreibe nicht vor, dass der gesamte Bundestag wählen müsse, der Wahlmodus könne vielmehr ausgestaltet werden. Bundesverfassungsrichter werden laut Grundgesetz je zur Hälfte vom Bundesrat und Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Statt des gesamten Bundestags stimmt jedoch ein Wahlgremium mit zwölf Abgeordneten in geheimer Sitzung ab. Im Februar 2012 hatte es derselbe Senat für überwiegend verfassungswidrig erklärt, dass ein Neunergremium des Bundestages geheim Maßnahmen zur Euro-Rettung beschließen kann. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvC 2/10) dapd (Politik/Politik)