Teil 1: Nutzung durch Unternehmer, Freiberufler und Personengesellschafter
Essen. Private Nutzung des betrieblichen Fuhrparks – auf diesem Feld wird gerne zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen gestritten. Bei der steuerlichen Handhabung gibt es Unterschiede zwischen der Nutzung durch den Unternehmer, Freiberufler und Personengesellschafter und zwischen der Nutzung durch den Arbeitnehmer.