Die Schätzungsmethode basierend auf Zeitreihenvergleichen ist bisher die gängige Praxis für Unternehmen, die Umsätze über Barkassen abrechnen. Dazu zählen insbesondere die Gastronomie und Hotellerie, aber auch Apotheken und Bäckereien. Mit einem Urteil aus 2015 hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt, dass Zeitreihenvergleiche nur unter Einschränkungen zulässig sind. Bei der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung werden die jährlichen Erlöse und Wareneinkäufe in Wochen zerlegt.
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EuGH-Urteil stärkt Rechte ausländischer Firmen – Inländerdiskriminierung selbstständiger Bilanzbuchhalter bleibt bestehen
Erst im Dezember hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte ausländischer Steuerberatungsgesellschaften gestärkt. Gegen die Auffassung des Bundesfinanzhofs entschied der EuGH, dass es mit europäischem Recht nicht vereinbar ist, wenn Steuerberatungsgesellschaften aus anderen EU-Mitgliedstaaten vom Ausland aus keine Steuererklärungen erstellen und an deutsche Finanzämter übermitteln dürfen.
Steuerliche Behandlung des Fuhrparks
Teil 1: Nutzung durch Unternehmer, Freiberufler und Personengesellschafter
Essen. Private Nutzung des betrieblichen Fuhrparks – auf diesem Feld wird gerne zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen gestritten. Bei der steuerlichen Handhabung gibt es Unterschiede zwischen der Nutzung durch den Unternehmer, Freiberufler und Personengesellschafter und zwischen der Nutzung durch den Arbeitnehmer.