Berlin (dapd). Der frühere Bundesinnenminister und Ex-RAF-Anwalt Otto Schily hat das Bemühen von Michael Buback gewürdigt, den Mord an seinem Vater aufzuklären. „Dass Herr Buback sich müht, die Wahrheit über den Tod seines Vaters zu ergründen, dafür habe ich großes Verständnis und Respekt“, sagte Schily am Freitag der Nachrichtenagentur dapd. Hintergrund ist der Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker im Fall des ermordeten früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Dieser war von der sogenannten Roten Armee Fraktion im Jahre 1977 erschossen worden. Die Mörder sind bis heute nicht bekannt. Becker wurde allerdings am Freitag wegen Beihilfe zum Buback-Mord zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Die vor Gericht geladenen Zeugen aus der ehemaligen RAF-Szene hatten allesamt geschwiegen, als sie nach den Tätern gefragt wurden. Schily, der in den 70er Jahren als Verteidiger in verschiedene RAF-Prozesse involviert war, hält das Schweigen allerdings für rechtmäßig. „Für die Aufarbeitung wäre es sicherlich hilfreich, wenn wir neue Erkenntnisse durch Zeugenaussagen gewännen“, sagte der SPD-Politiker. „Doch wir sollten nicht das Recht aufheben, dass sich niemand vor Gericht selbst belasten muss.“ Schily betonte, es gebe „ein Schweigerecht – und das halte ich für einen rechtsstaatlichen Fortschritt“. Bestimmte rechtsstaatliche Grundsätze, an die die Wahrheitsfindung gebunden sei, dürften keinesfalls aufgegeben werden. „Wenn wir nur ein bisschen daran rütteln, droht die rechtsstaatliche Architektur einzustürzen.“ Die Gesellschaft müsse es „aushalten können, wenn wir bei Gericht nicht alles erfahren, auch wenn dies – wie im Fall Buback – eine sehr schmerzhafte Erfahrung sein kann“, sagte Schily. dapd (Politik/Politik)
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Becker-Verteidiger wirft Nebenkläger Buback Selbstjustiz vor
Stuttgart (dapd). Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat ein Verteidiger der Angeklagten den Nebenkläger Michael Buback scharf kritisiert. Dessen Aussage, er wisse, was am 7. April 1977 geschehen sei, sei als „Bekenntnis zur Selbstjustiz“ zu werten, sagte Walter Venedey am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Mit dessen „ungerechtfertigten Angriffen“ habe er sich über Gesetzte gestellt. Bubacks Auffassung sei eine „Flucht aus der Realität“. Buback geht davon aus, dass Becker im April 1977 seinen Vater, den damaligen Generalbundesanwalt, selbst erschossen hat. Anklage und Verteidigung sehen dafür keinerlei Anhaltspunkte. Kritik äußerte Venedey auch an einigen Medien und an der Bundesanwaltschaft. dapd (Politik/Politik)
Nebenklage attackiert im RAF-Prozess das Bundesinnenministerium
Stuttgart (dapd). Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordanschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 hat die Nebenklage in ihrem Plädoyer die Bundesregierung scharf kritisiert. „Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Chance nicht genutzt, einen Dreifachmord aufzuklären“, sagte einer der Anwälte von Nebenkläger Michael Buback, dem Sohn des Opfers, am Montag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Er begründete dies unter anderem damit, dass das Bundesinnenministerium teilweise die Einsicht von wichtigen Unterlagen des Verfassungsschutzes verboten habe. Der Anwalt sagte weiter: „Man kann sich die Frage stellen: Was soll vertuscht werden?“ Die Bundesanwaltschaft fordert wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für Becker. Buback, der am Montag während der Plädoyers seiner Anwälte zunächst nicht anwesend war, verlangt hingegen keine Strafe für die heute 59-Jährige. dapd (Politik/Politik)
Verurteilung Beckers wegen Beihilfe bei Buback-Mord gefordert
Stuttgart (dapd). Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilt werden. Becker habe keinen ausschlaggebenden Einfluss bei der Ausführung der Tat gehabt und ihr Tatbeitrag sei in Relation zu anderen Ex-RAF-Mitgliedern eher untergeordnet gewesen, sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Damit rückte die Behörde vom ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft ab. Ritzert forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Zwei Jahre davon gelten als vollstreckt: Becker hat nach ihrer Verurteilung wegen versuchten Mordes bereits eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüßt. Becker hatte eine Beteiligung an dem Mordanschlag auf Buback sowie an seiner Vorbereitung bestritten. Ein Urteil wird voraussichtlich am 6. Juli gesprochen. Am 7. April 1977 wurden in Karlsruhe die tödlichen Schüsse auf Buback und seine beiden Begleiter abgefeuert. dapd (Politik/Politik)