München (dapd). Im Prozess zwischen den Erben von Leo Kirch und der Deutschen Bank sowie Ex-Vorstandschef Rolf Breuer ist das Kreditinstitut zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt worden. Die Höhe soll in einem Gutachten festgestellt werden. Das Oberlandesgericht München sah es als erwiesen an, dass Breuer mitverantwortlich für die Pleite der Kirch-Gruppe war, wie der Vorsitzende Richter Guido Kotschy am Freitag sagte. Breuer hatte im Februar 2002 in einem Fernsehinterview die Kreditwürdigkeit des inzwischen verstorbenen Medienunternehmens angezweifelt. Darauf hatte Kirch seine Klage gestützt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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Rechtsexperte: Breuer ist Ausnahmefall und mahnendes Beispiel
Berlin (dapd). Vor dem möglichen Urteil im Schadenersatzprozess der Kirch-Erben gegen die Deutsche Bank hat ein Rechtsexperte die Interview-Aussagen von Ex-Bank-Chef Rolf Breuer zur Kreditwürdigkeit der früheren Kirch-Gruppe scharf kritisiert. „Damit hat sich Herr Breuer eine gewaltige Dummheit geleistet“, sagte der Berliner Juraprofessor Martin Schwab der Nachrichtenagentur dapd. Dies sei ein „Ausnahmefall“, der für die Manager ein mahnendes Beispiel sei. Diese Äußerungen hätten andere Führungskräfte im Umgang mit der Öffentlichkeit sensibilisiert, sagte der Lehrstuhlinhaber an der Freien Universität Berlin. Breuer hatte Anfang 2002 bezweifelt, dass der Finanzsektor dem Medienunternehmen Leo Kirch weiter Geld leihen könnte. Auf dieses Interview stützen die Anwälte des inzwischen verstorbenen Medienmanagers ihre Klage gegen Breuer und die Deutsche Bank. Am (heutigen) Freitag wird der Prozess vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt. Ein Urteil könnte fallen. Dass der Vorsitzende Richter Guido Kotschy mehrfach den Versuch einer gütlichen Einigung unternommen habe, sei üblich, sagte Schwab. In Zivilprozessen seien die Gerichte dazu geradezu angehalten. Außerdem gehe es um „extrem viel Geld“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)