Karlsruhe (dapd). Die Bundesanwaltschaft hat einem Medienbericht zufolge gegen einen im August 2012 festgenommenen NATO-Mitarbeiter Anklage wegen Verrats von Staatsgeheimnissen erhoben. Der Mann soll geheime Militärinformationen auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein ausspioniert haben, wie die Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Focus“ am Freitag berichtete. Die Airbase in Ramstein ist der größte Stützpunkt der US-Luftwaffe außerhalb der Vereinigten Staaten. Laut „Focus“ war der Informatiker aus Rheinland-Pfalz – ein Zivilangestellter der NATO – in seinem Pfälzer Wohnort festgenommen worden. Die Anklage sei bereits beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eingetroffen. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, wollte am Freitag zu dem Bericht keine Stellungnahme abgeben. Über „etwaige Anklageerhebungen“ unterrichte die Bundesanwaltschaft die Öffentlichkeit grundsätzlich „erst nach Zustellung der betreffenden Anklageschrift“ an den Betroffenen, sagte Köhler auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Dieses Vorgehen entspreche den Richtlinien für Strafverfahren. Die Bundesanwaltschaft hatte allerdings bereits vor Monaten offiziell mitgeteilt, dass am 6. August 2012 in Rheinland-Pfalz der 60-jährige deutsche Staatsangehörige Manfred K. von Beamten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz festgenommen wurde. Er sei „dringend verdächtig, Staatsgeheimnisse ausgekundschaftet zu haben“, hieß es damals. Der Beschuldigte soll sich demnach als Zivilangestellter der NATO auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein „illegal geheimhaltungsbedürftige Daten seines Arbeitgebers beschafft und auf seinen privaten Computer überspielt haben“. Es bestehe der Verdacht, dass dies in der Absicht geschah, „die so erlangten Daten an unbefugte Dritte weiterzugeben“, betonte die Bundesanwaltschaft bei der Festnahme. „Gefährdung der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik“ Im Strafgesetzbuch (StGB) ist der Tatbestand des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen im § 96 Absatz 2 geregelt, und zwar im Abschnitt „Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit“. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, „wer sich ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten wird, verschafft, um es zu offenbaren“. Staatsgeheimnisse sind laut Strafgesetzbuch „Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden“. dapd (Politik/Politik)
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Bundesanwaltschaft unmittelbar vor Anklageerhebung gegen Zschäpe
Karlsruhe/Berlin (dapd). Ein Jahr nach Auffliegen der Terrorgruppe NSU steht die Bundesanwaltschaft unmittelbar vor der Anklageerhebung gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und weitere Beschuldigte. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft wollte am Dienstag aber einen Bericht des „Tagesspiegels“ (Mittwochausgabe) nicht bestätigen, wonach die Anklage vor dem Oberlandesgericht München bereits erhoben sei. Die Bundesanwaltschaft beabsichtige aber, „in Kürze Anklage gegen mehrere Beschuldigte im NSU-Verfahrenskomplex zu erheben“, sagte er. Die Zeitung berichtete vorab, dass neben Zschäpe vier weitere Personen angeklagt würden. Nach Informationen der Zeitung hat Generalbundesanwalt Harald Range die mehrere Hundert Seiten umfassende Anklageschrift gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) jetzt unterschrieben. Die Anklageschrift werde seit Dienstag zusammen mit über 1.000 Ordnern voller Ermittlungsakten an das Oberlandesgericht München geschickt, berichtete der „Tagesspiegel“ weiter. Dort werde sich der Staatsschutzsenat unter dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl mit dem Fall befassen. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts erklärte auf dapd-Anfrage, er wisse noch nichts von der Anklageerhebung. Laut Paragraf 170 der Strafprozessordnung (StPO) wird eine Anklage „durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht“ erhoben. Viele NSU-Taten in Bayern Der Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, Marcus Köhler, sagte auf dapd-Anfrage, dass die Behörde erst dann die Öffentlichkeit über die Anklageerhebung unterrichten werde, wenn die Anklageschrift an die Beschuldigten und Verteidiger zugestellt worden sei. „Mit Blick auf das Gebot des fairen Verfahrens sowie der Rechte der Beschuldigten und der Nebenkläger verbieten sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedwede weitere Auskünfte“, sagte Köhler. Seit Wochen war spekuliert worden, dass das OLG München zuständig sein würde, weil in Bayern ein räumlicher Schwerpunkt der NSU-Taten liegt. Fünf der zehn Morde wurden im Freistaat begangen – drei in Nürnberg und zwei in München. Die rechtsextreme Terrorgruppe NSU wird für bundesweit neun Morde an ausländisch stämmigen Kleinunternehmern, einen Mord an einer Polizistin in Heilbronn, zwei Sprengstoffanschläge und zahlreiche Banküberfälle verantwortlich gemacht. Die Terroristen zogen knapp 14 Jahre unbehelligt von Polizei und Verfassungsschutz durch die Bundesrepublik. Die Gruppe flog erst auf, nachdem die beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 4. November 2011 nach einem Banküberfall im thüringischen Eisenach, von der Polizei verfolgt, Selbstmord begingen. Das mutmaßlich dritte Mitglied der Gruppe, Zschäpe, stellte sich wenige Tage später der Polizei. Zu den vier weiteren Angeklagten zählt laut „Tagesspiegel“ auch der mutmaßliche NSU-Unterstützer und frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben. Auch er sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Vor rund einem Jahr – am 11. November 2011 – hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen. Insgesamt gibt es in dem Verfahren 13 Beschuldigte. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse im Bundestag, in Thüringen, Sachsen und Bayern befassen sich mit den offenkundigen jahrelangen Ermittlungspannen in diesem Fallkomplex. dapd (Politik/Politik)
Henkel sieht keinen Widerspruch zur Bundesanwaltschaft
Berlin (dapd). Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) nennt die widersprüchlichen Aussagen von ihm und der Bundesanwaltschaft in der NSU-Affäre eine „semantische Spitzfindigkeit“. Hier werde „ein Widerspruch aufgebaut, der keiner ist“, sagte Henkel am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. Er habe nicht behauptet, dass es „zum Zeitpunkt und zur Form“ Absprachen mit der Bundesanwaltschaft gegeben habe. Es sei ihm darum gegangen, das laufende Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden. Dabei habe er sich auf eine Information der Berliner Polizeispitze bezogen, wonach es dazu eine Vereinbarung mit der Bundesanwaltschaft gegeben habe. Dies sei ihm „glaubhaft versichert“ worden, deshalb habe er „zunächst keinen Grund daran zu zweifeln“ gehabt. Henkel hatte am Dienstag beteuert, Informationen über den V-Mann der Berliner Polizei, Thomas S., und dessen Hinweise auf den Aufenthaltsort der rechtsextremen Terrorgruppe NSU auf Bitten der Generalbundesanwalt zurückgehalten zu haben. Ein Sprecher des Generalbundesanwalts wies diese Darstellung zurück. Es habe keine Absprache über den Zeitpunkt der Übermittlung gegeben, sagte er. dapd (Politik/Politik)
Festnahme wegen mutmaßlichen Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen
Karlsruhe (dapd). Wegen mutmaßlichen Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen hat die Bundesanwaltschaft einen 60-jährigen Deutschen in Rheinland-Pfalz verhaften lassen. Er soll sich als Zivilangestellter der NATO auf dem Luftwaffenstützpunkt der US-Streitkräfte in Ramstein „geheimhaltungsbedürftige Daten“ seines Arbeitgebers beschafft und auf seinen privaten Computer überspielt haben, wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Es bestehe der Verdacht, dass dies in der Absicht geschah, die so erlangten Daten an unbefugte Dritte weiterzugeben, hieß es. Der Beschuldigte wurde nach seiner Festnahme am Montag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz beauftragt. dapd (Politik/Politik)
Bundesanwälte ermitteln wegen des in Pakistan getöteten Deutschen
Berlin (dapd). Die Bundesanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen eines bei einem Drohnenangriff in der pakistanischen Unruheregion Nord-Waziristan ums Leben gekommenen deutschen Staatsbürgers eingeleitet. Geklärt werden solle zunächst die Frage, ob der Drohneneinsatz im Einklang mit den Regeln des Konfliktvölkerrechts stand, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am Donnerstag auf dapd-Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der „Tageszeitung“. Die Ermittlungen richten sich demnach gegen Unbekannt. Der deutsche Islamist Bünyamin E. war am 4. Oktober 2010 mutmaßlich durch eine US-Drohne ums Leben gekommen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft war bereits am 11. Oktober 2010 aufgrund von Medienberichten ein Prüfvorgang angelegt worden, um nähere Erkenntnisse über das Geschehen zu gewinnen und die Frage seiner Ermittlungszuständigkeit zu klären. dapd (Politik/Politik)